Deutscher Bundestag Drucksache 19/1096. Antrag. 19. Wahlperiode der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1096 19. Wahlperiode 07.03.2018 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2363 (2017) vom 29. Juni 2017 Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem Beschluss der Bundesregierung vom 7. März 2018 zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der gemeinsam von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union geführten Friedensmission in Darfur (UNAMID) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlage Die deutschen Streitkräfte handeln bei ihrem Einsatz als Teil der gemeinsam von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union geführten Friedensmission UNAMID auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) vom 31. Juli 2007 und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2363 (2017) vom 29. Juni 2017, und somit im Rahmen sowie nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Die sudanesische Regierung hat der Entsendung der gemeinsamen Mission im Rahmen der am 12. Juni 2007 in Addis Abeba abgehaltenen hochrangigen Konsultationen mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union zugestimmt und diese Zustimmung am 17. Juni 2007 uneingeschränkt bestätigt. 3. Auftrag Auf Grundlage der unter Nummer 2 genannten Resolutionen ergeben sich für UNAMID insbesondere folgende Aufgaben, die auch nach der mit Resolution 2363 (2017) beschlossenen Neuausrichtung weiterhin bestehen bleiben: Schutz von Zivilpersonen, Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und Gewährleistung der Sicherheit des humanitären Personals, Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben, sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer tiefe-

Drucksache 19/1096 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode ren Ursachen, in Zusammenarbeit mit dem Landesteam der Vereinten Nationen. Nach Kapitel VII der VN-Charta ist UNAMID autorisiert, zum Eigenschutz, zur Gewährleistung der Sicherheit und der Bewegungsfreiheit der humanitären Helfer, zur Förderung einer schnellen und effektiven Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens, zur Verhinderung von Störungen und bewaffneten Angriffen sowie unbeschadet der Verantwortung der sudanesischen Regierung zum Schutz von Zivilpersonen die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt auch die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der von den Vereinten Nationen erlassenen Einsatzregeln ein. 4. Aufgaben Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben: Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben, Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen. 5. Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung an UNAMID werden folgende Kräfte und Fähigkeiten bereitgestellt: Einzelpersonal zur Verwendung in den für die Friedensmission in Sudan gebildeten Stäben und Hauptquartieren, Personal zur Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben, technische Ausrüstungshilfe und Ausbildungshilfe für truppenstellende Nationen sowie für die Vereinten Nationen, Eigensicherung und Nothilfe. 6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen auf der Grundlage der Resolution 1769 (2007) für die deutsche Beteiligung an UNAMID die hierfür genannten Fähigkeiten einzusetzen, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. März 2019. 7. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach den Bestimmungen der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 sowie den Folgeresolutionen zu UNA- MID, den zwischen den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union und Sudan getroffenen Vereinbarungen, dem zwischen den Vereinten Nationen und Sudan am 9. Februar 2008 geschlossenen Status of Forces Agreement (SOFA) sowie dem allgemeinen Völkerrecht. Den Angehörigen von UNAMID wird danach unter anderem uneingeschränkte Bewegungsfreiheit in dem Einsatzgebiet garantiert und das Tragen von Uniform und Waffen erlaubt. Soldatinnen und Soldaten der militärischen Komponente unterliegen der ausschließlichen Strafgerichtsbarkeit ihres Heimatlandes.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/1096 Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNAMID-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 8. Einsatzgebiet Das mandatierte Gebiet umfasst die Region Darfur. Andere Gebiete des Sudans können mit Zustimmung der sudanesischen Regierung genutzt werden, soweit zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich (u. a. Flughäfen, Versorgungswege und -basen sowie Hauptquartiere). Andere geographische Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Liegenschaften der Vereinten Nationen in der Region können im Rahmen der für die Friedensmission in Sudan auszuführenden Aufgaben genutzt werden. 9. Personaleinsatz Es können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer Nationen dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation in den Grenzen der für deutsche Soldatinnen und Soldaten geltenden rechtlichen Bindungen an Einsätzen derer Streitkräfte an der Friedensmission in Sudan teil. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Es können alle Angehörigen der Bundeswehr eingesetzt werden. Bei dem Einsatz der Bundeswehr handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des 63 c des Soldatenversorgungsgesetzes. 10. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNAMID werden für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 voraussichtlich insgesamt rund 0,4 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 rund 0,3 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2019 rund 0,1 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 in Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Für den zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 wird entsprechend verfahren werden. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2019 wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2019 in Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden.

Drucksache 19/1096 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Die Entwicklungen der Sicherheitslage in Darfur waren 2017 durchaus positiv. Die Regierung Sudans hat den einseitigen Waffenstillstand 2017 sukzessive verlängert, und der von Afrikanischer Union und Vereinten Nationen gemeinsam gestellte Sonderbeauftragte für Darfur konnte bei Verstößen gegen den Waffenstillstand erfolgreich vermitteln sowie Gespräche mit den einzelnen Konfliktparteien befördern. Sowohl Regierung als auch bewaffnete Gruppen haben Kriegsgefangene freigelassen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trug dieser Entwicklung Rechnung und beschloss im Juni 2017 eine Neuausrichtung der Mission. Die damit verbundene erhebliche Reduzierung der Truppenstärken sowie der VN- Einrichtungen in der Fläche ( team sites ) haben nicht zu einer Verschlechterung der Sicherheits- und der Bedrohungslage geführt. Gleichzeitig schuf der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Voraussetzungen für einen Übergang von einer friedensbewahrenden zu einer friedensaufbauenden Mission. UNAMID und das Landesteam der Vereinten Nationen sollen Hand in Hand daran arbeiten, die Stabilisierung Darfurs voranzutreiben und die politischen Probleme zu bewältigen. Die Sudan-Sahel-Region, einschließlich der Region Darfur, steht gleichwohl vor großen grenzüberschreitenden Herausforderungen, u. a. Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Migrations- und Flüchtlingsproblematik. Hinzu kommen ungelöste politische Konflikte, einschließlich in Darfur, die erhebliches Potential für eine weitere Destabilisierung der Region haben. Sudan nimmt eine Schlüsselrolle in der Region ein. Die Bewältigung dieser zahlreichen Herausforderungen und Konflikte und eine regionale Stabilisierung sind ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht vorstellbar. Dies gilt insbesondere für den nach wie vor ungelösten Kern des Darfur-Konflikts. Die Auseinandersetzungen dort haben das Potenzial, Sudan und die Region zu destabilisieren. Ursachen des Konflikts liegen vor allem begründet in Verteilungskämpfen um knappe Ressourcen, wie Wasser und Weideland, zwischen Nomaden und Bauern sowie der jahrzehntelangen wirtschaftlichen und politischen Vernachlässigung durch die verschiedenen Regierungen in Khartum. Trotz der flächendeckenden Lageberuhigung in Darfur 2017 bleiben messbare Fortschritte im Friedensprozess in Darfur aus. In Teilgebieten Darfurs kam es auch immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Auch UNAMID war in der Vergangenheit immer wieder Ziel von Angriffen, das Risiko von Übergriffen besteht fort. Seit Beginn der Mission haben über 70 Mitarbeiter gewaltsam im Einsatz ihr Leben verloren. Die Umsetzung des Doha Friedensabkommens von 2011 geht in Teilbereichen, u.a. der Entwaffnung der Milizen und Fortsetzung der Reform im Sicherheitssektor, langsam voran, auch wenn es nach wie vor an messbaren Fortschritten mit Blick auf eine politische Lösung des Konflikts fehlt. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der Lage in Darfur ist allerdings nur dann zu rechnen, wenn eine umfassende politische Lösung gefunden wird. Die von der Afrikanischen Union geleiteten internationalen Vermittlungsbemühungen zur friedlichen Beilegung der Konflikte in den Bundesstaaten Darfur, Südkordofan und Blauer Nil stocken jedoch weiterhin. Die humanitäre Lage und die Menschenrechtssituation bleiben zudem angespannt und volatil. In Darfur leben 2,7 Mio. Binnenvertriebene. 2,3 Mio. Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Sudan ist weiterhin Transitland für Flüchtlingsströme aus Äthiopien, Eritrea und Somalia, welche über Libyen und Ägypten nach Europa kommen. Die Folgen des Bürgerkrieges in Südsudan wirken sich ebenfalls destabilisierend auf Sudan aus. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sollen mittlerweile über 200.000 Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg in Südsudan im Süden Sudans Zuflucht gesucht haben. Dies ist ein Faktor, der die derzeitige Situation verschärft. Obgleich sich die Menschenrechtslage in Sudan 2017 etwas verbessert hat, kommt es in Darfur weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen seitens der Regierung und Milizen, darunter Gewaltanwendungen, Entführung von Zivilpersonen, Rechtsverletzungen und Missbrauchs- und Gewalthandlungen an Frauen und Kindern sowie willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. II. Die Rolle UNAMIDs Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 29. Juni 2017 die Mission UNAMID mit Resolution 2363 (2017) um ein weiteres Jahr verlängert. Von einer weiteren Verlängerung ist auszugehen.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/1096 UNAMID trägt u. a. durch verstärkte Patrouillentätigkeiten und Präsenz in den Flüchtlingslagern zu einer Verbesserung der humanitären Lage bei und leistet wichtige logistische Unterstützung für Friedensverhandlungen sowie für die Umsetzung des Friedensabkommens. Für einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung hat UNA- MID neben den VN-Einrichtungen ( team sites ) Schutzzonen für die Zivilbevölkerung geschaffen. Das Mandat des Sicherheitsrates umfasst weiterhin 1. den Schutz der Zivilbevölkerung, Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und Gewährleistung der Sicherheit des humanitären Personals, 2. die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben, sowie 3. die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen den Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer tieferen Ursachen, in Zusammenarbeit mit der Regierung Sudans, dem Landesteam der Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft. Mit der Verlängerung des Mandats durch Resolution 2363 (2017) war eine Neuausrichtung der Mission von der Friedenserhaltung hin zur Friedensförderung/-schaffung verbunden. Die erste Phase der damit verbundenen Reduzierung der Truppenstärken von etwa 15.000 auf 11.400 des militärischen Personals und von etwa 3.400 auf 2.800 des polizeilichen Personals sowie der Schließung von insgesamt elf VN-Einrichtungen in der Fläche ist planmäßig verlaufen und hatte bislang keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesamtlage. Der Sudan hat nach einigen Verzögerungen auch Land für die Stationierung der Jebel Marra Task Force bereitgestellt, die im Rahmen des friedenserhaltenden Anteils der Mission in der einzigen noch umkämpften Region des Jebel Marra eingesetzt wird. UNAMID hat, in Zusammenarbeit mit dem Landesteam der Vereinten Nationen in Sudan, eine integrierte Rahmenstrategie 2017 bis 2019 für eine mittelfristige Stabilisierung vorgelegt. Erste Evaluierungen durch die VN und die Afrikanische Union (AU) bescheinigen den erfolgreichen Verlauf der Neuausrichtung der Mission; Phase II der Rekonfiguration soll nun bis zur Mandatserneuerung Ende Juni 2018 abgeschlossen sein. Die Mission bleibt gerade in dieser Übergangs- und Transitionsphase zur besseren Fokussierung auf die Bedürfnisse in Darfur als stabilisierendes Element zur Verbesserung der Sicherheitslage, Sicherung humanitären Zugangs, Überwachung und Verbesserung der Menschenrechtslage sowie zur Begleitung der politischen Friedensbemühungen unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Mandats ist UNAMID auf die Unterstützung aller Akteure angewiesen. Behinderungen bei der Bewegungsfreiheit und Zugangsbeschränkungen in bestimmte Gebiete durch Regierungsstreitkräfte, bewaffnete Bewegungen und Milizen, eine fragile Bedrohungs- und Sicherheitslage in einigen Teilen Darfurs stellen die Mission weiterhin vor große Herausforderungen. Fehlende Ressourcen für das VN-Länderteam und die Übergangsphase unterstützende Stabilisierungsund Entwicklungsvorhaben stellen UNAMID vor weitere Herausforderungen. Deutschland ist aktuell die einzige europäische Nation, die sich an UNAMID beteiligt. Die deutsche Beteiligung ist ein wichtiges Zeichen, insbesondere an die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union, dass Deutschland die Friedensanstrengungen der internationalen Gemeinschaft für Darfur unterstützt. Mit unserer fortgesetzten Beteiligung unterstützen wir die Vereinten Nationen dabei, die erreichten Erfolge zu konsolidieren, einen Rückfall verhindern zu helfen und den Weg zu nachhaltigem Frieden zu beschreiten. Der deutsche militärische Beitrag für UNAMID soll weiterhin die Beteiligung mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission und Personal mit Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben vorsehen. Darüber hinaus kann im Bedarfsfalle mit deutschem Personal eine temporäre Ausbildungsunterstützung von VN- Angehörigen im Hauptquartier UNAMID erfolgen. Deutschland beabsichtigt, seinen militärischen Beitrag zu UNAMID auch 2018 unverändert beizubehalten. Die Neuausrichtung der Mission und deren Ergebnisse sowie die Entwicklung der Lage werden durch Deutschland aufmerksam begleitet und zur Bewertung eines künftigen deutschen militärischen Beitrags herangezogen. Darüber hinaus ist Deutschland weiterhin mit Polizeipersonal beteiligt (Kabinettsbeschluss vom 29. Juni 2011). Gegenwärtig sind sieben Polizistinnen und Polizisten im Rahmen von UNAMID eingesetzt (Stand: 4. Februar 2018). III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Im Hinblick auf die Bedeutung des deutschen Engagements in Afrika, festgehalten in den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung von Mai 2014, soll Sudan auch zukünftig ein wichtiges Element des deutschen Engagements in Afrika im Rahmen der Leitlinien Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern und des vernetzten Ansatzes bilden.

Drucksache 19/1096 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Das Engagement im Rahmen von UNAMID ordnet sich in das politische, sicherheitspolitische, humanitäre und menschenrechtliche Engagement der Bundesregierung in Sudan ein und trägt zur Förderung des Wiederaufbaus und zur Schaffung von Entwicklungsperspektiven bei. Die Bundesregierung unterstützt zum einen mit Mediations- und Beratungsleistungen, um eine gemeinsame Grundlage für Versöhnungsprozesse zu schaffen, insbesondere die Überführung der Ergebnisse des in den vergangenen Jahren geführten Nationalen Dialogs in mögliche Folgeprozesse. Dies schließt auch Verhandlungen zwischen der sudanesischen Regierung und verschiedenen Oppositionsgruppen zur Beilegung des Darfur-Konflikts und die Einbeziehung relevanter Nachbarstaaten ein. Hinzu kommen Maßnahmen der Bundesregierung zur Verfassungsberatung, um den Verfassungsreformprozess zu unterstützen und Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung in Sudan zu fördern. Dabei werden Akteure der Judikative sowie des gesamten Parteienspektrums einbezogen, inklusive der Parteien, die sich nicht am Nationalen Dialog beteiligt haben. Des Weiteren unterstützte das Auswärtige Amt den Aufbau zivilgesellschaftlicher Freiräume in Sudan durch die Förderung professioneller journalistischer Berichterstattung in den Medien; die Fortführung dieser Maßnahmen wird derzeit für 2018 geprüft. Die deutsche humanitäre Hilfe wird in Sudan weiterhin aktiv bleiben. Neben Maßnahmen deutscher Nichtregierungsorganisationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz steht hierbei vor allem auch die Stärkung der von den Vereinten Nationen geführten internationalen humanitären Hilfe im Vordergrund. Insbesondere der Schutz und die Situation der Flüchtlinge und binnenvertriebenen bzw. konfliktbetroffenen Bevölkerung in Darfur und in anderen Krisengebieten sollen durch das humanitäre Engagement Deutschlands verbessert werden. Seit 2016 hat das Auswärtige Amt in Sudan über 24 Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen bereitgestellt, davon 2018 bislang knapp 6 Mio. Euro. Seit 2013 kommt Sudan auch zunehmend Bedeutung als Schlüsseltransitland für Flüchtlinge und Migranten vom Horn von Afrika zu. In diesem Zusammenhang beteiligt sich Deutschland an der Ausgestaltung des im November 2014 initiierten EU-Dialogs mit den Ländern entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten ( Khartum-Prozess ). Um der Rolle Sudans als wichtiges Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeland von Flüchtlingen und als Schlüsselland zur Bewältigung der Migrationsströme am Horn von Afrika Rechnung zu tragen, liegt der Fokus des entwicklungspolitischen Engagements des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf Maßnahmen im Bereich Flucht und Migration. Den von der Bundesregierung im Jahr 2013 als Teil des internationalen Friedensprozesses für Darfur eingegangenen Verpflichtungen folgend, unterstützt das BMZ im Operationsgebiet von UNAMID insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus. Der aktuelle Gesamtwert des BMZ-Portfolios beläuft sich auf ca. 67 Mio. Euro. In Darfur fördert das BMZ gegenwärtig ein Wiederaufbauvorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, das den Aufbau von Berufsbildungssystemen zum Ziel hat. Dieses Projekt dient zugleich der Förderung lokaler Wirtschaftsentwicklung und ist mit Maßnahmen zur Verbesserung von landwirtschaftlichen Erträgen und Ernährungssicherheit verbunden. Im stark von Migrationsströmen betroffenen Osten des Sudans fördert die Bundesregierung über ihre Entwicklungszusammenarbeit ein Kooperationsvorhaben der KfW, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF), des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) und der GIZ. Auch dieses Vorhaben dient der Bewältigung von Fluchtursachen und enthält Maßnahmen zur Steigerung von Resilienz und Ernährungssicherheit für besonders vulnerable Gruppen, d. h. insbesondere für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden. Außerdem gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Das Portfolio des BMZ in Sudan wird ergänzt durch die Förderung von Maßnahmen verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die sowohl in Darfur und Ostsudan als auch in anderen Bundesstaaten in den Bereichen Flucht und Migration sowie Gesundheit, Ernährung und Resilienz aktiv sind. Über das aufgeführte länderspezifische Engagement hinaus unterstützt das BMZ zahlreiche regionale Maßnahmen im Bereich Flucht und Migration in Ostafrika, von denen auch sudanesische Bürgerinnen und Bürger profitieren. Da die Region Ostafrika die höchsten Zahlen von Flüchtlingen und intern Vertriebenen auf dem ganzen Kontinent aufweist, sind diese Regionalmaßnahmen von besonderer Relevanz. Hervorzuheben ist eine seit 2017 laufende Zusammenarbeit mit der Regionalorganisation IGAD im Umfang von 36 Mio. Euro. Ziel dieser regio-

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/1096 nalen Maßnahme sind die Förderung nachhaltiger und dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge und Migranten sowie die gezielte Unterstützung aufnehmender Gemeinden. Beschäftigungsförderung und Privatwirtschaftsentwicklung tragen dazu bei, lokale Perspektiven zu schaffen und einen Verbleib in der Region zu ermöglichen. Über IGAD werden regionale Ansätze im Bereich Flucht und Migration koordiniert, gefördert und umgesetzt, um Frieden und Stabilität in Ostafrika nachhaltig zu sichern. Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative finanziert das Auswärtige Amt Fortbildungskurse an der Ecole de Maintien de la Paix in Bamako/Mali, am Kofi Annan International Peacekeeping Center in Accra/Ghana sowie am National Defense College in Accra (2017 zusammen ca. 4 Mio. Euro), an denen afrikanische Sicherheitskräfte und ziviles Personal für VN- und AU-Missionen (darunter auch UNAMID) ausgebildet werden.

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