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Transkript:

STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Halbtages-Zentralseminar mit dem Thema durch. WICHTIGE BELEHRUNGSSCHREIBEN FÜR MANDANTEN 2018 Aufträge generieren und Haftung vermeiden Mandanten können bei wirtschaftlichen Entscheidungen oftmals schwer ermessen, ob sich im Vorfeld die Beratung durch ihren Steuerberater lohnt. Werden dem Steuerberater Sachverhalte seiner Mandanten bekannt, die wesentliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, ist er verpflichtet, seine Mandanten unaufgefordert über steuerliche Regelungen und Änderungen zu belehren, damit sie wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen treffen können und der gewünschte steuerliche Erfolg eintritt. Es empfiehlt sich, wichtige Belehrungen schriftlich vorzunehmen. Der Mandant kann dann in Ruhe entscheiden, ob er eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen will. Der Steuerberater kann in einem eventuellen Haftungsfall nachweisen, dass er seine Belehrungspflicht erfüllt hat. Die Belehrung ist auch dann von Bedeutung, wenn der Mandant nach einer Gestaltung steuerliche Vorgaben einhalten muss, damit der gewünschte Erfolg eintritt bzw. nicht verloren geht, wie z.b. Behaltefristen. Das Steuer- und Gesellschaftsrecht ändert sich stetig. Zahlreiche Gesetzesänderungen, grundlegende Urteile des EuGH, des BVerfG, des BFH und des BGH sowie wichtige Verwaltungserlasse sind bei der Beratung anzuwenden. Das führt unter anderem dazu, dass neue Belehrungsschreiben erstellt werden müssen oder bestehende Belehrungsschreiben an die aktuelle Rechtslage 2018 angepasst werden müssen. Jedes Jahr werden von uns neue Belehrungsschreiben verfasst und im Seminar besprochen. Die Belehrungsschreiben basieren auf der aktuellen Rechtslage. Die Belehrungsschreiben werden Ihnen als Word-Datei zur Verfügung gestellt. TERMIN UND ORT Mittwoch, 6. Juni 2018 Großer Saal der Badnerlandhalle 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Rubenstraße 21 76149 KARLSRUHE-NEUREUT

GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung A. GRUNDLAGEN 1. Umfang der Pflichten des Steuerberaters 2. Haupt- und Nebenpflichten des Steuerberaters 3. Die Hauptpflichten in der Praxis 4. Beweislast für die Belehrung 5. Abrechenbarkeit von Belehrungsschreiben B. BELEHRUNGEN FÜR ALLE UNTERNEHMEN Einkommensteuer 6. Dokumentation der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen Umsatzsteuer 7. Umsatzsteuerliche Folgen eines zivilrechtlichen Vergleichs 8. Verkauf von Waren über Internetplattformen 9. Option zur Umsatzsteuer bei PVA nach Ablauf des 5-Jahreszeitraums Erbschaftsteuer 10. Reduzierung des Verwaltungsvermögens 11. Nutzung der Investitionsklausel C. BELEHRUNGEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN UND IHRE GESELLSCHAFTER Steuerrecht 12. Verlustrettung beim Mantelkauf durch Fortführungsgebundenen Verlustvortrag 13. Veräußerungsgewinne und laufende Gewinne steuergünstig unternehmerisch reinvestieren in Familienholding Pension 14. Beratungsvertrag neben Pension D. BELEHRUNGEN FÜR EINZELUNTERNEHMEN UND PERSONENGESELLSCHAFTEN Einkommensteuer 15. Ausscheiden eines Mitunternehmers E. BELEHRUNGEN FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN Abgabenordnung 16. Offenhaltung von Bescheiden die vorläufig und/oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind 17. Vorsicht bei Vorauszahlungen nur eines Ehegatten bei Zusammenveranlagung

F. BELEHRUNGEN FÜR ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER Umsatzsteuer/Vorsteuer 18. Sachzuwendungen 19. Nutzungsentgelt für Privatnutzung Firmen-Pkw bei Zuzahlung durch den Arbeitnehmer G. BELEHRUNGEN FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER Einkommensteuer 20. Aktivierung von Anschaffungsnahem Aufwand vermeiden 21. Erbschaftsteuerfreiheit beim Familienheim sichern Schlusswort REFERENTEN Wirtschaftsprüfer Steuerberater Prof. Dr. Marcus Scholz, Mannheim Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Dipl.-Fw. (FH) Caroline Luise Stark, Mannheim TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 85,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Anmeldung durch die Kammergeschäftsführung voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Ein Vorlegen dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben.

Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu zahlen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über www.stbk-nordbaden.de oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. 25. Mai 2018 SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Badnerlandhalle in Neureut ist vom Hauptbahnhof Karlsruhe mit der Straßenbahnlinie S 1 / S 11 (Richtung Neureut/Hochstetten), Haltestelle Bärenweg (5 Minuten Fußweg zur Halle) erreichbar. Karlsruhe im April 2018 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: 06221-183077 * Telefax: 06221-165105 * E-Mail: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC: PBNKDEFF660

ANMELDUNG WICHTIGE BELEHRUNGSSCHREIBEN FÜR MANDANTEN 2018 Aufträge generieren und Haftung vermeiden Anmeldung erbeten bis 25. Mai 2018 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Mittwoch, 6. Juni 2018 (14.00 18.00 Uhr) in der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Name Vorname Berufsbe- Mitglieds-/Kenn-Nr. zeichnung 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 150,-- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 150,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 85,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis unserer Sozietät unserer Partnerschaftsgesellschaft unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Auf die umseitig wiedergegebenen Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden wird hingewiesen. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben (Rechnungsadressat) Unterschrift

Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: 06221-183077 * Telefax: 06221-165105 * E-Mail: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC: PBNKDEFF660