Ergänzung zum Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten GA-Nummer: Te-161024-B-1-E-1 Im Auftrag von Energiekonzepte Bayern SP1 GmbH Ansbach Verfasser Jens Teichelmann, Dipl.-Ing. Lichttechnik IBT 4Light GmbH Fürth Fürth, 21.04.2017 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 1/7
1 Ergänzung Im Auftrag der Energiekonzepte Bayern SP1 GmbH in Ansbach wurde in Ergänzung zum Hauptgutachten mit GA-Nr. Te-161024-B-1 über die durch die geplante PV-Anlage Bernhardswinden verursachten Blendwirkungen durch Sonnenlichtreflexionen wurde untersucht, inwieweit eine andere, im Vorfeld hinsichtlich der möglichen Blendung optimierten Anlagengeometrie ggf. noch störende oder unzumutbare Blendwirkungen verursacht. Bei der neuen, hier zu untersuchende Anlagenanordnung handelt es sich um eine Ausrichtung der Modulreihennormalen nach Süden bei einer sehr flachen Aufneigung der Module auf maximal 7. Die geplante PV-Anlage soll in dem markierten Bereich nördlich der Bundesautobahn A6 errichtet werden. Die übrigen Rahmenbedingungen der Bewertung entsprechen denen im Hauptgutachten mit GA-Nr. Te-161024-B-1. Auftragsgemäß war die neu geplante Anlagengeometrie auf mögliche Störwirkungen durch direkte Sonnenreflexion sowie durch Streulichtreflexion an den möglichen Immissionsorten auf der Bundesautobahn A6, der Kreisstraße ANs3 und der umliegenden Wohnbebauung bei statischer Ausführung der Anlage zu prüfen. Es sollen polykristalline Photovoltaikmodule Verwendung finden, deren genaue Type zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens noch nicht feststand. Die in der Darstellung eingezeichneten Linien dienen lediglich der orientierenden Darstellung der Richtung der Modulreihen. Eine konkrete Modulbelegungsplanung erfolgt noch im weiteren 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 2/7
Verlauf der Planung. Die nachfolgenden Aussagen treffen bei Belegung der gekennzeichneten Fläche mit der genannten Ausrichtung zu. Die maximale Höhe der Module mit den vorgesehenen Unterkonstruktionen soll ca. 2,50 m mit entsprechenden Toleranzen zum Geländeausgleich betragen. Es soll hier eine statische Anlage betrachtet werden. Das Gelände ist nahezu eben und hat in sich keine nennenswerten Bodenwellen. Es ist davon auszugehen, daß bei Montage der Modulreihen keine größeren Querneigungen auftreten werden. Südlich angrenzend an das Gelände verläuft von Ost nach West die Autobahn A6 in leicht erhöhter Lage gegenüber dem betrachteten Gelände. Die Böschung der Fahrbahn ist teilweise mit Bewuchs versehen, der auch bei fehlender Belaubung wie zum Zeitpunkt des Ortstermins einen gewissen Sichtschutz darstellt. Im Sinne einer Worst Case-Betrachtung wird dieser Bewuchs hier nicht berücksichtigt. Westlich und nördlich der geplanten PV-verläuft die Kreisstraße ANs3, von der aus die Oberflächen der PV-Module nicht gesehen werden können. Ebenfalls nördlich bzw. nordöstlich der Fläche befindet sich die Wohnbebauung von Bernhardswinden, von der aus die nach Süden ausgerichteten Oberflächen der PV-Module ebenfalls nicht gesehen werden können. Möglicherweise relevante Immissionsorte können somit ausschließlich auf der Fahrbahn der Bundesautobahn A6 in beiden Fahrtrichtungen liegen: Für die möglichen Immissionsorte auf der Autobahn A6 in Fahrtrichtung West können im relevanten Sichtfeld der Fahrer bis maximal 30 Abweichung von der Hauptblickrichtung 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 3/7
Sichtverbindungen zur geplanten Photovoltaikanlage mit Beobachter-Azimutwinkeln zwischen ca. 94 Ost und 119 Ostsüdost bei Beobachter-Elevationswinkeln zwischen ca. +1,0 und +2,6 vorliegen. In der entgegengesetzten Fahrtrichtung nach Osten können beim Blick zu den PV-Modulen im relevanten Sichtfeld der Fahrer Beobachter-Azimutwinkel zwischen ca. 241 Westsüdwest und 264 West und Beobachter-Elevationswinkel zwischen ca. +0,2 und +1,8 vorliegen. Durch die optimierte Ausrichtung der Module mit der vorgesehenen sehr flachen Aufneigung der Modulflächen auf maximal 7 treten in dieser Situation in Richtung der vermerkten Beobachter nur bei tief stehender Sonne und unter kleinen Blickwinkeldifferenzen zur Sonnenscheibe auf. Die Sonnenstände des Auftretens dieser Reflexionen werden im Sonnenbahndiagramm für diesen Standort dargestellt, so dass eine zeitliche Zuordnung möglich ist. 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 4/7
Die Stundenlinien im Sonnenbahndiagramm entsprechen der MEZ (mitteleuropäische Zeit = Winterzeit). Die in diesem Zeitraum gültige Sommerzeit (MESZ) muß mit +1h korrigiert werden. 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 5/7
Im Expositionszeitdiagramm läßt sich die Uhr- und Jahreszeit des Auftretens der Reflexionen ablesen. Der Zeitversatz am 31.3. kennzeichnet die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit, die in den Jahren jeweils um einige Tage variiert. In den gekennzeichneten Zeiträumen können bei entsprechenden Sonnenständen in den Morgen- (bei Fahrtrichtung Ost) bzw. Abendstunden (bei Fahrtrichtung West) der Monate März bis September also Reflexionen mit Leuchtdichten bis zu ca. 1 9 Mio cd/m² in Richtung dieses Bereiches der Autobahn A6 entstehen, die unter kleinen Blickwinkeldifferenzen bis maximal 10 zur Sonnenscheibe gesehen werden. In dieser Situation werden Reflex und Sonne gleichzeitig auf der Netzhaut eines Beobachters abgebildet. Dabei wird der Reflex von der um den Faktor ca. 45 50 wesentlich höheren Leuchtdichte der Sonne überlagert, so dass die Reflexion in der Regel nicht mehr als zusätzliche Blendung wahrgenommen wird. Nach dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz angesetzten Bewertungsverfahren ( Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Anhang 2, LAI 2012) sind solche Reflexionen nicht als Blendung zu qualifizieren. Die Reflexleuchtdichte ist in dieser Situation durch die nachlassende Leuchtdichte der Sonnenscheibe ebenfalls stark gemindert. 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 6/7
Darüber hinaus werden die kritischsten Sonnenstände durch höheren Bewuchs östlich und westlich des Modulfeldes sowie durch die Eigenverschattung der Modulreihen teilweise abgeschattet. Es ist daher davon auszugehen, daß durch die unter diesen Bedingungen auftretenden Relflexionen keine störenden oder unzumutbaren, den Verkehr auf der Autobahn beeinträchtigenden Blendwirkungen entstehen. Somit sind bei Ausführung der Photovoltaikanlage nach der vorliegenden Planung keine Störungen durch Sonnenlichtreflexionen an den Oberflächen der Module der geplanten Photovoltaikanlage zu erwarten. Zusätzliche Sichtschutzmaßnahmen sind bei dieser Anlagengeometrie nicht erforderlich. 21.04.2017 Jens Teichelmann Dipl.-Ing. Lichttechnik Urheberschutz: Alle Rechte vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und die direkt am Projekt beteiligten Personen und Behörden und nur für den angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. 161024B1E1 Ergänzung zum Gutachten.docx IBT 4Light GmbH 7/7