Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 48 Neufassung der Studienordnung für das Fach Musik Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Auf der Grundlage des 6 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 591), hat die Universität Hildesheim, Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation, gemäß 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und 37 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 b.) NHG am 26.06.2013 die folgende Neufassung der Studienordnung für das Fach Musik im die Master- Studiengänge Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen beschlossen. 1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für das Fach Musik enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Musik im Sinne der jeweils gültigen Prüfungsordnungen der Master- Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen. (2) Die Studienordnung legt in Verbindung mit der jeweiligen Prüfungsordnung den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. 2 Umfang, Gliederung und Ziele des Studiums (1) Das Fach Musik wird im Umfang von 10 Leistungspunkten (LP) studiert. Diese verteilen sich auf die Module MM1 und MM2 (Lehramt an Grundschulen) bzw. MM3 und MM4 (Lehramt an Haupt- und Realschulen. (2) Ziel des Studiums des Faches Musik im Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen ist es, die zukünftigen Lehrkräfte zu befähigen, einen theoretisch fundierten, auch an eigener künstlerisch-praktischer Erfahrung orientierten, didaktisch und fachdidaktisch hochwertigen Musikunterricht zu erteilen. Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Musik in der für den Unterricht in der Grundschule erforderlichen fachlichen Breite wissenschaftlich aufzuarbeiten und didaktisch-methodisch adäquat aufzubereiten. - Zu belegende Module: MM 1, MM 2. (3) Ziel des Studiums des Faches Musik im Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen ist es, die zukünftigen Lehrkräfte befähigen, einen theoretisch fundierten, auch an eigener künstlerisch-praktischer Erfahrung orientierten, didaktisch und fachdidaktisch hochwertigen Musikunterricht zu erteilen. Die Studierenden sind in der Lage, die Inhalte des Faches Musik in der für den Unterricht in der Haupt- und Realschule erforderlichen fachlichen Breite wissenschaftlich aufzuarbeiten und didaktisch-methodisch adäquat aufzubereiten. - Zu belegende Module: MM 3, MM 4. 3 Prüfungsleistungen / Studienleistungen (1) In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. Diese kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen. Ebenfalls um eine Modulprüfung handelt es sich, wenn die Prüfung sich nur auf eine der im Modul belegten Lehrveranstaltung bezieht und in den anderen zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen bewertete, aber unbenotete Studienleistungen gefordert werden. Bei mehre-
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 49 ren, an verschiedene Veranstaltungen gebundene Prüfungsleistungen handelt es sich um Modulteilprüfungen. Die Modulnote errechnet sich als mit den Anrechnungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten. (2) Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist den Modulhandbüchern zu entnehmen. (3) Im Rahmen der Ausbildung werden im Institut für Musik und Musikwissenscahft folgende Prüfungsformen eingesetzt: - Klausur (45-90 Minuten) - Referat mit Ausarbeitung im Umfang von ca. 10 Seiten - Hausarbeit im Umfang von 15-20 Seiten - Prüfungskolloquium (ca. 20 Min.) - Projektpräsentationen (Mappen, Ausstellungen, etc.) Darüber hinaus sind folgende fachpraktische Prüfungsleistungen vorgesehen: Vorspiel, Vorsingen, Ensemblespiel, Ensembleleitung, Liedbegleitung (jeweils im Umfang von 15-20 Minuten). (4) Als Studienleistungen können gefordert werden: - Regelmäßige Teilnahme - Protokoll - (Impuls-)Referat (5) Die konkrete Zuordnung der Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen zu einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erfolgt bei Modulprüfungen durch den Modulbeauftragten oder die Modulbeauftragte, bei Modulteilprüfungen durch den Anbieter bzw. die Anbieterin der entsprechenden Lehrveranstaltung. Die Bekanntgabe der zu erbringenden Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen erfolgt entweder im Vorlesungsverzeichnis oder gesondert zu Beginn der Vorlesungszeit. 4 Studienberatung Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Fach Musik hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an, insbesondere durch regelmäßige Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern auch für die Planung des eigenen Studiums und insbesondere für alle fachlichen Probleme und Fragen ihres Studiums zu nutzen. 5 Modulhandbuch, Modellstudienpläne (1) Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Zur Orientierung sind in Anlage 2 Modellstudienpläne zusammengestellt. 6 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2014/2015 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für das Fach Musik in der Fassung vom 10.06.2010 unter Beachtung der Übergangsbestimmungen nach Absatz 2 außer Kraft. (2) Studierende, die ihr Studium im Fach Musik vor dem 01.10.2014 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der jeweils für sie am 30.09.2014 geltenden Studienordnung gemäß
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 50 den Regelungen der entsprechenden Prüfungsordnung zu den Übergangsbestimmungen fort.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 51 Anlage 1: Modulhandbuch Mastermodul 1 (MM 1) Musikunterricht in der Grundschule Modulnummer: MusLG, 1 ModulleiterIn: Prof. Dr. Matthias Kruse Kompetenz- und Lernziele: Erwerb vertiefter Kompetenzen: Die Studierenden : Verwendbarkeit des Moduls: siehe Tabelle in Anlage 2 Pflicht- oder Wahlpflichtmodul siehe Tabelle in Anlage 2 - sind in der Lage, sich wesentliche Felder der Musikpädagogik (Präferenzbildung, Begabungsforschung, Interkulturalität, Musik und Bewegung, Singen (Stimme), Klassenmusizieren, etc.) bezüglich der Grundschule auf hohem Niveau eigenständig zu erarbeiten, sie zu reflektieren und differenziert darzustellen und - sie besitzen umfassende praktische Erfahrungen und haben vertiefende Fertigkeiten und Kenntnisse in erheblichem Umfang erworben. Lehr- und Lernformen: TM 1: Seminar: 3 LP TM 2: Übung 2 LP Lehrinhalte: Zugangsvoraussetzungen: Anzahl der Leistungspunkte (LP): Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester TM 1: Vertiefende Erarbeitung bedeutender Felder der Musikpädagogik bezüglich des Musikunterrichts in der Grundschule (Präferenzbildung, Begabungsforschung, Interkulturalität, Singen (Stimme), Klassenmusizieren, etc.) TM 2: Erarbeitung von Musikwerken mit unterrichtspraktischer Bedeutung (Mitspielsätze, etc.) unter Berücksichtigung musikpädagogischer Felder Abschluss BA 5 LP (4 SWS ) TM 1: 3 LP (2 SWS) TM 2: 2 LP (2 SWS) 150 h TM 1: 90 h = K: 22,5 / V+N: 67,5 TM 2: 60 h = K: 22,5 / V+N: 37,5 2 Semester jedes Semester 1 u. 2 (MA) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15-20 Seiten) oder Referat mit Ausarbeitung (ca. 10 Seiten) Studienleistungen (Art, Umfang): Zuständige Ständige Prüfungskommission: Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 52 Mastermodul 2 (MM 2): Musikwissenschaft Modulnummer: MusLG, 2 ModulleiterIn: Kompetenz- und Lernziele: Verwendbarkeit des Moduls: Pflicht oder Wahlpflichtmodul: Lehr- und Lernformen: Lehrinhalte: Zugangsvoraussetzungen: Anzahl der Leistungspunkte (LP): Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester Dr. Ulrich Bartels Erwerb vertiefter Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, sich ausgewählte Themen der Historischen und Systematischen Musikwissenschaft, der Musikethnologie sowie angrenzender fachwissenschaftlicher Bereiche auf hohem Niveau selbstständig zu erarbeiten, in größere Zusammenhänge einzuordnen, kritisch zu hinterfragen und differenziert darzustellen. LG keine TM 1 Seminar Historische / Systematische Musikwissenschaft 3 LP TM 2 Übung zu TM 1 2 LP TM 1: Ausgewählte Themen der Historischen / Systematischen Musikwissenschaft und angrenzender fachwissenschaftlicher Bereiche TM 2: Übung zur Musikwissenschaft (z.b. Editionstechniken, Archivstudien, Musizieren auf Instrumentarium fremder Kulturen, etc) Abschluss BA 5 LP (4 SWS) TM 1 (2 SWS) 3 LP TM 2 (2 SWS) 2 LP 150 h TM 1 90 h = K: 22,5 / V+N: 67,5 TM 2 60 h = K: 22,5 / V+N: 37,5 2 Semester jedes Semester 1 u. 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulprüfung: Hausarbeit (15-20 Seiten) oder Referat mit Ausarbeitung (10 Seiten) Studienleistungen (Art, Umfang): Zuständige Ständige Prüfungskommission: Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen Mastermodul 3 / (MM 3) Musikunterricht in Haupt- und Realschule Modulnummer: MusLHR, 1 ModulleiterIn: Prof. Dr. Matthias Kruse Kompetenz- und Lernziele: Erwerb vertiefter Kompetenzen: Die Studierenden : - sind in der Lage, sich wesentliche Felder der Musikpädagogik (Prä-
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 53 Mastermodul 3 / (MM 3) Musikunterricht in Haupt- und Realschule Verwendbarkeit des Moduls: Belegungsvorschriften: ferenzbildung, Begabungsforschung, Interkulturalität, Musik im Jugendalter, Populäre Musik, etc.) bezüglich der Haupt- und Realschule auf hohem Niveau eigenständig zu erarbeiten, sie zu reflektieren und differenziert darzustellen und - sie besitzen umfassende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten und haben vertiefende Kenntnisse in erheblichem Umfang erworben. LHR Keine Lehr- und Lernformen: TM 1 Seminar 3 LP Lehrinhalte: Zugangsvoraussetzungen: Anzahl der Leistungspunkte (LP): Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Studienleistungen: Zuständige Ständige Prüfungskommission: TM 2 Übung 2 LP TM 1: Bedeutende Felder der Musikpädagogik bezüglich der Hauptund Realschule wie Präferenzbildung, Neue Medien, Interkulturalität, Populäre Musik, Klassenmusizieren, etc. TM 2: Erarbeitung von Musikwerken mit unterrichtspraktischer Bedeutung (Mitspielsätze, etc.) unter Berücksichtigung musikpädagogischer Felder Abschluss BA 5 LP (4 SWS) TM 1: 3 LP (2 SWS) TM 2 2 LP (2 SWS) 150 h TM 1 TM 2 2 Semester 90 h = K: 22,5 h / V+N: 67,5 h 60 h = K: 22,5 h / V+N: 37,5 h jedes Semester 1 u. 2 Modulprüfung: Hausarbeit (15-20 Seiten) oder Referat mit Ausarbeitung (ca. 10 Seiten), Unterrichtsskizze, Projektmappe, Komposition etc. Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen Mastermodul 4 / (MM 4) Musikwissenschaft Modulnummer: MusLHR, 2 ModulleiterIn: Kompetenz- und Lernziele: Dr. Ulrich Bartels Erwerb vertiefter Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, sich ausgewählte Themen der Historischen bzw. Systematischen Musikwissenschaft, der Musikethnologie und angrenzender Gebiete auf hohem Niveau selbstständig zu erarbeiten, in größere Zusammenhänge einzuordnen, kritisch zu hinterfragen und differenziert darzustel-
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 54 Mastermodul 4 / (MM 4) Musikwissenschaft Verwendbarkeit des Moduls: Belegungsvorschriften: Lehr- und Lernformen: Lehrinhalte: Zugangsvoraussetzungen: Anzahl der Leistungspunkte (LP): Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Studienleistungen: Zuständige Ständige Prüfungskommission: len. LHR Keine TM 1 Seminar: Historische / Systematische Musikwissenschaft, Musikethnologie und angrenzende Bereiche 3 LP TM 2 Übung zu Historischer / Systematischer Musikwissenschaft, Musikethnologie und angrenzende Bereiche 2 LP TM 1: Ausgewählte Themen der Historischen oder Systematischen Musikwissenschaft (Salonmusik, Musik der Renaissance, Musiktheater, Populäre Musik, etc. bzw. Instrumentenbau, Akustik, etc.) und angrenzender Bereiche ( Musikjournalismus, etc.) TM 2: Übung (Bandtraining, Notenedition, Spiel auf Instrumenten anderer Kulturen, etc.) Abschluss BA 5 LP (4 SWS) TM 1: 3 LP ( 2 SWS) TM 2: 2 LP (2 SWS) 150 h TM 1 TM 2 2 Semester 90 h = K: 22,5 h / V+N: 67,5 h 60 h = K: 22,5 h / V+N: 37,5 h jedes Semester 1 u. 2 Modulprüfung: Hausarbeit (15-20 Seiten) oder Referat mit Ausarbeitung (ca. 10 Seiten), Projektmappe, Komposition, etc. keine Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 102 - Nr. 01 / 2015 (03.02.2015) - Seite 55 Anlage 2: Modellstudienpläne Modellhafter Studienverlauf für Musik als Hauptfach im Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen (LG) FSem MM 1 Musikunterricht in der Grundschule MM 2 Musikwissenschaft SWS LP SWS LP 1 4 5 4 5 8 10 2 3 4 Summe 4 5 4 5 8 10 SWS LP Modellhafter Studienverlauf für Musik als Hauptfach im Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (LHR) FSem MM 1 Musikunterricht in Haupt- und Realschule MM 2 Musikwissenschaft SWS LP SWS LP 1 4 5 4 5 8 10 2 3 4 Summe 4 5 4 5 8 10 SWS LP