Anfrage auf mietweise Überlassung von. Freisportanlagen

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Transkript:

Anfrage auf mietweise Überlassung von Freisportanlagen 1. Angaben zur Veranstaltung 1.1 Angaben zu einmaligen Veranstaltungen Mietanfrage bezieht sich auf folgende Freisportanlage: Ansprechpartner: Sportstättenverwalter Franz Henninger Deutschordensplatz 1 74172 Neckarsulm Tel.: 07132/35-277 E-Mail: Franz.Henninger@Neckarsulm.de Bezeichnung der Veranstaltung: Veranstaltungsdatum: Veranstaltungsbeginn (Uhrzeit): Veranstaltungsende (Uhrzeit): Erwartete Besucherzahl: 1.2 Angabe zu periodischen Veranstaltungen (z.b. Trainings- und Wettkampfbetrieb) Mietanfrage bezieht sich auf folgende Freisportanlage: a. Trainingsbetrieb: zusätzliche Trainingszeit Wochentag Uhrzeit Veränderung der bisherigen Trainingszeit Neuer Wochentag Neue Uhrzeit anstatt anstatt b. Wettkampfbetrieb: Spielplan ist beigefügt Spielplan wird noch übersandt Erwartete durchschnittliche Besucherzahl: Seite 1 von 6 Stand 04.01.2019

1.3 Angaben zum Veranstalter (Zahlungspflichtiger) Verein/Firma: Abteilung/sonstige Angaben: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Wohnort: Telefon: Email: IBAN: Vorname: Mobiltelefon: BIC: 1.4 Angaben zum verantwortlichen Veranstaltungsleiter des Veranstalters Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Wohnort: Telefon: Email: Vorname: Mobiltelefon: 1.5 Erforderliche Räumlichkeiten a. Sanitäranlagen/Umkleiden b. sonstiges 1.6 Besondere Wünsche/Weitere technische Anforderungen und Hinweise Seite 2 von 6 Stand 04.01.2019

2. Risikoabschätzung 2.1 Veränderungen auf der Freisportanlage Erfolgen zusätzliche Aufbauten (Zelte, Hütten, Bühnen, Verkaufsstände o.ä)?, in welcher Form Wird Veranstaltungstechnik aufgebaut (z.b.traversen, Beleuchtung, Musik- und Lautsprecheranlagen)?, in welcher Form Übernachtungen geplant?, Beschreibung 2.2 Auf- und Abbau der Veranstaltung Datum/Uhrzeit des Aufbaus: Datum: von bis Uhr Datum/Uhrzeit des Abbaus: Datum: von bis Uhr a. Eigenleistung b. Externe Veranstaltungsagentur c. Externe Veranstaltungstechnik d. Externer Messe-/Szenenbau Name und Kontaktdaten der externen Dienstleister beifügen oder angeben 2.3 Speisen und Getränke Das Bewirtschaftungsrecht obliegt alleine dem Pächter und richtet sich nach dem jeweils gültigen Pachtvertrag. Eine mögliche Bewirtschaftung ist grundsätzlich mit dem Pächter abzustimmen. Sollen Getränke verabreicht werden? alkoholische Getränke alkoholfreie Getränke Seite 3 von 6 Stand 04.01.2019

Bei Alkoholausschank ist eine Gestattung erforderlich. Informationen erteilt das Ordnungsamt (Tel. 07132 35-350). Sollen Speisen verabreicht werden?, in welcher Form und welche Hilfsmittel (z.b. Grill, Fritteuse) werden eingesetzt 2.4 Sonstiges Bestehen Sicherheitsbedenken bezüglich des Publikums?, unbedenklich, es liegen Bedenken vor Wird Pyrotechnik verwendet oder muss mit der Verwendung gerechnet werden?, in welcher Form Wurde eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen, auch für Auf- und Abbau? Liegt ein Nachweis der Versicherung vor? Mitglied beim WLSB?, Mitgliedsnummer: Einweisung des Veranstaltungsleiters in die Freisportanlage und Sicherheitsunterweisung (Fluchtwege, Brandschutz usw.) Allgemeinde Hinweise: Einweisung ist erfolgt Einweisung erfolgt noch vor dem Veranstaltungstermin - Für den Veranstalter besteht eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht gegenüber der Stadt Neckarsulm. - Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 21.10.2010 ist dem Veranstalter bekannt und zu beachten. Sie ist Bestandteil der Überlassungsvereinbarung bzw. des Vertrages. Gleiches gilt für ein eventuell erstelltes Sicherheitskonzept. - Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Veranstaltungsleiter in das Gebäude (Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Brandschutzordnung, Bestuhlungsplan usw.) rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Hausmeister einweisen lässt. - Die sportartenspezifischen Richtlinien und Vorgaben der Sportverbände sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind vom Veranstalter zu beachten. - Alle elektrischen Geräte müssen die weiderkehrende Prüfung (1x jährlich) nach DGUV-I 230-070 nachweisen. - Die Flüssiggasanlage (Gasgrill) muss eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung darf nicht älter als 2 hre sein. - Es ist ein Feuerlöscher mind. 6kg ABC an jeder Grillstelle vorzuhalten. Der Feuerlöscher muss eine Prüfung, nicht älter als zwei hre, nachweisen. Seite 4 von 6 Stand 04.01.2019

3. Hinweise und Auflagen des Vermieters (vom Vermieter auszufüllen) a. Sanitätsdienst erforderlich? b. Brandwache notwendig? c. Sicherheitsdienst erforderlich? d. Fachkraft für Veranstaltungs- technik erforderlich? e. Meister für Veranstaltungs- technik erforderlich? f. Sicherheitskonzept erforderlich? g. Veranstaltungshaftpflicht- versicherung erforderlich? h. Kaution wird festgesetzt, in Höhe von: Die unter a. c. geforderten Dienste sind vom Veranstalter selbst zu bestellen und zu bezahlen. Die Bestellung von Diensten/Leistungen nach d. e. erfolgt durch die Vermieterrin und wird dem Mieter in Rechnung gestellt...... Datum, Rechtsverbindliche Unterschrift des Mieters.... Datum, Unterschrift Seite 5 von 6 Stand 04.01.2019

Stellungnahme (SN) / Kenntnisnahme (KN) der Fachbereiche SN / KN Ordnungsamt mit der Bitte um Bewertung der Sachlage zu (den) Punkt(en): Bauverwaltungsamt mit der Bitte um Bewertung der Sachlage zu (den) Punkt(en): Polizeirevier Neckarsulm mit der Bitte um Bewertung der Sachlage zu (den) Punkt(en): Feuerwehr mit der Bitte um Bewertung der Sachlage zu (den) Punkt(en): Meister für Veranstaltungstechnik mit der Bitte um Bewertung der Sachlage zu (den) Punkt(en): Seite 6 von 6 Stand 04.01.2019