Landkreis Roth. Bayerische Ehrenamtskarte: Sammelanmeldung für die Goldene Ehrenamtskarte

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Transkript:

Landkreis Roth Bayerische Ehrenamtskarte: Sammelanmeldung für die Goldene Ehrenamtskarte Kontakt: für einander Telefon: 09171/81-1125 : Ehrenamtskarte@Landratsamt-Rothde Organisation/Verein in der die Ehrenamtlichen tätig sind: Name Organisation/Verein PLZ,Ort Verantwortliche Kontaktperson: Auflistung Ehrenamtliche

Kenntnis genommen

Ort, Stempel der Organisation und Unterschrift der verantwortlichen Kontaktperson bzw Vertretungsberechtigten Ich bin damit einverstanden, dass die Daten zur Organisation zur Bearbeitung des vorliegenden Antrags auf eine Ehrenamtskarte vom Landkreis Roth gespeichert werden Datenschutzhinweise auf Seite 2 gelten auch für die bestätigende Organisation Landratsamt Roth für einander Weinbergweg 1 91154 Roth

Allgemeine Informationen: Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives Bürgerschaftliches Engagement Die Karteninhaber/innen erhalten damit vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen, zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Ermäßigungen bei Besorgungen des täglichen Lebens Die Akzeptanzstellen werden im Internet laufend aktualisiert Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte möchte der Landkreis Roth auch bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches Dankeschön für die Zeit und die Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen Die Goldene Ehrenamtskarte können folgende Personen erhalten: Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern für 25- bzw 40- jährige aktive Dienstzeit erhalten haben Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die eine Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben Neu: Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 hre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte erhalten Die Goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig Die Ehrenamtskarte wird nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses akzeptiert

Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamtskarte nachfolgend Ehrenamtskarte genannt Rechte und Pflichten der Ehrenamtskarteninhaber Landkreis Roth für einander Weinbergweg 1, 91154 Roth Telefon: 09171/81-1125 Telefax: 09171/81-971125 : Ehrenamtskarte@Landratsamt-Rothde Gültig ab: 01112012 nachfolgend Landkreis genannt 1 Rechte und Pflichten der Ehrenamtskarten-Inhaber 11 Der Landkreis ist Herausgeber der Ehrenamtskarte, gegen deren Vorlage dem Karteninhaber von den Akzeptanzstellen ein Preisvorteil (Barrabatt oder Zugabe) gewährt wird Durch Antragsstellung auf Erwerb der Ehrenamtskarte erklärt der Karteninhaber sein Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen 12 Die Ehrenamtskarte erlangt ihre Gültigkeit durch das große Bayerische Staatswappen auf der Karte 13 Befinden sich weitere Logos mit Mehrwerten und/oder Funktionen auf der Karte wie zum Beispiel bwm, EBA, etc, so gelten immer die unter der jeweiligen Internetseite veröffentlichten, bzw gültigen Teilnahmebedingungen 14 Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 16 Lebensjahr vollendet hat Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar 15 Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist kostenlos Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch 2 Allgemeines 21 Der Gültigkeitszeitraum der Ehrenamtskarte ist auf der Karte angegeben 22 Eine Übersicht über die aktuellen Akzeptanzstellen der Ehrenamtskarte wird im Internet unter wwwehrenamtskartebayernde veröffentlicht Diese Informationen geben die inhaltlichen Mitteilungen der Akzeptanzstellen bzw die vertraglich zwischen den Akzeptanzstellen und dem Landkreis vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder Der Landkreis übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilungen der Akzeptanzstellen keine Haftung Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Es gilt der jeweilige Stand (Verzeichnis der Akzeptanzstellen) am Tage der Kartenausgabe bzw Veröffentlichung Dieser kann sich jederzeit ändern 23 Der kostenlose Ersatz einer verlorenen Ehrenamtskarte ist ausgeschlossen 24 Die Verwendung der Ehrenamtskarte erfolgt unter Benutzung eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass) 3 Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Akzeptanzstellen 31 Die Akzeptanzstellen gewähren dem Karteninhaber einen Rabatt bzw eine Zugabe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten, dessen/deren Höhe und Art zwischen den Akzeptanzstellen und dem Landkreis vertraglich und zeitlich begrenzt vereinbart wird Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen von Akzeptanzstellen 32 Der Einsatz der Ehrenamtskarte betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen Der Landkreis haftet nicht für die Gewährleistung bei Mängeln der verkauften Sachen und Rechte 33 In Missbrauchsfällen durch den Karteninhaber sind der Landkreis und die Akzeptanzstellen bzw ihre Mitarbeiter berechtigt, die Ehrenamtskarte einzuziehen In diesem Fall erfolgt keine Erstattung 4 Kündigung 41 Dem Landkreis steht in Missbrauchsfällen durch den Karteninhaber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen oder auf Ersatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen 42 Der Landkreis behält sich das Recht vor, die Ehrenamtskarte unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Karteninhaber einzustellen 5 Haftung 51 Eine Haftung des Landkreis für nicht gewährte Rabatte und/oder Zugaben ist ausgeschlossen 52 Der Landkreis haftet nur für Schäden, die von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen Die Höhe der Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt 53 Der Inhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der Ehrenamtskarte Fälschungen oder missbräuchlicher Gebrauch der Ehrenamtskarte werden zivil- und strafrechtlich verfolgt 6 Datenschutz Persönliche Daten 61 Bei Beantragung der Ehrenamtskarte und bei Bestellungen bzw Nutzung der Ehrenamtskarte innerhalb eines angeschlossenen Online-Shops werden nur die zum Versand und zur Bestellabwicklung erforderlichen Daten erfasst und soweit erforderlich - gespeichert Übermittelte Bankdaten werden nicht auf dem Internetserver gespeichert 62 Der Landkreis wird grundsätzlich die Daten aller Karteninhaber, Mitarbeiter und Lieferanten schützen und sich somit an geltendes Recht, insbesondere im Rahmen der Datenschutzvorschriften halten Es werden keine personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte weitergegeben Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz: http://wwwdatenschutzberlinde/recht/de/bdsg/bdsg1htm #absch1 7 Rechtswahl und Urheberrechte 71 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten 72 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen für die Parteien ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 8 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der Ehrenamtskarte des Landkreis unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Die unwirksame Bestimmung ist, soweit rechtlich möglich, durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der Ehrenamtskarte des Landkreis entspricht

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erstellung und Nutzung der Bayerischen Ehrenamtskarte 1 Verantwortlich für die Datenerhebung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Ref III3 Winzererstraße 9 80797 München E-Mail: Referat_III3@stmasbayernde Tel: 089/1261-01 In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Roth 2 Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter beim StMAS: Herr Schreyer E-Mail: Datenschutz@stmasbayernde Datenschutzbeauftragter des Landkreises Roth Herr Laux E-Mail: datenschutz@landratsamt-rothde 3 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Ihre Daten werden erhoben, zur Prüfung, ob dem Antragsteller/Ehrenamtlichen eine Ehrenamtskarte und ggf welche (blau oder gold) zusteht Herstellung einer Ehrenamtskarte durch Druck vor Ort oder durch den Auftragsdatenverarbeiter NOVO GmbH Information des (früheren oder aktuellen) Karteninhabers über exklusive Veranstaltungen, Newsletter sowie Informationen über Verlosungsaktionen, die ausschließlich Ehrenamtskarteninhabern vorbehalten sind Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art 6 Abs 1 Buchst a), e) und f) EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Ehrenamtskarte und dann gelöscht Soweit Sie eine frühere Löschung oder Einschränkung der Nutzung seiner Daten wünschen, werden die Daten sofort gelöscht bzw die Nutzung auf das vom Ehrenamtlichen gewünschte Maß beschränkt 6 Betroffenenrechte: Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: Art 15 DSGVO: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Personen gespeicherten Daten zu erhalten Art 16 DSGVO: Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu Art 17, 18 und 21 DSGVO: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen Art 20 DSGVO: Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz 7 Widerrufsrecht bei Einwilligung: Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Die Fa NOVO GmbH zum Druck/Personalisierung der Ehrenamtskarte Die Fa Freinet-online zur Speicherung der Daten 5 Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Die Daten werden vom Landkreis Roth zu og Zwecken gespeichert bis zu drei hren nach Ablauf der