2 Änderungsindex Geänderte Hinzugefügte Version n n Erläuterungen 001 - - Erstellung Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung...3 2 Unterlagen...3 3 Örtliche Situation, Anforderungen des Schallimmissionsschutzes...4 4 Verkehrslärm...4 4.1 Angaben zum Verkehr, Schallemissionen...4 4.2 Verkehrslärmimmissionen an den zu schützenden Nutzungen...5 5 Bewertung...5 Anhang Bebauungsplan Schützenweg Ost mit Geometrie der Berechnung...1 Eingabedaten der Berechnung...2 Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel 3,0 m ü. GOK...4
3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Ochsenfurt plant den Neubau einer Entlastungsstraße als Trassenverlängerung des Schützenweges zur Fabrikstraße. Hierfür wird der Bebauungsplan Schützenweg Ost aufgestellt. Die in der Umgebung des neu geplanten Schützenwegs zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen sind rechnerisch zu ermitteln und auf Basis der 16. BImSchV /3/ zu beurteilen. 2 Unterlagen Nr. Dokument/Quelle Bezeichnung / Beschreibung /1/ Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim /2/ Weimann Ingenieure, Dettelbach /3/ 16. BImSchV vom 12.06.1990 zuletzt geändert 18.12.2014 Digitale Planunterlagen Bebauungsplan Schützenweg Ost Stand: 16.08.2017 Bebauungsplan Bürogebäude Fabrikstraße, Vorentwurf 27.02.2018 Flächennutzungsplan 17. Änderung 16.08.2017 Verkehrsuntersuchung Stadt Ochsenfurt, Neubau der Entlastungsstraße zwischen Schützenweg und Fabrikstraße/Völkstraße vom 26.07.2018 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) /4/ RLS-90, 1990 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen /5/ Wölfel Engineering, Höchberg IMMI Release 20171025, Programm zur Schallimmissionsprognose, geprüft auf Konformität gemäß den QSI-Formblättern zu VDI 2714:1988-01, VDI 2720 Blatt1:1997-03, DIN ISO 9613-2:1999-10, Schall 03:1990/2015, RLS 90:1990
4 3 Örtliche Situation, Anforderungen des Schallimmissionsschutzes Infolge des Ersatzneubaus der Neuen Mainbrücke und der Einbahnregelung der Jahnstraße ist die Verlängerung des Schützenweges als maßgebliche Verkehrsführung aus den Wohn- und Gewerbegebieten östlich der B13 und südlich des Mains als Anbindung unter anderem der Marktbreiter Straße notwendig. Diese Entlastungsstraße soll laut Bebauungsplan als Verlängerung des bestehenden Schützenwegs ausgeführt werden und an der Einmündung der Völkstraße in die Fabrikstraße enden. Hierdurch entsteht aus der bisherigen Einmündung Fabrikstraße/Völkstraße ein 4-armiger Knotenpunkt. Laut Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen befindet sich südlich der geplanten Trasse ein Gewerbegebiet (GE) und im weiteren Verlauf südlich der Fabrikstraße ein Mischgebiet (MI) sowie das Gelände der Haupt- und Grundschule. Nördlich des Schützenweges schließen sich Grünflächen und ein Reitplatz, östlich des Plangebietes landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die im Eigentum der Firma Südzucker sind und im Flächennutzungsplan als Mischgebietsflächen dargestellt sind. Der Lageplan und der Bebauungsplan mit der Geometrie der Berechnung sind auf A1 dargestellt. Zur Beurteilung der durch den Bau bzw. durch wesentliche Änderungen von öffentlichen Verkehrswegen verursachten Verkehrslärmimmissionen ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebend. Dort sind für die zu schützenden Nutzungen folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt: Beurteilungszeiträume MI db(a) GE db(a) Schulen db(a) Tag (06:00-22:00 Uhr) 64 69 57 Nacht (22:00-06:00 Uhr) 54 59 47 4 Verkehrslärm 4.1 Angaben zum Verkehr, Schallemissionen Zum zu erwartenden Verkehr auf der Entlastungstrasse liegen Daten aus einer Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Weimann /2/ vor. Zur Berechnung wird die maximal zu erwartende Verkehrsbelastung für den Prognosefall 2030 von 3700 Kfz/24h und ein Verkehrsanteil von 8 % im nächtlichen Beurteilungszeitraum (22.00 06.00 Uhr) herangezogen. Der SV-Anteil wird der Verkehrsuntersuchung folgend mit einem Anteil von 4 % am Gesamtverkehrsaufkommen angesetzt. Für die Berechnungen werden folgende Daten zu Grunde gelegt: stündl. Verkehrsstärke M [Kfz/h] Lkw-Anteil p [%] Prognose 2030 Tag 275 Nacht 37 Tag 4 Nacht 4
5 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, die Straßenoberfläche wird als nicht geriffelter Gussasphalt angesetzt (keine Zu- bzw. Abschläge). Die Ermittlung der Schallemissionen sowie die Ausbreitungsberechnung erfolgen gemäß RLS 90 /5/. 4.2 Verkehrslärmimmissionen an den zu schützenden Nutzungen Die vom Verkehr im Bereich der geplanten Straße zu erwartenden Beurteilungspegel der Schallimmissionen werden mit dem PC-Programm IMMI /7/ ermittelt und dargestellt. Die Ergebnisse der flächenhaften Berechnung der Verkehrslärmimmissionen an den zu schützenden Nutzungen sind in der Berechnungsebene 3,0 m ü. GOK (EG) für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht auf der A5 dokumentiert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die in der Umgebung zu erwartenden maximalen Beurteilungspegel (aufgerundet) Beurteilungspegel in db(a) IGW in db(a) Tag MI 56 64 GE 66 69 Schulen 47 57 Nacht MI 48 54 GE 57 59 Schulen 39 47 Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden in der Umgebung des neu geplanten Straßenabschnitts sowohl tags als auch nachts eingehalten. Mit der Berechnung der Verkehrslärmimmissionen gemäß der RLS 90 entspricht die Qualität der Ergebnisse dem Standard der Prognose für Verkehrslärmberechnungen. Die Genauigkeit der Ergebnisse wird durch die Qualität der Verkehrsdaten begrenzt. 5 Bewertung Der geplante Neubau Schützenweg ist aus schalltechnischer Sicht unkritisch. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden an den nächstgelegenen zu schützenden Nutzungen sowohl tags als auch nachts eingehalten. Gb / BN / DH
A1 Anhang Lageplan und Bebauungsplan Schützenweg Ost mit Geometrie der Berechnung Planunterlage: Wegner Stadtplanung /1/
A2 Eingabedaten der Berechnung Projekt Eigenschaften Prognosetyp: Lärm Prognoseart: Lärm (nationale Normen) Beurteilung nach: Keine Beurteilung Nr. Zeitraum Dauer /h 1 Tag 16.00 2 Nacht 8.00 Projekt-Notizen Arbeitsbereich Koordinatensystem: Gauß-Krüger (Streifenbreite 3 ) Koordinatendatum: Potsdam (Bessel) von... bis... Ausdehnung Fläche x 4360400.00 4361400.00 1000.00 0.80 km² y 5504600.00 5505400.00 800.00 z -10.00 10.00 20.00 Geländehöhen in den Eckpunkten xmin / ymax (z4) 0.00 xmax / ymax (z3) 0.00 xmin / ymin (z1) 0.00 xmax / ymin (z2) 0.00 Verfügbare Raster Name x min x max y min y max dx dy nx ny Bezug Höhe Bereich Raster EG 4360689.74 4361059.67 5504810.96 5505080.26 1.00 1.00 370 270 relativ 3.00 gemäß NuGe Berechnungseinstellung Referenzeinstellung Rechenmodell Punktberechnung Rasterberechnung Gleitende Anpassung des Erhebungsgebietes an die Lage des IPKT L Geländekanten als Hindernisse Ja Ja Verbesserte Interpolation in den Randbereichen Ja Ja Freifeld vor Reflexionsflächen für Quellen 1.0 1.0 für Immissionspunkte 1.0 1.0 Haus: weißer Rand bei Raster Nein Nein Zwischenausgaben Keine Keine Art der Einstellung Referenzeinstellung Referenzeinstellung Reichweite von Quellen begrenzen: * Suchradius (Abstand Quelle-IP) begrenzen: Nein Nein * Mindest-Pegelabstand /db: Nein Nein Projektion von Linienquellen Ja Ja Projektion von Flächenquellen Ja Ja Beschränkung der Projektion Nein Nein * Radius um Quelle herum: * Radius um IP herum: Mindestlänge für Teilstücke 1.0 1.0 Variable Min.-Länge für Teilstücke: * in Prozent des Abstandes IP-Quelle Nein Nein Zus. Faktor für Abstandskriterium 1.0 1.0 Einfügungsdämpfung abweichend von Regelwerk: Nein Nein * Einfügungsdämpfung begrenzen: * Grenzwert /db für Einfachbeugung: * Grenzwert /db für Mehrfachbeugung:
A3 Eingabedaten der Berechnung Berechnung der Abschirmung bei VDI 2720, ISO9613 * Seitlicher Umweg Ja Ja * Seitlicher Umweg bei Spiegelquellen Nein Nein Reflexion Reflexion (max. Ordnung) 1 1 Suchradius (Abstand Quelle-IP) begrenzen: Nein Nein * Suchradius Reichweite von Refl.Flächen begrenzen: * Radius um Quelle oder IP : Nein Nein * Mindest-Pegelabstand /db: Nein Nein Spiegelquellen durch Projektion Ja Ja Keine Refl. bei vollständiger Abschirmung Ja Ja Strahlen als Hilfslinien sichern Nein Nein Teilstück-Kontrolle Teilstück-Kontrolle nach Schall 03: Ja Ja Teilstück-Kontrolle auch für andere Regelwerke: Nein Nein Beschleunigte Iteration (Näherung): Nein Nein Geforderte Genauigkeit /db: 0.1 0.1 Zwischenergebnisse anzeigen: Nein Nein Globale Parameter Referenzeinstellung Voreinstellung von G außerhalb von DBOD-Elementen 0.00 Temperatur / 10 relative Feuchte /% 70 Wohnfläche pro Einw. ² (=0.8*Brutto) 40.00 Mittlere Stockwerkshöhe in m 2.80 Pauschale Meteorologie (Directive 2002/49/EC): Tag Abend Nacht Pauschale Meteorologie (Directive 2002/49/EC): 2.00 1.00 0.00 Parameter der Bibliothek: RLS-90 Reflexionskriterium nach Abschnitt 4.6: hr >= 0.3*SQRT(aR) Berücksichtigt Bewuchs-Elemente Berücksichtigt Bebauungs-Elemente Berücksichtigt Boden-Elemente Referenzeinstellung Nein Nein Nein Nein Emissionsvarianten T1 Tag T2 Nacht Straße /RLS-90 (1) Neubau Straße STRb003 Bezeichnung Entlastungsstraße Wirkradius 99999.00 Gruppe Neubau Straße Mehrf. Refl. Drefl /db 0.00 Knotenzahl 7 Steigung max. % (aus z-koord.) 0.00 Länge 392.06 d(emissionslinie) 0.00 Länge (2D) 392.06 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche ² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0.00 275.00 4.00 50.00 50.00 62.93 57.85 Nacht 0.00 37.00 4.00 50.00 50.00 54.21 49.13 Geometrie Steigung/% Nr x y z(abs)! z(rel) 0.0 1 4360963.08 5504938.89 0.00 0.00 0.0 2 4360935.00 5505025.48 0.00 0.00 0.0 3 4360930.00 5505032.02 0.00 0.00 0.0 4 4360925.77 5505033.95 0.00 0.00 0.0 5 4360786.89 5505012.01 0.00 0.00 0.0 6 4360700.71 5504996.62 0.00 0.00-7 4360642.87 5505012.58 0.00 0.00
A4 Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel 3,0 m ü. GOK in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht Planunterlage: Wegner Stadtplanung /1/