Sitzung der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen

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Transkript:

Protokoll Sitzung der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen 25. November 2016 Hotel Meridien Valletta, MALTA 1. EINLEITUNG UND ANNAHME DER TAGESORDNUNG Stefan OLSSON (Vorsitz, Direktor für Beschäftigung, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmer. Der Entwurf der Tagesordnung wird ohne Änderungen angenommen. 2. PROTOKOLL DER SITZUNG DER GENERALDIREKTOREN VOM 20. MAI 2016 IN BRATISLAVA, SLOWAKEI Zum Entwurf des Protokolls der letzten Sitzung vom 20. Mai 2016 in Bratislava werden keine Anmerkungen vorgebracht. Das Protokoll wird daher genehmigt. 3. PRÄSENTATION DER PRIORITÄTEN DES MALTESISCHEN RATSVORSITZES IM BEREICH SOZIALES Alexandra GATT (Direktorin für Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen beim Ministerium für sozialen Dialog, Verbraucherangelegenheiten und Bürgerrechte) gibt einen Überblick über die vier allgemeinen Prioritäten des bevorstehenden maltesischen Ratsvorsitzes in den Bereichen Beschäftigung und Soziales: Arbeit lohnenswert machen; Schutz der Arbeitnehmer; Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit und Arbeitskräftemobilität. Frau GATT kündigt außerdem die wichtigsten Veranstaltungen und Termine im Rahmen des Ratsvorsitzes an, insbesondere das informelle Treffen des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 3. und 4. April 2017 zum Thema Arbeit lohnenswert machen sowie das informelle Treffen des Beschäftigungsausschusses am 10. und 11. April 2017. 1

4. DIE EUROPÄISCHE SÄULE SOZIALER RECHTE: PRÄSENTATION UND ANSCHLIESSENDE DISKUSSION Herr OLSSON präsentiert die ersten Ergebnisse aus dem breit angelegten laufenden Konsultationsprozess zum derzeitigen Besitzstand als Teil der Initiative der Europäischen Kommission mit dem Titel Europäische Säule sozialer Rechte. Im Allgemeinen wird der Besitzstand als relevant und gut entwickelt erachtet. Die Befragten haben jedoch einige zu behebende Defizite ermittelt, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Arbeitsformen und technologischen Veränderungen, sowie auf eine bessere Umsetzung und Durchsetzung bestehender Rechte hingewiesen, was wesentliche Vorteile mit sich bringen würde. Beschäftigungs- und Sozialpolitik sollten gemeinsam auf ganzheitliche Art und Weise betrieben werden. Im Anschluss an diese allgemeine Präsentation bringen mehrere Delegationen (SW, NL, DE, AT, IT, PL) ihre Ansichten zum Ausdruck; es werden zum Beispiel die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes, bei dem die Aspekte Arbeitsrecht und soziale Sicherheit miteinander verbunden werden, sowie die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei gleichzeitiger Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität hervorgehoben. Die deutsche Delegation lädt die anderen Delegationen ein, das Weißbuch mit dem Titel Arbeiten 4.0, das in Kürze fertig gestellt sein wird, zu lesen und zu kommentieren. 5. IN 2017 ZU UNTERNEHMENDE NÄCHSTE SCHRITTE IN BEZUG AUF DIE ARBEITSZEITRICHTLINIE : PRÄSENTATION DER KOMMISSION UND ANSCHLIESSENDE DISKUSSION Marie LAGARRIGUE (stellvertretende Leiterin des Referats Arbeitsbedingungen der GD Beschäftigung, Soziales und Integration) und Marie-Aude TANNOU (Rechtsreferentin im selben Referat) präsentieren diese Initiative im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission 2017 sowie der verbundenen Initiative mit dem Titel Europäische Säule sozialer Rechte. Das Überprüfungsverfahren wurde im Jahr 2013 auf Grundlage einer öffentlichen Anhörung und von Studien sowie unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung und von Vertragsverletzungsverfahren neu aufgenommen. Das Ergebnis der Überprüfung wird vorgestellt, insbesondere der Schluss, dass die Arbeitszeitrichtlinie in der heutigen Arbeitswelt weiterhin ein wichtiges Instrument ist. Ziel der neuen Initiative sollte es demnach sein, die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit durch umfassende rechtliche Leitlinien im Zusammenhang mit der Richtlinie zu verbessern und zu einer wirksameren Umsetzung der Richtlinie mittels einer Durchsetzungsstrategie beizutragen. Die Präsentation sowie ein Diskussionspapier zur Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie werden diskutiert, insbesondere werden die Ansichten der Delegationen (DK, PL, BG, DE, AT, MT, IT, NO, SW) hinsichtlich des letzten Teils des Diskussionspapiers mit dem Titel Wichtige Diskussionspunkte ausgetauscht. Die Teilnehmer betonen die Bedeutung der Rechtsklarheit, die sich auf eindeutige Definitionen stützen und eine korrekte und einheitliche Anwendung der Richtlinie ermöglichen muss, sowie die Rolle der Sozialpartner in diesem Prozess. Die Delegationen wünschen sich mehr Möglichkeiten zum Meinungsaustausch bezüglich der Umsetzung der Richtlinie für Fachleute und Interessenträger in den Mitgliedstaaten. 2

Herr OLSSON lädt die Delegationen ein, der Kommission nicht nur die offiziellen Stellungnahmen ihrer Mitgliedstaaten, sondern auch ihre persönlichen Ansichten bzw. Fragen zu bestimmten Themen per E-Mail zukommen zu lassen. 6. INITIATIVE ZUR RICHTLINIE ÜBER DIE UNTERRICHTUNG DER ARBEITNEHMER 2017: PRÄSENTATION DER KOMMISSION Adam POKORNY (Leiter des Referats Arbeitsbedingungen der GD Beschäftigung, Soziales und Integration) präsentiert diese Initiative ebenfalls im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission 2017 sowie der verbundenen Initiative mit dem Titel Europäische Säule sozialer Rechte. Er erläutert, dass die Kommission eine REFIT- Bewertung der Richtlinie durchführt und die Annahme der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im ersten Halbjahr 2017 erfolgen wird. Die vorläufigen Ergebnisse der Bewertung sind, dass die Richtlinie von den Interessenträgern weiterhin als relevant angesehen wird und dass schriftliche Mitteilungen als kostengünstige und wirksame Instrumente betrachtet werden. Ein möglicher Punkt, den es zu überprüfen gilt, ist die Frage, wie in Anbetracht der Erfahrung mit der derzeitigen Richtlinie und hinsichtlich ihrer Anwendung auf neue Arbeitsformen ihre Wirksamkeit gestärkt werden kann. Im Anschluss an die Annahme der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wird die Kommission die Sozialpartner zu Folgemaßnahmen konsultieren (erste Stufe). Auch hier reagieren mehrere Delegationen (IE, PL, LV, NO), wobei der Diskussionsstand in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten dargelegt wird. 7. JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN IN DEN BEREICHEN ARBEITSRECHT UND ARBEITSBEZIEHUNGEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN: PRÄSENTATION UND AUSKUNFT DER DELEGATIONEN Petr Hůrka (Leiter der Direktion Arbeitsrecht beim Ministerium für Arbeit und Soziales) präsentiert die arbeitsrechtlichen Reformen in der Tschechischen Republik, vor allem auch in Bezug auf die konzeptionelle Änderung des Arbeitsgesetzbuches. Er stellt die wichtigsten Punkte dieser Änderung vor, darunter: leitende Angestellte, Vereinbarung über den Wechsel des Tätigkeitgebiets (Berufsbezeichnung), Vereinbarung über den Wechsel des Arbeitsorts, Vereinbarungen über außerhalb eines Angestelltenverhältnisses ausgeübte Arbeiten, ein neues Konzept zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs, Heimarbeit Telearbeit sowie Übertragung bzw. Aufhebung von sich aus Arbeitsverhältnissen ergebenden Rechten und Pflichten. Eglė Radišauskienė (Leiterin der Abteilung Beschäftigungsfragen beim Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit) präsentiert jüngste und derzeit vorgeschlagene Änderungen des Arbeitsrechts, insbesondere des litauischen Arbeitsgesetzbuches. Änderungen in folgenden Bereichen werden ausführlich beschrieben: Arten von Arbeitsverträgen, Kündigung, Arbeitszeit, bezahlter Urlaub, Lohnregelung, Tarifbeziehungen, neue Pflichten für Arbeitgeber und Ausnahmen für kleine Unternehmen. Frau Gatt stellt die Entwicklungen in Malta in den Bereichen Kinderbetreuung und Adoptionsurlaub vor, darunter die kostenfreie Kinderbetreuung als allgemeines Recht. 3

8. AUSKUNFT DER EU ZU LAUFENDEN UND AUSSTEHENDEN AKTIVITÄTEN AUF DEN GEBIETEN ARBEITSRECHT UND SOZIALER DIALOG 8.1. Sozialer Dialog auf EU-Ebene (branchenübergreifend und sektoral) David DION (Leiter des Referats Sozialer Dialog der GD Beschäftigung, Soziales und Integration) informiert die Gruppe über die wichtigsten Entwicklungen in diesem Bereich. Er erinnert daran, warum der soziale Dialog eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialpolitik in den Mitgliedstaaten spielt. Präsident Juncker hat persönlich die Bedeutung des sozialen Dialogs betont und im Juli 2015 dem Europäischen Parlament gegenüber seine Absicht erklärt, ein Präsident des sozialen Dialogs zu werden. In diesem Zusammenhang ist der Neubeginn für den sozialen Dialog in der EU mit zwei Hauptzielen ins Leben gerufen worden: Kapazitätsaufbau der Sozialpartner für den sozialen Dialog und Beteiligung der Sozialpartner an der Politikgestaltung auf europäischer Ebene. Auch wenn die Sozialpartner selbst für den Kapazitätsaufbau verantwortlich sind, fällt die Ermöglichung des sozialen Dialogs durch einen förderlichen und angemessenen Rechtsrahmen in die Zuständigkeit der Behörden. Die Dezentralisierung der Tarifverhandlungen ist ein sensibles Thema, und die Empfehlung der Kommission ist es, dass dabei weiterhin ein gewisser Grad an Koordinierung sichergestellt wird. Was den dreiseitigen Dialog betrifft, ergibt sich ein gemischtes Bild und in mehreren Mitgliedstaaten sind Verbesserungen vonnöten. Herr DION erinnert an eine Erklärung zum Neustart für den sozialen Dialog, die am 27. Juni 2016 von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, und Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, unterzeichnet wurde. Mitunterzeichner waren die europäischen sektorübergreifenden Sozialpartner (EGB, BUSINESSEUROPE, UEPME, CEEP) sowie der niederländische Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Die Erklärung unterstreicht die grundlegende Rolle des europäischen sozialen Dialogs als wesentlichen Bestandteil der Gestaltung der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Sie ermittelt von den Unterzeichnern zu ergreifende Maßnahmen mit dem Ziel, den sozialen Dialog auf europäischer und nationaler Ebene weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit einer weitergehenden Beteiligung der Sozialpartner am Europäischen Semester, einer stärkeren Betonung des Aufbaus von Kapazitäten nationaler Sozialpartner, einer stärkeren Beteiligung der Sozialpartner an der Politikgestaltung und Rechtsetzung der EU und schließlich einer eindeutigeren Beziehung zwischen den Vereinbarungen der Sozialpartner und der Agenda für bessere Rechtsetzung. Herr DION informiert zudem zum Sachstand in Bezug auf die Vereinbarung der Friseure, hinsichtlich derer die Kommission eine verhältnismäßige Folgenabschätzung vornehmen wird. Ähnlich stellt sich die Situation für die Vereinbarung für den Seeverkehr dar; die Sozialpartner gehen davon aus, dass die Vereinbarung am 5. Dezember 2016 unterzeichnet wird, und die Kommission wird auch hier eine verhältnismäßige Folgenabschätzung vornehmen. 8.2. Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen (u. a. die jüngsten Urteile des Gerichtshofs) In Bezug auf die jüngsten Urteile des Gerichtshofs gibt Frau TANNOU einen Einblick in die Urteile im Rahmen der folgenden drei Richtlinien: 4

Befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG): Rechtssache de Diego Porras (C- 596/14), Rechtssache Pérez López (C-16/15), Rechtssachen Martínez Andrés und Castrejana López (C-184/15 und C-197/15); Leiharbeit (Richtlinie 2008/104/EG): Rechtssache Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C- 216/15), 17. November 2016; Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG): Rechtssache Maschek (C-341/15), 20. Juli 2016, und Rechtssache Sobczyszyn (C-178/15), 30. Juni 2016. Die spanische Delegation informiert über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen im Land, um die Auswirkungen der drei Urteile über befristete Arbeitsverträge auf die nationale Gesetzgebung einschätzen zu können. In Bezug auf derzeit in Erarbeitung befindliche Berichte, Bewertungen und Studien verweist Herr POKORNY i) auf den Bericht über die Bewertung der Richtlinien über befristete Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit, der 2017 fertig gestellt sein wird, ii) den Bericht über die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie, der alle fünf Jahre zu verfassen ist, iii) die Bewertung der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten sowie die in Erarbeitung befindliche Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen und iv) die Bewertung der Richtlinie über die Unterrichtung der Arbeitnehmer sowie der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, deren Fertigstellung für März 2017 vorgesehen ist. Des Weiteren erwähnt Herr POKORNY die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr 2016 auf den Gebieten Information, Konsultation und Beteiligung der Vertreter von Unternehmen mit einem Gesamthaushalt in Höhe von 7,3 Mio. EUR. Die Bewertung ist abgeschlossen und im Oktober wurden Schreiben an 27 erfolgreiche Antragsteller verschickt. Das Verfahren zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen läuft. Was die Gesetzesinitiativen betrifft, beginnt Herr POKORNY i) mit der Annahme der Richtlinie des Rates zur Durchführung der Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern über die Durchführung des IAO-Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor von 2007, COM(2016) 235 vom 29.4.2016. Politische Einigung im Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde im Oktober 2016 erzielt und der slowakische Ratsvorsitz strebt für Dezember 2016 den Erlass eines formellen Beschlusses des Rates an. Dieser Beschluss tritt am 16. November 2017 in Kraft und muss bis zum 16. November 2019 umgesetzt werden. Was den Sachstand bei der Umsetzung ii) der Richtlinie des Rates zur Durchführung der von den Sozialpartnern geschlossenen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt betrifft, läuft die Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2016 ab; die Mitgliedstaaten müssen die Kommission demnach bis zum Jahresende über die Umsetzung unterrichten. Was iii) die Richtlinie zur Aufnahme von Seeleuten in verschiedene arbeitsrechtliche Richtlinien betrifft, wurde diese mit einer Umsetzungsfrist bis zum 10. Oktober 2017 angenommen. Betreffend iv) die Anhörung der Sozialpartner zur möglichen Konsolidierung der drei Richtlinien in den Bereichen Information und Konsultation auf Grundlage des Ersuchens der Sozialpartner vom 1. Februar 2016 zur Umsetzung der Vereinbarung mittels eines Beschlusses des Rates nimmt die Kommission nun eine verhältnismäßige Folgenabschätzung im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung vor, wobei insbesondere die Aspekte Rechtmäßigkeit, Repräsentativität, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit untersucht werden. 5

9. SONSTIGES Egle Käärats von der estnischen Delegation lädt die Mitglieder der Gruppe der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen zur nächsten Sitzung am 19. Mai 2017 in der Nähe von Tallinn ein. 6