GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND - 50 % FÖRDERUNG

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Transkript:

MERKBLATT Starthilfe und Unternehmensförderung GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND - 50 % FÖRDERUNG Mit dem (GCD) bieten die KfW Mittelstandsbank und die IHK für München und Oberbayern gemeinsam Beratungskostenzuschüsse in Höhe von 50 % an, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Als zuständiger Regionalpartner für Oberbayern betreuen wir Unternehmen bei der Antragsstellung. Wozu Coaching? Nach der Gründung, Beteiligung oder Übernahme eines Unternehmens stellen sich dem Gründer viele Fragen: Wie kann ich mein Produkt oder meine Dienstleistung optimieren? Wie kann ich neue Kundenbeziehungen aufbauen? Wer kann mich bei der Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen unterstützen? Ist der Unternehmensstandort geeignet? Wie optimiere ich meine Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit? Wenn Sie eine intensive Betreuung zu diesen und weiteren betriebswirtschaftlichen Themen suchen, dann greifen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz eines professionellen Coaches zurück. Wer wird gefördert? Es werden Gründer in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit gefördert. Ausschlaggebend für den Gründungszeitpunkt ist der Tag, an dem sich der Gründer selbstständig gemacht hat (mit dem Unternehmen, einem vorhergehenden, einer freiberuflichen Tätigkeit, einer Beteiligung ab 10 %). Bei Kapitalgesellschaften kann jeder geschäftsführende Gesellschafter, der nachweislich mindestens 10 % Anteile am Unternehmen hält, einen Antrag stellen. Ansprechpartner: IHK Coachingbüro Frau Frau Rottmann / Frau von Kapff Telefon: 089/5116-1248 Fax: 089/5116-81248 E-Mail: coaching@muenchen.ihk.de IHK für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München Erstellt am: 05/2012, V:01/2014 Homepage: www.muenchen.ihk.de

Seite 2 von 9 Gründer, die bisher im Nebenerwerb tätig sind und beabsichtigen den Nebenerwerb zum Vollerwerb auszubauen, können am Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern teilnehmen (siehe Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern. Dieses finden Sie unter: www.muenchen.ihk.de Existenzgründung und Unternehmensförderung Baustein 6 - Coaching). Allgemeine Informationen zum Wir unterstützen die Gründer als Regionalpartner vor Ort zu allen Fragen rund um das Förderprogramm. Die KfW hält alle wichtigen Informationen im sowie unter kfw.de/gruendercoaching für Sie bereit. Antworten finden Sie u.a. zu folgenden Fragen: Wer kann einen Antrag stellen? Was wird gefördert, was nicht? Wie hoch sind die Zuschüsse? Wie läuft das Gründercoaching ab? 1. Schritt: Auswahl Ihres Gründercoachs Sie wählen bitte zuerst den persönlichen Berater aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Alle Berater, die für das zugelassen sind, finden Sie in der KfW- Beraterbörse: www.kfw-beraterboerse.de. Der Berater sollte Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über die Schwerpunkte seiner Beratung, den Tagessatz und die voraussichtliche Dauer der Beratung informieren. Die Auswahl und Eintragung des Coaches in den Antrag (siehe Schritt 2) gilt nicht als verbindlich. Sollte sich im Laufe der Antragstellung (im persönlichen Gespräch / nach dem persönlichen Gespräch siehe Schritt 3) Ihr Beraterwunsch ändern, kann dies berücksichtigt werden. Wenn Sie in dieser frühen Phase erst ein Gespräch zur Auswahl des Beraters wünschen, geben Sie bitte im Antrag (Schritt 2) als Beratername nicht bekannt an, ebenso bei ID, Vorname und Ort des Beraters. 2. Schritt: Antragsstellung Füllen Sie den Antrag bitte online aus www.kfw.de/antragsplattform, drucken Sie diesen aus und senden ihn unterzeichnet an die IHK, Coachingbüro; Balanstraße 55-59, 81541 München. Legen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Antrag im Original (Ausdruck des online erstellten Antrags inkl. Unterschriften) Aktueller und vollständiger Lebenslauf, aus dem erkennbar ist, ob die Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis oder selbstständig ausgeübt wurden Businessplan

Seite 3 von 9 Kopie der Gewerbeanmeldung (Bitte beachten: Freiberuflich Tätige senden Ihren Antrag an das IfB, siehe Seite 4) Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.): Handelsregister-Auszug, Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag mit Angabe der Anteilsverhältnisse der Gesellschafter Es werden nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen auf die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen geprüft. 3. Schritt: Persönliches Gespräch bei der IHK Die Mitarbeiter des IHK Coachingbüros vereinbaren mit Ihnen im Anschluss einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dieses Gespräch ist Voraussetzung für die Förderung. Falls Sie bereits ein Beratungsgespräch mit Mitarbeitern der IHK oder des Münchner Existenzgründungsbüros (MEB) geführt haben, reicht uns gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung hierzu. Das Kontaktgespräch kann dann telefonisch geführt werden. Im Rahmen des persönlichen Gesprächs entscheidet die IHK München, ob sie eine Empfehlung gegenüber der KfW Mittelstandsbank für das ausspricht. Die KfW Mittelstandsbank entscheidet auf Basis dieser Empfehlung über die Gewährung des Zuschusses. Die Zusage erhalten Sie schriftlich durch die KfW zugesandt. 4. Schritt: Abschluss des Beratervertrags Nachdem Sie die Zusage erhalten haben, schließen Sie einen Beratervertrag mit Ihrem Coach. Beachten Sie, dass der Coachingvertrag erst nach Zusage abgeschlossen werden darf. Der Regionalpartner kann den Vertrag direkt nach Abschluss anfordern. Im Vertrag sind die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars, Dauer und Zeitraum des Coachings genau geregelt. Sofern Sie nach der Zusage den Berater wechseln möchten, teilen Sie uns dies bitte telefonisch und schriftlich (gerne per e-mail) mit. Den Coachingvertrag (von beiden Seiten unterschrieben) bewahren Sie 3 Jahre auf. Jetzt können Sie mit dem Coaching starten. 5. Schritt Abschluss und Abrechnung des Coachings Das Gründercoaching ist innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung durch die KfW durchzuführen und abzurechnen. Nach Beendigung des Coachings muss Ihre Coach einen Abschlussbericht über die Inhalte und Ergebnisse des Coachings erstellen. Dieser verbleibt bei Ihnen. Der Regionalpartner kann ihn bei Bedarf anfordern. Nach Beendigung der Beratung zahlen Sie die Rechnung des Coaches. Sie können im Schlussverwendungsnachweis eine Abtretung vereinbaren, so dass die KfW den Förderanteil direkt an den Coach über-

Seite 4 von 9 weist. Senden Sie zur Abrechnung den Schlussverwendungsnachweis mit den benötigten Unterlagen (siehe Seite 1 des Schlussverwendungsnachweises) innerhalb von 6 Monaten an die KfW Bankengruppe, Berlin. Achtung: Der Coachingvertrag und der Abschlussbericht sind bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Zuschussgewährung aufzubewahren. Nach Beendigung des Coachings laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch ein. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Für gewerbliche Existenzgründer: IHK Coachingbüro Frau Rottmann, Frau von Kapff, IHK für München und Oberbayern Balanstraße 55-59, 81541 München Tel.: 089 5116-1248 Fax: 089 5116-81248 E-Mail: coaching@muenchen.ihk.de www.muenchen.ihk.de Für Existenzgründer in den freien Berufen: Institut für Freie Berufe Nürnberg www.ifb-gruendung.de, Frau Gruber victoria.gruber@ifb.uni-erlangen.de Für Existenzgründer im Handwerk: Handwerkskammer für München und Oberbayern, www.hwk-muenchen.de Herr Hadersdorfer michael.hadersdorfer@hwk-muenchen.de HINWEIS: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK für München und Oberbayern für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Zuschussgewährung für Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Förderziel Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung? Nutzen für den Antragsteller Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer (im Folgenden Existenzgründer genannt) die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen beantragen. Diese Förderung basiert auf den Bedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Wer kann Anträge stellen? Existenzgründer mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) im Bereich der Freien Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. nachzuweisen) muss erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück. Die Existenzgründung ist auf eine Vollexistenz ausgerichtet. Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Insbesondere kann keine Förderung erfolgen, wenn nach deutschem Recht die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem der KfW "Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer 600 000 0193. Was wird gefördert? Förderung Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben zur Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Durch- Inhalt, Besonderheiten Seite 1

führung von Buchführungsarbeiten die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben die die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Berater/ Beratungsunternehmen selbst vertrieben werden die die Beschaffung und Erarbeitung von Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-Schulungsmaßnahmen beinhalten die mit anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot) in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben gemäß "Allgemeines zu Beihilfen" (Bestellnummer 600 000 0065). Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich? Für die durch das geförderte Maßnahme dürfen Sie keine andere Unterstützung aus ESF-Mitteln beantragen. Weitere ESF-Fördermöglichkeiten können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen deutlich unterscheiden. Bei der Beantragung anderer öffentlicher Mittel sind die beihilferechtlichen Kumulierungsbestimmungen zu beachten (siehe hierzu "Allgemeines zu Beihilfen", Bestellnummer 600 000 0065). Zuschuss Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte. Existenzgründer erhalten: Konditionen Zuschuss, Besonderheiten, Selbstbeteiligung in den neuen Bundesländern und in den "Phasing-out"-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin in Höhe von 50 % des Honorars. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto- Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie innerhalb der ESF-Förderperiode (bis 30.06.2014) eine Förderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro beantragen. Diese kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - für Existenzgründer und in der zum 31.12.2013 ausgelaufenen Variante Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere Seite 2

Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden. Welche Kosten muss der Existenzgründer selbst tragen? Selbstbeteiligung Folgende Kosten (Selbstbeteiligung) sind von Ihnen selbst zu tragen: der Eigenanteil am Beratungshonorar die Fahrtkosten des Beraters sonstige in der Beraterrechnung aufgeführte Nebenkosten die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrags Die Zahlung Ihres Eigenanteils am Beratungshonorar weisen Sie der KfW gegenüber nach. Die Selbstbeteiligung darf nicht aus Mitteln des ESF finanziert werden. Eine Übernahme der Selbstbeteiligung durch den beauftragten Berater ist zu keinem Zeitpunkt und in keiner Form zulässig. Hierunter fallen z. B. die Vorfinanzierung der Selbstbeteiligung durch den Berater oder die Zahlung der Selbstbeteiligung durch den Berater als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen an den Berater. Auch eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung nach Abschluss der Beratung oder eine indirekte Übernahme durch den Berater, etwa über Dritte, ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen unter Ziffer 6.5 der Richtlinien. Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn Sie als Existenzgründer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind und dies der KfW bestätigen. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch aber nicht. Wird die Mehrwertsteuer im Rahmen der Bemessungsgrundlage mitgefördert, belegen Sie uns bitte auch die anteilige Zahlung der Mehrwertsteuer. Wie läuft das Gründercoaching ab? I. Antragsphase Ihren Antrag stellen Sie bitte über die Regionalpartner der KfW (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördergesellschaften). Mit Ihrem Regionalpartner ist vor Antragstellung auch ein persönliches Vorgespräch zu führen. Einen Regionalpartner vor Ort finden Sie unter www.rp-suche.de. Ablauf Antragstellung, Ablauf Beratung und Abrechnung, Hinweise, Ansprechpartner Mit der Antragstellung wählen Sie eine Beraterin oder einen Berater (im Folgenden Berater) aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) aus. Ihr Berater muss die richtliniengemäßen Beratereigenschaften für das erfüllen und in der KfW- Beraterbörse gelistet sein. Sie erkennen im Profil des Beraters, ob dieser für das Programm zugelassen ist. Die für einen Antrag notwendigen Daten erfassen Sie online über die KfW-Antragsplattform (www.gruender-coaching-deutschland.de). Diese werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Das ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformular inklusive der "De-minimis"- Erklärung (siehe Hinweise) reichen Sie bitte im Original bei Ihrem Regionalpartner ein. Sind die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beratungshonorars ab und leitet den Antrag an die Seite 3

KfW weiter. Der Regionalpartner kann für seine Empfehlung weitere geeignete Unterlagen anfordern. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Zusage Ihres Zuschusses. Wichtig: Die Antragstellung bei der KfW (Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung durch den Regionalpartner) auf die Gewährung eines Beratungszuschusses muss vor Abschluss eines Coachingvertrags erfolgen. Mit der Beratung darf noch nicht begonnen worden sein. II. Beratungsphase Nach Erhalt der Zusage durch die KfW schließen Sie mit Ihrem Berater einen schriftlichen Beratungsvertrag ab, in dem mindestens die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars, die Anzahl der Tagewerke und der Beratungszeitraum geregelt sind. Sofern Sie nach unserer Zusage den Berater wechseln möchten, teilen Sie uns dies bitte über Ihren Regionalpartner mit. Für Zusagen ab dem 01.01.2014 gilt: Das Coaching muss innerhalb von maximal 6 Monaten ab Erteilung der Zusage durch die KfW (Ausstellungsdatum) durchgeführt und abgerechnet werden. III. Abrechnungsphase Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater für Sie einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie die wesentlichen Ergebnisse dokumentiert werden. Der Abschlussbericht ist für Ihre Unterlagen bestimmt und muss nur auf besondere Anforderung bei der KfW eingereicht werden. Mit dem Formular Schlussverwendungsnachweis (Bestellnummer 600 000 1663) rechnen Sie das Coaching gegenüber der KfW ab. Das Formular schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben an die KfW und fügen folgende Nachweise bei (im Original, als beglaubigte Kopie oder als vom Regionalpartner bzw. vom Aussteller bestätigte Kopie): 1. Gesamtrechnung des Beraters 2. Ihren Kontoauszug als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beratungshonorar. Bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung muss auch die Zahlung der anteiligen Mehrwertsteuer erkennbar sein. 3. gegebenenfalls Bestätigung, dass Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. vom Steuerberater, Finanzamt). Hierzu ist in jedem Fall auf dem Schlussverwendungsnachweis eine gesonderte Erklärung abzugeben. Die Abrechnungsunterlagen müssen der KfW mit Ablauf des Coachingzeitraums von 6 Monaten nach dem Datum unserer Zusage vollständig vorliegen. Danach ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen zahlt die KfW den Zuschuss an Sie oder - bei Vorliegen einer zulässigen Abtretungsvereinbarung, die Sie bitte im Schlussverwendungsnachweis dokumentieren - direkt an Ihren Berater aus. Seite 4

Hinweise "De Minimis"-Beihilfe Die Zuschüsse im Programm unterliegen den beihilferechtlichen Regelungen über "De-minimis"-Beihilfen gemäß "De-minimis"-Verordnung (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, L379 am 28.12.2006). Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Existenzgründer enthält das "Allgemeine zu Beihilfen" der KfW (Bestellnummer 600 000 0065). Subventionserhebliche Tatsachen Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes. Datenschutzrechtliche Hinweise Alle Daten, die im Rahmen der Bewilligung und Durchführung der anfallen, können den an der beteiligten öffentlichen Stellen auf Bundes- und Europaebene (z. B. Europäische Kommission, Europäischer Rechnungshof und Bundesrechnungshof) offen gelegt bzw. an diese übermittelt werden. Alle beteiligten Stellen sind dazu berechtigt, die Daten zum Zwecke von Erhebungen zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahme zu nutzen. Der Antragsteller erklärt sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, kontaktiert zu werden und Auskunft zu geben. Auskunftspflichten Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken sind Sie als Antragsteller verpflichtet, jederzeit der KfW, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Bundesrechnungshof Auskunft zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie gegebenenfalls die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen nachweisen. Aufbewahrungspflichten Sie sind verpflichtet, den Beratungsvertrag und den Abschlussbericht des Beraters bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Auszahlung des Zuschusses aufzubewahren und diese der KfW auf Verlangen zuzusenden. Ansprechpartner Als Existenzgründer wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Regionalpartner vor Ort oder an das Infocenter der KfW. Ergänzende Hinweise zur Bearbeitungspraxis (FAQ-Liste), das Formular Schlussverwendungsnachweis sowie Musterdokumente finden Sie unter www.gruender-coaching-deutschland.de. In Kooperation mit und anderen Regionalpartnern Seite 5