Unterricht ab Klasse 10. -Informationen 2018-
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- Kristin Diefenbach
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1 Unterricht ab Klasse 10 -Informationen 2018-
2 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Bildungsgesetz Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V) vom (GVBl II S.200), zuletzt geändert Verwaltungsvorschrift zur Sekundarstufen I-Verordnung (VV-SekI-V) in der Fassung vom (GVBl I S.78), zuletzt geändert Gymnasiale Oberstufenverordnung (GOSTV) vom , zuletzt geändert Beschlüsse der Gremien im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
3 Doppelfunktion der Jahrgangsstufe 10 (1) Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I. Sie gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Qualifikationsphase anschließt. (2) Die Wochenstundentafeln der Klassen der Jahrgangsstufe 10 müssen alle Fächer umfassen, die im Rahmen des Kursangebotes der Schule in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen sind oder als Abiturprüfungsfach gewählt werden sollen. Diese Fächer sind mindestens zweistündig zu unterrichten. Der Unterricht in Lernbereichen und halbjährlich epochaler Unterricht sind in diesen Fächern nicht zulässig. Soweit diese Fächer nicht in der Kontingentstundentafel ausgewiesen sind, können sie im Rahmen des Schwerpunktunterrichts angeboten werden. (3) Die Schülerinnen und Schüler wählen im Verlauf der Jahrgangsstufe 10 die Grundund Leistungskurse, die sie in der Qualifikationsphase belegen werden. Jedes Fach, das in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen ist oder als Abiturprüfungsfach gewählt wird, ist in der Jahrgangsstufe 10 zu belegen.
4 Stundentafel Fach Jgst. Jgst. Kontingent Jgst. Jgst. Kontingent Summe Mindestst und und 10 7 bis Deutsch Englisch Franz./Span Mathematik Biologie Chemie Physik Geografie Geschichte Pol. Bildung LER WAT Kunst Musik Sport Schwerpunktunterricht Fremdsprache Summe
5 Das Kursangebot im Jahrgang 10 Künstlerischer Bereich: Zweistündig ist zu belegen: Kunst oder Musik Schwerpunktunterricht - insgesamt 4 Stunden Zweistündige Kurse Mathematik, Physik, Chemie, Biologie (als Ergänzung zum Unterricht in den Klassen) Latein (Fortführung aus Klasse 9) Informatik, Technik, Wirtschaftswissenschaften (neues Fach) Geschichte bilingual (neues Fach) Darstellendes Spiel (neues Fach) In der gymnasialen Oberstufe (ab Klasse 11) können nur Fächer belegt werden, die bereits in Klasse 10 belegt wurden.
6 Wahl des Kurses SchülerInnen wählen ihre Kurse mit dem Wahlformular (Klassenleiter) Abgabe der Wahlformulare bis zum beim Klassenleiter Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Kurses. Die Kurswahl wird schriftlich bestätigt. Die Kurswahl ist für die Klasse 10 verbindlich. Ein Einstieg in die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Technik und Darstellendes Spiel ist in Klasse 11 nicht mehr möglich. Ebenso eine Umwahl zwischen Kunst und Musik.
7 Bewertung in den Kursen Bewertung entsprechend den Beschlüssen der Lehrer- und Fachkonferenz Klassenarbeiten in allen Fächern Fachlehrer informieren über die Bewertung zu Beginn des Schuljahres Noten in den Kursen sind versetzungsrelevant Versetzung in die Qualifikationsphase (Sek-I V, 46): (1) Die Versetzung und die Vergabe von Abschlüssen am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgen auf Grundlage eines Beschlusses der Klassenkonferenz, wenn die Mindestbedingungen gemäß den Absätzen 2 bis 4 erfüllt wurden. (2) In die Qualifikationsphase wird versetzt, wer 1. in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder 2. bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung aufweist und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Der Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in Fächergruppe I muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.
8 Ausblick auf die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurse) Fächer werden dreistündig unterrichtet (Ausnahmen: Latein, Mathematik vierstündig) Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurse) Fächer werden fünfstündig unterrichtet es sind zwei Leistungskurse zu belegen ein Leistungskurs muss aus Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache (EN) gewählt werden mündliche Leistungsfeststellung in der Fremdsprache in Gruppen in der Klassenstufe 12 Seminarkurs fachübergreifende oder fächerverbindende Vertiefung in einem oder mehreren Fächern Studien- und Berufsorientierung Aufbau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz
9 Aufgabenfelder und Fächer der gymnasialen Oberstufe Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematischnaturwissenschaftlich es Aufgabenfeld Deutsch Geografie Mathematik Englisch Geschichte Biologie Französisch, Spanisch Politische Bildung Chemie Latein Wirtschaftswissenschaften Physik Kunst, Musik Informatik Darstellendes Spiel Technik Sport Seminarkurs
10 Pflichtbelegung in der Qualifikationsphase Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Zwei Fremdsprachen Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Geografie oder Politische Bildung oder Wirtschaftswissenschaften Sport Mathematischnaturwissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematik 1. Naturwissenschaft 2. Naturwissenschaft oder Informatik oder Technik Je nach Schwerpunktbildung, reduziert sich die Pflichtbelegung um ein Fach aus vorgegebenen Aufgabenfeldern.
11 Belegverpflichtung in Schwerpunkten Ein Fach des Schwerpunktes muss als Leistungskurs belegt werden. Aufgabenfeld Schwerpunkt Fremdsprache Schwerpunkt- Naturwissenschaft/Technik Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften I) sprachlichliterarischkünstlerisch II) gesellschaftswissenschaftl. III) naturwiss.- mathematischtechnisch Deutsch 2 FS 1 künstl. Fach Geschichte 1 weiteres Mathematik 1 NW 1 weiteres Deutsch Deutsch 2 FS 1 FS 2 FS 1 FS 1 künstl. Fach 1 künstl. Fach Geschichte Geschichte 1 weiteres 1 weiteres 1 weiteres 1 weiteres + pol. Bildung Mathematik Mathematik 1 NW 1 NW 1 NW 1 NW 1 weiteres 1 weiteres 1 weiteres 1 weiteres Sport Sport Sport Seminarkurs Seminarkurs Seminarkurs FS: Fremdsprache NW: Naturwissenschaft
12 Schulbesuch im Ausland Informationsabend im November für Eltern und Schüler Antragstellung über die Schule an das Schulamt (Formularabgabe bis März) Beratungsgespräch mit der Schule Fortsetzung der Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde bzw. unter Anrechnung des Unterrichts im Ausland und bei erwarteter erfolgreicher Teilnahme kann der Unterricht in der nächsten Jahrgangsstufe fortgesetzt werden (Entscheidung trifft die Schulleiterin)
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