Markt Bad Abbach, den

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Transkript:

Markt Bad Abbach Vorhaben: Vorhabensträger: Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesammelter Abwässer aus der Kläranlage Dünzling in die Pfatter Markt Bad Abbach im Landkreis Kelheim Erläuterungsbericht für die Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis 3. Ausfertigung Entwurfsverfasser: Painten, den 08.06.2018 Vorhabensträger: Markt Bad Abbach, den. Dipl. Ing. (FH) Christoph Wutz.. Ludwig Wachs, 1. Bürgermeister

Inhaltsverzeichnis: 1. Vorhabensträger / Antragsteller... 3 2. Veranlassung und Aufgabenstellung... 3 3. Örtliche Verhältnisse, Gesamtsituation... 4 3.1 Einwohnerzahlen damals 1997... 5 3.2 Einwohnerzahlen heute 2018... 5 4. Genehmigungsverlauf... 5 5. Anlagenbeschreibung... 7 5.1 Anlagenart... 7 5.2 IST Zustand... 7 5.3 Messwerte der Eigenüberwachung... 9 6. Probleme bei Hochwasser der Pfatter... 10 7. Renaturierungsmaßnahmen... 12 8. Jahresschmutzwassermenge... 13 9. Einleitungsort und Einleitungsmenge... 13 10. Umweltverträglichkeitsprüfung... 13 11. Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie... 13 12. Anträge... 14 12.1 Ausnahmegenehmigung Probenahme... 14 12.2 Herabstufung der Grenzwerte... 14 12.3 Genehmigung der Einleitung in die Pfatter... 14 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1 Ansicht der Kläranlage von der Straße... 8 Abbildung 2 Offener Schrank der Phosphatfällungsanlage... 8 Abbildung 3 Phosphatfällungsanlage... 9 Abbildung 3 Möglicher Ort für einen Notüberlauf aus dem Ausgleichsbehälter... 11 Seite 2 von 14

Anlagenverzeichnis Anlage 01 Tektur des Bestandsplanes der Kläranlage Dünzling Anlage 02 Messwerte der Eigenüberwachung 2013 2017 Anlage 03 Auswertung in Diagrammen der Messwerte 2015 2017 Anlage 04 Steckbrief Pfatter, Datenstand 22.12.2015 1. Vorhabensträger / Antragsteller Dünzling und Saalhaupt sind Ortsteile des Marktes Bad Abbach. Antragssteller ist der Markt Bad Abbach, vertreten durch den 1. Bürgermeister Ludwig Wachs. 2. Veranlassung und Aufgabenstellung Für die Ortsteile Dünzling und Saalhaupt wurde im Jahre 1997 eine Planung für eine Kläranlage vom Ingenieurbüro Trummer erstellt. Auf Grundlage des Bauentwurfs vom 24.04.1997 erging am 28.04.1998 vom Landratsamt Kelheim ein Bescheid, mit dem die stets widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung der Pfatter (Gewässer 3. Ordnung) durch Einleiten gesammelter Abwässer erteilt. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2018. Seite 3 von 14

3. Örtliche Verhältnisse, Gesamtsituation Folgende Faktoren wurden auf Veränderung gegenüber des Erläuterungsberichtes des IB Trummer aus dem Jahre 1997 überprüft Geographische, topographische und geologische Verhältnisse Verkehrstechnische Verhältnisse Baugrundverhältnisse Gemeindestruktur Saalhaupt Gemeindestruktur Dünzling Flächennutzungs und Bebbauungspläne Gewerbe und dessen Ausbaugröße Bestehende Wasserversorgung Bestehende Abwasserversorgung Vorfluterverhältnisse Niederschlagsgebiet Abflüsse in den oberirdischen Gewässern Gewässergüte Flußbaulicher Zustand Grundwasserverhältnisse Zu keinem der aufgezählten Punkte und Faktoren wurden gegenüber dem Erläuterungsbericht signifikante Abweichungen registriert. Die Anlage ist nach wie vor ausreichend dimensioniert, ebenso der Vorfluter. Seite 4 von 14

3.1 Einwohnerzahlen damals 1997 Im Jahre 1997 wurde laut dem Erläuterungsbericht des IB Trummer von Einwohnerzahlen (zzgl. Baulücken und Baugebiete) ausgegangen: Dünzling 360 Einwohner Saalhaupt 234 Einwohner Zzgl. Gewerbe, geplante Wohngebiete und Baulücken wurde die Anlage damals auf 950 Einwohnergleichwerte ausgelegt. 3.2 Einwohnerzahlen heute 2018 Aktuelle Zahlen aus der Gemeindeverwaltung: Dünzling 413 Einwohner Saalhaupt 250 Einwohner Es wurden lt. Gemeindeverwaltung keine weiteren Gewerbebetriebe eröffnet oder Baugebiete errichtet. In Saalhaupt gibt es 2 Betriebe: eine Autowerkstatt und einen Landmaschinentechniker. In Dünzling lediglich einen Landmaschinentechniker. Größere Milchviehhaltung oder Mastbetriebe sind nicht bekannt. Insofern darf davon ausgegangen werden, dass damals auf 950 EW bemessene Anlage auch heute noch ausreichend dimensioniert ist. 4. Genehmigungsverlauf Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Änderungen im Genehmigungsbescheid beantragt und auch genehmigt. Nachfolgend, ein chronologischer Überblick mit den für das WR Verfahren wesentlichen Änderungen/Ergänzungen: Seite 5 von 14

28.04.1998 Genehmigung der Anlage mit sämtlichen Festsetzungen 04.10.1999 Genehmigung des Freiflächengestaltungsplanes 31.07.2000 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Eigenüberwachungsverordnung hinsichtlich Probenahme im Zulauf zur Biologie 19.06.2001 Genehmigung der Änderung der Verfahrenstechnik von Tauchtropfkörper Anlage in SBR Anlage. 20.12.2011 Genehmigung der Umstellung der Probenahme von 2h Mischprobe auf qualifizierte Stichprobe und Genehmigung einer Ausnahme von der Eigenüberwachungsverordnung 18.01.2012 Neufestsetzung (Herabstufung) folgender Grenzwerte: Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) von 95 mg/l auf 60 mg/l Stickstoff gesamt (Nges) von 20mg/l auf 5 mg/l Phosphor gesamt (Pges) von 5 mg/l auf 2,5 mg/l 18.05.2015 Genehmigung einer Probenahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Dekantieren statt der um 2 Stunden verschobenen Probenahme. Seite 6 von 14

5. Anlagenbeschreibung 5.1 Anlagenart Die Anlage wurde 1997 als Tauchtropfkörper Anlage geplant und genehmigt. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wurde 2001 eine SBR Anlage genehmigt. 5.2 IST Zustand Dem Ingenieurbüro Wutz liegen sämtliche Bestandsunterlagen (Erstellt von farmatic Anlagenbau GmbH aus dem Jahre 2001 vor. Bei einem Ortstermin mit dem Leiter der Kläranlage, Herrn Fiedler, wurde festgestellt, dass gegenüber der damals geplanten Anlage minimale Änderungen vorgenommen wurden. Am Behälter des SBR Reaktors wurde ein frostsicherer Schrank angebaut, in dem eine Dosierpumpe und ein VTA Biosolit 6124 Kanister steht. Die Dosierleistung in den SBR Reaktor beträgt ca 10 Liter VTA Biosolit 6124 in 3 Tagen (alle 3 Tage wird ein 10 Liter Kanister ausgetauscht). Mit dieser Maßnahme wird die Phosphatfällung begünstigt und ein Beitrag zur Klärmschlammstabilität geleistet. Ansonsten ist der im Jahre 2001 eingereichte Bestandsplan im Wesentlichen (was die Klärtechnik betrifft) korrekt und stellt den derzeitigen Ist Zustand mit Ausnahme der Phosphatfällung korrekt dar. Der ergänzte Bestandsplan ist in Anlage 01 zu finden. Seite 7 von 14

Abbildung 1 Ansicht der Kläranlage von der Straße Abbildung 2 Offener Schrank der Phosphatfällungsanlage Seite 8 von 14

Abbildung 3 Phosphatfällungsanlage 5.3 Messwerte der Eigenüberwachung In Anlage 02 sind die Messwerte der Eigenüberwachung der Jahre 2013 2017 zu finden. In Anlage 03 finden sich ferner 3 Diagramme zu den Messwerten aus den Jahren 2015 2017. 1. Diagram der CSB und BSB 5 Messwerte. Die Grenzwerte liegen hier bei CSB < 60 mg/l BSB 5 < 25 mg/l Seite 9 von 14

2. Diagramm der NO 2, NO 3, NH 4, N ges, P ges Messwerte mit Extrem Werten 3. Diagramm der NO 2, NO 3, NH 4, N ges, P ges Messwerte ohne Extrem Werten Die Grenzwerte liegen hier bei P ges < 2,50 mg/l N ges < 5,00 mg/l Im Januar Februar 2017 war eine außergewöhnlich kalte und lang anhaltende Kälteperiode. In dieser Zeit ist die Temperatur auch im Reaktor massiv gefallen. In solchen Extremsituationen ist ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr möglich. Aus Gründen der Veranschaulichung wurden deshalb 2 Diagramme der besonders kälteabhängigen Phosphor und Sickstoffmesserte erstellt. Seit Einbau der Phosphatfällungsanlage im Jahre 2017 wurden die Werte für P ges zumeist unter 1,0 mg/l gemessen. Aus den Messwerten geht hervor, dass die Anlage hervorragend arbeitet und nur bei absoluten Wetterextremen ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht möglich ist. 6. Probleme bei Hochwasser der Pfatter Führt die Pfatter Hochwasser, ist ein Entwässern des Ausgleichsbehälters im Freispiegel mit der derzeitigen Anlage nicht möglich. Im Hochwasserfall muss hier händisch eine Pumpe eingesetzt werden, welche dann das Wasser über den Hochwasserschutzwall in die Pfatter drückt. Auf Nachfrage beim technischen Leiter der Kläranlage fand dies in den vergangenen 5 Jahren (und 2018 bisher) wie folgt bisher statt: Seite 10 von 14

Pumpeneinsätze am Ausgleichsbehälter 12 10 8 6 4 2 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Hier wird die Errichtung eines Notüberlaufs vorgeschlagen. Dieser soll so hoch im Behälter angesetzt werden, dass auch bei dem regelmäßig stattfindenden, kurzen Hochwasser ein Auslauf im Freispiegel gewährleistet ist. Zur Sicherung gegen höheres Hochwasser wird ein Schieber oder eine Rückstauklappe vorgeschlagen. Der Rohrscheitel des Ablaufs soll unter der Geländeroberkante liegen, sodass ein Bewirtschaften der Rasenflächen auch in Zukunft problemlos möglich ist. Der Schieber wird von oben händisch zu bedienen sein. Abbildung 4 Möglicher Ort für einen Notüberlauf aus dem Ausgleichsbehälter Seite 11 von 14

7. Renaturierungsmaßnahmen Am 14.11.2017 fand eine Besprechung im Rathaus Bad Abbach zum Thema Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsgebiet Dünzling in die Pfatter statt. Da zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass auch ein neues wasserrechtliches Verfahren zur Verlängerung der Erlaubnis für die Kläranlage Dünzling eingeleitet wird, wurden die Ausgleichsmaßnahmen für die Einleitung des Niederschlagswasser aus dem OT Dünzling mit den Ausgleichsmaßnahmen für die Kläranlage Dünzling gemeinsam betrachtet. Die damals anwesenden kamen überein, dass eine gemeinsame Ausgleichsmaßnahme sinnvoller ist, als ein bis mehrere kleine Maßnahmen. Es wurde von Herrn Littel, Untere Naturschutzbehörde Landkreis Kelheim, vorgeschlagen, das Flurstück Nr. 281 als Fläche für eine Renaturierungsmaßnahme ins Auge zu fassen. Im Bescheid vom 15.12.2017 wurde dies auf Seite 5 von 7 folgendermaßen festgehalten: Auf dem nördlich der Kläranlage gelegenem Flurstück Nummer 281 soll, sofern sich das gesamte Grundstück erwerben lässt, ein 10 20 Meter Streifen parallel zur Pfatter als Retentions und Renaturierungsmaßnahme dienen. Der Rest des Feldes würde als Ausgleichsfläche auf das Ökokonto gehen. Diese Renaturierung würde sich auch günstig auf die Einleitung der Abwässer aus der Kläranlage Dünzling auswirken. So könnten möglicherweise notwendige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Abwasserqualität führen, entfallen. Es wurde vereinbart, dass weder für das Verfahren Niederschlagswassereinleitung aus dem Ortsgebiet Dünzling in die Pfatter, noch für das in diesem Antrag betreffende Verfahren Einleitung von Abwässern aus der Kläranlage Dünzling in die Pfatter weitere Kompensations oder Ausgleichsmaßnahmen fällig werden. Seite 12 von 14

8. Jahresschmutzwassermenge Die Jahresschmutzwassermenge beträgt (unverändert) 52.000 m³/a. 9. Einleitungsort und Einleitungsmenge Die Einleitung in die Pfatter erfolgt auf der Flurstücknummer 263. Gemarkung Dünzling. Die Einleitungsmenge in die Pfatter beträgt maximal 16 m³/h und 178 m³/d (gem. Bescheid vom 28.04.1998, 1.3.1.1). 10. Umweltverträglichkeitsprüfung Die im Bescheid vom 28.04.1998 im Punkt 1.1.4 erläuterte BSB 5 Fracht von 57 kg/d (=950 EW 60) entspricht noch immer der Größenklasse 1 nach Anhang 1 der Abwasserverordnung. Für das Vorhaben besteh keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Anwendungsbereich des UVPG ist nicht eröffnet ( 1 UVPG). Insbesondere handelt es ich um kein Vorhaben im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 1. UVPG i.v.m. Anlage 1 zum UVPG. 11. Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie Gem. Des Wasserkörper Steckbrief Flusswasserkörper für die Pfatter (siehe Anlage 04, Datenstand 22.12.2015) sind für Punktquellen keine Maßnahmen geplant. Mit den in diesem Erläuterungsbericht unter dem Punkt 7 erläuterten geplanten Maßnahmen an der Pfatter werden zudem den im Maßnahmeprogramm für den bayerischen Anteil am Flussgebiet Donau Bewirtschaftungszeitrum 2016 2021 in den Kennzahlen 1_F351 und 1_F353 geforderten Maßnahmen teils umgesetzt. Mit den geplanten Maßnahmen wird für das benutzte Gewässer (Pfatter) das Verschlechterungsverbot des Wasserkörpers eingehalten. Seite 13 von 14

Mit den im Punkt 7 genannten und geplanten Maßnahmen wird zudem eine Verbesserung des ökologischen Zustands beabsichtigt. 12. Anträge 12.1 Ausnahmegenehmigung Probenahme Wie bereits im Jahr 2011 bzw. 2015 genehmigt, wird hiermit eine Genehmigung der Umstellung der Probenahme von 2h Mischprobe auf qualifizierte Stichprobe beim nächstmöglichen Zeitpunkt beim Dekantieren und Genehmigung einer Ausnahme von der Eigenüberwachungsverordnung beantragt. 12.2 Herabstufung der Grenzwerte Aufgrund der im Punkt 5.3 dargelegten Messwerte auch durch die Verbesserung durch die Phosphatfällung am SBR Reaktor wird die Herabstufung der Grenzwerte wie folgte beantragt: CSB < 40,00 mg/l BSB 5 < 10,00 mg/l P ges < 2,00 mg/l N ges < 4,50 mg/l 12.3 Genehmigung der Einleitung in die Pfatter Aufgrund der in diesem Erläuterungsbericht dargestellten Fakten beantragt der Markt Bad Abbach, vertreten durch den 1. Bürgermeister Ludwig Wachs, hiermit die Neuerteilung des vorgenannten Bescheids auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis nach 15 WHG zur Benutzung der Pfatter durch Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage in Dünzling. Seite 14 von 14