Antworten der SPD Sachsen



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Transkript:

Antworten der SPD Sachsen Einleitung Das sächsische Bildungssystem wird den Anforderungen des 21. Jahrhunderts und somit unseren Kindern und der Gesellschaft nicht gerecht. Wenn 10 Prozent der Jugendlichen jedes Jahr die Schule ohne qualifizierten Abschluss verlassen und mehr als 6 Prozent auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch auf der Grundlage einer Letztentscheidung des Staates (SBA) eine Förderschule besuchen, dann kann man nicht von einem erfolgreichen Schulsystem für alle Kinder sprechen. Die SPD will ein sozial gerechtes und durchlässiges Bildungssystem gestalten mit den Menschen vor Ort. Frage 1: Das zweite Jahr in Folge konnte der Bedarf an Lehrkräften nur kurzfristig und erst nach starkem öffentlichem Druck notdürftig für das neue Schuljahr gedeckt werden. Auch hat sich die Unterrichtsausfallquote bislang kaum verbessert. Wie gedenken Sie die Absicherung des Unterrichts künftig zu gewährleisten und damit eine größere Planungssicherheit zu erzielen? Angesichts steigender Schülerzahlen, übervoller Klassen, Unterrichtsausfall und der anstehenden Aufgaben bei der Integration von Kindern mit Behinderung müssen in Sachsen mehr Lehrerinnen und Lehrer an unsere Schulen eingestellt werden. Bis 2020 gehen in Sachsen mindestens 9.000 der heute etwa 30.000 Lehrkräfte in den Ruhestand. Im gleichen Zeitraum werden die Zahl der Schülerinnen und Schüler um etwa 20.000 steigen. Für jeden einzelnen Lehrer, der bis 2020 in den Ruhestand geht, muss eine neue Lehrkraft eingestellt werden. Darüber hinaus also zusätzlich müssen jährlich noch einmal 500 Lehrer eingestellt werden, um die Qualität der Bildung an unseren Schulen zu sichern. Durch diese zusätzlichen Einstellungen von insgesamt 2.500 Lehrerinnen und Lehrern erlangen die Schulen endlich wieder die notwendigen Spielräume und Flexibilität. Seite 1 von 5

Frage 2: Für manche Schulfächer ist es schwierig, genügend gut ausgebildete Lehrkräfte zu bekommen. Es wird kritisiert, dass bei der Auswahl der Referendare fast ausschließlich der Notenschnitt ausschlaggebend ist, andere wichtige Qualifikationen nicht genügend berücksichtigt werden. Werden Sie sich für Änderungen in der Referendarausbildung stark machen? Die Zahl der Referendariatsplätze muss erhöht werden. Die im damaligen Bildungspaket 2020 vorgesehene Zahl von 2.000 ist und bleibt nicht nachvollziehbar. Zudem ist die Verkürzung der Referendariatszeit auf lediglich 12 Monate zwar deutschlandweit einmalig, aber eben auch deutschlandweit nicht anerkannt und wird sicherlich auf die Qualität der Lehrkräfte in den Schulen Einfluss haben. Gute Noten sind natürlich nicht alles. Immer mehr Lehrerinnen und Lehrer sind ausgebrannt. Um dem entgegenzuwirken ist es wichtiger, vor Beginn der Ausbildung herauszufinden, ob man wirklich in der Lage ist, Kinder zu unterrichten. Das gewisse Händchen und soziale Gefühl muss man Vorfeld mitgebracht werden, um Lehrer mit Herz und Seele zu sein. Noten sind das eine, aber Schülerinnen und Schülern Wissen zu vermitteln das andere. Frage 3: Der LER hat sich zuletzt für eine kostenlose Schülerbeförderung starkgemacht, um jungen Menschen die Teilhabe an Berufswahlangeboten und am kulturellen Leben zu ermöglichen und damit die Perspektiven für den beruflichen Nachwuchs signifikant zu erhöhen. Wird es mit ihnen Erleichterungen bei den Beförderungskosten geben? Die Schülerbeförderung stößt auch aufgrund der Schulschließungen an die Grenzen der Belastbarkeit der Eltern. Für uns ist die kostenfreie Schülerbeförderung Teil der verfassungsmäßigen Lernmittelfreiheit. Über die beitragsfreie Schülerbeförderung hinaus möchten wir als zusätzliche Option ein so genanntes Bildungsticket für 10 Euro im Monat einführen. Dieses Ticket, genutzt von Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden, soll den jungen Leuten die Möglichkeit geben, eben jederzeit auch in der Freizeit mobil zu sein und das im ganzen Jahr. Nicht nur Fahrten zu Freunden, zum Verein oder zu Museen sind möglich, sondern auch Fahrten zu Unternehmen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung. Seite 2 von 5

Frage 4: Dem LER wurde die aktive Mitarbeit an einem zeitgemäßen Schulgesetz zugesagt. In welchen Punkten halten Sie das bisherige Gesetz für dringend revisionsbedürftig? Wie werden Sie den LER berücksichtigen, teilhaben lassen? Frage 5: Im Kontext der Moratorien fällt häufig das Wort Eigenverantwortung von Schule. In welchen Bereichen und in welchem Umfang werden sie sich für mehr Eigenverantwortung stark machen? Die SPD will eine Schule, die ihren Alltag eigenverantwortlich gestaltet, die Mitspracherecht bei der Einstellung von Lehrkräften hat, die ganztägig und inklusiv arbeitet, in der Demokratie gelebt wird und in dem Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulträger ebenso wie Lehrkräfte an der Gestaltung beteiligt sind. Die SPD wird das Schulgesetz bezüglich der Schulnetzplanung ändern und nicht mit befristeten Moratorien arbeiten. Einzügige Grundschulen sowie Mittelschulen/ Gemeinschaftsschulen sollen möglich sein. Kleine Schulen im ländlichen Raum können sich zu Schulverbünden mit mehreren Standorten zusammenschließen. Einzügige Gemeinschaftsschulen und zweizügige Gymnasien sind machbar, wenn die gymnasiale Oberstufe an einem zentralen Ort die Flexibilität der Kursbildung ermöglicht. Dazu sind sowohl Gymnasien, aber auch Berufsschulzentren als Oberstufenzentren ausbaufähig. Im Bereich der Berufsschulen braucht es eine landesweit koordinierte Schulnetzplanung mit den Schulträgern und den Partnern der dualen Ausbildung. Die Möglichkeit, jahrgangsübergreifend zu unterrichten, ist im Sächsischen Schulgesetz bereits verankert und wird von der SPD seit Jahren unterstützt. Dazu bedarf es in Schule allerdings ein von der Schulkonferenz und vom Schulträger akzeptiertes pädagogisches Konzept und entsprechende Beratungsstrukturen. Seite 3 von 5

Frage 6: Am 15.11.2013 hat der Sächs. VerfG in einem Grundsatzurteil betont, dass nach der Sächsischen Verfassung das öffentliche Schulwesen und das der freien Träger gleichermaßen Adressaten des Bildungsauftrages sind, ohne dass ein Vorrang des einen oder anderen besteht. Wird es mittelfristig ein gemeinsames Schulgesetz für öffentliche und freie Schulen geben? Nach Artikel 102 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung sind Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft nach dem Willen der Verfassung gleichermaßen für die Bildung verantwortlich. Freie Schulen sind gleichberechtigte Partner im Schulwesen und als solche auch zu behandeln. Sie geben zudem seit mehr als 100 Jahren wichtige Anstöße für Reformen im staatlichen Schulwesen. Sie sind Orte, in denen Neues entstehen kann. In der Sächsischen Verfassung ist dieser Grundgedanke sogar erweitert, weil nach Jahren der Diktatur in Deutschland die Schulen dem Staat nicht alleine gehören sollten. Ein gemeinsames Schulgesetz ist daher mittelfristig denkbar. Frage 7: Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat im selben Urteil die derzeitige Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft größtenteils für verfassungswidrig erklärt. Welche notwendigen Änderungen ergeben sich aus ihrer Sicht bezüglich des Personalkostenzuschusses, des Sachkostenzuschusses, der Wartefristen und des Schulgeldersatzes und in welchem Zeitrahmen beabsichtigen Sie dem Rechnung zu tragen? Mit dem Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtes vom 17. November 2014 hat die Staatsregierung einen klaren Auftrag erhalten. Das Urteil fiel dabei weitreichender aus, als gedacht. Nun sind die Übergangsregelungen in Zusammenarbeit und Dialog mit den Freien Schulen erarbeitet und in Kraft getreten. Die vom Gericht angemahnten notwendigen Änderungen müssen zeitnah in ein entsprechendes Gesetz fließen. Seite 4 von 5

Frage 8: Die Bundesrepublik hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt. Wie beurteilen Sie den Stand der Umsetzung der UNBRK in Sachsen? Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf? Welchen Stellenwert soll und kann das bestehende Förderschulsystem bei der Umsetzung haben? Wie stärken Sie die Entscheidungshoheit der Eltern? Die SPD setzt sich für eine inklusive Bildungspolitik ein. Kein Kind zurücklassen heißt konkret, dass Kinder mit und ohne Behinderung, Kinder aus Migrationsfamilien, Mädchen und Jungen, sozial Schwache oder Kinder aus Akademikerelternhäusern lange gemeinsam lernen und die notwendige individuelle Förderung erhalten können. Die Trennung in Regelschulen und Förderschulen muss überwunden werden, ebenso wie die Entscheidung über die Bildungslaufbahn nach Klasse 4. Die SPD setzt sich deshalb für die Entwicklung von ganztägigen Gemeinschaftsschulen ein, in denen Kinder ab Klasse 4 gemeinsam lernen und alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse auch das Abitur erworben werden können. Wir wollen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein inklusives Schulsystem umsetzen, in dem selbstverständlich alle Kinder mit ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Mit vollen Klassen von 28 Schülerinnen und Schülern und ohne ausreichend sonderpädagogische Fachkräfte wird gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Schule, nicht gelingen. Eltern sollen, wenn möglich, mit den Kindern gemeinsam, nach einer guten unabhängigen Beratung frei entscheiden können, ob ihr Kind eine gesonderte Einrichtung (Förderschule) oder eine Regelschule vor Ort besucht. Die SPD will mit den betroffenen Eltern, Schulen und Schulträgern gemeinsam einen Aktions- und Maßnahmeplan auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission und des Minderheitenvotums erstellen. Ziel ist es, die Zahl der integrativ geförderten Schüler zügig zu erhöhen. Die fördernden Rahmenbedingungen wie auch die zusätzliche Qualifikation aller Lehrkräfte müssen mit der Umsetzung Schritt halten. Seite 5 von 5