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Erzieher/in. Fachschule Sozialpädagogik. Klasse 2 Klasse 1. Sozialassistent/in. Berufsfachschule. Sozialassistent/in. Schwerpunkt Sozialpädaogik

Transkript:

1 von 5 26.03.2012 18:23 ALLGEMEINES In der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistent/in werden Schüler/innen, die mindestens den Realschulabschluss nachweisen, zunächst zur Zweitkraft qualifiziert. Gleichzeitig wird der Erweiterte Sekundarabschluss I vermittelt. Aufbauend auf diesen Beruf werden so ausgebildete Sozialassistent/innen in einer zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik zu Erzieher/innen weiterqualifiziert. Gleichzeitig wird die Fachhochschulreife vermittelt. Beide Ausbildungen integrieren die von der Schule begleitete praktische Ausbildung in den pädagogischen Einrichtungen und schließen mit einer praktischen Prüfung ab. Alle Berufsfachschulen und Fachschulen bieten Ausbildungsmöglichkeiten für Quereinsteiger/innen an. Für die Aufnahme an Berufsfachschulen und Fachschulen gilt keine Altersbeschränkung. Auch bei einem Quereinstieg gelten die einschlägigen Aufnahmevoraussetzungen der Verordnung über berufsbildende Schulen. Anrechnung einer Vorbildung Für berufserfahrene Quereinsteiger interessant: Entsprechend der beruflichen oder schulischen Vorbildung wird eine Anrechnung auf die Gesamtausbildungszeit gewährt, z. B. bei Nachweis einer allgemeinen oder berufsbezogenen schulischen Vorbildung (z. B. Hochschulreife), allgemeinen oder einschlägigen beruflichen Vorbildung (z. B. Berufsausbildung/Berufsausübung). Über die in den rechtlichen Vorgaben bereits vorgesehene Anrechnung beispielsweise durch den Einstieg in die Klasse 2 der Berufsfachschule entscheidet die aufnehmende Schule auf Grundlage der Zulassungsvoraussetzungen. Darüber hinaus besteht mit Zustimmung der Schulbehörde die Möglichkeit der individuellen Anrechnung im In- oder Ausland erworbener Erfahrungen, Kenntnisse oder Fähigkeiten von der Aufnahme in den Bildungsgang über den Seiteneinstieg bis hin zur Nichtschülerprüfung. Die rechtlichen Vorgaben zur Erzieherausbildung in Niedersachsen erhalten Sie unter: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1986&article_id=6456&_psmand=8 Link http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1987&article_id=6476&_psmand=8 Weitere Informationen zur Erzieherausbildung in Niedersachsen AUFSTIEGSQUALIFIZIERUNG In Niedersachsen sind Berufsfachschulen und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft sowie einzelne öffentliche Schulen berechtigt Maßnahmen für Arbeitslose durchzuführen. Die Standorte sind in der Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit zu finden (siehe Ausbildungsstätten). Für den Fall, dass sich dort nicht alle Anbieter vermerkt haben, könnte man sich auch direkt bei den Schulen erkundigen, ob die Zulassung und Zertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen vorliegt. Hier können von der BA oder den Jobcentern finanzierte Umschulungen zur/zum Staatl. gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent oder Aufstiegsfortbildungen zur/zum "Staatl. anerk. Erzieherin/Erzieher" durchgeführt werden, weil diese Fachschulen über die Möglichkeit verfügen, von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern ausgehändigte Bildungsgutscheine anzunehmen (AZWV-Zertifizierung). Damit bieten sie für arbeitslos gemeldete Quereinsteiger/innen die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung als Zugang in einen

2 von 5 26.03.2012 18:23 zukunftsorientierten Beruf. Interessierte Personen sollten mit einer Berufsfachschule bzw. Fachschule ihrer Wahl in Kontakt treten und zwecks Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen für eine Umschulung oder Aufstiegsfortbildung einen Termin bei der örtlichen BA/dem Jobcenter vereinbaren. BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG In Niedersachsen besteht die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit an Berufsfachschulen und Fachschulen für Sozialpädagogik mit dem Ziel des Abschlusses Staatl. gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent bzw. "Staatl. anerk. Erzieherin/Erzieher. Soweit die pädagogischen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Bildungsgänge für ganze Klassen mit Teilzeitunterricht angeboten werden. In diesem Fall sind die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die Dauer der Teilzeitausbildung umzurechnen. Die Schule regelt die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Schuljahre in eigener Verantwortung. Bislang bieten in Niedersachsen vier Berufsfachschulen bzw. Fachschulen die Ausbildung in Teilzeit an. Diese von Quereinsteigern bevorzugte Ausbildung in Teilzeitform wird mit steigenden Bewerberzahlen auch an weiteren Standorten in erforderlicher Klassengröße (mind. 20) ermöglicht werden können. Insofern melden sich Interessenten bei den für sie infrage kommenden Schulstandorten, auch wenn hier bisher noch keine Ausbildung in Teilzeit angeboten worden ist. Auskünfte zu Schulstandorten, die aktuell die Ausbildung in Teilzeit anbieten, erteilt die Niedersächsische Landesschulbehörde (siehe "Ansprechpartner/innen"). BERUFSBEGLEITENDES STUDIUM Bislang gibt es in Niedersachsen keinen grundständigen Studiengang, den man als Alternative zur Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin absolvieren könnte. Es gibt jedoch einige Bachelorstudiengänge im Bereich der Frühpädagogik, die Erzieher/innen aufbauend auf ihre Fachschulausbildung absolvieren können. Die Bachelorstudiengänge im Bereich Frühpädagogik an der Hochschule Emden/Leer ( Integrative Frühpädagogik"), an der Hochschule Hildesheim/Holzminden /Göttingen ( Bildung und Erziehung im Kindesalter") und an der Hochschule Osnabrück ( Elementarpädagogik") sind alle als integrales Modell für bereits fachschulisch ausgebildete Erzieher/innen angelegt. An den Universitäten Oldenburg, Vechta, Hildesheim und Osnabrück gibt es außerdem Zertifikats-Weiterbildungsangebote für Erzieher/innen. www.fruehpaedagogik-studieren.de Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bachelorstudiengänge NICHTSCHÜLERPRÜFUNG Die Option einer Prüfung für Nichtschüler richtet sich nur an Personen mit pädagogischen Vorkenntnissen. Niedersachsen sieht für Personen mit im In- oder Ausland erworbenen einschlägigen Vorbildungen und Erfahrungen eine Nichtschülerprüfung vor, um den niedersächsischen Abschluss zur/zum Staatl. gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten oder zur/zum "Staatl. anerk. Erzieherin/Erzieher" zu erwerben. Bewerber können auf Antrag von der Landesschulbehörde zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die dem Ziel des Bildungsganges entsprechen. Mit der Abnahme der Prüfung wird in der Regel eine berufsbildende Schule beauftragt. Informationen zur Externenprüfung erteilt die Niedersächsische Landesschulbehörde (siehe Ansprechpartner/innen).

3 von 5 26.03.2012 18:23 FINANZIERUNG Der Besuch sozialpädagogischer Berufsfachschulen und Fachschulen in öffentlicher Trägerschaft ist schulgeldfrei. Es können jedoch Kosten für Lehrmittel anfallen. Für den Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft ist meist Schulgeld zu entrichten. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung könnte es nach dem BAföG geben, sofern die Fördervoraussetzungen individuell gegeben sind. Zuständig für die Anträge nach dem BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen/Städten. Wer nicht förderberechtigt ist, kann einen Bildungskredit aufnehmen, der jedoch verzinst zurückgezahlt werden muss. Ob zur Deckung der Lebenskosten zusätzlich zu den genannten staatlichen Förderleistungen oder zur Vergütung bei berufsbegleitender Ausbildung ein aufstockender Anspruch auf Ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Schüler-BAföG Schüler/innen der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistent/in Schwerpunkt Sozialpädagogik- können Schüler-BAföG nach 2 Abs. 1 Nr. 2 erhalten. Wie unter dem Ausbildungsweg beschrieben, muss in Niedersachsen zum Besuch der Fachschule Sozialpädagogik eine abgeschlossen Berufsausbildung zur/zum Staatl. gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten vorliegen, so dass es sich bei der Fachschule um eine Ausbildung nach 2 Abs. 1 Nr. 3 (BAföG) handelt. Damit ist eine höhere Förderung möglich. http://das-neue-bafoeg.de/de/372.php Weitere Informationen zu den Bezugsvoraussetzungen, zur Förderhöhe und der Antragstellung erhalten hier. Meister-BAföG Da in Niedersachsen die Fachschule Sozialpädagogik eine auf eine Erstausbildung aufbauende Fachschule ist, können von den Schülerinnen und Schülern während der Fachschulausbildung Leistungen nach dem AFBG (sog. Meister-BAföG) beantragt werden. Informationen erhalten Sie unter: http://nbank.de Zur Website der NBank http://nbank.de/privatpersonen/arbeitsmarkt/bildung_und_qualifizierung/meister_bafoeg.php Informationen der NBank zu Zielen der Förderung, Zielgruppen, zu persönlichen Voraussetzungen, Antragsfristen etc. http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php Allgemeine Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Bildungskredit http://das-neue-bafoeg.de/de/110.php Informationen zum Bildungskredit Bildungsgutschein Geeignete arbeitslose Bewerber/innen können für die Bildungsziele Staatl. gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent oder "Staatl. anerk. Erzieherin/Erzieher" einen Bildungsgutschein erhalten. Diesen können sie an sozialpädagogischen Fachschulen und Bildungseinrichtungen einlösen, sofern diese nach der AZVW zertifiziert sind. Es können Aufstiegsfortbildungen zur/zum "Staatl. anerk. Erzieherin/Erzieher" und Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung gefördert werden aber auch Umschulungen zur/zum Staatl. gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten, wenn die

4 von 5 26.03.2012 18:23 Vorbildung den Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr zulässt. Ob die individuellen Fördervoraussetzungen für diese Qualifikationen vorliegen, muss durch die Mitarbeiter/innen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Beginn einer Maßnahme individuell geprüft werden. Ergänzende Leistungen Ob zur Deckung der Lebenskosten zusätzlich zu den genannten Förderleistungen oder zur Vergütung bei einer berufsbegleitenden Ausbildung ein aufstockender Anspruch auf Ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter ebenfalls individuell geprüft werden. AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1986&article_id=6456&_psmand=8 Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsfachschulen http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1986&article_id=6456&_psmand=8 Zulassungsvoraussetzungen für die Fachschulen Sozialpädagogik http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1987&article_id=6476&_psmand=8 Zulassungsvoraussetzungen für die Nichtschülerprüfung. Hier finden Sie die Merkblätter "Nichtschülerprüfung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistent" und "Nichtschülerprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher". AUSBILDUNGSSTÄTTEN Berufsfachschulen/Fachschulen http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1886&_psmand=8 Liste aller Schulstandorte in Niedersachsen mit Adressen Umschulung / Aufstiegsfortbildung / Außerschulische Vorbereitungskurse zur Externenprüfung Für die Recherche nach Bildungsangeboten kommt beispielsweise die Weiterbildungsdatenbank der BA in Frage. Auf der Website der BA kann im Bereich "Kursnet" über die "erweiterte Suche" nach Bildungsanbietern in Wohnortnähe recherchiert werden.(achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Gewählt wird zunächst die erweiterte Suche, dann je nach Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" oder "Sozialassistent", Bundesland Niedersachsen und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein". ANSPRECHPARTNER/INNEN Ministerium Landesweite Regelungen Niedersächsisches Kultusministerium Referat 43 Schiffgraben 12 30159 Hannover http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1987&article_id=6476&_psmand=8

5 von 5 26.03.2012 18:23 Ausbildung/ Externenprüfungen Niedersächsische Landesschulbehörde, Dezernat 4 Regionalabteilung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Regionalabteilung Osnabrück, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück http://landesschulbehoerde-niedersachsen.de Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Landesweite Regelungen Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen Altenbekener Damm 82, 30173 Hannover Agentur für Arbeit und Jobcenter www.arbeitsagentur.de Partner vor Ort ESF-Modellprogramm "MEHR Männer in Kitas" In den Projekten des ESF-Modellprogramms "MEHR Männer in Kitas" des BMFSFJ werden, beispielsweise durch den Einsatz von Info-Bussen, Schüler-Praktika oder Mentorenprogrammen, Wege erprobt, mehr Männer für das Arbeitsfeld Kita zu gewinnen. Einige Projektträger sind auch beim Thema Quereinsteiger aktiv. Hier geht es zum ESF-Modellprojekt in diesem Bundesland: www.hessisch-oldendorf.de Modellprojekt in Niedersachsen