NIEDERSCHRIFT. Tagesordnung:

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Tagesordnung: 2.) a) Erläuterung und Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017.

MARKTGEMEINDE REUTTE

K U N D M A C H U N G

Dienstag, dem 31. Januar 2017

Sitzungsprotokoll. Gemeinderatssitzung

T A G E S O R D N U N G

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NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

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Gemeinde Wängle Aktenzeichen: 004-1/ /3 Wängle, am KUNDMACHUNG

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Gemeinde Wängle Aktenzeichen: 004-1/ /3 Wängle, am KUNDMACHUNG

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K U N D M A C H U N G. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

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KUNDMACHUNG öffentliche Dienstag, den :30 Uhr Anwesend: Gemeindevorstand: Gemeinderäte: Entschuldigt: Ersatzmitglied:

Gemeinde Hart im Zillertal Kirchplatz 1, 6265 Hart im Zillertal Tel /62331 Fax

Gemeinde Rohrberg Bezirk Schwaz Tirol 6280 Rohrberg 22 Telefon / 71 22

Dienstag, dem 18. Juli 2017

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

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SITZUNGSPROTOKOLL der Gemeinderatssitzung vom 6. Februar 2006

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Niederschrift. Anwesend: Bürgermeister Hansjörg Peer als Vorsitzender und folgende Gemeinderatsmitglieder:

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Niederschrift. über die 1. Sitzung des Gemeinderates, am , um 20,00 Uhr im Gemeindeamt Ehrwald.

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K u n d m a c h u n g. Der Gemeinderat von Längenfeld hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2017 unter anderem nachstehende Beschlüsse gefasst:

Protokoll. über die 21. Gemeindevertretersitzung am Montag, den um 20:00 Uhr im Gemeindeamt Viktorsberg.

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

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Kundmachung. der, bei der 7. Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. Dezember 2018 gefassten. Beschlüsse

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GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich

GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 3/2016

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

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VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates

PROTOKOLL. über die am Mittwoch, 11. September 2013 um Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr stattgefundene 18. Sitzung der Gemeindevertretung.

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 ( ) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t. G e m e i n d e r a t e s

Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S. Im Auftrag der Gemeinde Gerlos

N i e d e r s c h r i f t T A G E S O R D N U N G

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PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

Sitzungsprotokoll. Gemeinderatssitzung

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NIEDERSCHRIFT. Tagesordnung:

GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 1/2019

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Seite: 1 bis 5. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden

Marktgemeinde Lfd. Nr. 19 Böheimkirchen. Verhandlungsschrift. am 11. September 2017 im Festsaal der Marktgemeinde Böheimkirchen

Gemeinde Rohrberg Bezirk Schwaz Tirol 6280 Rohrberg 22 Telefon / 71 22

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Finsing. am 5. November 2012 von 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr

Gemeinde Wängle Aktenzeichen: 004-1/ /3 Wängle, am KUNDMACHUNG

Transkript:

NIEDERSCHRIFT Zellberg, am 31. Mai 2016 über die 3. Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 24. Mai 2016 um 20.00 Uhr abends in der Gemeindekanzlei in Zellbergeben. Ende 21.30 Uhr. Anwesend: Fankhauser Andreas, Bürgermeister als Vorsitzender Vizebgm. Eberharter Hanspeter GR Fuchs Andreas GR Eberharter Hansjörg GR Eberharter Michael GR Ebster Angelika GR Hotter Rudolf GR Spitaler Gerhard GR Hauser Hans GR Tipotsch Georg GR Rahm Markus Sonstige Anwesende: Außerladscheider Andreas Tipotsch Margit Fankhauser Martin Hauser Hansjörg Leo Peter Penz Johann Entschuldigt: - Nicht entschuldigt: - Schriftführerin: Hundsbichler Bettina Tagesordnung: Leo Martina Fankhauser Johannes Hauser Wilfried Hauser Klaus Fankhauser Hansjörg Eberharter Gottfried 1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2.) Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung mit Herrn Außerladscheider Andreas über die Verlegung des Öffentlichen Guts. 3.) Beschlussfassung über die Wegverlegung gemäß Vermessungsurkunde GZ: 39617/16/A der Vermessung AVT ZT GmbH gemäß 15 TBO. (Bereich Reisch ) 4.) Beschlussfassung über die Wegberichtigung gemäß Vermessungsurkunde GZ: 39633/16/A der Vermessung AVT ZT GmbH gemäß 15 TBO. (Bereich Stift ) 5.) Antrag auf Umwidmung der Gst. 1003, 1001 und 1299, KG Zellberg, von Freiland 41 in Wohngebiet 38 (102,00 m²), von bestehender örtlicher Verkehrsweg 53 in Wohngebiet 38 (44,00 m²) und von Freiland 41 in bestehender örtlicher Verkehrsweg 53 (15,00 m²), Eigentümer Hauser Hansjörg, ZB 239, Hauser Wilfried, ZB 228 und Öffentliches Gut der Gemeinde Zellberg. 6.) Antrag auf Umwidmung der Gst..246/2, KG Zellberg, von derzeit Freiland 41 in Wohngebiet 38 im Ausmaß von 445,00 m², Eigentümer Eberharter Friedrich, ZB 220. 7.) Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Müllgebühren per 01.07.2016. 8.) Bestimmung eines Gemeindevertreters für die Forsttagsatzungskommission. 9.) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei der Vertragsraumordnung im Bereich Baugebiet Krocher. 10.) Beschlussfassung einer Resolution, womit sich die Gemeinde Zellberg als TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde erklärt. 11.) Antrag des Vereins Stonemonkeys Chillertal um finanzielle Unterstützung. 12.) Spendenansuchen. 13.) Anträge, Anfragen und Allfälliges.

E r l e d i g u n g Tagesordnungspunkt 1: Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die sonstigen Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 11 von 11 Gemeinderatsmitgliedern anwesend. Tagesordnungspunkt 2: Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung vertagt. Nun liegt der fertig ausgearbeitete Entwurf der Vereinbarung über die Wegverlegung des Öffentlichen Guts vor und wurde an alle Gemeinderatsmitglieder vorab geschickt. Der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg beschließt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2016 einstimmig die vorliegende Wegvereinbarung (AZ: 191/7 von Notar Mag. Reitter) mit Herrn Außerladscheider Andreas abzuschließen. Tagesordnungspunkt 3: Der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg beschließt in seiner 3. Sitzung vom 24. Mai 2016 einstimmig die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes nach den Sonderbestimmung gem. 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes gemäß der Vermessungsurkunde der Vermessung AVT ZT GmbH, GZ: 39617/16/A vom 08. Februar 2016. Tagesordnungspunkt 4: Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Hauser Hansjörg, ZB 230, einen Zubau zum bestehenden Wohnhaus plant. Der Verlauf der Straße stimmt in natura nicht mit dem Grundbuch überein. Eine Berichtigung des Straßenverlaufes ist nötig, da Herr Hauser ansonsten nicht die gesetzlichen Abstandsbestimmung für den Zubau hat. Anhand des eingebrachten Teilungsvorschlages der Vermessung AVT ZT-GmbH, GZ: 39633/16/A vom 12. April 2016 gehen 44 m² vom Öffentlichen Gut der Gemeinde Zellberg an Herrn Hauser Hansjörg über. Sein Bruder Hauser Wilfried würde 15 m² an die Gemeinde Zellberg abtreten. Somit hätte die Gemeindestraße in diesem Bereich eine Breite von 5,00 m. Der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg beschließt in seiner 3. Sitzung vom 24. Mai 2016 einstimmig die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes nach den Sonderbestimmung gem. 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes gemäß der Vermessungsurkunde der Vermessung AVT ZT GmbH, GZ: 39633/16/A vom 12. April 2016. Der Preis für die Grundablöse der 15 m² im Freiland von Herrn Hauser Wilfried wird wie gehabt mit 6,00 pro m² festgelegt. Der Preis für die Ablöse der 44,00 m² für Herrn Hauser Hansjörg von der Gemeinde Zellberg wird mit 50,00 pro m² festgelegt. Der neu hinzukommende Teil der Straße ist von Herrn Hauser Hansjörg gemäß den Bestimmungen für Straßen der Tiroler Landesregierung herzustellen. Tagesordnungspunkt 5: Der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2016, zu Tagesordnungspunkt 5, gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, einstimmig beschlossen, den von Kotai Autengruber Architekten ZT OG, Huberstraße 34c, 6200 Jenbach, ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Zellberg im Bereich der Grundstücke 1003 und 1299 KG Zellberg (teilweise) vier Wochen hindurch ab Vorliegen der positiven Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. - 2 -

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich des Grundstückes 1003, KG Zellberg von derzeit Freiland gemäß 41 TROG 2011 in Wohngebiet gemäß 38 TROG 2011 im Ausmaß von 102,00 m² vor sowie eine Widmungsänderung im Bereich des Grundstückes 1003 von derzeit Bestehender örtlicher Verkehrsweg gemäß 53 TROG 2011 in Wohngebiet gemäß 38 TROG 2011 im Ausmaß von 44,00 m² und eine Widmungsänderung im Bereich des Grundstückes 1299, KG Zellberg von derzeit Freiland 41 in künftig Bestehender örtlicher Verkehrsweg gemäß 53 TROG 2011 im Ausmaß von 15,00 m² vor. Personen, die in der Gemeinde Zellberg ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Zellberg eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig wurde gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird Tagesordnungspunkt 6: Der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2016, zu Tagesordnungspunkt 6, gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, einstimmig beschlossen, den von Kotai Autengruber Architekten ZT OG, Huberstraße 34c, 6200 Jenbach, ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Zellberg im Bereich des Grundstückes.246/2 KG Zellberg (zur Gänze) vier Wochen hindurch ab Vorliegen der positiven Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich des Grundstückes.246/2, KG Zellberg von derzeit Freiland 41 in künftig Wohngebiet gemäß 38 TROG 2011 im Ausmaß von 445,00 m² vor. Personen, die in der Gemeinde Zellberg ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Zellberg eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig wurde gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird Tagesordnungspunkt 7: Der Bürgermeister berichtet, dass sich im Jahr 2015 zwischen den Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Müllbeseitigung eine Differenz von - 3.690,45 ergeben hat. Gemeinsam mit Herrn Steinberger Johann von der Umweltzone wurde die Änderung der Müllgebühren ausgearbeitet. - 3 -

Der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg beschließt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2016 einstimmig die Müllgebühren ab 01.07.2016 wie folgt zu ändern: - Müllgrundgebühr pro Person: 8,00 - Restmüllgebühr pro kg: 0,34 - Müllsack 60 l 4,50 - Biomüllsack 10 l 1,00 - Biomüll pro kg 0,18 Die Preise sind inkl. MwSt. Die Müllgrundgebühr für Freizeitwohnsitze, Nächtigungen und Gewerbe richten sich nach der bestehenden Abfallgebührenordnung. Die Müllgrundgebühr von 8,00 = 100%. Tagesordnungspunkt 8: Gemäß dem Schreiben der Bezirksforstinspektion Schwaz wird einstimmig Vizebgm. Eberharter Hanspeter als Vertreter des Bürgermeisters in der Forsttagssatzungskommission bestimmt. Tagesordnungspunkt 9: Der Bürgermeister erklärt, dass es bezüglich der Ausarbeitung der Vertragsraumordnung im Bereich Krocher bereits einige Besprechungen mit dem Gemeindevorstand und dem Bau- und Raumordnungsausschuss sowie dem Grundeigentümer Eberharter Michael gegeben hat. Es wurde nun vom Grundeigentümer ein Teilungsvorschlag eingebracht. Gemäß dem Teilungsvorschlag sind gesamt 3.522,00 m² (Wohngebiet u. Michgebiet) von Herrn Eberharter Michael frei verfügbar und veräußerbar. Für die restlichen 4.052,00 m² kommt sodann die Vertragsraumordnung zum Tragen. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Zellberg in seiner Sitzung vom 24. Mai 2016 einstimmig, den vorliegenden Teilungsvorschlag der Vermessung AVT ZT-GmbH vom 19.04.2016, GZ: 39623/16/C zu akzeptieren. Sollten noch weitere Zufahrtswege und Verkehrsflächen zur Erschließung benötigt werden, so sind diese von Grundbesitzer gemäß den Bedingungen wie bei den restlichen Zufahrtswegen kostenlos zur Verfügung zu stellen und in das Öffentliche Gut der Gemeinde Zellberg abzutreten. Tagesordnungspunkt 10: Die Unterlagen über die Resolution TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde wurde den Gemeinderäten übermittelt. Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2016 einstimmig, dass sich die Gemeinde Zellberg als TTIP/CETA/TiSA-frei Gemeinde erklärt. Nach Rechtskraft des Gemeinderatsbeschlusses wird die Resolution vom Bürgermeister unterfertigt. Tagesordnungspunkt 11: Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen des Vereins Stonemonkeys Chillertal um finanzielle Unterstützung für die Kosten eines Sportkletterlehrers für das Kinderkletterteam eingelangt ist. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2016, sich bei anderen Gemeinde zu informierten und zu orientieren. Als maximale Obergrenze wird 500,00 festgelegt. - 4 -

Tagesordnungspunkt 12: Es sind keine weiteren Spendenansuchen eingelangt. Tagesordnungspunkt 13: Flüchtlingsaufnahme in der Gemeinde Zellberg: Der Bürgermeister informiert, dass eine Privatwohnung am Zellberg an den Tiroler Sozialen Dienst vermietet wurde. Am Dienstag 17.05.2016 wurde diese durch eine 4-köpfige afghanische Flüchtlingsfamilie bezogen. Leider wurde der Gemeinde erst am Freitag zuvor Bescheid gesagt und somit konnte die Bevölkerung nicht mehr zeitgerecht informiert werden. Es wurde ein Postwurf versendet. Die Kinder besuchen bereits die Volksschule und den Kindergarten. Kindergartenjahr 2016/2017: Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit 22 Kinder für das Kindergartenjahr 2016/2017 angemeldet sind. Ab 20 Kindern muss eine 2. Gruppe aufgemacht werden und es muss eine weitere Kindergartenpädagogin angestellt werden. Bei Beschlussfassung über eine Anstellung einer weiteren Kindergartenpädagogin soll dem Gemeinderat eine Aufschlüsselung der Kinder in Altersgruppen vorgelegt werden. Wenn die Überschreitung durch die Aufnahme von 2-jährigen Kindern entsteht, sehen einige den finanziellen Aufwand für nicht gerechtfertigt. Dienstbarkeitsvertrag Leo Gertraud: Der Bürgermeister berichtet, dass das angrenzende Haus von Frau Leo Gertraud und Mitbesitzern isoliert werden muss. Durch die Isolierung wird die Grundgrenze überschritten. Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Überschreitung im Zuge der Isolierungsmaßnahmen, nach Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages, zu. Das Protokoll dieser Sitzung besteht aus 5 Seiten. Geschlossen und gefertigt: - 5 -