Bundespolizeidirektion München vielfältig international - kompetent Projekt "Eins mit Stern" präsentiert ZIVILCOURAGE-CHALLENGE Videowettbewerb 2014/15 1
Zivilcourage Challenge Ab dem Schuljahr 2014/15 wird seitens der Bundespolizeidirektion München eine Wettbewerbsreihe (Challenge) aus der Thematik ZIVILCOURAGE ins Leben gerufen. In jedem Schuljahr wird es hierbei einen schulartübergreifenden Wettbewerb geben. In diesem Jahr wird ein Videowettbewerb unter dem Motto "TOLERANT und COURAGIERT gegen FREMDENFEINDLICHKEIT" ausgetragen. Start am internationalen Tag für Toleranz (16.11.14) Videowettbewerb Teilnehmer sind -2- Mittelschulen, -4- Realschulen und -4- Gymnasien mit jeweils mindestens zwei Teams. Ziele des Videowettbewerbs sind in erster Linie die gemeinsame Beschäftigung mit den Themen: Toleranz, Zivilcourage und Fremdenfeindlichkeit, als auch Teamarbeit (in der Vorbereitung und Durchführung) und künstlerische Kreativität. Inhalt: In einer unbearbeiteten Videosequenz (1-3 min, ohne Schnitte, Effekte, Textanimation und Musik) soll ein(e) Szene / Situation / Sachverhalt zu den Themen "Toleranz", "Zivilcourage" und "Fremdenfeindlichkeit" dargestellt werden. Der Videoclip kann mit einfachsten Mitteln (z.b. Smartphones) erstellt werden. Am Ende der Szene muss die Botschaft ""Tolerant und Couragiert gegen Fremdenfeindlichkeit" eindeutig erkennbar herausgestellt werden. Durch Zivilcouragetrainer der Bundespolizei werden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler vorher in die Materie eingeführt und geschult. Der Wettbewerb endet am 13.02.15 (letztmöglicher Abgabetermin). Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Kultusministerium, Schulleiter, Bundespolizei, Unterstützer. 2
Die schulinterne Siegerehrung wird in den Schulen Anfang März 2015 im kleinen Rahmen stattfinden. Alle jeweiligen Siegerklassen treten anschließend in der schulübergreifenden Challenge gegeneinander an. Preisverleihung mit Übergabe des Zivilcourage-Wanderpokals und Preisen wird in feierlichem Rahmen und anwesender Prominenz und Medien Anfang April durchgeführt. Hierzu werden die Teams der drei besten Videos eingeladen. Es ist geplant, alle Siegervideos ggfs. auf der Facebookseite der Bundespolizei und anlässlich des Deutschen Präventionstages zu veröffentlichen. Die Teilnahmebedingungen (s.u.) sind zu beachten. Klaus Kirsch 3
Teilnahmebedingungen zum Videowettbewerb "Tolerant und Couragiert gegen Fremdenfeindlichkeit" 1. Allgemeines Die Teilnahme am Videowettbewerb Tolerant und Couragiert gegen Fremdenfeindlichkeit unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Video-Wettbewerb erkennen die Teilnehmer die unter 1 ff. aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Veranstalter dieses Videowettbewerbs ist die Bundespolizeidirektion München (nachfolgend BPOLD M). 2. Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der gemeldeten Teams der teilnehmenden Schulen. Pro Schule müssen mindestens zwei Teams antreten. Alle Teammitglieder müssen namentlich benannt sein und eine Einverständniserklärung der Eltern (Muster siehe Anlage 1) vorlegen. Die Einsendung der fertigen Filme erfolgt offiziell über die Schulleitung und muss bei der BPOLD M am 13.02.2015 abgeschlossen sein. Spätere Einsendungen werden bei der Auswahl nicht mehr berücksichtigt. 3. Inhaltliche und technische Vorgaben In den Wettbewerbsbeiträgen soll ein(e) Szene / Situation / Sachverhalt zu den Themen "Toleranz", "Zivilcourage" und "Fremdenfeindlichkeit" dargestellt werden. Die teilnehmenden Videos dürfen die maximale Spiellänge von 180 Sekunden nicht überschreiten. Die Videos werden aufgrund der vorgegebenen Thematik voraussichtlich ein ordnungswidriges, sittenwidriges, körperverletzendes oder strafbares Verhalten zeigen.
Zur Verhinderung von Fehlinterpretationen und zur Vermeidung von Verletzungen Rechte Dritter, ist daher in den ersten 15 Sekunden des Videos ein verpflichtender Text- Vorspann (mit Daten bzgl. Schule, Team und Videotitel (gem. Anlage 2)) abzufilmen. Auch wird der Erkennbarkeit der Botschaft "Tolerant und Couragiert gegen Fremdenfeindlichkeit" bei der Bewertung der Videos durch die Jury höchste Bedeutung beigemessen. Die Teams dürfen die Videos vor Beendigung des Wettbewerbs nicht selbst veröffentlichen! Es sollte darauf geachtet werden, dass bei der Produktion des Videos keinen Mitschnitte seitens Schülerinnen und Schülern erfolgen, die ggfs. veröffentlicht, gepostet oder geteilt werden könnten. Für die Filmerstellung können alle mit digitaler Videofunktion ausgestatteten Geräte wie z.b. Handys oder digitale Fotoapparate verwendet werden. Das Video sollte in einem gängigen Videoformat eingereicht werden. Sämtliche abgebildeten und gesprochenen Texte müssen in deutscher oder englischer Sprache sein. Der Film muss in Form einer sog. Plansequenz gedreht werden. Eine Plansequenz ist eine Sequenz, die nur aus einer einzigen Einstellung besteht und eine abgeschlossene Handlung ohne Schnitte zeigt. Eine nachträgliche technische Bearbeitung des Videos ist -ebenso wie die Nutzung von Musik und anderen Effekten- nicht erlaubt. 4. Gewinne Die Gewinner werden von einer von der BPOLD M zu bestimmenden Jury ausgewählt. Es wird innerhalb der teilnehmenden Schulen je einen Schulsieger geben. Die Siegerehrungen der Schulsieger werden im Rahmen interner Schulveranstaltungen durchgeführt. Anschließend wird aus den Schulsiegern ein Gesamtsieger gewählt. Die drei erstplatzierten Teams werden zur Preisverleihung, die die BPOLD M feierlich durchführen wird, eingeladen. Sowohl die Schulsieger, als auch der Gesamtsieger werden mit Preisen gekürt werden.
5. Urheber- und Persönlichkeitsrechte Die Teilnehmer räumen der BPOLD M das räumlich und zeitlich unbeschränkte, für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Films, sowie der Filmidee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d.h. das Recht, den eingesandten Film unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films bzw. der Filmidee auf elektronischen/digitalen auch interaktiven - Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Die BPOLD M ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten, insbesondere den teilnehmenden Schulen einzuräumen. Die Teilnehmer versichern, dass der durch sie eingesandte Film und die Filmidee frei von Rechten Dritter, z.b. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte sind und sie frei über den Film verfügen dürfen. Die BPOLD M wird die Teilnehmer im Rahmen jeglicher Nutzungsformen namentlich nennen. 6. Datenschutz Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwendet. Der Teilnehmer willigt ein, dass die BPOLD M seine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck des Videowettbewerbs erfasst und bearbeitet. F.d.R. Klaus Kirsch
Anlage 1 Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos Auszug aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG, 22): Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der/des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden " Videowettbewerb "Tolerant und Couragiert gegen Fremdenfeindlichkeit" anlässlich der Zivilcourage-Challenge 2014/15 Ich willige ein, dass Videos und Fotos, auf denen ich abgebildet bin, in Produkten der Bundespolizei zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit o.g. Aktion nach Innen und Außen veröffentlicht werden dürfen. Ort, Datum Name, Vorname Schule, Klasse Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Schule: Klasse / Team: Videotitel: Die nachfolgend gezeigte Szene ist im Rahmen des Videowettbewerbs "TOLERANT und COURAGIERT gegen FREMDENFEINDLICHKEIT" entstanden und beinhaltet eine schauspielerische Darstellung eines nicht realen Sachverhalts.