FESTSTELLUNGSENTWURF

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Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt... 4 2 Flusswasserkörper... 5 3 Vorfluter Aubach... 6 3.1 Einleitungsstellen und Entwässerungsabschnitte... 6 3.2 Tausalzverbrauch... 7 3.3 Geplante Behandlungsanlagen... 7 3.4 Abfluss und Vorbelastung des Vorfluters... 7 3.5 Beurteilung der Auswirkungen an der Einleitungsstelle... 8 3.5.1 Allgemeines... 8 3.5.2 Vorprüfung anhand der zu erwartenden Spitzenbelastung...10 3.5.3 Ergebnis der Vorprüfung...10 4 Vorfluter Reuthbach... 11 4.1 Einleitungsstellen und Entwässerungsabschnitte...11 4.2 Geplante Behandlungsanlagen...12 4.3 Abfluss und Vorbelastung des Vorfluters...12 4.4 Beurteilung der Auswirkungen an der Einleitungsstelle...13 4.4.1 Vorprüfung anhand der zu erwartenden Spitzenbelastung...13 4.4.2 Ergebnis der Vorprüfung...13 Seite 2

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auszug aus den Fachdaten des Informationssystem Wasserwirtschaft vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zum Flusswasserkörper 2_F089 mit Kennzeichnung der Einleitungsstellen... 5 Abbildung 2: Mit Streusalz beaufschlagte, befestigte Flächen (grün = Bestand, rot = Planung).... 6 Abbildung 3: Tausalzverbrauch der verschiedenen Klimaregionen in Bayern... 7 Abbildung 4: Mit Streusalz beaufschlagte, befestigte Flächen (grün = Bestand, rot = Planung)....11 Tabelle 1: Tabellenverzeichnis Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Hof zum FWK 2_F089 Vorfluter Aubach... 8 Tabelle 2: Berechnung Vorfluter Aubach...10 Tabelle 3: Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Hof zum FWK 2_F089 Vorfluter Reuthbach...12 Tabelle 4: Berechnung Vorfluter Reuthbach...13 Seite 3

1 Sachverhalt Gemäß 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung des Gewässerzustands oder des Gewässerpotenzials vermieden wird (Verschlechterungsverbot). Diese Regelung stellt die nationale Umsetzung des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a Nr. i der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dar. In straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren sind wasserrechtliche Tatbestände und die möglichen Auswirkungen des beantragten Verfahrens auf den Gewässerzustand zu prüfen. Zur Erteilung Erlaubnis und Bewilligung nach der Regelung des 12 WHG ist nachzuweisen, dass durch die Baumaßnahme keine schädlichen Gewässerveränderungen gemäß 3 Nr. 10 WHG zu erwarten sind. Unabhängig vom Verschlechterungsverbot ist auch das Verbesserungsgebot bzw. Zielerreichungsgebot gemäß 27 zu prüfen und sicherzustellen, dass das Vorhaben die Erreichung eines guten ökologischen Zustands bzw. Potentials des betroffenen Wasserkörpers nicht gefährdet. Die Überprüfung erfolgte nach den vorläufigen Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.11.2017 zur Beurteilung von Einwirkungen auf Oberflächengewässer im Zusammenhang mit Neubau- und Änderungsmaßnahmen an Straßen, insbesondere zum Verschlechterungsverbot nach 27 WHG. Im Folgenden sind die Ergebnisse der Berechnungen für die betroffenen Vorfluter Aubach und Reuthbach dargestellt und die Vorgehensweise erläutert. Seite 4

2 Flusswasserkörper Der Aubach und der Reuthbach sind Bestandteil des Flusswasserkörpers 2_F089 Linke Nebengewässer des Roten Main; Roter Main bis Neumühle. In nachfolgender Abbildung ist dieser Flusswasserkörper orange hinterlegt dargestellt. Die Einleitungsstellen in diesen Flusswasserkörper sind E3, E5 und E9. Abbildung 1: Auszug aus den Fachdaten des Informationssystem Wasserwirtschaft vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zum Flusswasserkörper 2_F089 mit Kennzeichnung der Einleitungsstellen Seite 5

3 Vorfluter Aubach 3.1 Einleitungsstellen und Entwässerungsabschnitte Am Vorfluter Aubach sind die Einleitungsstellen E3 und E5 maßgebend für bisher nicht wasserrechtlich erlaubten Anteile der mit Streusalz beaufschlagten, befestigten Flächen. Diese zusätzlichen Flächen wurden mit ca. 26.450 m 2 ermittelt. Sie beinhalten die Verbreiterung der beiden Richtungsfahrbahnen sowie Fahrbahnflächen der Anschlussstelle Thurnau-Ost und der verlegten St 2189. In Abbildung 2 sind rot die neuen Fahrbahnflächen und grün die bisherigen Fahrbahnflächen dargestellt. Abbildung 2: Mit Streusalz beaufschlagte, befestigte Flächen (grün = Bestand, rot = Planung). Beide Einleitungsstellen mit den dazugehörigen Entwässerungsabschnitten sind in der Unterlage 18.1 näher beschrieben. Die Einleitungsstelle E5 ist zwar dem Breitenwieser Graben zugeordnet, da dieser aber weiter nördlich in den Aubach mündet, werden beide Einleitungsstellen gemeinsam betrachtet. Seite 6

3.2 Tausalzverbrauch Der Tausalzverbrauch im Maßnahmenbereich wird der Klimaregion BY 2 zugeordnet. Abbildung 3: Tausalzverbrauch der verschiedenen Klimaregionen in Bayern 3.3 Geplante Behandlungsanlagen Vor Einleitung in den Vorfluter sind jeweils Regenwasserbehandlungsanlagen (ASB 103-2R und ASB 104-1R) mit Dauerstau geplant. Damit wird eine Begrenzung der Chlorid-Fracht bzw. der Chlorid- Konzentration im betroffenen Gewässer und eine Vergleichmäßigung des Zulaufs in den Vorfluter erreicht. 3.4 Abfluss und Vorbelastung des Vorfluters Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat im Rahmen dieser Antragsunterlagen die nachfolgenden Informationen zu den vom Vorhaben betroffenen FWK einschließlich den für die betroffenen FWK zutreffenden Messstellen sowie den für das Nachweisverfahren an den Einleitungsstellen erforderlichen Gewässerdaten (Abflusswerte und Chlorid-Vorbelastung) zur Verfügung gestellt. Seite 7

Tabelle 1: Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Hof zum FWK 2_F089 (blau hinterlegt), Vorfluter Aubach Prüfung der Auswirkungen von Chlorid-haltigen Einleitungen in oberirdische Gewässer infolge von Tausalzeinsatz zur wasserrechtlichen Beurteilung nach 12, 27 WHG Bauvorhaben: Flusswasserkörper (FWK): Planungseinheit: Lage des Entwässerungsabschnitts (Bau-km): Vorfluter: Einleitungsstelle: A 70 Bamberg - Bayreuth, Trassenverschiebung aus Rutschhangbereich 2_F089 Linke Nebengewässer des Roten Main; Roter Main bis Neumühle Aubach 103+315 bis 105+520 Aubach E3 und E5 durch WWA für Einleitungsstelle bekanntzugeben MQ Winter des Gewässers an der Einleitungsstelle [m 3 /s] Mittlerer Abfluss MQ des Gewässers an der Einleitungsstelle [m 3 /s] Mittlere Chloridkonzentration im Gewässer oberhalb der Einleitungsstelle während der Winterdienstsaison (Nov.-April) [mg/l = g/m 3 ] Repräsentativer Jahresmittelwert der Chloridkonzentration oberhalb Einleitungsstelle [mg/l = g/m 3 ] 0,084 0,084 54 50 3.5 Beurteilung der Auswirkungen an der Einleitungsstelle 3.5.1 Allgemeines Zunächst wird eine Vorprüfung durchgeführt, bei der die Chlorid-Konzentration an der Einleitungsstelle ( Endkonzentration ) nach vollständiger Durchmischung mit dem Abfluss des Gewässers abgeschätzt wird. Als definierte, rechnerische Spitzenbelastung wird ein Tag mit Tausalzausbringung betrachtet und davon ausgegangen, dass der Chlorid-Anteil der ausgebrachten Tausalzmenge (61 % des Trockenstoffs) zu 80 % in das aufnehmende Gewässer gelangt. Die dafür relevante Tausalzmenge kann anhand der befestigten Straßenfläche mit Tausalzausbringung und der regional pro Tag und m² typischerweise zum Einsatz kommenden Tausalzmenge errechnet werden. Sofern ein Regenrückhaltebecken mit Dauerstau Bestandteil der Regenwasserbehandlungsanlage ist, kann die anzusetzende Chloridfracht der Einleitung in das Gewässer um 10 v.h. abgemindert werden. Damit wird dem nachweisbaren Effekt der Einschichtung von salzhaltigem Straßenwasser mit seinem erhöhten spezifischen Gewicht an der Beckensohle und der dadurch erreichbaren Pufferung von Konzentrationsspitzen Rechnung getragen. Es wird weiterhin angenommen, dass die einleitungswirksame Chlorid-Fracht über 24 Stunden verteilt in das Gewässer eingeleitet wird und sich dort mit dem mittleren Abfluss im Winter (MQ- Seite 8

Winter) vermischt. Unter Einbeziehung der mittleren Chlorid-Fracht im Gewässer oberhalb der Einleitung während der Winterdienst-Periode (November - April) (Vorbelastung) kann so die resultierende Chlorid-Konzentration ( Spitzenbelastung ) im Gewässer an der Einleitungsstelle rechnerisch abgeschätzt werden. Von der Zulässigkeit der Einleitung, auch mit Blick auf das Verschlechterungsverbot nach 27 ff WHG, kann im Hinblick auf die Auswirkungen an der Einleitungsstelle ohne vertiefte Prüfung nach Nr. 5.2.1.2 ausgegangen werden, wenn in diesem Szenario nach vollständiger Durchmischung bei einem sehr guten Ausgangszustand eine Endkonzentration von 50 mg/l und bei einem Ausgangszustand, der gut oder schlechter als gut ist, eine Endkonzentration von 200 mg/l nicht überschritten wird. In Phasen ohne Tausalzausbringung werden sich in diesen Fällen deutlich niedrigere Chlorid-Konzentrationen als bei Spitzenbelastung einstellen und im Jahresmittel insgesamt gewässerökologisch verträgliche Konzentrationen resultieren. Seite 9

3.5.2 Vorprüfung anhand der zu erwartenden Spitzenbelastung Tabelle 2: Berechnung Vorfluter Aubach Bauvorhaben: A 70 Bamberg - Bayreuth, Trassenverschiebung aus Rutschhangbereich Zuständige Autobahn-/Straßenmeisterei: AM Thurnau Klimaregion 1) (Auswahlfeld): BY 2 Flusswasserkörper (FWK): 2_F089 Linke Nebengewässer des Roten Main; Roter Main bis Neumühle Planungseinheit: Aubach ökologischer Zustand des FWK 2) (Auswahlfeld: 1 = sehr gut, 2 = gut oder schlechter als gut) 2 1. Prüfung an der Einleitungsstelle Entwässerungsabschnitt 3 und 5 Lage des Entwässerungsabschnitts (Bau-km): 103+315 bis 105+520 Vorfluter: Aubach Einleitungsstelle: E3 und E5 - siehe Unterlage 8, Blatt 1 1.1 VORPRÜFUNG: Abschätzung der Chlorid-Endkonzentration bei Spitzenbelastung [mg/l] regional- und straßentypspezifischer Tausalzeinsatz pro Tag T d 1) [g/m 2 *d] einleitungswirksame Chloridmenge unter Berücksichtigung des Chloridanteils am Tausalz (61 %), Austragsverluste durch Spritzwasser, Sprühnebel, Staub, Fahrzeuge (20 %) [g/m 2 *d] 42 20 a) Länge des Entwässerungsabschnitts [m] b) Breite der gestreuten Fahrbahn im Entwässerungsabschnitt mit Tausalzanwendung [m] alternativ zu a) u. b): Direkteingabe der bisher nicht wasserrechtlich erlaubten Anteile der mit Streusalz beaufschlagten, befestigten Fläche [m 2 ] Regenwasserbehandlungsanlage mit Dauerstau vor Einleitung in Gewässer? (Abminderung durch Einschichtung wird pauschal mit 10 % angesetzt, soweit Mindestanforderungen erfüllt sind) bisher nicht wasserrechtlich erlaubte Anteile der mit Streusalz beaufschlagte Fläche des Entwässerungsabschnittes [m 2 ] relevante Chloridfracht aus Taumitteleinsatz/Tag = Zusatzbelastung [g/d] Mittlere Chloridkonzentration im Gewässer an der Einleitungsstelle während der Winterdienstsaison (Nov.- April) 3) = Vorbelastung [mg/l = g/m 3 ] MQ Winter des Gewässers an der Einleitungsstelle 4) [m 3 /s] Mittlere Chloridfracht des Gewässers an der Einleitungsstelle = Vorbelastung [g/d] 26.450,00 ja 54 0,084 26.450 487.907 391.910 Chloridkonzentration des Gewässers an der Einleitungsstelle = Endbelastung [mg/l] 121 Orientierungswert für Vorprüfung: Spitzenbelastung < 200 mg/l Ergebnis der Vorprüfung: Orientierungswert eingehalten; weiter bei Nr. 2 Ergebnis der wasserrechtlichen Beurteilung nach 12, 27 WHG: Keine Verschlechterung des Gewässerzustandes zu erwarten 3.5.3 Ergebnis der Vorprüfung Durch das geplante Bauvorhaben wird die Chloridkonzentration an der (fiktiven, gesammelten) Einleitungsstelle in den Aubach von 54 mg/l (Vorbelastung) auf 121 mg/l (Endbelastung) erhöht. Der Orientierungswert für die Vorprüfung (Spitzenbelastung < 200 mg/l) wird eingehalten. Seite 10

Der (ökologische) Zustand des Oberflächenwasserkörpers wird nicht verschlechtert oder nachteilig verändert. Eine Verschlechterung hinsichtlich des Gewässerzustands und des Bewirtschaftungsziels ist nicht zu erwarten ( 27 WHG). 4 Vorfluter Reuthbach 4.1 Einleitungsstellen und Entwässerungsabschnitte Die Einleitungsstelle E9 mündet über einen Straßengraben in den Reuthbach. Für die nicht wasserrechtlich erlaubten Anteile der mit Streusalz beaufschlagten, befestigten Flächen wurden 1512 m 2 ermittelt. Sie beinhalten ausschließlich die Verbreiterung der beiden Richtungsfahrbahnen. Durch die Veränderung des Hochpunktes der neuen Autobahntrasse ist die zusätzliche Fläche relativ klein. In Abbildung 2 sind rot die neuen Fahrbahnflächen und grün die bisherigen Fahrbahnflächen dargestellt. Abbildung 4: Mit Streusalz beaufschlagte, befestigte Flächen (grün = Bestand, rot = Planung). Die Einleitungsstelle E9 mit dem dazugehörigen Entwässerungsabschnitt ist in der Unterlage 18.1 näher beschrieben. Seite 11

4.2 Geplante Behandlungsanlagen Vor Einleitung in den Vorfluter ist eine Regenwasserbehandlungsanlage (ASB 107-1R) mit Dauerstau geplant. Damit wird eine Begrenzung der Chlorid-Fracht bzw. der Chlorid- Konzentration im betroffenen Gewässer und eine Vergleichmäßigung des Zulaufs in den Vorfluter erreicht. 4.3 Abfluss und Vorbelastung des Vorfluters Tabelle 3: Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Hof zum FWK 2_F089 (blau hinterlegt), Vorfluter Reuthbach Prüfung der Auswirkungen von Chlorid-haltigen Einleitungen in oberirdische Gewässer infolge von Tausalzeinsatz zur wasserrechtlichen Beurteilung nach 12, 27 WHG Bauvorhaben: Flusswasserkörper (FWK): Planungseinheit: Lage des Entwässerungsabschnitts (Bau-km): Vorfluter: Einleitungsstelle: A 70 Bamberg - Bayreuth, Trassenverschiebung aus Rutschhangbereich 2_F089 Linke Nebengewässer des Roten Main; Roter Main bis Neumühle Reuthbach 103+315 bis 105+520 Reuthbach E9 durch WWA für Einleitungsstelle bekanntzugeben MQ Winter des Gewässers an der Einleitungsstelle [m 3 /s] Mittlerer Abfluss MQ des Gewässers an der Einleitungsstelle [m 3 /s] Mittlere Chloridkonzentration im Gewässer oberhalb der Einleitungsstelle während der Winterdienstsaison (Nov.-April) [mg/l = g/m 3 ] Repräsentativer Jahresmittelwert der Chloridkonzentration oberhalb Einleitungsstelle [mg/l = g/m 3 ] 0,113 0,113 56 56 Seite 12

4.4 Beurteilung der Auswirkungen an der Einleitungsstelle 4.4.1 Vorprüfung anhand der zu erwartenden Spitzenbelastung Tabelle 4: Berechnung Vorfluter Reuthbach Bauvorhaben: A 70 Bamberg - Bayreuth, Trassenverschiebung aus Rutschhangbereich Zuständige Autobahn-/Straßenmeisterei: AM Thurnau Klimaregion 1) (Auswahlfeld): BY 2 Flusswasserkörper (FWK): 2_F089 Linke Nebengewässer des Roten Main; Roter Main bis Neumühle Planungseinheit: ökologischer Zustand des FWK 2) (Auswahlfeld: 1 = sehr gut, 2 = gut oder schlechter als gut) 2 1. Prüfung an der Einleitungsstelle Entwässerungsabschnitt 1 Lage des Entwässerungsabschnitts (Bau-km): 105+520 bis 107+250 Vorfluter: Reuthbach Einleitungsstelle: E9 - siehe Unterlage 8, Blatt 2 1.1 VORPRÜFUNG: Abschätzung der Chlorid-Endkonzentration bei Spitzenbelastung [mg/l] regional- und straßentypspezifischer Tausalzeinsatz pro Tag T d 1) [g/m 2 *d] einleitungswirksame Chloridmenge unter Berücksichtigung des Chloridanteils am Tausalz (61 %), Austragsverluste durch Spritzwasser, Sprühnebel, Staub, Fahrzeuge (20 %) [g/m 2 *d] 42 20 a) Länge des Entwässerungsabschnitts [m] b) Breite der gestreuten Fahrbahn im Entwässerungsabschnitt mit Tausalzanwendung [m] alternativ zu a) u. b): Direkteingabe der bisher nicht wasserrechtlich erlaubten Anteile der mit Streusalz beaufschlagten, befestigten Fläche [m 2 ] Regenwasserbehandlungsanlage mit Dauerstau vor Einleitung in Gewässer? (Abminderung durch Einschichtung wird pauschal mit 10 % angesetzt, soweit Mindestanforderungen erfüllt sind) bisher nicht wasserrechtlich erlaubte Anteile der mit Streusalz beaufschlagte Fläche des Entwässerungsabschnittes [m 2 ] relevante Chloridfracht aus Taumitteleinsatz/Tag = Zusatzbelastung [g/d] Mittlere Chloridkonzentration im Gewässer an der Einleitungsstelle während der Winterdienstsaison (Nov.- April) 3) = Vorbelastung [mg/l = g/m 3 ] MQ Winter des Gewässers an der Einleitungsstelle 4) [m 3 /s] Mittlere Chloridfracht des Gewässers an der Einleitungsstelle = Vorbelastung [g/d] 1.512,00 ja 56 0,113 1.512 27.891 546.739 Chloridkonzentration des Gewässers an der Einleitungsstelle = Endbelastung [mg/l] 59 Orientierungswert für Vorprüfung: Spitzenbelastung < 200 mg/l Ergebnis der Vorprüfung: Orientierungswert eingehalten; weiter bei Nr. 2 Ergebnis der wasserrechtlichen Beurteilung nach 12, 27 WHG: Keine Verschlechterung des Gewässerzustandes zu erwarten 4.4.2 Ergebnis der Vorprüfung Durch das geplante Bauvorhaben wird die Chloridkonzentration an der Einleitungsstelle in den Reuthbach geringfügig von 56 mg/l (Vorbelastung) auf 59 mg/l (Endbelastung) erhöht. Der Orientierungswert für die Vorprüfung (Spitzenbelastung < 200 mg/l) wird eingehalten. Seite 13

Der (ökologische) Zustand des Oberflächenwasserkörpers wird nicht verschlechtert oder nachteilig verändert. Eine Verschlechterung hinsichtlich des Gewässerzustands und des Bewirtschaftungsziels ist nicht zu erwarten ( 27 WHG). Seite 14