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Transkript:

NRW, 40190 Düsseldorf. Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf für die Mitglieder desinnenausschusses Innenausschusses LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/2082 A09 Ak. A lf. Mai 2019 Seite 1 von 7 Telefon 0211 871-3338 Telefax 0211 871-163338 Sitzung des Innenausschusses am 16.05.2019 Antrag der Fraktion der SPD vom 30.04.2019 Welche "Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen illegale Autorennen?" Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, zur Information der Mitglieder des Innenausschusses des Landtags übersende ich den schriftlichen Bericht zum TOP Welche "Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen illegale Autorennen?".. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude: Friedrichstr. richstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: ritt: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Herbert Reul Telefon 0211 871-01 Telefax 0211871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nrw Öffentliche Verkehrsmitt~l Verkehrsmittel: : Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz

Schriftlicher Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 16.05.2019 zu dem Tagesordnungspunkt "Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen illegale Autorennen?" Seite 2 von 7 Antrag der Fraktion der SPD vom 30.04.2019 Die Einführung des Tatbestands des 315d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) in das Strafgesetzbuch und die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten für strafprozessuale Maßnahmen wie die Beschlagnahme von Führerscheinen und Kraftfahrzeugen werden begrüßt. Deren Wirkung Und die Rechtsprechung auf diesem Gebiet werden seitens der Polizei regelmäßig ausgewertet. Grundsätzlich erwartet die Landesregierung eine generalpräventive Wirkung der Norm. Das Phänomen "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" ist zudem inhaltlich in die Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden und bildet dort einen festen Bestandteil. Es ist Überzeugung der Landesregierung,' dass neben einem gestiegenen Hinweisaufkommen durch die zum Thema sensibilisierten Bürgerinnen und Bürger auch die vermehrte Fortbildung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen die gestiegene Anzahl der festgestellten Delikte begründet. Fortgebildete und geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind nunmehr besser in der Lage, im Rahmen der Verkehrsüberwachung und bei Verkehrsunfällen deliktstypische Aspekte festzustellen und gerichtsfest zu sichern. Um verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu begegnen, bestärkt die Landesregierung die Polizei Nordrhein-Westfalen darin, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Seite 3 von 7 Ein weiterer Baustein besteht darin, polizeilich präventiv zu agieren, damit solche Rennen überhaupt nicht stattfinden. Die Sensibilisierung für die Gefahren, die von überhöhter Geschwindigkeit ausgehen, erfolgt für die jungen Verkehrsteilnehmenden insbesondere durch das Präventionsprogramm "Crash Kurs NRW", das in allen Kreispolizeibehörden durchgeführt wird. Die Kreispolizeibehörden sind durch die Landesregierung unter anderem damit beauftragt, Verkehrsunfälle, insbesondere solche. mit schweren und schwersten Unfallfolgen, zu bekämpfen. Dazu wird die Unfallsituation landeszentral und im jeweiligen Polizeibezirk ausgewertet. Führen die Auswertung der Verkehrsunfalllage, die Beobachtungen und Feststellungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung und bzw. oder Bürgereingaben zum Erkennen einer Raser- oder damit verwandten Szene im öffentlichen Verkehrsraum, ergreifen die Kreispolizeibehörden geeignete Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. In einigen Kreispolizeibehörden wurden dafür temporär besondere Organisationseinheiten (beispielsweise im Polizeipräsidium Köln das "Projekt Rennen" und in Düsseldorf die "Arbeitsgruppe Tuning") eingerichtet, andere Kreispolizeibehörden nehmen diese Aufgaben in bestehenden Organisationseinheiten (beispielsweise dem Verkehrsdienst) wahr. Die Kreispolizeibehörden, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen' flankieren diese Maßnahmen mit spezifischen Lagebildern, temporärer Verschiebung von Kräften und Führungs- und Einsatzmitteln (beispielsweise für Sondereinsätze), Fortbildungsangeboten und Hilfen zur rechtlichen Einordnung des Phänomens "Verbotene Kraftfahrzeugrennen".

Zum Sachverhalt einer am 22.04.2019 in Moers ums Leben gekommenen Frau teilt das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen Folgendes mit: Seite 4 von 7 Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat zu dem angesprochenen Sachverhalt unter dem 8. Mai 2019 Folgendes berichtet (die Bezeichnung der Beschuldigten wird nachfolgend durch Bi, B2, B3 und B4 ersetzt und auf die Wiedergabe des in dem Bericht angeführten Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Geschädigten verzichtet): "I. Bei meiner Behörde ist ein Ermittlungsverfahren gegen B1, derzeit in diesem Verfahren in Untersuchungshaft. 82, B3 wegen Mordes und weiterer straftaten eingeleitet worden. Diesem Verfahren liegt nach derzeitigem Stand der Ermittlungen folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. April 2019 befuhr der Beschuldigte B1 gegen 21:52 Uhr mit einem Pkw der Marke Mercedes, Modell E 63 S AMG, unter anderem die Bismarckstraße in Moers ausrichtung Baerler Straße kommend. Er war dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, was ihm auch bewusst war. Vor ihm befand sich ein Pkw der Marke Range Rover, Modell Sport SVR, der von dem Beschuldigten B2 geführt wurde. Beide Fahrzeuge verfügen über Hochleistungsmotoren mit weit über 500 PS Leistung.

Seite 5 von 7 Hinter einem dort befindlichen Bahnübergang zog der Beschuldigte B1 sein Fahrzeug neben äen Range Rover auf die Gegenfahrbahn der in beide Richtungen lediglich einspurig zu befahrenden Bismarckstraße. Die Beschuldigten ließen die Motoren der von ihnen geführten Fahrzeuge aufheulen und beschleunigten die Fahrzeuge dann erheblich in der Absicht, ein Rennen durchzuführen. Die an dieser Stelle zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurde hierbei von beiden Fahrzeugen deutlich überschritten. An der Kreuzung Bismarckstraße/Ecke Donaustraße bog zu gleicher Zeit die Geschädigte mit einem Kleinwagen der Marke Citroen aus der Donaustraße kommend nach links auf die Bismarckstraße. Der von hinten mit dem Pkw Mercedes herannahende Beschuldigte B 1 konnte sein Fahrzeug aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig abbremsen und prallte mit der Front des von ihm geführten Pkw gegen das Heck des bereits abbiegenden Pkw der Geschädigten. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Pkw Citroen unkontrolliert unter mehrfachen Drehungen gegen zwei am Straßenrand geparkte Pkw, die erheblich beschädigt wurden. Die Geschädigte wurde aus dem Pkw geschleudert und erlitt schwere Kopf-, Gesichts- und Thorax Verletzungen, denen sie am 25. April 2019 erlag. Während der Beschuldigte B2 rechtzeitig abbremsen und den Fahrzeugen des Beschuldigten B1 und der Geschädigten ausweichen konnte und sich mit seinem PKW über eine Seitenstraße entfernte, fuhr der Beschuldigte B 1 mit dem beschädigten Pkw Mercedes bis auf Höhe des

Hauses Bismarckstraße 88 und floh dann zu Fuß in die Jahnstraße, wo er sich zunächst in einem Garten versteckte. Seite 6 von 7 11. Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen ergab sich zunächst gegen den Bruder des Beschuldigten B1, den Beschuldigten B3, der Verdacht, den Pkw Mercedes zur Tatzeit geführt zu haben. Der Beschuldigte B3 war nach polizeilichen Erkenntnissen regelmäßiger Nutzer des an dem Unfall beteiligten Pkw Mercedes und meldete diesen am 22. April 2019 gegen 22:39 Uhr beim Polizeipräsidium Duisburg als gestohlen. Nachdem der Beschuldigte B3. zunächst vorläufig festgenommen worden war, bestritt er in seiner am 23. April 2019 durchgeführten polizeilichen Beschuldigtenvernehmung, den Pkw Mercedes zur Tatzeit geführt zu haben. Da bei dem Beschuldigten keine Verletzungen festgestellt werden konnten, die durch den Unfall entstanden sein mussten, wurde er in der Folge aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Aufgrund von Zeugenaussagen ergab sich sodann gegen den Bruder des Beschuldigten B3, den Beschuldigten B1, der Verdacht, den Pkw Mercedes zur Tatzeit geführt zu haben. Da dieser Verdacht durch die sich anschließenden Ermittlungen erhärtet werden konnte, wurde durch die Staatsanwaltschaft Kleve am 26. April 2019 beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Moers die Anordnung der Untersuchungshaft gegen den flüchtigen Beschuldigten B1 beantragt. Am 29. April 2019 erließ das Amtsgericht Moers gegen den Beschuldigten antragsgemäß einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des tateinheitlich begangenen Mordes, der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und des vorsätzlichen Fahrensohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Entfemens vom Unfallort.

In Folge einer durch das Amtsgericht Moers mit Beschluss vom 29. April 2019 angeordneten Öffentlichkeitsfahndung stellte sich der Beschuldigte B1 am 30. April 2019 in Begleitung seines Verteidigers beim Polizeipräsidium Duisburg. Seite 7 von 7 Am 1. Mai 2019 wurde der Beschuldigte B1 dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Moers vorgeführt, der ihm den Haftbefehl vom 29. April 2019 verkündete. Seither befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Zur Sache hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen. Der Tatverdacht gegen den Mitbeschuldigten B2 stützt sich bislang lediglich auf Zeugenaussagen. Der genaue Ablauf des Tatgeschehens ist Gegenstand andauernder Ermittlungen. Gegen den Beschuldigten B3 richten sich die andauernden Ermittlungen u.a. wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat. Gegen den Vater des Beschuldigten B1, den Beschuldigten B4, wird mein Dezernent wegen des Verdachts des Überlassens des Pkws Mercedes zum Gebrauch an seinen Sohn ein Ermittlungsverfahren einleiten." Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat in seinem Randbericht unter dem 8. Mai 2019 mitgeteilt, dass er gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Kleve keine Bedenken habe.