Bayerisches Landesamt für Steuern Bekanntgabe im AIS Damen und Herren Leiterinnen und Leiter der Finanzämter und Außenstellen Datum 13.08.2018 Aktenzeichen P 3700.2.1-170/7 St22 Ihr Zeichen Bearbeiterin Ursula Pschierl Dienststelle München Telefon (089) 9991-1751 Telefax (089) 9991-1930 E-Mail-Adresse Ursula.Pschierl@lfst.bayern.de Internet www.lfst.bayern.de An alle Beamtinnen und Beamten der Bayer. Steuerverwaltung Fortbildungsprogramm des Bayerischen Landesamtes für Steuern für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 Anlage(n) Fortbildungsprogramm Oktober 2018 bis September 2019 Liste der Seminare mit vorgezogenem Anmeldeverfahren Anmeldevordruck Inhaltsverzeichnis 1. Adressaten der Verfügung... 2 2. Information der Beschäftigten... 2 3. Anmeldung für Seminare im Oktober 2018... 2 4. Anmeldevordruck im AIS... 2 5. Anmeldeverfahren... 3 6. Anmeldefrist... 3 7. Vorauswahl der Teilnehmer/innen... 3 8. Auswahl der Teilnehmer/innen durch das BayLfSt... 4 9. Terminvormerkung bzw. Rücknahme von Anmeldungen... 4 10. Seminarverfügungen im Außendienst und Telearbeit... 4 11. Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung... 5 12. Allgemeine Hinweise... 5 13. Seminarorte... 5 14. Ansprechpartner/innen... 5 15. Druckexemplare in Papierform entfallen... 5
- 2-1. Adressaten der Verfügung Diese Verfügung richtet sich an die Amtsleitungen, die Geschäftsstellen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für Fortbildung. Das Fortbildungsprogramm für die Beschäftigten im Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern für den Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 wird hiermit bekannt gegeben. 2. Information der Beschäftigten Diese Verfügung und das neue Fortbildungsprogramm werden im AIS unter dem Stichwort Themen> Fortbildung> Fortbildung Allgemein eingestellt. Allen Beschäftigten, die keinen direkten Zugriff auf das AIS haben, bitte ich, das Fortbildungsprogramm wie bisher in Papierform bekannt zu geben. Ich bitte, dafür Sorge zu tragen, dass auch die Beschäftigten in diesen Bereichen rechtzeitig über das neue Seminarangebot informiert werden. 3. Anmeldung für Seminare im Oktober 2018 Für die Seminare, die bereits im Oktober 2018 stattfinden, (Termine siehe beigefügte Liste) muss ein vorgezogenes Anmeldeverfahren erfolgen. Ich darf Sie bitten, die Beschäftigten Ihres Hauses über die Fortbildungsveranstaltungen im Oktober 2018 mittels beiliegender Liste umgehend zu informieren, damit für diese Seminare eine rechtzeitige Anmeldung gewährleistet werden kann. Die Seminaranmeldungen im Rahmen des vorgezogenen Verfahrens müssen dem Fortbildungsreferat per Bildschirmfax übermittelt werden. 4. Anmeldevordruck im AIS Für die Seminaranmeldungen ist der als Anlage beigefügte Anmeldevordruck zu verwenden. Ich bitte die Beschäftigten auch darauf hinzuweisen, dass für die Anmeldung möglichst nur die elektronisch auszufüllende Vorlage im AIS verwendet werden sollte. Der aktuelle Anmeldevordruck ist im AIS unter Themen > Fortbildung > Fortbildung Allgemein > Vordrucke eingestellt. Hinweis: Bei der Anmeldung ist nicht das Personalaktenzeichen, sondern die 8-stellige Personalnummer anzugeben.
- 3-5. Anmeldeverfahren Der Anmeldevordruck ist vom Beschäftigten auszufüllen und über den Sachgebietsleiter / die Sachgebietsleiterin an den Dienstvorgesetzten zur Stellungnahme zu leiten. Seminaranmeldungen, die seitens des Dienstvorgesetzten nicht befürwortet werden, sind unmittelbar an den Bewerber / die Bewerberin zurückzuleiten. Nur Seminaranmeldungen, die der Dienstvorgesetzte als dringlich oder sehr dringlich einstuft, leiten die Geschäftsstellen dem Fortbildungsreferat (St 22) des Bayerischen Landesamts für Steuern in Zwiesel zu. Ich bitte darauf zu achten, dass nur vollständig und elektronisch ausgefüllte Seminaranmeldungen weitergeleitet werden. 6. Anmeldefrist Seminaranmeldungen sollten dem Referat St 22 spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn vorgelegt werden. Dies ist zwingend notwendig, um eine reibungslose Seminarorganisation und die rechtzeitige Bekanntgabe der Seminareinladungen zu gewährleisten. Damit ist sichergestellt, dass bei den dezentral an den Finanzämtern stattfindenden Veranstaltungen mit zeitweiser Anmietung externer Unterkünfte evtl. Stornierungskosten bis 6 Wochen vor Seminarbeginn entfallen. Das Fortbildungsreferat hat den Vordruck entsprechend optimiert und bittet die Beschäftigten, eine verbindliche Aussage in der Seminaranmeldung zu treffen, ob am Seminarort eine Unterkunft benötigt wird oder nicht. Auch eine frühere Vorlage der Anmeldungen für das gesamte Fortbildungsprogramm 2018 / 2019 ist jederzeit möglich. 7. Vorauswahl der Teilnehmer/innen Zur Regelung des Anmeldeverhaltens ist es erforderlich, dass jede Dienststelle vor der Weitergabe der Anmeldungen eine Vorauswahl der Teilnehmer/innen trifft und nur solche Seminaranmeldungen weiterleitet, bei denen Dringlichkeit für den Seminarbesuch gegeben ist. Vor der Weiterleitung einer Seminaranmeldung sollten in jedem Falle die bereits besuchten Seminare des Beschäftigten (z. B. über Speicherungen in ACUSTIG) abgefragt werden, um zu vermeiden, dass Seminare gleichen oder ähnlichen Inhalts mehrfach besucht werden. Dabei sollte auch beachtet werden, dass im Fortbildungsprogramm des Bayerischen Landesamts für Steuern und im Programm der Qualifizierungsoffensive II teilweise inhaltsgleiche oder inhaltsähnliche Seminare angeboten werden. Ich bitte dies insbesondere bei den Anmeldungen für nichtfachliche Seminare zu beachten.
- 4 - Es ist beabsichtigt, die Leitlinien Personalentwicklung an die strukturellen Veränderungen anzupassen und zu aktualisieren. Daher wird die in Nr. 9.2 der LPE (AIS unter Themen > Personal > Personalentwicklung > Dokumente > LPE für die Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung) enthaltene Regelung der Teilnahme an allgemeinen Fortbildungen als Voraussetzung für Beförderungen in die Ämter A 9, A 9 mit Amtszulage, A 12, A 13, A 15 und A 16 ab sofort ausgesetzt. 8. Auswahl der Teilnehmer/innen durch das BayLfSt Die Auswahl der Teilnehmer/innen durch das Fortbildungsreferat erfolgt grundsätzlich nach der Stellungnahme des Dienstvorgesetzten zur Dringlichkeit. Bei allgemeinen nichtfachlichen Seminaren erfolgt die Auswahl nach den Vorgaben der Leitlinien Personalentwicklung. Die wiederholte Teilnahme eines Beschäftigten an derselben Seminarveranstaltung ist im Interesse anderer Bewerber/innen nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Ich bitte bei Vorlage der Seminaranmeldungen auch darauf zu achten (siehe Textziffer 3 des Anmeldevordrucks). 9. Terminvormerkung bzw. Rücknahme von Anmeldungen Die Beschäftigten werden gebeten, Seminartermine für die sie sich angemeldet haben, vorzumerken. Soweit einem gemeldeten Bewerber / einer gemeldeten Bewerberin die Teilnahme am Seminar aus dringenden Gründen nicht möglich ist, bitte ich dies dem Referat St 22 umgehend mitzuteilen. Abmeldungen nach Erhalt der Seminareinladung sollten aufgrund der begrenzt verfügbaren Teilnahmeplätze nur in Ausnahmefällen erfolgen. Auch aus Kostengründen durch Anmietungen externer Unterkünfte wird gebeten, kurzfristige Absagen zu vermeiden. Ich bitte die Beschäftigten Ihrer Dienststelle darauf hinzuweisen. 10. Seminarverfügungen im Außendienst und Telearbeit Seit Mai 2010 werden die Seminarverfügungen ausschließlich auf elektronischem Wege an den Poststellen-PC der Dienststellen versandt. Hierbei bitte ich sicherzustellen, dass die Verfügungen auch den Beschäftigten im Außendienst sowie Beschäftigten in Telearbeit rechtzeitig und auf geeignete Weise bekanntgegeben werden, beispielsweise durch die Weiterleitung per E- Mail.
- 5-11. Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung Bei Seminarteilnahme von Teilzeitkräften kann anstelle eines Freizeitausgleichs die Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer des Seminars aufgehoben werden. 12. Allgemeine Hinweise Ich bitte auch die allgemeinen Hinweise auf Seiten 18 bis 27 des Fortbildungsprogramms 2018 / 2019 zu beachten, die in dieser Verfügung ansonsten nicht mehr gesondert aufgeführt sind. 13. Seminarorte Die Veranstaltungen im Fortbildungsprogramm 2018 / 2019 werden zentral für Führungskräfte an den Seminarorten Bad Endorf, Beilngries, Fischbachau, Kochel, St. Quirin, Vilshofen und für die Beschäftigten in Ansbach, Bad Endorf, Herrsching, Kochel, Lichtenfels, Reimlingen und Wasserburg sowie dezentral an den Finanzämtern (mit zeitweiser Anmietung externer Unterkünfte) angeboten. 14. Ansprechpartner/innen Die zuständigen Ansprechpartner/innen des Referats St 22 im Bereich Fortbildung sowie die Telefonnebenstellen, E-Mailadressen und die Faxnummer sind auf Seiten 16 und 17 des Fortbildungsprogramms vermerkt. Die Ansprechpartner/innen des Fortbildungsreferats stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. 15. Druckexemplare in Papierform entfallen Das neue Fortbildungsprogramm präsentiert sich erstmals in einem neuen und barrierefreien Style- Guide und wird Ihnen ausschließlich in elektronischer Form zugängig gemacht. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich, trotz oftmals notwendiger Änderungen, immer unverzüglich und schnell über den aktuellsten Stand des Fortbildungsangebots informieren können. gez. Alfred Rosenhuber