zur pilothaften Förderung des Glasfaserausbaus (FTTB) in Gebieten, die bereits mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind ( graue Flecken-Förderung )

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Transkript:

STELLUNGNAHME zur pilothaften Förderung des Glasfaserausbaus (FTTB) in Gebieten, die bereits mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind ( graue Flecken-Förderung ) München, 04.08.2017 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können. In Bayern sind 203 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Bayern leisten jährlich Investitionen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 36.000 Beschäftigte. Sie schaffen Basisinfrastrukturen, u.a. mit Glasfaser. Verband kommunaler Unternehmen e.v. Landesgruppe Bayern Emmy-Noether-Str. 2 80992 München Fon +49 89 2361-5091 Fax +49 89 2361-705091 lg-bayern@vku.de www.vku.de Ansprechpartner: Herr Gunnar Braun, Geschäftsführer Landesgruppe Bayern

I. Vorbemerkungen Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat hat am 04.07.2017 in einer Pressemitteilung auf die Vorstellung der sechs bayerischen Pilotprojekte hingewiesen, die im Rahmen der sog. grauen Flecken- Förderung ausgebaut werden sollen. Im entsprechenden Konsultationsdokument lädt das Staatsministerium interessierte Kreise ein, zu den Pilotprojekten bis zum 04.08.2017 Stellung zu nehmen. Ziel der Pilotprojekte soll die Förderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Telekommunikationsunternehmens für den Ausbau und Betrieb einer Glasfaserinfrastruktur bis zu den Grundstücken bzw. den Häusern (FTTB) in den ausgewählten Gemeinden sein. Der VKU e.v. und seine Landesgruppe Bayern im Freistaat treten seit langem für flächendeckenden Breitbandausbau mit Glasfaser ein. Das sogenannte Vectoring haben wir frühzeitig als nicht zukunftsfähige Technologie erkannt und darauf hingewiesen. Zugleich erfordern die voranschreitende Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft die Versorgung mit hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur. Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Pilotprojekten. Wir freuen uns darüber, dass unsere langjährige Position, den VDSL-Ausbau und den Einsatz von Vectoring nicht mehr zu fördern, nun auch von der Staatsregierung geteilt wird. Um die Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft praktisch nutzbar zu machen, ist der Einsatz von Glasfaserinfrastrukturen unabdingbar. 2 / 5

Der VKU sieht die Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger als festen Bestandteil moderner Daseinsvorsorge an. Bereits viele Mitgliedsunternehmen des VKU in Bayern sind Eigentümer von modernster Breitbandinfrastruktur und bieten ihren Kunden schnelles Internet an, in ländlichen Regionen genauso wie in Städten. Wir sehen hohes Potential mit kommunalen Unternehmen die Breitbandversorgung bürgernah weiter auszubauen. So profitiert Bayern von Subsidiarität bei regionaler Wertschöpfung in dezentralen Strukturen.

II. Zum Konsultationsdokument Zu 2. Pilotprojekte Auswahl der Pilotgemeinden Im zweiten Absatz unter 2. Pilotprojekte werden insgesamt sechs Pilotgemeinden aufgezählt. Dabei ist jeder der bayerischen Regierungsbezirke berücksichtigt worden bis auf Schwaben. In der Pressemitteilung 1 des Staatsministeriums vom 09.02.2017 war Schwaben mit Biessenhofen noch vertreten. Hier wäre es wünschenswert, wenn in Schwaben ebenfalls noch eine Pilotgemeinde gefunden werden würde. Quartierlösungen bei Privathaushalten Zur Schaffung einer höheren Rechtssicherheit und zur Vermeidung von sog. Rosinenpicken schlagen wir für den letzten Absatz unter 2. Pilotprojekte folgende Änderung vor (Änderungsvorschlag kursiv): Schwerpunktmäßig sollen von der Förderung Unternehmen profitieren, sofern diese noch nicht Bandbreiten von 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) zur Verfügung stehen. Privathaushalte können in die Pilotgebiete einbezogen werden, sofern in ihrem Quartier nicht alle Wohngebäude flächendeckend über Bandbreiten von 100 Mbit/s im Download verfügen können. Der konkrete Zuschnitt der Erschließungsgebiete obliegt den Pilotgemeinden. 1 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (09.02.2017

Zu 2.2 Förderkonzept Möglichkeit für eine Förderung nach Betreibermodell schaffen Der erste Satz unter 2.2 Förderkonzept konkretisiert den Gegenstand der Förderung der Pilotprojekte. Wie bereits in der Bayerischen Breitbandrichtlinie 2 zielt die Graue Flecken-Förderung wieder ausschließlich auf die Förderung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines TK-Unternehmens ab. Hierbei wäre es wünschenswert, dass neben der Förderung der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke ebenfalls eine Förderung nach dem Betreibermodell 3, nach dem Vorbild der Bundesförderung, möglich wäre. Die pilothafte Graue Flecken- Förderung wäre geeignet, um die Förderung des Betreibermodells zu erproben und für eine mögliche Förderoption im Rahmen des Programms Bayern Digital II nach 2018 zu evaluieren. Den Kommunen wird damit ermöglicht, ihre Infrastrukturen selbst zu betreiben und eine lokale Wertschöpfung sowie wichtige und zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Region zu erhalten. Eine Wahlfreiheit zwischen beiden Förderoptionen sollte jedoch dringend bestehen bleiben. Damit wird gewährleistet, dass insbesondere kleineren Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben aufgezwungen werden. 2 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (10.07.2014): Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR), Az.: 75-O 1903-001-24929/14. 3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (15.06.2015): Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung, Definition unter 3b Betreibermodell.