Firma - Behörde- Einrichtung vertreten durch

Ähnliche Dokumente
FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK

FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK

TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR KUNST- UND MUSIKWISSENSCHAFT LEHRSTUHL FÜR MUSIKWISSENSCHAFT

Praktikantenvertrag. (nachfolgend Praktikantenstelle genannt) (Bezeichnung-Anschrift-Telefon etc.)

P r a k t i k u m s v e r t r a g

Praktikumsvertrag. Zwischen... Betrieb - Behörde - Einrichtung. vertreten durch... -nachfolgend Praktikumsstelle genannt- Frau/Herrn...

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)

P r a k t i k u m s v e r t r a g. Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung.... Bezeichnung - Anschrift. vertreten durch... Frau/Herrn...

Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)

Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)

Praktikumsvertrag. Name:... Anschrift:... Tel.:... Name:... Vorname:... Matr.-Nr.:... Geb. am:... in:... Anschrift:...

Praxisordnung für Studiengänge

Praxisphasen-Vertrag

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf. Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums. Zwischen.... Name, Vorname:...

Praktikumsvertrag PM (224 Std.)

Praktikumsvertrag SA (640 Std.)

(Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums.

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

Ausbildungsvertrag für das erste/zweite 1 praktische Studiensemester 1

M u s t e r - Anschrift: Praktikant) Frau/Herrn. Telefon:

Praktikumsvertrag. zwischen der Praxisstelle. Bezeichnung... Anschrift... Telefon Internet. und dem/der Praktikanten/in. Name, Vorname...

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester im Studiengang Öffentliche Verwaltung der HWR Berlin (Praktikumsvertrag)

Name... Vorname... Datum Antrag auf Zulassung zum P r a k t i s c h e n S t u d i e n s e m e s t e r Bachelor-Studiengang Elektrotechnik

VERTRAG zur Anfertigung der Masterarbeit in einem Unternehmen

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum

35/ August 2009 Amtliches Mitteilungsblatt

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN

VERTRAG zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit in einem Unternehmen

Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik

VERTRAG für die Praxisphase. in den Bachelorstudiengängen Angewandte Geodäsie, Geoinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen Geoinformation

Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters Bachelor-Studiengänge PO 2006

Anlage 4: Ordnung für das Praxismodul

Ordnung für die Praxisphase(n) In der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover (Praxisphasenordnung;; PraO)

Amtliche Mitteilungen

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK

Praktikumsvertrag. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52 in Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und

06. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Geomatik Vermessung/ Kartographie/Geoinformatik

V E R T R A G. für die Praxiszeit (Pflichtpraktikum) im Bachelor-Studiengang

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

V E R T R A G. für die Praxiszeit (Pflichtpraktikum) im Bachelor-Studiengang. Tourismuswirtschaft Tourismuswirtschaft deutsch-französisch

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

Praktikumsvertrag. zwischen: Name:... Firma:... Vorname:... Name:... Strasse, Nr.:... Vorname:... PLZ, Ort:... Strasse, Nr.:... PLZ, Ort:...

Zwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt -

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Gartenbau. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

Laufzettel Fachpraktikum

Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)

Praktikumsordnung für das Praxissemester im Bachelorstudiengang. Umweltmonitoring

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase. zwischen Firma / Institution... vertreten durch... und Herrn / Frau... geb. am... in...

Praktikumsordnung. . 1m. Bachelorstudiengang. Betriebswirtschaft. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Seiences

Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013

Wirtschaftsingenieurwesen

Meldung der Praktikumsstelle Praktisches Studiensemester BASA Wintersemester 2017/2018

Ausbildungsvertrag für das praxisbezogene Studienprojekt

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

19 Abs. 2 NHG folgende Ordnung beschlossen, genehmigt vom Präsidium am

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Management mittelständischer Unternehmen

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Agrarwirtschaft. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences

Belegbogen zum Praxissemester im Bachelorstudiengang Catering und Hospitality Services Oecotrophologie

Praktikumsvereinbarung (Muster) 1. Art und Stellung des Praktikums. 2. Dauer des Praktikums. Zwischen, Anschrift:

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf

Ordnung für das themengebundene Projektstudium im Bachelorstudiengang. Betriebswi rtschaft

Praktikumsvereinbarung für das studienintegrierte Praxissemester des Präsenz-Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit (BASA-P)

Umweltmonitoring / Umweltanalyse

Praktikumsvertrag. ... (Name und Anschrift) ... (nachfolgend als Praktikumsbetrieb bezeichnet) vertreten durch. Herrn/Frau. und Herrn/Frau...

Management mittelständischer Unternehmen

International Business

Praktikantenvertrag zur Absolvierung eines/r ...

Anlage 4.1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Berufspraktischen Phasen (Praxisphasen) (Muster) Anlage 4.2: Ausbildungsvertrag (Muster)

und Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in Anschrift, Telefon

Vertragliche Vereinbarung zur Durchführung einer Masterarbeit

Anschrift: Tel:... Fax:.. . Matrikel-Nr.: Tel:... geboren am:.. in:

Technische Universität Dresden. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften

22. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

P r a k t i k u m s v e r t r a g

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Praxisintegrierendes Studium (Bachelorstudiengang)

P r a k t i k u m v e r t r a g (Muster)

Praxisphasenvertrag. 1 Gegenstand, Betreuungszeiten

Praktikumsvertrag für die Berufspraktische Tätigkeit Im Bachelor-Studiengang Architektur der Hochschule RheinMain

Praktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb)

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1

Praxisvertrag zum Studienprojekt 2

Praxismodulordnung. der Universität Lüneburg. für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht

Landschafts- und Freiraumentwicklung

Praktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

M e l d e b o g e n. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester Praktikant/in

Transkript:

Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz ab Matrikel 2007/2008 Anlage 3 (gemäß 8) 1 Praktikumsvertrag Zwischen Firma - Behörde- Einrichtung vertreten durch Anschrift - Telefon nachfolgend Praxisstelle genannt, u n d Herrn/Frau Vor- und Zuname geboren am in wohnhaft in Student/in an der Hochschule Zittau/Görlitz - University of Applied Sciences im Studiengang Studienrichtung nachfolgend Student(in) genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:

Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz ab Matrikel 2007/2008 Anlage 3 (gemäß 8) 2 1 - Allgemeines Gemäß der Prüfungsordnung des o. g. Studienganges der Hochschule Zittau/Görlitz ist ein Praktikum verpflichtender Bestandteil des Studiums. Diese Ordnung einschließlich der mit der Praxisstelle vereinbarten Aufgabenstellung ist Bestandteil dieses Vertrages. 2 - Pflichten der Vertragspartner (1) Die Praxisstelle verpflichtet sich, den Studenten/die Studentin in der Zeit vom bis (= Wochen) unter Beachtung der in 1 genannten Maßgaben auszubilden, insbesondere 1. den Studenten/die Studentin im vereinbarten Zeitraum auszubilden und ihm/ihr zu ermöglichen, etwaige Fehlzeiten nachzuarbeiten, 2. ihm/ihr die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, 3. den vom Studenten/von der Studentin zu erstellenden Praxisbeleg gemäß Themenstellung zu überprüfen, zu beurteilen sowie die zur Anfertigung erforderlichen Betriebsdaten zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. 4. ein Zeugnis auszustellen, das sich auf Dauer, Inhalt und Erfolg der praktischen Ausbildung bezieht, 5. bei entsprechenden fachlichen Problemen mit dem betreuenden Hochschullehrer/der betreuenden Hochschullehrerin zusammenzuarbeiten und ihm/ihr, wenn erforderlich, die Betreuung des Studenten/der Studentin am Praktikumsplatz zu ermöglichen, 6. die Hochschule vom Nichtantreten des Studenten/der Studentin zum Praktikum oder von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages sowie über Unfälle, die mit dem Praktikum zusammen hängen, zu unterrichten. (2) Der Student/die Studentin verpflichtet sich, sich dem Praktikumszweck entsprechend zu verhalten, insbesondere 1. die gebotenen Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die im Rahmen des Praktikumsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, 3. den im Rahmen des Praktikums erteilten Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, 4. die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über Schweigepflicht zu beachten und Betriebseinrichtungen sorgfältig zu behandeln, 5. fristgerecht einen der Praxisstelle und der Hochschule vorzulegenden Praxisbeleg entsprechend der Aufgabenstellung zu erstellen, 6. ein Fernbleiben der Praxisstelle unverzüglich anzuzeigen und bei Erkrankungen der Praxisstelle spätestens am 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz ab Matrikel 2007/2008 Anlage 3 (gemäß 8) 3 3 Praktikumsbeauftragte(r) und fachliche(r) Betreuer(in) der Praxisstelle Die Praxisstelle benennt Herrn/Frau als Praktikumsbeauftragte(n) für die Ausbildung des Studenten/der Studentin. Er/Sie ist zugleich Gesprächspartner/in für alle Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren. und Herrn/Frau als fachlichen Betreuer/fachliche Betreuerin. 4 - Kostenerstattungs- und Vergütungsansprüche (1) Dieser Vertrag begründet für die Praxisstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. (2) Der Student/die Studentin kann während des Praktikums von der Praxisstelle eine Vergütung erhalten. Die Praxisstelle erklärt sich bereit, eine monatliche Vergütung von zu zahlen. (3) Die mit der Gewährung einer Praktikumsvergütung verbundenen Verpflichtungen hinsichtlich Abführung von Steuern und Anrechnung auf die Ausbildungsförderung gehen zu Lasten des Studenten/der Studentin. 5 - Urlaub, Arbeitszeit (1) Während der Vertragsdauer steht dem Studenten/der Studentin ein Erholungsurlaub nicht zu. Die Praxisstelle kann eine kurzzeitige Freistellung von der Ausbildung aus persönlichen Gründen gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Freistellung besteht nicht. (2) Die regelmäßige Wochenarbeitszeit richtet sich nach den für die Praxisstelle geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften eines/r vollzeitbeschäftigten Arbeitsnehmers/in. 6 - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (1) Der Student/die Studentin ist während des Praktikums innerhalb Deutschlands kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle der Hochschule eine Kopie der Unfallanzeige. (2) Während der Teilnahme an Prüfungen und Studientagen, die im organisierten Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bei der Unfallkasse Sachsen. (3) Während eines Praktikums im In- oder Ausland sind Studierende nur dann über die Hochschule versichert, wenn es sich um eine Maßnahme im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule handelt. Dies kann sich insbesondere auf wissenschaftliche Exkursionen erstrecken.

Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz ab Matrikel 2007/2008 Anlage 3 (gemäß 8) 4 Während eines frei gewählten Praktikums besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, es sei denn, das Sozialversicherungsrecht des Gastlandes eröffnet einen Leistungsanspruch. 7 - Krankenversicherung Der Nachweis einer Krankenversicherung ist Voraussetzung für das Praktikum im In- und Ausland. Details sind durch die Studierenden mit der zuständigen Krankenkasse bzw. der ausländischen Praxisstelle abzuklären. Beim Praktikum im Ausland wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. 8 - Haftpflichtversicherung Auf Verlangen der Praxisstelle haben Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Praktikumsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. 9 - Auflösung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann vorzeitig gelöst werden 1. aus einem wichtigen Grund (z. B. Exmatrikulation) ohne Einhaltung einer Frist, 2. bei Wegfall oder Änderung des Praktikumszieles mit einer Frist von Wochen. Die Auflösung geschieht durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner; im Fall der beabsichtigten Auflösung durch die Praxisstelle nach vorheriger Anhörung der Hochschule. 10 - Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner und die Hochschule erhalten eine Ausfertigung. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. 11 - Sonstige Vereinbarungen (1) Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle das gesetzlich Zulässige. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in ihrer Wirksamkeit unberührt. 12 - Nebenabreden Die Ergebnisse des Praktikums sind als Belegarbeit zur Beurteilung an der Hochschule vorzulegen. Es ist beabsichtigt/es ist nicht beabsichtigt, 1)

Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz ab Matrikel 2007/2008 Anlage 3 (gemäß 8) 5 dass der Student/die Studentin seine/ihre Nutzungsrechte am Praxisbeleg der Praxisstelle und/oder der Hochschule Zittau/Görlitz einräumt. Im Falle der Einräumung des Nutzungsrechtes ist eine entsprechende einzelvertragliche Regelung in der Schriftform zu treffen....... Ort, Datum Ort, Datum...... Praxisstelle Student(in) Kenntnisnahme durch die Hochschule: Zittau/Görlitz, den...... Praktikumsbeauftragte/-r der Fakultät/ Studiengangs 1) Nichtzutreffendes streichen