- 2 - a) Die Position VI. Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: b) Die Position 28 Inkrafttreten erhält folgende Fassung:

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Transkript:

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von 15, 30 0 ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge Vom 23. Februar 2011 Auf Gr von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Art. 1 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung:

- 2-1 Die Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von 15, 30 0 ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge vom 13. August 2008, geändert durch Satzung vom 12. Mai 2010, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Position VI. Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: VI. Schluss- Übergangsbestimmungen b) Die Position 28 Inkrafttreten erhält folgende Fassung: 28 Inkrafttreten Studienbeginn zum Sommersemester 2011 c) Der Eintrag Anlage II/2: Module, en, Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen wird durch die folgenden Einträge ersetzt: Anlage II/2: Module, en, Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Wintersemester Anlage II/2: Module, en, Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2011 2. Die Überschrift VI. Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: VI. Schluss- Übergangsbestimmungen 3. 28 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: 28 Inkrafttreten Studienbeginn zum Sommersemester 2011 b) Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1. c) Es werden folgende Abs. 2 3 angefügt: (2) Das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von 30 ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge kann einmalig auch zum Sommersemester 2011 aufgenommen werden.

- 3 - (3) Die Grlagen- Orientierungsprüfung muss von Studierenden, die in dem Teilstudiengang Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von 30 ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge im Sommersemester 2011 immatrikuliert werden, bis zum Ende des zweiten Fachsemesters dieses Nebenfachstudiums bestanden sein; die in 13 Abs. 4 Satz 1 genannten Fristen verlängern sich um jeweils ein Semester. 4. Der Anhang wird wie folgt geändert: a) Im Titel des Anhangs II Anlage II/2 Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen werden nach dem Wort Modulteilprüfungen die Wörter bei einem Studienbeginn im Wintersemester angefügt. b) Nach dem Anhang II Anlage II/2 Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Wintersemester wird der Anhang II Anlage II/2 Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2011 in der Fassung der Anlage dieser Änderungssatzung angefügt. 2 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.

- 4 - Ausgefertigt aufgr des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 10. Februar 2011 sowie der Genehmigung des Präsidenten der Ludwig- Maximilians-Universität München vom 23. Februar 2011, Nr. I.3-H/130/11. München, den 23. Februar 2011 gez. Prof. Dr. Bernd Huber Präsident Die Satzung wurde am 23. Februar 2011 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 23. Februar 2011 durch Anschlag in der Ludwig-Maximilians-Universität München bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 23. Februar 2011.

Anhang II - Anlage II/2 - Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2011 Seite 1 von 3 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen 1 2 3 4 5 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 17 18 Semester* Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP) Kurzbezeichnung des Moduls bzw. der Bezeichnung des Moduls angeboten im Bezeichnung der Unterrichtsform S Prüfungsart* Prüfungsform Prüfungsdauer Benotung bzw. bestanden/ nicht bestanden Notengewicht Wiederholbarkeit* ECTS-Punkte* Nebenfach: Volkswirtschaftslehre für Bachelorstudiengänge 30 (1.) keine P P 2 Grlagen der VWL 2 keine MP Klausur 0 Minuten Benotung beliebig P P 2.1 keine P P 2.2 keine Grlagen der VWL 2 Grlagen der VWL 2 / keine P P 1 Grlagen der VWL 1 keine (3.) keine P P 4 P P 1.1 keine P P 1.2 keine Finanzwissenschaft Wirtschaftspolitik Grlagen der VWL 1 Grlagen der VWL 1 (3) (3) MP, GOP Klausur 0 Minuten Benotung einmal, nächster Termin (3) (3) keine MP Klausur 0 Minuten Benotung beliebig keine P P 3 P P 4.1 keine P P 4.2 keine Methoden der ökonomischen Analyse Finanzwissenschaft Wirtschaftspolitik 1 Finanzwissenschaft Wirtschaftspolitik 1 (3) (3) Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 3.0.1 bis P 3.0.8 sind Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Umfang von ECTS-Punkten zu wählen. WP P 3.0.1 keine Wirtschaftstheorie (4.) keine MTP Klausur 0-90 Minuten Benotung beliebig WP P 3.0.2 keine Wirtschaftstheorie *) Erläuterungen zu den Spalten 1, 12, 17 18 am Ende der Tabelle

Anhang II - Anlage II/2 - Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2011 Seite 2 von 3 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen 1 2 3 4 5 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 17 18 Semester* Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP) Kurzbezeichnung des Moduls bzw. der Bezeichnung des Moduls angeboten im Bezeichnung der Unterrichtsform S Prüfungsart* Prüfungsform Prüfungsdauer Benotung bzw. bestanden/ nicht bestanden Notengewicht Wiederholbarkeit* ECTS-Punkte* Nebenfach: Volkswirtschaftslehre für Bachelorstudiengänge Anreize WP P 3.0.3 keine Allokationsmechanismen (4.) Anreize keine MTP Klausur 0-90 Minuten Benotung beliebig WP P 3.0.4 keine Allokationsmechanismen WP P 3.0.5 keine Empirische Wirtschaftsforschung (4.) keine MTP Klausur 0-90 Minuten Benotung beliebig Empirische WP P 3.0. keine Wirtschaftsforschung Quantitative Ökonomik WP P 3.0.7 keine (4.) keine MTP Klausur Quantitative Ökonomik WP P 3.0.8 keine keine P P 5 Angewandte Ökonomik 0-90 Minuten Benotung beliebig Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 5.0.1 bis P 5.0.8 sind Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Umfang von ECTS-Punkten zu wählen. WP P 5.0.1 keine Makroökonomik internationale Ökonomik (5.) Makroökonomik keine MTP Klausur 0-90 Minuten Benotung beliebig WP P 5.0.2 keine internationale Ökonomik Wirtschaftliche Entwicklung WP P 5.0.3 keine (5.) keine MTP Klausur 0-90 Minuten Benotung beliebig Wirtschaftliche Entwicklung WP P 5.0.4 keine *) Erläuterungen zu den Spalten 1, 12, 17 18 am Ende der Tabelle

Anhang II - Anlage II/2 - Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2011 Seite 3 von 3 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen 1 2 3 4 5 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 17 18 Semester* Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP) Kurzbezeichnung des Moduls bzw. der Bezeichnung des Moduls angeboten im Bezeichnung der Unterrichtsform S Prüfungsart* Prüfungsform Prüfungsdauer Benotung bzw. bestanden/ nicht bestanden Notengewicht Wiederholbarkeit* ECTS-Punkte* Nebenfach: Volkswirtschaftslehre für Bachelorstudiengänge Wirtschaftspolitik WP P 5.0.5 keine Finanzwissenschaft (5.) keine MTP Klausur 0-90 Minuten Benotung beliebig Wirtschaftspolitik WP P 5.0. keine Finanzwissenschaft Wirtschaftliches Handeln des WP P 5.0.7 keine Staates (5.) keine MTP Klausur Wirtschaftliches Handeln des WP P 5.0.8 keine Staates 0-90 Minuten Benotung beliebig Erläuterungen Zu Spalte 1: Eingeklammerte Ziffern sind Empfehlungen; nicht eingeklammerte Ziffern legen verbindlich einen Regeltermin ( 11) fest. Für die Grlagen- Orientierungsprüfung gilt die Sonderregelung des 13 Abs. 3. Zu Spalte 12: MP = Modulprüfung / MTP = Modulteilprüfung / GOP = Grlagen- Orientierungsprüfung Zu Spalte 17: Für diejenige Modulprüfung oder Modulteilprüfung, die zugleich die Grlagen- Orientierungsprüfung ist, gelten die speziellen Regeln der Grlagen- Orientierungsprüfung ( 13). Zu Spalte 18: Nicht eingeklammerte ECTS-Punkte werden mit Bestehen der zugehörigen Modulprüfung oder Modulteilprüfung vergeben. Eingeklammerte ECTS-Punkte dienen lediglich der rechnerischen Zuordnung. *) Erläuterungen zu den Spalten 1, 12, 17 18 am Ende der Tabelle