Gutachten zur Akkreditierung des Bachelorstudiengangs Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) Begehung am 12. Juli 2017

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Transkript:

Gutachten zur Akkreditierung des Bachelorstudiengangs Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) Begehung am 12. Juli 2017 Mit Beschluss vom 30.04.2015 hat die Akkreditierungskommission Systemakkreditierung der AHPGS der Katholischen Hochschule Freiburg die Systemakkreditierung ausgesprochen. Sie bestätigt, dass das interne Qualitätssicherungssystem der Katholischen Hochschule geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge sicher zu stellen. Studiengänge, die die interne Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems erfolgreich durchlaufen haben, sind akkreditiert. Zum Zweck der internen Qualitätssicherung hat sich die Katholische Hochschule eine Akkreditierungsordnung gegeben. Der Bachelorstudiengang Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) wurde gemäß der Akkreditierungsordnung, die die Katholische Hochschule am 16. Juli 2014 beschlossen hat, darauf geprüft, ob die gesetzten Qualifikationsziele, die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes und die Vorgaben des LHG Baden-Württemberg, die Regeln des deutschen Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und die Qualitätsstandards der Hochschule erreicht werden. Gemäß der Akkreditierungsordnung ist die Prüfung des Studienprogramms durch externe Gutachter Teil der internen Akkreditierung. Zur Begutachtung des Studiengangs Bachelor Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) wurden folgende Gutachterinnen und Gutachter berufen: - Frau Stefanie Bruckmeir (Gemeindereferentin in der Kirchengemeinde Freiburg-Südwest) - Prof. Dr. Axel Bohmeyer (KHSB Berlin) - Jonas Woitynek (Studierender der KHSB Berlin) - Selina Kleiner (Studierende der KH Freiburg) Die Begutachtung des Studiengangs Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) erfolgte am 12. Juli 2017 in der Zeit von 12:30-18:00 Uhr in mehreren Gesprächsrunden auf der Grundlage folgender Unterlagen: den vorgelegten Entwicklungszielen des Bachelorstudiengangs Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) der Studien- und Prüfungsordnung Allgemeiner Teil und Besonderer Teil dem Modulhandbuch der Regelung zur Anerkennung von Studienleistungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Richtlinien für das praktische Studiensemester der Immatrikulationsordnung 1

Die Prüfung bezog sich insbesondere auf die Qualifikationsziele zum Studiengang, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Studiengang, die Transparenz der Prozesse und Dokumentation derselben, das Studiengangskonzept, die Studierbarkeit und das Prüfungssystem. - Die Gutachtenden führten Gespräche mit der Hochschulleitung (Rektor Prof. Dr. E. Kösler), der Studiengangsleitung (Prof. Dr. E. Adam), dem Referenten für Qualitätsmanagement (Herrn Samuel Scherer), mit Lehrenden (Prof. Dr. Stephanie Bohlen, Prof. DDr. Michael N. Ebertz, Prof. Dr. Jürgen Sehrig), einer Vertreterin der Kooperationspartner (Frau Verena Baader) der Referentin für Praxisangelegenheiten (Frau J. Gans-Raschke), dem Leiter des Prüfungsamtes (Herrn M. Linnenschmidt) und Vertreterinnen der Studierenden in den Studiengängen Soziale Arbeit sowie Pädagogik (Natascha Streibel, Heilpädagogik, Maike Schmidt, Soziale Arbeit, Lisa Schneider, Studierende an der Fachakademie für Pastoral und Religionspädagogik). Das Profil des Studiengangs Der Bachelorstudiengang Angewandte Theologie/Religionspädagogik (ATB) befähigt Studierende zur professionellen Arbeit in unterschiedlichen religionspädagogischen und sozialarbeiterischen Handlungsfeldern. Ziel der Neukonzeption des Bachelorstudiengangs Angewandte Theologie und Religionspädagogik sei es laut Modulhandbuch, die sich wandelnden gesellschaftlichen und kirchlichen Kontextbedingungen wahrzunehmen und sich darin zu positionieren menschliche und geistliche Voraussetzungen sowie fachliche, theologische, religionspädagogische und pastorale Kompetenzen zu vermitteln. Das Studium zielt auf die Vermittlung von Grundlagenwissen und Kompetenzen in biblischer, historischer, systematischer und praktischer Theologie, in human- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen sowie in religionspädagogischen und sozialarbeiterischen Handlungsfeldern und setzt einen starken Akzent auf Persönlichkeitsentwicklung. Das Studium soll die Studierenden anregen eine Haltung zu entwickeln, die sie mit aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen konstruktiv umgehen lässt. Dies soll geschehen durch eine Reflektion der eigenen beruflichen Rolle sowie durch eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte. Eine Besonderheit des Studiums besteht im Angebot an die Studierenden durch drei zusätzliche Semester einen zweiten Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit zu erwerben. Ermöglicht wird dies durch den Einbau von Modulen aus dem Studiengang Soziale Arbeit und durch ein Praktikum, das den Anforderungen des Sozialarbeitsstudium entspricht. Dieses Konstrukt, das eine Doppelqualifikation als Gemeindereferentin und Sozialarbeiterin ermöglichen soll, wird als anspruchsvoll und innovativ zugleich angesehen. Durch die Verbindung von Caritas und Pastoral von Anfang an entsteht ein neues Berufsprofil der GemeindereferentInnen, das den veränderten Bedingungen der Arbeit und den neuen Herausforderungen in besonderer Weise entspreche. Die Möglichkeit des Doppelabschlusses 2

durch das 7+3 Modell eröffne den Absolventen verschiedene Tätigkeitsfelder auch in der Sozialen Arbeit und verhindere so eine Engführung auf Arbeitsfelder in kirchlichen Einrichtungen. Dadurch sei der Studiengang in mehrfacher Hinsicht attraktiv für Studierende. Dass der zweite Abschluss in nur drei weiteren Semestern möglich sein soll, wird als ambitioniert bewertet: im Sinne der Studierbarkeit positiv zu bewerten, aber es werden auch Zweifel angemeldet, ob das in der Kürze möglich und sinnvoll ist. Es stellt sich die Frage, ob sowohl die Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferentinnen als auch der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SozArb Version 6.0) vollumfänglich eingelöst werden. Die Konstruktion des Praktikums, das sowohl für den Abschluss ATB als auch für Soziale Arbeit angerechnet werden soll, ist missverständlich beschrieben. Weiter wird hier kritisch angemerkt, ob es in dieser Form für den Abschluss in Sozialer Arbeit anerkannt werden kann. Schließlich sei in der vorliegenden Form eine Einschränkung auf bestimmte Praxisfelder der Sozialen Arbeit gegeben, was deutlich gemacht werden müsse. Weiter gibt es Zweifel, die auch aus der Studierendenrunde kamen, dass es genügend geeignete Praxisstelle gebe. Fraglich erscheint den Begutachtenden, ob das Studium in dieser Form die Entwicklung einer professionellen Identität in der Sozialen Arbeit überhaupt ermögliche. Zu prüfen sei außerdem, ob die sich für Studierenden ergebende starke Belastung durch zwei Bachelorarbeiten innerhalb von vier Semestern unumgänglich ist oder hier eine studierendenfreundlichere Lösung gefunden werden kann. Besteht die Möglichkeit nach dem ersten Abschluss ein Jahr auszusetzen und das Studium mit dem Ziel des zweiten Abschlusses dann fort zu setzen? Die Konzentration auf Pastoral und Caritas zu Lasten des erziehungswissenschaftlichen Anteils im Studium wird angesichts der Realität der GemeindereferentInnen, die auch schulischen Religionsunterricht erteilen müssen, kritisiert. Zu prüfen sei weiterhin, ob die vorgesehene Ersetzung des Modul 20 durch das Modul 22 für die Studierenden, die den Doppelabschluss erwerben wollen, vertretbar ist angesichts von zwei möglichen Problemen: im Modul 20 geht es um professionelle Identität als GemeindereferentIn, was als zentral für den Studiengang angesehen wird. Außerdem sei der Möglichkeit zu rechnen, dass Studierenden, die im 6. Semester das Modul 22 wählen, weil sie zu diesem Zeitpunkt planen, den zweiten Abschluss zu erwerben, sich aber später anders entscheiden. Müssen diese Studierenden dann das Modul 20 nachholen? Wird ihnen der Abschluss im Nachhinein aberkannt? Die Anrechnung von einzelnen Lehrveranstaltungen auf ganze Module des Studiengangs SAB wird von den Gutachtenden als problematisch angesehen, weil eben nicht ganze Module auf ganze Module mit jeweils identischen Inhalten, Kompetenzzielen und Prüfungsformen 3

angerechnet werden können. Dieses Vorgehen ist aber entsprechend der Studien-und Prüfungsordnung der KH Freiburg, Allgemeiner Teil 17 möglich. Hier wird der Fall der Anrechnung von Prüfungsleistungen aus derselben Hochschule nicht ausdrücklich genannt, sollte aber wohl in gleicher Weise erfolgen. Gemäß der an der Hochschule bisher geübten Praxis die Entscheidung über die Anrechnung bei der Studiengangsleitung SAB liegt, und zwar im Einzelfall so lange, bis in die Immatrikulationsordnung von SAB eine Pauschalregelung für die Absolventen von ATB aufgenommen wird. Insofern ist dieses Problem nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Eine wirkliche Sicherheit, dass der zweite Abschluss in dem 7 plus 3 Modell gemacht werden kann, gibt es also nicht. Dazu wäre eine Angleichung der Studien-und Prüfungsordnungen beider Studiengänge nötig, die im Zuge der Reakkreditierung angestrebt werden sollte. Die Studierenden beurteilen die Verbindung von Religionspädagogik und Sozialer Arbeit als sehr attraktiv, weisen aber darauf hin, dass es i.e. sehr schwierig sei, geeignete Praktikumsstellen zu finden. Qualifikationsziele Die für das Curriculum des Bachelorstudiengangs Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) relevanten übergeordneten Qualifikationsziele gliedern sich in drei Bereiche: 1. Wissen und Können 2. Analysieren und deuten 3. Eigenverantwortlich handeln und kooperieren Zu 1.: Wissen und können Die Studierenden können menschliche Existenz in ihren Potentialen und Möglichkeiten, in ihrer Endlichkeit und Fragmentierung sowie ihrer religiösen Offenheit im Kontext des modernen Lebens wahrnehmen, verstehen und deuten. Sie entwickeln Sensibilität für individuelle und soziale Lebenslagen sowie ein Grundverständnis für die existentiellen Fragen der Menschen und die Herausforderungen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist. Sie erfassen menschliche Lebenslagen, Lebenswelten und Lebensgeschichten als Orte der Theologie im Wissen um die Relevanz der befreienden Botschaft des Evangeliums für die Gestaltung gelingenden Lebens und humaner gesellschaftlicher Strukturen. Sie verfügen über die für ihren religionspädagogischen und pastoralen Auftrag relevanten Kenntnisse der Theologie und wichtiger Bezugswissenschaften, um Religion und die Frage nach Gott als Deutungshorizont menschlicher Sinnsuche zu erschließen. Sie reflektieren grundlegende Methoden der biblischen, historischen, systematischen und praktischen Theologie und wenden diese sachgerecht an. 4

Sie verfügen über Grundkenntnisse der Ethik, der Human- und Sozialwissenschaften, der Pastoralraumentwicklung, des Projektmanagements sowie der empirischen Sozialforschung. Zu 2.: Analysieren und deuten Die Studierenden nehmen menschliches Handeln, organisationale und gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen wahr und sind in der Lage, diese differenziert zu analysieren. Sie deuten menschliche Lebensgeschichten und Lebenswelten in ihrer wechselseitigen Bedingtheit von individueller Ausprägung und gesellschaftlichinstitutioneller Rahmung im Rückgriff auf humanwissenschaftliche Erklärungsmodelle. Sie reflektieren und deuten menschliche Lebenslagen und gesellschaftliche Entwicklungen anwaltschaftlich im Licht der Reich-Gottes-Botschaft Jesu Christi und begreifen den christlichen Glauben als eine Grundlage ihres beruflichen Handelns. Sie können die aktuelle Lage der Kirche, ihres Bistums sowie die Strukturen ihres pastoralen Raumes im Kontext des Sozialraums pastoraltheologisch und -soziologisch diagnostizieren und interpretieren. Sie sind fähig, die sich ständig neu wandelnde Realität als Chance anzunehmen und konstruktiv-schöpferische Konsequenzen für die Entwicklung von Kirche und Gesellschaft zu ziehen. Sie reflektieren ihr Selbstkonzept, ihre Motivation, ihre Entwicklungsbereitschaft und ihre Erfahrungen und sind fähig, über ihren Glauben im säkularen, interkonfessionellen und interreligiösen Diskurs zu sprechen und andere Menschen spirituell anzuregen. Zu 3.: Eigenverantwortlich handeln und kooperieren Die Studierenden lernen sich selbst in ihrer Gestaltungskraft, ihrer Beziehungsfähigkeit und in ihren Möglichkeiten und Grenzen vertieft kennen und wirken als eigenverantwortliche Persönlichkeiten in Kirche und Welt. Sie entwickeln die Fähigkeit zur Begegnung mit Menschen in unterschiedlichen Lebenswelten und kulturellen Kontexten in der Haltung einer missionarischen Pastoral und eröffnen Räume, die christliche Botschaft als Grundlage für ein gelingendes menschliches Leben zu erfahren. Sie beraten und begleiten als Seelsorger(innen) Menschen in Lebens- und Glaubensfragen und gestalten religions-pädagogische und pastorale Prozesse so, dass sich religiöse Dimensionen und theologische Themen mit dem Leben des Menschen relevant verbinden. Sie setzen sich mit Kontingenzerfahrungen auseinander und stellen sich der Frage, welche Grenzen zu überwinden sind und wann die Fähigkeit gefragt ist, sich mit unüberwindbaren Grenzen zu versöhnen. Sie können im Team arbeiten und tragfähige Netzwerke knüpfen. Sie haben Fähigkeiten der Moderation, der Mediation und des Konfliktmanagements und können sich sowohl auf einen echten Dialog einlassen als auch Partei ergreifen. 5

Sie setzen sich für eine mit allen Menschen solidarische Kirche ein, die lokal und global ein friedliches und kreatives Zusammenleben aller Religionen und Kulturen fördert. Sie sind in der Lage, unter Rückgriff auf theologisch inspirierte Managementkonzepte pastoralstrategisch und im Vertrauen auf göttliches Wirken zu handeln mit dem Ziel, Wachstumsprozesse in der Kirche zu fördern. Sie bringen die christliche Werthaltung als gesellschaftliches Gut ins Spiel und beteiligen sich an der Gestaltung von Gesellschaft und Welt mit ihren globalen, sozialen und humanen Herausforderungen. Die Qualifikationsziele zum Studiengang umfassen somit fachliche und überfachliche Aspekte, sie zielen auf eine Professionalisierung, die auf die Tätigkeiten in den unterschiedlichen Feldern der Religionspädagogik (und Sozialen Arbeit) vorbereitet, sowie auf die Förderung kritischen Denkens und gesellschaftlichen Engagements. Angesichts der umfassenden, pauschalen Anrechnung von Studienleistungen auf den Studiengang Soziale Arbeit müsste deutlich gemacht werden, inwieweit die übergeordneten Qualifikationsziele des Studiengangs ATB auch für die Soziale Arbeit Geltung beanspruchen können. Von den Gutachtenden werden die Qualifikationsziele als anspruchsvoll beurteilt. Sie seien allein in der Zeit des Studiums nicht erreichbar, bahnten aber Entwicklungsprozesse an, die nach dem Studium weitergehen würden. Ist wird darauf hingewiesen, dass die auf Vermittlung bezogenen Qualifikationsziele, insofern sie zentral für das Profil des Studiengangs seien, stärker herausgestellt werden sollten. Weiterhin wird problematisiert, dass die auf Persönlichkeitsentwicklung bezogenen Qualifikationsziele, so wichtig sie auch seien, nicht prüfbar sind, prüfbar sei lediglich die Reflexionsfähigkeit in der spirituellen Dimension. Eckdaten zum Studiengang Der Bachelorstudiengang Angewandte Theologie und Religionspädagogik (ATB) ist durchgängig modularisiert. Die Anwendung des European Credit-Tranfer-System (ECTS) ist gegeben. Er umfasst 210 ECTS-Punkte (6300 Stunden). Ein ECTS-Punkt umfasst einen Workload von 30 Stunden. Das Studium sieht insgesamt eine Regelstudienzeit von 7 Semestern vor. Individuelle Studienverläufe sind nach Absprache möglich. In der Regelstudienvariante umfasst der Studiengang 21 Module. Die Module sind als Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule angelegt. Die Bachelorthesis wird im 7. Semester erstellt. Sie ist mit 12 ECTS-Punkten versehen und geht zu 10 % in die Endnote ein. Das vierte Semester ist ein praktisches Studiensemester nach 3 (4) der StudPo Allgemeiner Teil. Die im Praxissemester zu erbringenden Leistungen benennt das Modulhandbuch. Die Durchführung des praktischen Studiensemesters regeln Praxisrichtlinien. Für die Studierenden des Bachelors Angewandte Theologie und Religionspädagogik besteht die Möglichkeit, einen zweiten Studienabschluss im Bachelor Soziale Arbeit (SAB) erwerben. Dies wird durch die pauschale Anrechnung von Modulen aus ATB gemäß der Anrechnungsordnung der KH Freiburg auf den Studiengang SAB ermöglicht. Die der StudPO angefügte Tabelle enthält die auf Äquivalenz geprüften, auf SAB anrechenbaren Module aus dem Studiengang ATB. 6

Die Anzahl der ECTS-Punkte, die pro Semester zu erwerben sind, beträgt 30. In der Regelstudienvariante sieht das Curriculum insgesamt 110 LVS vor. Dabei ist die höchste Belastung mit 20 LVS für das 1., 2. Und 3. Semester vorgesehen. Implementiert wurden folgende Prüfungsformen: KL +: 1. Semester (1), 2. Semester (1), 3. Semester (1), (9. Semester (1)) (Projektbericht + 9. Semester (1)) Portfolio + 3. Semester (1), 6. Semester (1), (10.Semester (2)) Hausarbeit + 1. Semester (1), 5. Semester (1), 6. Semester (1), (8.Semester (2)) Studientagebuch + 3. Semester (1) Mündl. Prüfung + 2. Semester (1), 6. Semester (1) (Projektbericht 9. Semester (1)) Referat + 2. Semester (1) Protokoll + 3. Semester (1), 5. Semester (1) Posterpräsentation + 7. Semester (1) MSPL + 7. Semester (1) Fallanalyse + 5. Semester (1) Dokumentation 2. Semester (1), 6. Semester (1) Praxisbericht 4. Semester (1) (Fallklausur + 9. Semester (1)) Bachelorprüfung + 7. Semester (1), (10. Semester (1)) Damit fordert der Studiengang 21 Prüfungsleistungen, von denen 3 unbenotet ist. Für die drei weiteren Semester sind 9 weitere benotete Prüfungsleistungen vorgesehen. Die Verteilung der Prüfungsleistungen (PL) gestaltet sich wie folgt: 1. Semester: 2 PL, 2. Semester: 4 PL, davon 1 unbenotet, 3. Semester 4 PL, 4. Semester: 1 unbenotete PL, 5. Semester: 3 PL, 6. Semester: 4 PL, davon 1 unbenotet, 7. Semester: 3 PL. Für die weiteren optionalen Semester je 3 PL. Ein Studium in Teilzeit ist nach 4 Abs. 9 des Allgemeinen Teils der StudPO für Bachelorstudiengänge der KH Freiburg möglich. Dazu ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Der vorgesehene Studienverlauf ist vor der Antragstellung mit der Studiengangsleitung abzusprechen und von dieser zu genehmigen. Die hohe Varianz der Prüfungsformen wird von den Gutachtenden positiv beurteilt. Die Anzahl der Prüfungsleistungen sei angemessen auch im Sinne der Studierbarkeit. Die Prüfungsleistungen werden im Modulhandbuch durchgehen detailliert beschrieben. Studieneingangsphase Eine Studieneingangsphase wurde integriert. Dies gewährleistet die inhaltliche Einführung in das Studium der Theologie, in bezugswissenschaftliche Grundlagen und in wissenschaftliches Arbeiten sowie ein Angebot zur Erlangung und Vertiefung studienrelevanter Schlüsselqualifikationen und in besonderer Weise ein Studieneingangsprojekt. Das Projekt mit seiner Vor- und Nachbereitung fokussiert auf die beiden Schwerpunkte des Studiums Pastoraltheologie und Religionspädagogik und ermöglicht einen konsequenten Praxisbezug des Studiums von Anfang an. Zugangsberechtigungen Der Studiengang bietet 30 Studienplätze pro Jahr. Die Immatrikulation erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester. 7

Für die Zulassung zum Studium, die auf der Basis der Immatrikulationsordnung der KH Freiburg erfolgt, muss nachgewiesen werden, dass der / die Bewerber / Bewerberin über die Zugangsberechtigung zu einem Fachhochschulstudium im Land Baden-Württemberg verfügt. Mobilität / Anerkennung und Anrechnung von Leistungen Die Anerkennung von Leistungen, die an anderen inländischen und ausländischen Hochschulen erworben wurden, ist gemäß der Lissabon-Konvention in der Prüfungsordnung geregelt. Es ist möglich, an einer ausländischen Hochschule Studienleistungen zu erwerben oder ein Studiensemester zu absolvieren. Dazu bietet sich das fünfte Semester an. Auch ein Studiensemester an einer anderen Hochschule im deutschen Sprachraum mit Studien-gängen Katholische Theologie, Pastoraltheologie, Religionspädagogik wird unterstützt. Die Anerkennung der an einer anderen Hochschule erbrachten Studienleistungen erfolgt individuell auf Antrag. Nachteilsausgleich Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende sind im Allgemeinen Teil der Studienund Prüfungsordnung gegeben. Studienberatung Neben der das Studium begleitenden Betreuung und Beratung durch die Studiengangsleitung stehen den Studierenden des Studiengangs alle Betreuungsangebote zur Verfügung, die die KH Freiburg und das Studentenwerk Freiburg für ihre Studierenden bietet. Qualitätsentwicklung im Studiengang Die Qualitätsentwicklung erfolgt im Rahmen des an der KH Freiburg implementierten Systems der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Auflagen und Empfehlungen der erweiterten Kommission für interne Akkreditierung auf der Grundlage der Gespräche am 12. Juli 2017 Auflagen Zur Erfüllung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen gemäß den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013; Drs. AR 20/2013) müssen aus Sicht der Kommission für interne Akkreditierung folgende Auflage ausgesprochen werden: 1. Die Konstruktion des Praktikums ist deutlicher zu beschreiben auch hinsichtlich der Einschränkungen bei der Wahl der Praxisstellen. Zu prüfen ist, ob diese Einschränkungen Auswirkungen auf die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter haben. Insbesondere ist in Hinblick auf die Staatliche Anerkennung zu prüfen, welche Konsequenzen der mögliche Ausschluss bestimmter Praxisfelder hat. 2. Der erziehungswissenschaftliche und didaktische Anteil ist um mindestens 2 LVS bzw. mindestens 1 ECTS zu erhöhen. Dies kann auch durch den Ausweis dieser Inhalte in bereits konzipierten Modulen geschehen. Empfehlungen Eine Angleichung der zur Anrechnung vorgesehenen Module der beiden Studiengänge ATB und SAB hinsichtlich Inhalt, Umfang, Kompetenzzielen und Prüfungsformen ist zeitnah anzustreben. 8

Eine Alternative zu den vorgesehen zwei BTs sollte gesucht werden. Die Konzeption des Moduls 3 sollte überarbeitet werden mit dem Ziel eine passendere Kombination von LVs zu finden. Es ist zu prüfen, ob die Anzahl von einstündigen LVs und zweisemestrigen Modulen reduziert werden kann. Für die erweitere Kommission für interne Akkreditierungen (Prof. Dr. Stephanie Bohlen) 26.10.2017 9