ISAF)zu.DiehierfürvorgesehenenKräftekönneneingesetztwerden,solangeeineResolutiondesSicherheitsratesderVereintenNationenunddie
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- Albert Beck
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Der Bundestag wolle beschließen: 1.DerDeutscheBundestagstimmtdervonderBundesregierungam28.November2012beschlossenenFortsetzungderBeteiligungbewaffneterdeutscherStreitkräfteanderNATO-geführtenInternationalenSicherheitsunterstützungstruppeinAfghanistan (InternationalSecurityAssistanceForce, ISAF)zu.DiehierfürvorgesehenenKräftekönneneingesetztwerden,solangeeineResolutiondesSicherheitsratesderVereintenNationenunddie konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen. 2. Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt im Rahmen der Implementierung a)der VereinbarungüberprovisorischeRegelungeninAfghanistanbis zumwiederaufbaudauerhafterregierungsinstitutionen (BonnerVereinbarung) vom 5. Dezember 2001, b)desschlussdokumentsderinternationalenafghanistan-konferenzin London am 28. Januar 2010, c)desschlussdokumentsderinternationalenafghanistan-konferenzinkabul am 20. Juli 2010, d)derbeschlüssedesnato-gipfelsinlissabonam19./20.november 2010, e)derschlussfolgerungenderinternationalenafghanistan-konferenzin Bonn am 5. Dezember 2011, f) der Beschlüsse des NATO-Gipfels in Chicago am 20./21. Mai 2012 sowieaufdergrundlagederresolutionen1386 (2001)vom20.Dezember 2001,1413 (2002)vom23.Mai2002,1444 (2002)vom27.November 2002,1510 (2003)vom13.Oktober2003,1563 (2004)vom17.September 2004,1623 (2005)vom13.September2005,1707 (2006)vom12.September2006,1776 (2007)vom19.September2007,1833 (2008)vom22.September2008,1890 (2009)vom8.Oktober2009,1943 (2010)vom13.Oktober2010,2011 (2011)vom12.Oktober2011,sowie2069 (2012)vom 9.Oktober2012desSicherheitsratesderVereintenNationenimRahmen undnachdenregelneinessystemsgegenseitigerkollektiversicherheitim Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.EsgeltenfürdieFortsetzungdesEinsatzesdieindiesemAntragaufgeführtenRegelungenundZusagen,dieeinerseitsdieFestlegungenvorangegangenerMandatedesDeutschenBundestageszusammenfassen,andererseitsnotwendige Anpassungen vornehmen. 4.Auftrag GemäßSicherheitsratsresolution2069 (2012)vom9.Oktober2012hatder ISAF-EinsatzunverändertzumZiel,AfghanistanbeiderAufrechterhaltung dersicherheitsozuunterstützen,dasssowohldieafghanischenstaatsorgane alsauchdaspersonaldervereintennationenundanderesinternationaleszivilpersonal,insbesonderesolches,dasdemwiederaufbauundhumanitären Aufgabennachgeht,ineinemsicherenUmfeldarbeitenkönnen.DabeisteheninsbesonderedieAusbildungundUnterstützungderafghanischenSicherheitskräfteimMittelpunkt.Diesesindsozubefähigen,dasssiespätestensEnde2014dievollständigeSicherheitsverantwortunginAfghanistan wahrnehmen können. ImRahmendesISAF-EinsatzesergebensichdarausfürdieBundeswehr insbesondere die folgenden Aufgaben: UnterstützungderRegierungvonAfghanistanbeiderAufrechterhaltung der Sicherheit, auch und besonders zum Schutz der Bevölkerung; UnterstützungbeiderReformdesSicherheitssektors,insbesondereUnterstützungdesAufbausfunktionsfähigerafghanischerSicherheitskräfte durchausbildung,beratung,unterstützungundausrüstungsunterstützung; UnterstützungderafghanischenSicherheitskräftebeiderSicherungdes ArbeitsumfeldesdesPersonals,daszurweiterenUnterstützungderStabilisierungunddesWiederaufbausundzurVollendungdesÜbergangsprozessesvondenMitgliedstaatenderVereintenNationen,denVereinten Nationen und internationalen Hilfsorganisationen eingesetzt wird; MitwirkunganderFührungvonISAFinAfghanistan,einschließlicheines Beitrages bei der Erstellung eines Lagebildes; Mitwirkunganderboden-undluftgestütztenKoordinierungdesafghanischen Luftraumes; Taktischer Verwundetenlufttransport (AIRMEDEVAC); Eigensicherung und im Bedarfsfall Evakuierung; Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit. DieVerantwortungfürdieDrogenbekämpfungliegtbeiderafghanischen Regierung.DeutscheStreitkräfteunterstützensiedabeigemäßdemam 22.April2005denbeteiligtenAusschüssendesDeutschenBundestageszugeleitetenBerichtderBundesregierung DeutscherBeitragzurDrogenbekämpfung in Afghanistan. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer DerBundesministerderVerteidigungwirdermächtigt,imEinvernehmen mitdembundesministerdesauswärtigenfürdieweiteredeutschebeteiligunganisafinafghanistandieinziffer6genanntenkräfteundfähigkeitenimrahmenderbeschlüssedesnato-ratesundderresolutionendes Sicherheitsrates der Vereinten Nationen einzusetzen. DasMandatläuftbiszum28.Februar2014undgiltnur,solangeeineErmächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten FürdiedeutscheBeteiligunganISAFinAfghanistanwerdenbundeswehrgemeinsam folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt: Beratung, Ausbildung, und Ausrüstungsunterstützung; Stabilisierung, Sicherung, Schutz und ggf. Evakuierung; Führung; Führungsunterstützung; logistischeundsonstigeunterstützungeinschließlichtransport,umschlag und Rückverlegung; sanitätsdienstlicheversorgungeinschließlichdestaktischenwiestrategischen Verwundetenlufttransports; AufklärungundÜberwachung,einschließlichabbildenderAufklärung und Überwachung aus der Luft sowie Auswertung; zivil-militärischezusammenarbeiteinschließlichhumanitärerhilfs-und Unterstützungsdienste; AnteilederBundeswehrandenFähigkeitendesNATO-AWACS-Verbandes zur luftgestützten Luftraumüberwachung und -koordinierung. WeiterhinwerdenKräftezurVerwendungindenmitderFührungderISAF- OperationbeauftragtenStäbenundHauptquartiereneinschließlichder Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit eingesetzt. 7.Status und Rechte StatusundRechtederISAFrichtensichnachdenzwischenderNATOund derregierungvonafghanistangetroffenenvereinbarungen.isafistautorisiert,alleerforderlichenmaßnahmeneinschließlichderanwendungmilitärischergewaltzuergreifen,umdasmandatderresolution2069 (2012) durchzusetzen.diewahrnehmungdesrechtszurindividuellenundkollektivenselbstverteidigungbleibtdavonunberührt.dieimrahmendieser OperationeingesetztenKräftesindbefugt,dasRechtaufbewaffneteNothilfe zugunsten von jedermann wahrzunehmen. 8.Einsatzgebiet DerNordatlantikrathatdieEinteilungAfghanistansfürdenISAF-Einsatzin diesechsregionenkabul,nord,west,süd,südwestundostfestgelegt. DieseorientierensichandenafghanischenProvinzgrenzen.ZurISAF-RegionNordzählendieProvinzenFaryabeinschließlichdesDistriktsGhormach,Sar-ePol,Jowzjan,Balkh,Samangan,Baghlan,Kunduz,Takharund Badakhshan. DeutscheStreitkräftewerdenindenISAF-RegionenKabulundNordeingesetzt.DarüberhinauskönnensieinanderenRegionenfürzeitlichundim UmfangbegrenzteMaßnahmeneingesetztwerden,soferndieseMaßnahmen zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrags unabweisbar sind. DieMitwirkunganderFührungdesISAF-Einsatzesisthiervonnichtberührt. DarüberhinauskönnenimgesamtenVerantwortungsbereichvonISAFdie AufklärungsflugzeugevomTypTornadoRECCEeingesetztsowiedeutsche BeiträgezurFührungundDurchführungvonInformations-undFernmeldeeinsätzen,zumEinsatzvonNATO-AWACS,zumISAF-Lufttransport,einschließlichtaktischemundstrategischemVerwundetenlufttransport (AIRMEDEVAC) geleistet werden.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DasGebietandererStaatenkannfürZugangundVersorgungmitZustimmungdesjeweiligenStaatesnachMaßgabedermitihmgetroffenenVereinbarungengenutztwerden.ImÜbrigenrichtensichTransitundÜberflugrechtenachdenbestehendennationalenundinternationalenBestimmungen. 9.Personaleinsatz FürdieBeteiligunganISAFinAfghanistanwerdenbiszu4400Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt. ImRahmenvonISAFkannderEinsatzvondeutschemPersonalinKontingentenandererNationensowiederEinsatzvonPersonalandererNationen imrahmendesdeutschenkontingentsaufdergrundlagebilateralervereinbarungenundindengrenzenderfürsoldatinnenundsoldatendes deutschenkontingentsbestehendenrechtlichenbindungengenehmigt werden. DeutscheSoldatinnenundSoldaten,dieimRahmenvonAustauschprogrammenbeidenStreitkräftenandererNATO-Nationendienen,verbleiben inihrerverwendungundnehmenaufersuchendergastnationaneinsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von ISAF in Afghanistan teil. Es können eingesetzt werden: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit. AufgrundfreiwilligerVerpflichtungfürbesondereAuslandsverwendungen: Freiwillig Wehrdienst Leistende; ReservistinnenundReservisten,dieihreBereitschafterklärthaben,an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen. WährendKontingentwechselndarfdiePersonalgrenzevorübergehend überschritten werden. BeidemEinsatzhandeltessichumeinebesondereAuslandsverwendung imsinnedes 56desBundesbesoldungsgesetzesund 63cdesSoldatenversorgungsgesetzes. 10.Kosten DieeinsatzbedingtenZusatzausgabenfürdieFortsetzungderdeutschen BeteiligungamEinsatzderInternationalenSicherheitsunterstützungstruppeinAfghanistan (ISAF)werdensichfürdenZeitraum1.Februar 2013bis28.Februar2014mitbiszu4400SoldatinnenundSoldatenauf insgesamt1071,8mio.eurobelaufen.hiervonentfallenaufdashaushaltsjahr2013rund913,9mio.eurosowieaufdashaushaltsjahr2014 rund157,9mio.euro.fürdieseausgabenistimeinzelplan14desbundeshaushaltes2013undimfinanzplanfürdasjahr2014vorsorgegetroffen. Begründung: DieimJuli2011 aufgrundlagedervereinbarungenzwischenafghanischer RegierungundinternationalerGemeinschaftbeiderKabul-KonferenzimJuli 2010undbeimNATO-GipfelvonLissabonimNovember2010 begonnene TransitionsollbisEnde2014abgeschlossensein.Zielistes,denÜbergabepro-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11685 zessmitimplementierungsbeginnderfünftenundletztentranchebismitte 2013inallenGebieteneinzuleiten.EinerfolgreicherTransitionsverlaufwird dieverantwortungsvollereduzierungundschließlichdiebeendigungdes ISAF-Engagementsermöglichen.WennderheuteeingeschlageneWegkonsequentweiterbeschrittenwird,wirdAfghanistanamEndedesJahres2014in derlagesein,diesicherheitsverantwortunglandesweitundvollständigwahrzunehmen.dadurchwirdderabschlussdesmilitärischenengagementsder NATOundihrer22PartnerstaateninAfghanistanimRahmenvonISAFmarkiert. ParallelzumÜbergabeprozess,derandasErreichenbestimmterVoraussetzungeninSicherheit,RegierungsführungundEntwicklunggeknüpftist,findeteine Anpassung des Engagements der internationalen Gemeinschaft statt. AlsFolgederbisherigenFortschrittewaresmitMandatsbeginn2012erstmals möglich,auchdasdeutschemilitärischeengagementzureduzieren.diepersonalobergrenzeliegtindiesemmandatbeibiszu4400soldatinnenundsoldaten.darüberhinausistesdaszielderbundesregierung,zumendedesmandatszeitraumsdaskontingentaufbiszu3300soldatinnenundsoldatenzureduzieren,soweitdielagedieserlaubtundohnedadurchunseretruppenoder die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses zu gefährden. DiePersonalobergrenzeumfasstdaszusätzlichinAfghanistanbenötigtePersonalfürRückbauundLogistik (sogenannterückverlegungskräfte)imzugeder Rückführung von Material und Personal. DerISAF-EinsatzwirdentsprechenddenBeschlüssendesNATO-Gipfelsvon Lissabon2010zumJahresende2014enden.DerGrundsatzderAllianzin Afghanistanbleibt Gemeinsamhinein,gemeinsamheraus.DiesesPrinzipder SolidaritätunterdenEinsatzpartnernwurdewährenddesNATO-Gipfelsam 20.und21.Mai2012nocheinmalunterstrichen.ZurUmsetzungdiesesBeschlusseswerdenimMandatszeitraumverstärktRückverlegungskräfteder BundeswehrnachAfghanistanverlegt.DiesesindTeildesDeutschenEinsatzkontingents ISAF. DerAufbauderafghanischenSicherheitskräftewirdinquantitativer,vorallem aberinqualitativerhinsichtkontinuierlichfortgesetzt.insgesamtzeigtendie ANSF2012einestetigeVerbesserungderFähigkeitenzurOperationsführung. SchonheuteerfüllendieANSFpflichtbewusstundzunehmenderfolgreichihre AufgabengemeinsammitderISAF.DiesverdientumsomehrAnerkennung, alsmitderübernahmedersicherheitsverantwortungimrahmendertransition deren Operationslast und auch die Verluste der ANSF angestiegen sind. MitBlickaufdieSicherheitslagesetztesich2012derleichtpositiveTrenddes Vorjahresfort.Landesweitgabes beideutlichenregionalenunterschieden erneutwenigersicherheitsrelevantezwischenfälle.auchvordiesemhintergrundkonnten33000us-soldaten,dieseit2010dieisaf-truppeninafghanistanverstärkthatten,bisendeseptember2012wiedervollständigabgezogen werden.deutschlandunddiemeistenanderenisaf-partnerhabenebenfalls mitderverantwortungsvollenundabgestimmtenverringerungihrertruppenstärkeinafghanistanbegonnen.diebundesregierunghältanihrerentscheidungzueinerverantwortungsvollenverringerungdereinsatzkräftebiszum vollständigen Abzug der ISAF Truppen Ende 2014 fest. OperationenimNordenwerdenheuteausschließlichdurchafghanischeSicherheitskräftegeführtundnurnochpunktuellmitsolchenFähigkeitendurchISAF unterstützt,überwelchedieafghanischearmeebishernichtodernichtinausreichendemumfangverfügt.miteinleitungderviertentranchedertransition voraussichtlichnochindiesemjahr werden90prozentderafghanischen Bevölkerung in Gebieten unter afghanischer Sicherheitsverantwortung leben.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerSchutzunsererSoldatinnenundSoldatenhatauchnachUmsetzungdes neuenausbildungskonzeptesfürdieafghanischensicherheitskräftehöchste Priorität.VordiesemHintergrundermöglichendieneuen,2013erstmalszur Verfügung stehenden, deutschen Hubschrauber der Typen UH Tiger und NH 90 Forward AirMedEvac eine nationale Fähigkeitsverbesserung. DerISAF-EinsatzwirdentsprechenddenBeschlüssendesNATO-Gipfelsvon Lissabon2010zumJahresende2014enden.DerGrundsatzderAllianzin Afghanistanbleibt Gemeinsamhinein,gemeinsamheraus.DiesesPrinzipder SolidaritätunterdenEinsatzpartnernwurdewährenddesNATO-Gipfelsam 20. und 21. Mai 2012 noch einmal unterstrichen. DieVerteidigungsministerundGeneralstabschefsder17ISAF-Truppensteller imregionalkommandonordbekräftigtenam10.oktober2012ihreentschlossenheitzumgemeinsamenfortgesetztenengagementunddasfürdietransition vereinbartezielzunehmendereigenverantwortungderafghanischenregierung.darausleitetsichdiekonzentrationaufdenaufbauinstitutionellerkapazitäten der afghanischen Sicherheitskräfte ab. Bereitsjetztistabsehbar,dassdieANSFauchüber2014hinausBedarfanAusbildung,BeratungundUnterstützunghabenwerden.ZudiesemZweckplant dasbündniseinefolgemission.diesesollaufeinerneuenrechtsgrundlage aufbauenundsichmitdeutlichgeringerempersonalansatzaufausbildung,beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte konzentrieren. DieBundesregierungbeteiligtsichandenentsprechendenVerhandlungenim Bündnisrahmenbzw.mitderafghanischenRegierung.EineTeilnahme DeutschlandsaneinemmöglichenNATO-geführtenFolgeeinsatzab2015steht jedochunterdemvorbehaltderschaffungentsprechenderpolitischerund rechtlichervoraussetzungensowieeinermandatierungdurchdendeutschen Bundestag.DeutschlandistundbleibteinerderwichtigstenPartnerAfghanistans.SeitBeginndesEinsatzesderISAFwurdenmehrals100000deutsche SoldatinnenundSoldateninAfghanistaneingesetzt.Siehabendazubeigetragen,dieafghanischeBevölkerungvordenvielfältigenBedrohungendurchregierungsfeindlicheKräftezuschützen.MitumfangreicherEntwicklungszusammenarbeithatDeutschlanddiesesEngagementgleichzeitigimzivilenBereich untermauert.unserlandstelltnachwievordasdrittgrößtetruppenkontingent inafghanistanundwirsindzudemderdrittgrößtegeberbeizivilemwiederaufbauundentwicklung.beideseitenunseresbeitragszurstabilisierung Afghanistanssindnotwendig,undsieerfolgeninengerAbstimmungmitder RegierungvonAfghanistanundunserenPartnernundVerbündetenbeiISAF und den Vereinten Nationen. MitdemvollständigenAbzugderISAF-TruppenbisEnde2014werdensich dierahmenbedingungenfürdieweitereentwicklungdeslandesgrundlegend geänderthaben.afghanistanunddieinternationalegemeinschaftmüssengemeinsamvorsorgetreffen,daserreichtezukonsolidierenundzuverstetigen. ImvergangenenJahrwurdendeshalbaufinternationalerEbeneVereinbarungen getroffen,diederafghanischenregierunggewissheitüberdielangfristigen Hilfsleistungen ihrer Partner geben. MitderInternationalenAfghanistan-KonferenzvonTokioam8.Juli2012 wurdeeinereihevondreigroßenafghanistankonferenzenabgeschlossen,die demengagementderinternationalengemeinschaftinafghanistannachdem AbzugderISAF-TruppenEnde2014gewidmetwaren.VonBonn (Dezember 2011)überChicago (Mai2012)bisTokioerhieltAfghanistanKlarheitüberdie zivileundmilitärischeunterstützung,dieihmdieinternationalegemeinschaft auchinzukunftzuteilwerdenlassenwird.auchdeutschlandhatfürdienächstenjahreeinesignifikanteunterstützungfürdenafghanischenzivilensektor zugesagt.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11685 DieBundesregierungwirdsichweiterentschlossenfürdiefriedlicheEntwicklungeinesdemokratischenAfghanistanseinsetzen,dasMenschenallerVolksgruppenundbeiderleiGeschlechtseinesichereZukunftbietet.Nebenihrem entwicklungs-undsicherheitspolitischenengagementwirddiebundesregierungdenvorsitzdeutschlandsinderinternationalenkontaktgruppefürafghanistan und Pakistan nutzen, um dieses Ziel zu verwirklichen.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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