Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg



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04/2015 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 18.08.2015 Inhalt 1. Zweite Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung des Bachelor- Seite 2 Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015 2 Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor- 6 Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015 Herausgeber: Der räsident der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus - Senftenberg Redaktion: Abteilung Lehre, Referat Qualitätsmanagement Studium und Lehre Druck: BTU Cottbus - Senftenberg Auflage: 30

Seite 2 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 18.08.2015 Zweite Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studienganges Environmental and Resource Management vom 14. August 2015 Aufgrund des 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit den 19 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I/14, Nr. 18) gibt sich die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) folgende Satzung: Artikel 1 Änderungssatzung Die rüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Environmental and Resource Management an der BTU vom 24. Januar 2006 wird wie folgt geändert: 1. 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Das Bachelor-Studium ERM hat eine Regelstudienzeit von drei Jahren (180 Kreditpunkte). Es umfasst - die in Anlage 1 aufgeführten flichtmodule mit rüfungen im Umfang von 114 Kreditpunkten, - Wahlpflichtmodule aus dem in Anlage 1 aufgeführten Katalog im Umfang von 24 Kreditpunkten, - [ ] 2. Anlagen 1 und 2 werden wie folgt geändert: Die flichtmodule B10 Water and Waste und B11 Soil and Atmosphere sowie das Wahlpflichtmodul B20 Water Resource Management werden gestrichen. Dafür werden die flichtmodule B10 Freshwater Conservation and Water Resource Management, B11 Basic Soil Science, B19 Sustainable Waste Management und B20 Atmosphere neu aufgenommen. Anlage 1 wird insgesamt wie folgt ersetzt. Anlage 1: Übersicht über Module und rüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang ERM flichtmodule Status rüfung B1 Introduction to Environmental and Resource Management 6 rü 1 B2 Mathematics of Engineering I 6 rü 1 B3 Mathematics of Engineering II 6 rü 2 B4 Statistics 6 rü 3 B5 Basic Natural Science 6 rü 1 B6 Sociology 6 rü 1 B7 Economics 6 rü 2 B8 Biology 6 rü 2 B9 Ecology 6 rü 2 Zweite Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studienganges Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

18.08.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 Seite 3 Status rüfung B10 Freshwater Conservation and Water Resource Management 6 rü 3 B11 Basic Soil Science 6 rü 3 B12 Geosciences and Natural Resources 6 rü 4 B13 Economic and Social Instruments of Environmental and Resource Management 6 rü 2 B14 International Environmental Law 6 rü 3 B15 Corporate Environmental rotection 6 rü 4 B16 Integrated Environmental lanning 6 rü 4 B17 Business Administration 6 rü 4 B19 Sustainable Waste Management 6 rü 2 B20 Atmosphere 6 rü 4 Wahlpflichtmodule (mindestens 4 aus Katalog) Status rüfung B18 Instrumental Analysis and hysical Chemistry 6 W rü 4-6 B21 Ecosystem and Landscape Management 6 W rü 4-6 B22 Soil rotection and Management 6 W rü 4-6 B23 Earth System Analysis 6 W rü 4-6 B24 Ecosystems Analysis 6 W rü 4-6 B25 Environmental Biotechnologies 6 W rü 4-6 B26 Renewable Resources Management 6 W rü 1-3 B27 hilosophy of Ecological Sciences 6 W rü 4-6 B28 hilosophy of Technology and Nature 6 W rü 1, 4-6 B29 Environmental Social Sciences 6 W rü 4-6 B30 Intercultural Competence 6 W rü 4-6 B32 Safety Technology 6 W rü 4-6 Zweite Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

Seite 4 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 18.08.2015 Auslandssemester und Bachelor-Arbeit Status rüfung B33 (Ergänzungsmodule an anderen Universitäten) 30 (18-36) SL 5 B34 Bachelor-Thesis 12 rü 6 Gesamtsumme 180 Anlage 2: Musterplan Bachelor-Studiengang ERM Sem. 1 2 3 4 5 6 Kredit punkte 6 Introduction to ERM Economics Economic and Social Instruments of ERM Business Administration W Modul 6 Sociology Ecology Freshwater Conservation and Water Resource Management Integrated Environmental lanning W Modul oder Ergänzungsmodul 6 Mathematics of Engineering I Mathematics of Engineering II Statistics Corporate Environmental rotection W Modul oder Ergänzungsmodul 6 Basic Natural Sciences Biology International Environmental Law Geosciences and Natural Resources (oder W Modul) Bachelor- Thesis 6 W Modul Sustainable Waste Management Atmosphere (oder W Modul) Basic Soil Science Bachelor- Thesis 30 30 30 30 30 30 Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

18.08.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 Seite 5 Artikel 2 Inkrafttreten und Übergangsregelung (1) Diese Änderungssatzung tritt zum Wintersemester 2015/2016, spätestens jedoch am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) 1 Die im Studiengang Environmental and Resource Management immatrikulierten Studierenden, die ab Wintersemester 2014/2015 immatrikuliert wurden, werden in die Regelungen der zweiten Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung überführt. 2 Diese Studierenden belegen, abweichend vom Musterplan in Anlage 2, statt des Moduls B10 Water and Waste im zweiten Fachsemester das Modul B19 Sustainable Waste Management im vierten oder sechsten Fachsemester. (3) 1 Kommt es in Einzelfällen zu roblemen, die sich aus der individuellen Studiengangsgestaltung bei Studierenden ergeben, die bis einschließlich Wintersemester 2014/15 immatrikuliert wurden, werden diese in Einzelfallprüfung durch den rüfungsausschuss geregelt. 2 Dem rinzip, den Studierenden den Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit von sechs n zu gewährleisten, ist dabei unbedingt Rechnung zu tragen. Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis Der räsident kann den Wortlaut der Studienund rüfungsordnung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtlichen Mitteilungsblatt der BTU bekannt machen. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik vom 14. Januar 2015, der Stellungnahme des Gründungssenats vom 19. März 2015 sowie der Genehmigung durch den räsidenten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Senftenberg vom 14. August 2015. Cottbus, 14. August 2015 In Vertretung rof. Dr.-Ing. Matthias Koziol Vizepräsident für Lehre und Studium Zweite Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

Seite 6 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 18.08.2015 Neubekanntmachung Aufgrund des Artikels 3 der zweiten Satzung zur Änderung der Studien- und rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Environmental and Resource Management vom 14. August 2015 wird nachstehend der Wortlaut der Satzung in der ab 14. August 2015 geltenden Fassung bekannt gemacht. Cottbus, 14. August 2015 In Vertretung rof. Dr.-Ing. Matthias Koziol Vizepräsident für Lehre und Studium rüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Environmental and Resource Management vom 14. August 2015 Aufgrund des 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit den 19 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I/14, Nr. 18) gibt sich die Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg (BTU) folgende Satzung: Inhaltsübersicht räambel... 6 I. Allgemeine Bestimmungen... 6 II. Fachspezifische Bestimmungen... 7 28 Geltungsbereich... 7 29 Ziel des Studiums... 7 30 Graduierung, Abschlussbezeichnung. 7 31 Weitere Zugangsvoraussetzungen... 7 32 Studienaufbau und Studiengestaltung 7 33 Auslandssemester... 7 34 Mentoring... 8 35 Notenverbesserung... 8 36 rüfungsausschuss... 8 37 Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit, Fristen... 8 38 Bildung der Note für die Bachelor- Arbeit... 8 39 Regelungen zu Ergänzungsmodulen. 8 40 Übergangsregelungen; Inkrafttreten; Außerkrafttreten... 9 Anlage 1: Übersicht über Module und rüfungsleistungen im Bachelor- Studiengang ERM... 10 Anlage 2: Musterplan Bachelor-Studiengang ERM... 12 räambel 1 Die BTU hat sich zur Gestaltung ihrer Bachelor- und Master-Studiengänge auf für alle verbindliche, allgemeine Bestimmungen zur Studien- und rüfungsorganisation verständigt. 2 Sie sind Bestandteil jeder Ordnung und werden ergänzt durch fachspezifische Bestimmungen, in denen die Spezifika eines jeden Studiengangs dargestellt und geregelt werden. 3 Die Einigung auf universitätsweit anzuwendende Verfahrensweisen bei der Organisation und dem Aufbau von modularisierten Studiengängen sowie bei der Durchführung und Verwaltung von studienbegleitenden rüfungsleistungen soll einerseits Transparenz schaffen und zur Minimierung des administrativen Aufwandes beitragen. 4 Andererseits wird damit angestrebt, die Rechte und flichten aller an Lehre und Studium beteiligten Gruppen zu definieren und darzustellen, die den Rahmen für ein erfolgreiches und ertragreiches Studium bilden. 5 Die verantwortungsbewusste und engagierte inhaltliche Ausgestaltung eines Studiums durch Studierende und Lehrende gleichermaßen wird durch diesen formalen Rahmen unterstützt. 6 Die Erarbeitung der allgemeinen Bestimmungen erfolgte im universitätsweiten Diskurs. 7 Lernende, Lehrende und die Lehre unterstützende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ordnung. 8 Alle Beteiligten stehen in der Verantwortung, ihre Erfahrungen bei der Anwendung in die Diskussion um eine Weiterentwicklung einzubringen und somit zu einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung beizutragen. I. Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen der rüfungs- und Studienordnung für Bachelor- Studiengänge (RahmenO-Ba) in der jeweils gültigen Fassung ( 1 bis 27). Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

18.08.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 Seite 7 II. Fachspezifische Bestimmungen 28 Geltungsbereich 1 Diese fachspezifischen Bestimmungen regeln für die Studierenden des Bachelor- Studiengangs Environmental and Resource Management (ERM) den Ablauf und Aufbau des Studiums. 2 Sie sind nur gültig im Zusammenhang mit den allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt I. 29 Ziel des Studiums (1) 1 Der Bachelor-Studiengang ERM ist wissenschaftlich ausgerichtet. 2 Er ermöglicht den Übergang ins Master-Studium. (2) 1 Der Bachelor-Studiengang ERM verfolgt die Ziele der Internationalität und Interdisziplinarität. 2 Die Internationalität ergibt sich aus der Unterrichtssprache Englisch ( 32), dem obligatorischen Auslandssemester ( 32) sowie dem Themenangebot (vgl. Modulbeschreibungen). 3 Die Interdisziplinarität ergibt sich aus der Verbindung der Säulen Naturwissenschaften, Technik und Sozioökonomie zu einem integrierten Curriculum. (3) 1 Die Absolventin oder der Absolvent des Bachelor-Studienganges ERM soll in der Lage sein, technologische, wirtschafts- und infrastrukturbestimmende rozesse unter dem Gesichtspunkt des integrativen Umwelt- und Ressourcenschutzes zu führen, zu bewerten und zu überwachen. 2 Sie oder er soll weiterhin das Management komplexer wirtschaftlicher und technologischer rozesse unter Beachtung des vorsorgenden Umweltschutzes, der weitestgehenden Schonung und des rationalen Umgangs mit natürlichen und volkswirtschaftlichen Ressourcen beherrschen. 3 Sie oder er wird zur Entscheidungsfindung bei der Wahl nachhaltiger ökonomischer und technischer Strukturen der roduktion und des Stoffstrommanagements befähigt. (4) Neben fachlichen Kenntnissen soll die Absolventin oder der Absolvent über gute Sprachkenntnisse in mindestens drei Sprachen, Kenntnisse in Informationsbeschaffung und -vermittlung, individuelle roblemlösungskompetenz, Teamfähigkeit sowie Bewusstsein für interkulturelle Spannungsfelder verfügen. 30 Graduierung, Abschlussbezeichnung Bei erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs ERM wird der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen. 31 Weitere Zugangsvoraussetzungen 1 Bewerberinnen und Bewerber müssen die englische Sprache soweit beherrschen, dass sie den Lehrveranstaltungen uneingeschränkt folgen können. 2 Die Sprachkundigkeit ist durch geeignete Tests nachzuweisen (TOEFL, mindestens 550 unkte bzw. 213 unkte computerbasiert; IELTS mindestens 6,0; Cambridge Certificate of roficiency oder Äquivalent). 3 Von Satz 2 ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, in denen Englisch Amtssprache ist. 32 Studienaufbau und Studiengestaltung (1) Das Bachelor-Studium ERM hat eine Regelstudienzeit von drei Jahren (180 Kreditpunkte). Es umfasst - die in Anlage 1 aufgeführten flichtmodule mit rüfungen im Umfang von 114 Kreditpunkten, - Wahlpflichtmodule aus dem in Anlage 1 aufgeführten Katalog im Umfang von 24 Kreditpunkten, - die Exkursionen im Umfang von 4 Tagen (ausgewiesen innerhalb der flicht- und Wahlpflichtmodule oder als Ergänzungsmodule), - das Auslandssemester im Umfang von in der Regel 30 Kreditpunkten ( 33 und 38), - Ergänzungsmodule ( 39) sowie - die Bachelor-Arbeit und die Aussprache im Umfang von 12 Kreditpunkten. (2) 1 Die fachlichen Grundlagen werden in den flichtmodulen gelegt. 2 Die flichtmodule sind in der Regel vor dem Auslandssemester abzuschließen. (3) 1 Unterrichts- und rüfungssprache in den flicht- und Wahlpflichtmodulen an der BTU ist Englisch. 2 Für Ergänzungsmodule ( 39) sind auch die jeweiligen Landessprachen zulässig. 33 Auslandssemester (1) Das Auslandssemester wird in der Regel im 5. absolviert. Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

Seite 8 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 18.08.2015 (2) 1 Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten rüfungsleistungen sowie des Auslandssemesters als Ganzes durch den rüfungsausschuss gelten folgende Voraussetzungen: - die Genehmigung des Studienplans in Form eines Learning Agreements im Vorab, - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums von mindestens 18, maximal 36 Kreditpunkten an einer artnerhochschule oder einer Hochschule der Wahl der oder des Studierenden durch Vorlage einer offiziellen Bestätigung (Transcript of Records) innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Auslandssemesters. 2 Änderungen des Studienplans bedürfen der Anerkennung durch den rüfungsausschuss. 3 Die Anerkennung kann bei nicht angezeigten Abweichungen zwischen Learning Agreement und Transcript of Records versagt werden. (3) 1 Im Auslandssemester nicht erreichte Kreditpunkte können durch Wahlpflichtmodule gemäß Anlage 2 oder Ergänzungsmodule kompensiert werden. 2 Die Anerkennung von im Auslandssemester studierten flichtmodulen ist möglich. (4) Haben Bildungsinländerinnen oder -inländer (Studierende mit deutscher oder ihr gleichgestellter Hochschulzugangsberechtigung) bereits vor Studienbeginn ein oder mehrere im Ausland studiert, so kann dies als Auslandssemester anerkannt werden. (5) Haben internationale Studierende (solche ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) bereits vor Studienbeginn ein oder mehrere über die Erreichung der Hochschulzugangsberechtigung hinaus an einer Hochschule studiert, so kann dies als Auslandssemester anerkannt werden. 34 Mentoring (1) Jeder und jedem Studierenden wird eine Mentorin oder ein Mentor im Sinne von 19 Abs. 2 BbgHG zugeordnet. (2) 1 Für die Fachstudienberatung steht die ERM-Koordination zur Verfügung. 2 Dies gilt insbesondere für die Beratung zur Vorbereitung und Unterstützung des Auslandssemesters. (3) Für die Beratung in organisatorischen und allgemeinen Fragen für Studienanfänger steht ein Tutorensystem zur Verfügung. 35 Notenverbesserung (1) 1 Eine der innerhalb der Regelstudienzeit bestandenen rüfungen in einem flicht- oder Wahlpflichtmodul kann zur Notenverbesserung innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden ( 13 Abs. 2 bis 5). 2 Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten rüfungsversuch erzielte Note gültig. (2) Die Bachelor-Arbeit ist von der Notenverbesserung ausgenommen. 36 rüfungsausschuss Dem rüfungsausschuss ERM gehören in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vier Vertreterinnen und Vertreter an, davon eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fakultät 1. 37 Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit, Fristen Zur Bachelor-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer das Auslandssemester erfolgreich absolviert hat sowie alle flichtmodule abgeschlossen und mindestens 150 Kreditpunkte erbracht hat. 38 Bildung der Note für die Bachelor- Arbeit Die Note der Bachelor-Arbeit ergibt sich im Verhältnis von 0,75 aus der schriftlichen Arbeit (Thesis) und 0,25 aus der Aussprache. 39 Regelungen zu Ergänzungsmodulen (1) Bis zu zwei Wahlpflichtmodule (12 Kreditpunkte) können durch Ergänzungsmodule im Sinne von 22 ersetzt werden. (2) Als Ergänzungsmodule können anerkannt werden: Sprachkurse in den Weltsprachen Englisch, Französisch, Spanisch, ortugiesisch und Russisch sowie weiteren Unterrichtssprachen an artnerhochschulen; Studienprojekte; Exkursionen; Angebote von Gastdozentinnen und Gastdozenten sowie Gastprofessorinnen und Gastprofessoren; Module aus dem Master-Studiengang ERM (maximal im Umfang von 6 Kreditpunkten); sowie Module aus anderen Studiengängen an der BTU, sofern sie in Englisch angeboten werden. (3) Ergänzungsmodule müssen nicht notwendigerweise 6 Kreditpunkte umfassen. (4) Alle im Auslandssemester studierten Fächer gelten als Ergänzungsmodule. Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

18.08.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 Seite 9 (5) 1 Die Noten der Ergänzungsmodule, die nicht an der BTU studiert wurden, gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. 2 Sie werden im Zeugnis (Transcript of Records) gesondert ausgewiesen. 40 Übergangsregelungen; Inkrafttreten; Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt zum Wintersemester 2015/2016, spätestens jedoch am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) 1 Die im Studiengang Environmental and Resource Management immatrikulierten Studierenden, die ab Wintersemester 2014/2015 immatrikuliert wurden, werden in die Regelungen der zweiten Satzung zur Änderung der rüfungs- und Studienordnung überführt. 2 Diese Studierenden belegen, abweichend vom Musterplan in Anlage 2, statt des Moduls B10 Water and Waste im zweiten Fachsemester das Modul B19 Sustainable Waste Management im vierten oder sechsten Fachsemester. (3) 1 Kommt es in Einzelfällen zu roblemen, die sich aus der individuellen Studiengangsgestaltung bei Studierenden ergeben, die bis einschließlich Wintersemester 2014/15 immatrikuliert wurden, werden diese in Einzelfallprüfung durch den rüfungsausschuss geregelt. 2 Dem rinzip, den Studierenden den Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit von sechs n zu gewährleisten, ist dabei unbedingt Rechnung zu tragen. Anlagen Anlage 1: Übersicht über Module und rüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang ERM mit Angabe der Kreditpunkte Anlage 2: Musterplan Bachelor-Studiengang ERM Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

Seite 10 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 18.08.2015 Anlage 1: Übersicht über Module und rüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang ERM flichtmodule Status rüfung B1 Introduction to Environmental and Resource Management 6 rü 1 B2 Mathematics of Engineering I 6 rü 1 B3 Mathematics of Engineering II 6 rü 2 B4 Statistics 6 rü 3 B5 Basic Natural Sciences 6 rü 1 B6 Sociology 6 rü 1 B7 Economics 6 rü 2 B8 Biology 6 rü 2 B9 Ecology 6 rü 2 B10 Freshwater Conservation and Water Resource Management 6 rü 3 B11 Basic Soil Science 6 rü 3 B12 Geosciences and Natural Resources 6 rü 4 B13 Economic and Social Instruments of Environmental and Resource Management 6 rü 2 B14 International Environmental Law 6 rü 3 B15 Corporate Environmental rotection 6 rü 4 B16 Integrated Environmental lanning 6 rü 4 B17 Business Administration 6 rü 4 B19 Sustainable Waste Management 6 rü 2 B20 Atmosphere 6 rü 4 Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

18.08.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 Seite 11 Wahlpflichtmodule (mindestens 4 aus Katalog) Status rüfung B18 Instrumental Analysis and hysical Chemistry 6 W rü 4-6 B21 Ecosystem and Landscape Management 6 W rü 4-6 B22 Soil rotection and Management 6 W rü 4-6 B23 Earth System Analysis 6 W rü 4-6 B24 Ecosystems Analysis 6 W rü 4-6 B25 Environmental Biotechnologies 6 W rü 4-6 B26 Renewable Resources Management 6 W rü 1-3 B27 hilosophy of Ecological Sciences 6 W rü 4-6 B28 hilosophy of Technology and Nature 6 W rü 1, 4-6 B29 Environmental Social Sciences 6 W rü 4-6 B30 Intercultural Competence 6 W rü 4-6 B32 Safety Technology 6 W rü 4-6 Auslandssemester und Bachelor-Arbeit Status rüfung B33 (Ergänzungsmodule an anderen Universitäten) 30 (18-36) SL 5 B34 Bachelor-Thesis 12 rü 6 Gesamtsumme 180 Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015

Seite 12 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus - Senftenberg 04/2015 18.08.2015 Anlage 2: Musterplan Bachelor-Studiengang ERM Sem. 1 2 3 4 5 6 Kredit punkte 6 Introduction to ERM Economics Economic and Social Instruments of ERM Business Administration W Modul 6 Sociology Ecology Freshwater Conservation and Water Resource Management Integrated Environmental lanning W Modul oder Ergänzungsmodul 6 Mathematics of Engineering I Mathematics of Engineering II Statistics Corporate Environmental rotection W Modul oder Ergänzungsmodul 6 Basic Natural Sciences Biology International Environmental Law Geosciences and Natural Resources (oder W Modul) Bachelor- Thesis 6 W Modul Sustainable Waste Management Atmosphere (oder W Modul) Basic Soil Science Bachelor- Thesis 30 30 30 30 30 30 Neubekanntmachung: rüfungs- und Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Environmental and Resource Management vom 14. August 2015