Studienförderung. Richtlinien für die Vergabe von Stipendien zur Förderung begabter Studenten durch die Hanns-Seidel-Stiftung e.v.



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Transkript:

Lazarettstraße 33 80636 München Telefon (0 89) 12 58-0 www.hss.de Richtlinien für die Vergabe von Stipendien zur Förderung begabter Studenten durch die Hanns-Seidel-Stiftung e.v. Studienförderung Universitätsförderung Fachhochschulförderung Journalistisches Förderprogramm (JFS) Inhalt Zielsetzung S. 2 Antragsberechtigung S. 2 Antragsstellung S. 2 Bewerbungsschlusstermine S. 3 Bewerbungsunterlagen S. 3 Antragsentscheidung S. 3 Förderungsdauer S. 4 Ideelle Förderung S. 4 Finanzielle Förderung S. 4 Journalist. Förderprogramm S. 5 Auslandsstudium S. 5 Ansprechpartner S. 5 Wer mehr als nur studieren will...

Zielsetzung Die Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung ist ein Begabtenförderungswerk, dessen Ziel es ist, zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich qualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen. Begabte und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagierte Studenten werden ideell und finanziell gefördert, damit diese kritisch und konstruktiv an der Ausgestaltung unseres Rechts- und Sozialstaates im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitwirken. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind deutsche Studenten und Bildungsinländer ( 8 BAföG) aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer Universität mit Promotionsrecht, an Hochschulen für Bildende Künste und Musik oder an einer Fachhochschule in Deutschland immatrikuliert sind sowie Abiturienten, die zum nächsten Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium aufnehmen werden. Grundsätzlich ist auch ein Studium im EU-Ausland oder der Schweiz förderfähig, wobei die Teilnahme an den Maßnahmen der ideellen Förderung gewährleistet sein muss. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind in der Regel Bewerber, die für ein Zweitstudium immatrikuliert oder älter als 32 Jahre sind. Nicht berücksichtigt werden Bewerber, die in weniger als vier Universitäts- bzw. drei Fachhochschul-Fachsemestern die Höchstförderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erreichen. Es werden nur Studenten für ein Stipendium berücksichtigt, die einerseits überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen vorweisen können, andererseits aktiv in politischen, kirchlichen oder sozialen Organisationen mitarbeiten. Darüber hinaus sollen die Bewerber staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein und politische Aufgeschlossenheit mitbringen sowie sich für die Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung tatkräftig einsetzen. (s. Satzung www.hss.de/stiftung/organisation/satzung.html) Antragsstellung Die zur Antragsstellung benötigten Formulare sollten direkt von unserer Homepage (www.hss.de/stipendium/bewerbung.html) heruntergeladen werden. Sie können aber auch schriftlich gegen Zusendung eines adressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A4- Rückumschlages beim Förderungswerk der Hanns-Seidel-Stiftung angefordert werden. Alle Bewerbungen sind mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse zu senden: Hanns-Seidel-Stiftung e.v. Förderungswerk Lazarettstraße 33 80636 München 2/5

Bewerbungsschlusstermine Bewerbungsschlusstermine sind für Studierende an Universitäten der 15. Januar und der 15. Juli d.j.; für Studierende an Fachhochschulen der 15. Mai und der 15. November d.j.; für das Journalistische Förderprogramm für Stipendiaten (JFS) s. S. 5. Bewerbungsunterlagen Bei einer Bewerbung sind folgende Unterlagen nicht geheftet und nicht in Folien einzureichen: 1) Bewerbungsbogen mit Lichtbild neueren Datums (Original mit drei Kopien); 2) ausführlich formulierter, handschriftlicher sowie tabellarischer, maschinengeschriebener Lebenslauf (jeweils Original mit drei Kopien); 3) ein max. einseitiges handgeschriebenes Exposé über Ihre Studien- und Berufsziele (Original mit drei Kopien); 4) Abiturzeugnis oder eine andere Studienberechtigung (beglaubigte Fotokopie bzw. Abschrift und drei Kopien); 5) falls vorhanden: Vordiplomzeugnis (beglaubigte Fotokopie bzw. Abschrift und drei Kopien); 6) falls vorhanden: benotete und unbenotete Hochschulscheine/-bescheinigungen (vier Kopien); 7) falls vorhanden: Nachweise über Praktika bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (vier Kopien); 8) ein in einen verschlossenen Briefumschlag gelegtes, von einem (Hochschul-)Lehrer ausgestelltes Gutachten zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation (vierfach); 9) ein in einem verschlossenen Briefumschlag beiliegendes Gutachten zur Beurteilung der Persönlichkeit. Dieses Gutachten sollte von einer Person des öffentlichen Lebens (z.b. Bürgermeister, Pfarrer, Lehrer etc.) erstellt werden und das gesellschaftspolitische Engagement des Bewerbers bewerten können (vierfach). Achtung: Unvollständig eingereichte Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt! Antragsentscheidung Anhand der vom Bewerber eingereichten Unterlagen wird von der Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung eine Vorauswahl nach folgenden Kriterien durchgeführt: - überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, - aktives gesellschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement und - persönliche Eignung 3/5

Geeignet erscheinende Bewerber werden anschließend zu einer besonderen Auswahltagung eingeladen. Ein unabhängiger Auswahlausschuss - bestehend aus wissenschaftlich qualifizierten und politisch sachkundigen Mitgliedern - entscheidet endgültig über die Aufnahme in die Grundförderung. Förderungsdauer Jeder neu aufgenommene Stipendiat verweilt zunächst für ein Jahr in der Grundförderung. Nach Ablauf dieser Probezeit entscheidet die Studienförderung über die Aufnahme in die sich anschließende Hauptförderung. Dabei wird anhand des Fachgutachtens eines Hochschullehrers, der schriftlichen Stellungnahme des jeweiligen Vertrauensdozenten, der Semesterberichte und anderer Unterlagen beurteilt, ob die Studienleistungen und das gesellschaftspolitische Engagement weiterhin überdurchschnittlich sind und eine Übernahme in die Hauptförderung rechtfertigen. Bei einer positiven Entscheidung wird der Stipendiat in der Regel bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer nach BAföG gefördert. Mit Abschluss des ersten berufsbefähigenden Examens scheidet er aus der Studienförderung aus, bleibt jedoch als Altstipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung verbunden. Ideelle Förderung Jeder Stipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung ist Mitglied einer an seinem Studienort bestehenden Hochschulgruppe, die von einem Vertrauensdozenten betreut wird. Er ist verpflichtet, an den von der Gruppe organisierten Veranstaltungen teilzunehmen, die politische Informationsveranstaltungen, kulturelle Angebote sowie Diskussionsrunden mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens o. ä. m. umfassen. Daneben bietet die Studienförderung Seminare zu allgemeinen und aktuellen Themen an, die vorwiegend die Bereiche Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur umfassen. Auf diesen Veranstaltungen sollen sich die Stipendiaten mit den Grundlagen unserer staatlichen Ordnung und den Grundzügen unseres gesellschaftlichen Systems auseinandersetzen. Während der Grundförderung muss jeder Stipendiat an einer mehrtägigen Grundakademie und mindestens einer weiteren mehrtägigen Veranstaltung der Studienförderung teilnehmen. Im Verlauf der Hauptförderung muss eine Aufbauakademie obligatorisch besucht werden. Grundsätzlich ist der Stipendiat verpflichtet, nach Übernahme in die Hauptförderung pro Jahr an mindestens einer Veranstaltung der Studienförderung teilzunehmen. Weitere Seminarangebote können selbstverständlich zusätzlich wahrgenommen werden. Finanzielle Förderung Der monatliche Fördermessbetrag für deutsche Studenten berechnet sich nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Er beträgt (aktueller Stand: 2010 über mögliche Änderungen informieren Sie sich bitte unter www.hss.de/stipendium.html) maximal 585. Ist der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 80 und zur Pflegeversicherung von 9 monatlich gewährt werden. Für verheiratete Studenten kann dieser Betrag um einen Familienzuschlag von 155 erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 im Jahr nicht übersteigt. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des 4/5

Unterhaltsverpflichteten, der Studenten und deren Ehepartnern. Absolventen des zweiten Bildungsweges und Verheiratete mit mindestens einem Kind werden elternunabhängig gefördert. Alle Stipendiaten erhalten in jedem Fall ein Büchergeld in Höhe von 80 im Monat. Eine Doppelförderung durch die Hanns-Seidel-Stiftung und BAföG oder sonstige öffentliche Mittel ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht. Journalistisches Förderprogramm für Stipentiaten (JFS) Das Förderungswerk der Hanns-Seidel-Stiftung bietet seit Herbst 1995 ein spezielles Stipendiatenprogramm für journalistisch talentierte Studenten. Für diesen Förderbereich finden die oben erwähnten Richtlinien des BMBF analog Anwendung. Bewerbungsschlusstermine sind für Studierende an Universitäten und für Studierende an Fachhochschulen einheitlich der 15. Januar und der 15. Juli d.j. Auslandsstudium Ein reines Auslandsstudium außerhalb der EU-Länder oder der Schweiz wird grundsätzlich nicht gefördert. Im Rahmen der Hauptförderung können Stipendiaten auf schriftlichen Antrag eine Unterstützung für ein Auslandsstudium erhalten, sofern dieses nicht länger als zwei Semester dauert und das Studium an einer deutschen Hochschule sinnvoll ergänzt. Der Stipendiat erhält in der Regel für die Dauer seines Auslandsstudiums zusätzlich zum Stipendium einen Auslandszuschlag, der den Richtlinien des BMBF entspricht. Außerdem können eine Reisekostenpauschale, ein Teil der Studiengebühren bzw. die Kosten für eine zusätzliche Krankenversicherung erstattet werden. Ansprechpartner in den Fachreferaten Anfragen und Bewerbungen zur Studienförderung sind jeweils an das zuständige Fachreferat zu richten: Universitätsförderung Fachhochschulförderung Dipl.-Theol. Gabriele Ehrlich Dr. Rudolf Pfeifenrath Tel.: 089/1258-330 Tel.: 089/1258-302 E-Mail: ehrlich@hss.de E-Mail: pfeifenrath@hss.de Journalistisches Förderprogramm für Stipendiaten (JFS) Anton Preis Tel.: 089/1258-354 E-Mail: preis@hss.de Aktuelle Hinweise zur Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung stehen auch im Internet. www.hss.de/stipendium.html Impressum: Hanns-Seidel-Stiftung e.v., Förderungswerk, Lazarettstraße 33, 80636 München, Telefon: 089/1258-301, Telefax: 089/1258-403, Internet: www.hss.de, E-Mail: info@hss.de, Vorsitzender: Dr. h.c. mult. Hans Zehetmair, Staatsminister a.d., Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Witterauf, Leiter des Förderungswerks: Prof. Hans-Peter Niedermeier, Redaktionsschluss: 09/2010 5/5