Planerische Ansätze Wasserrahmenrichtlinie, Anforderungen an Regenwassereinleitungen

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1 Planerische Ansätze Wasserrahmenrichtlinie, Anforderungen an Regenwassereinleitungen Dipl.-Ing. Johannes Dillig DILLIG Ingenieure Lehrbeauftragter FH Koblenz Seminarreihe für Werkleiter 2007 Westerburg Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz DILLIG INGENIEURE Ahornweg Simmern Tel. ( ) Fax ( ) info@dillig.de

2 Planerische Ansätze Wasserrahmenrichtlinie, Anforderungen an Regenwassereinleitungen Dipl.-Ing. Johannes Dillig DILLIG Ingenieure DILLIG INGENIEURE Ahornweg Simmern Tel Fax info@dillig.de Seminarreihe für Werkleiter 2007 Westerburg Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz 1

3 Artikel 1 Ziel der Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Gewässer der Mitgliedsstaaten a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes der aquatischen Ökosysteme b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung c) schrittweise Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären (gefährlichen) Stoffen d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren 2

4 1. Verschlechterungsverbot nach Artikel 4, (1) a) i. Die Mitgliedsstaaten führen,, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustandes aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern. 3

5 Verschlechterungsverbot 1. Zustand: Einstufung des Gewässers nach Qualitätskomponenten (biologisch, physikalisch-chemisch, hydro-morphologisch) bzw. des ökologischen Potentials 2. umfasst nicht die nachteilige Veränderung nur einer Qualitätskomponente des Wassers nach bisher üblicher Definition 3. umfasst die Gewässerverschlechterung durch Abstufung in eine niedrigere Zustandskategorie gemäß WRRL (z.b. von gut zu mäßig); innerhalb einer Zustandskategorie können einzelne Qualitätskomponenten durch eine Einleitungsstelle verschlechtert werden, wenn nicht die Zustandsklasse verschlechtert wird. 4. Zukünftig: wasserwirtschaftliche Eingriffs- /Ausgleichsregelung ähnlich dem Bundesnaturschutzgesetz 4

6 2. Verbesserungsgebot nach Artikel 4, (1) a) ii. Guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand in 15 Jahren (bis 2015) für alle Gewässer (Ausnahme erheblich veränderte oder künstliche Gewässer) iii. Gutes ökologisches Potential und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren (bis 2015) 5

7 Verbesserungsgebot In Rheinland-Pfalz erfolgte die Bewertung der Gewässer/Wasserkörper auf die Zielerreichung in einen guten Zustand gemäß EU-WRRL in zwei Kategorien: Zielerreichung wahrscheinlich 50 % und Zielerreichung unwahrscheinlich 48 % 6

8 Verbesserungsgebot Erheblich veränderte oder künstliche Gewässer in Rheinland-Pfalz. Ziel: Gutes ökologisches Potential und guter chemischer Zustand bis

9 3) Alle Einleitungsstellen sind betroffen, Artikel 10 (1) Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass alle Einleitungen in Oberflächengewässer entsprechend dem in diesem Artikel festgelegten kombinierten Ansatz begrenzt werden. 8

10 4) Beste verfügbare Technologie anstatt aardt, Artikel 10 (2) Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass a) die Emissionsbegrenzung auf der Grundlage der besten verfügbaren Technologien oder b) die einschlägige Emissionsgrenzwerte oder c) bei diffusen Auswirkungen die Begrenzungen, die gegebenenfalls beste verfügbare Umweltpraxis einschließen, 9

11 Beste verfügbare Technologie z.b.: Retentionsbodenfilterbecken Anteil der partikularen Stoffe im Regenwasserabfluss in % 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % Verteilung der partikularen Stoffe im Regenwasserabfluss nach Korngrößen (Modell HAuSS, ISWW Nr 86, 1997) Schwermetalle AFS 0 % < 0,006 mm 0,006-0,06 mm 0,06-0,15 mm > 0,15 mm Korngröße Absetzschacht Regenklärbecken (q A=10 m/h) Absetzteich (q A<10 m/h) Versickerung über Mutterbodenschicht Vegetationspassage Reinigungswirkung von Regenwasserbehandlungsmaßnahmen 10

12 Emissionsgrenzwerte z.b.: abfiltrierbare Stoffe 20 mg/l Bei dem von dem Bund/Länder AK Niederschlagswasser aktuell diskutierten Grenzwert der AFS < 20 mg/l sind bei 97,5 % aller Regenwassereinleitungsstellen Retentionsbodenfilter oder vergleichbare Reinigungsverfahren erforderlich. Abfiltrierbare Stoffe im Regenwasserkanal der Trennkanalisation aus DWA-Datenpool, nach Brombach/Fuchs, KA 4/2003; und im Niederschlag nach ISWW 1990 (Niederschlag statistisch nicht gesichert) AFS in mg TS/l mg/l RW-Kanal Niederschlag ,1 1 2,5 % Relative Unterschreitungshäufigkeit in % 11

13 Aktueller Stand der Diskussionen zu Emissionsgrenzwerten 1. Durch die Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für die anlagen- und stoffbezogenen Forderungen an den Bund übertragen. 2. Eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit den Vorschlag für einen Anhang Niederschlagswasser zur Abwasserverordnung zur Umsetzung der EU-WRRL für Regenwassereinleitungsstellen. 3. Geplant ist die Regelung nach dem Emissionsprinzip (Festlegung von Grenzwerten). Damit wird jede Einleitungsstelle gleich behandelt, unabhängig von dem Gewässerzustand. 4. Der von Rheinland-Pfalz geforderte kostengünstigere immissionsbezogene Ansatz, d.h. Einzelfallbetrachtung der tatsächlich erforderlichen Reinigungsleistung abhängig von der Gewässerqualität nach EU-WRRL, wurde bisher nicht berücksichtigt. 12

14 Aktueller Stand der Diskussionen zu Emissionsgrenzwerten 5. Die Regelungen sollen zunächst nur für neue Einleitungsstellen gelten. 6. Aber auch Verlängerungen bestehender Einleitungserlaubnisse sind wie ein Neuantrag zu behandeln. D.h. es gelten die für einen Neuantrag festgelegten Prinzipien. 13

15 Aktueller Status Verfahrensabläufe zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der WRRL sind derzeit unklar: 1. Für die biologische Qualitätskomponente der Gewässer fehlt die Definition der Zustandsklassen. 2. Die Bewertung des aktuellen ökologischen Potentials der Gewässer liegt nicht vor. 3. Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand der Gewässer liegen nur teilweise vor. 4. Die Bewirtschaftungspläne für die Gewässer und die Anforderungen an Einleitungsstellen werden voraussichtlich erst ab 2009 zur Verfügung stehen. 5. Aktuell sind die Auswirkungen auf die Genehmigung von RW-Einleitungen noch gering. 6. Ab ca sind Auswirkungen auf die Genehmigung (auch Verlängerung) von Einleitungsstellen zu erwarten. 14

16 Beispielhafte Auswirkungen Stadt Frechen, NRW Regenwasserbehandlungsanlage für neuen Stadtteil Benzelrath Wasserrechtliche Zusage und Planung im Sommer 2000 für ein Regenrückhaltebecken, V= m³, in dem ehemaligen Absetzteich der Brikettfabrik Grube Carl, Investitionskosten ca ,- für Umbaumaßnahmen Wegen sich verzögernder Entlassung aus der Bergaufsicht konnte die wasserrechtliche Genehmigung erst 2003 erteilt werden Zwischenzeitlich war die EU-WRRL in Kraft Die Genehmigung als RRB ohne Regenwasserreinigung mit bester verfügbarer Technologie wurde mit Hinweis auf das Verschlechterungsverbot der WRRL versagt 15

17 Regenwasserbehandlungsanlage Absetzteich, Frechen Ergebnis: Neuplanung mit Retentionsbodenfilterbecken mit Regenklärbecken und RRB, Investitionskosten ,- 16

18 Beispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz 1. Bestehende RW-Einleitungsstellen werden in den nächsten 20 Jahren Zug um Zug an die Anforderungen der EU-WRRL angepasst. 2. Resultierende Investitionskosten wurden Anfang 2007 von DILLIG Ingenieure im Auftrag des Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz, untersucht. 3. Folgende Gebiete wurden beispielhaft untersucht: VG Simmern, Rhein-Hunsrück-Kreis VG Zell/Mosel, Kreis Cochem-Zell (nur Moseltal) 4. Für beide Gebiete wurden alle RW-Einleitungsstellen gemäß dem Entwurf des Anhang Niederschlagswasser bewertet und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt. 5. Die Untersuchung erfolgte für die RW-Behandlung mit Regenklärbecken (RKB) 17

19 VG Zell Mosel, RW-Einleitungsstellen 53 RW-Einleitungsstellen, aus Abwasserbeseitigungskonzept Bei der engen Moseltalbebauung sind die erforderlichen RW- Behandlungsanlagen nur mit hohem bautechnischen Aufwand zu realisieren. Die RW- Einleitungsstellen sind teilweise mittels Pumpwerken zusammenzufassen. 18

20 Beispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz Kosten für die Regenwasserbehandlung bestehender Regenwasserausläufe gemäß den Anforderungen der EU-WRRL mittels Regenklärbecken (RKB) aus Abw asserbeseitigungskonzepten der VG Zell/Mosel; VG Simmern /EW 600 Investitionskosten/EW /EW VG Zell/Mosel VG Simmern 0 VG Zell/Mosel 6 RKB EW Summe VG Simmern 7 RKB EW Summe

21 Beispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz Anzahl der Regenwassereinleitungsstellen für vier Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz aus Abw asserbeseitigungskonzepten der VG Zell/Mosel; VG Rheinböllen; VG Simmern, Stadt Bingen am Rhein RW-Einleitungsstellen/1000 EW ,1 111 Einleitungsstellen; EW 0,6 0,8 7 Einleitungsstellen; EW 1 22 Einleitungsstellen; EW 1,8 58 Einleitungsstellen; EW VG Zell/Mosel VG Rheinböllen Stadt Bingen am Rhein VG Simmern 20

22 Ergebnis für Rheinland-Pfalz Leitlinien der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung Mit den in Rheinland- Pfalz angewendeten Leitlinien zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung sind die Investitionskosten aus den Anforderungen der EU-WRRL erheblich zu reduzieren, da die zu behandelnde Regenwassermenge reduziert wird. Rohrleitung 21

23 Beispielhafte Auswirkungen in Rheinland-Pfalz 1. Ergebnis ist die Festlegung der kosteneffizientesten Maßnahmen um die Anforderungen der EU-WRRL zu erfüllen 2. Über den Immissionsansatz soll eine zielgerichtete Vorgehensweise möglich werden 3. Die Ergebnisse zeigen auf, dass ein Mehraufwand über den jetzigen Stand hinaus mit dem Emissionsansatz (Gießkannenprinzip) nicht erforderlich, nicht zumutbar, nicht ökoeffizient ist. 22

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