Kurzstellungnahme zur möglichen Blendwirkungen der geplanten PV-Freiflächenanlage Gut Leimershof in Richtung der vorbeiführenden Kreisstraße BA10

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1 IBT 4Light GmbH / Boenerstr. 34 / Fürth IBC Solar AG H. Schultheiß Am Hochgericht Bad Staffelstein IBT 4Light GmbH Boenerstraße Fürth Telefon +49 (911) Telefax +49 (911) IBT@4Light.de Ihre Nachricht Datum Kurzstellungnahme zur möglichen Blendwirkungen der geplanten PV-Freiflächenanlage Gut Leimershof in Richtung der vorbeiführenden Kreisstraße BA10 Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage bzgl. einer Stellungnahme zu den zu erwartenden Blendwirkungen durch Sonnenlichtreflexionen an den Moduloberflächen der geplanten PV-Freiflächenanlage Gut Leimershof in Richtung der vorbeiführenden Kreisstraße BA10. Bei der zu betrachtenden Anlage handelt es sich um eine geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage, die auf einer derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Fläche in dem gekennzeichneten Bereich westlich bzw. nordwestlich des Guts Leimershof und nördlich der Kreisstraße BA10 montiert werden soll L1 AS LEM PV Gut Leimershof.docx IBT 4Light GmbH 1/7 Boenerstraße 34 Bankverbindung: Fürth Tel Sparkasse Fürth Fax: Kto.-Nr.: Amtsgericht Fürth BLZ: HRB Geschäftsführer: Jens Teichelmann IBT@4Light.de IBAN DE Ust-ID DE BIC BYLADEM1SFU

2 Der überwiegende Teil der Module soll so ausgerichtet werden, daß die Modulreihennormalen eine Ausrichtung auf 180 Süd bei einer Aufneigung auf 20 aufweisen. Die Positionierung der Modulreihen ist in der obigen Grafik grün gekennzeichnet. Da es bei Realisierung dieser Ausrichtung über die gesamte Fläche zu Blendwirkungen in Richtung der südlich der Fläche verlaufenden Kreisstraße BA10 kommen würde, wurde im Vorfeld dieser Stellungnahme eine Optimierung der Ausrichtung der Modulreihen vorgenommen. Im Ergebnis dieser Optimierung wurde in den beiden dargestellten Segmenten eine abweichende Drehung der Modulreihen mit einer Ausrichtung der Modulreihennormalen auf 217 Südwest bzw. auf 171 Süd bei 20 Aufneigung geplant. Die eingezeichneten Linien zeigen beispielhaft die Orientierung der Modulreihen in der Draufsicht. Das Gelände der geplanten PV-Anlage fällt von Nord nach Süd leicht ab. Die Höhenverläufe sind relativ gleichmäßig ohne größere Gradientenunterschiede oder Unebenheiten. Die dadurch möglichen Querneigungen der Modulreihen zwischen ca. -1,3 +3, die sich auf die resultierende Ausrichtung der Einzelmodule auswirken, wurden in den weiteren Betrachtungen entsprechend nach ihrer möglichen Positionierung berücksichtigt. Östlich bzw. südöstlich der geplanten PV-Anlage befinden sich die Gebäude des Guts Leimershof. Hier wurden beim Ortstermin keine Fensteröffnungen in Richtung der geplanten PV-Anlage festgestellt, so daß hier keine von der PV-Anlage ausgehenden Blendwirkungen zu erwarten sind. In Richtung der PV-Anlage liegt ein privater Parkplatz mit einer Ausfahrt in Richtung der PV-Anlage, der vorrangig von den Gästen des Golfplatzes auf dem Gelände des Guts Leimershof genutzt wird. Wegen des privaten Charakters dieses Parkplatzes wird dieser nicht als möglicher Immissionsort betrachtet. Bei Bedarf können hier auch nachträglich entsprechende Sichtschutzmaßnahmen realisiert werden. Weiter nördlich befindet sich ein Golfplatz östlich der geplanten PV-Anlage. Auch hier liegen keine für eine Bewertung der Blendwirkung relevanten Immissionsorte vor. Südlich des Geländes verläuft in einem langgestreckten Bogen die Kreisstraße BA10, die als Position möglicher relevanter Immissionsorte zu betrachten ist. Weiter südlich befindet sich eine ausgedehnte PV-Anlage. Nordwestlich des Geländes liegt die Ortslage Sassendorf, von der aus keine für eine mögliche Blendwirkung relevanten Sichtverbindungen zu den Moduloberflächen der geplanten Anlage vorliegen. Seite 2/7

3 Möglicherweise relevante Immissionsorte liegen somit auf bzw. zwischen den nachfolgend markierten Punkten auf der Kreisstraße BA10: Von entfernteren und weiter nördlich bzw. östlich liegenden Punkten aus liegen keine relevanten Sichtverbindungen zu den Moduloberflächen vor. Es sollen polykristalline PV-Module Verwendung finden, deren Type zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Stellungnahme noch nicht feststand. Die Berechnungen des Reflexionsverhaltens der eingesetzten PV-Module wurden mit kumulierten Reflexionsdaten mehrerer Modultypen durchgeführt, die durch partielle Vermessungen an bereitgestellten Testmodulen in unserem Hause ermittelt wurden. Durch die Bewertung auf Basis einer solchen kumulierten Datei können Aussagen über alle zu Grunde gelegten Typen mit entsprechendem Quervergleich zu ähnlichen Modultypen getroffen werden. Dieses Verfahren wurde bereits vielfach angewendet und hat sich bei der Bewertung von typischen PV- Modulen als sehr zuverlässig erwiesen. Ein Ortstermin wurde am durch H. Schultheiß, IBC Solar AG, und H. Teichelmann, IBT 4Light GmbH, durchgeführt. Die Bewertung erfolgte auf Basis der beim Ortstermin erhobenen Daten sowie auf vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, die für die zu bewertenden Immissionsorte hinreichend genau waren. Für die Blendwirkung in Richtung von Fahrzeugführern wird typischerweise ein relevantes Sichtfeld innerhalb einer Abweichung von maximal 30 zu Hauptblickrichtung der Fahrer bewertet, in dem keinerlei störende Blendwirkung auftreten darf. Es wurde jeweils von einer Bauhöhe der Modulkonstruktionen von maximal ca. 3,50 m mit entsprechenden Toleranzen zum Geländeausgleich mit der oben genannten Querneigung der Modulreihen durch seitlich abfallendes Gelände zwischen ca. -1,3 und ca. +3,0 ausgegangen. Seite 3/7

4 Durch Berechnungen der Winkelbeziehungen zwischen den möglichen Sonnenständen über den Verlauf des Jahres, die Ausricht- und Neigungswinkel der PV-Module und den festgelegten Beobachtern auf der vorbeiführenden Kreisstraße BA10 wurde in Kenntnistiefe einer Kurzstellungnahme untersucht, inwieweit Blendwirkungen in Richtung der festgelegten Beobachter auftreten können. Andere Beobachterstandorte wurden nicht betrachtet. Für Fahrer auf der südlich der Anlage vorbeiführenden Kreisstraße BA10 in Fahrtrichtung Ost können die PV-Module im relevanten Sichtfeld unter Beobachter-Azimutwinkeln zwischen ca. 211 Südsüdwest und 271 West und bei Beobachter-Elevationswinkeln zwischen ca. -3,8 und -0,4 gesehen werden. In diese Richtungen wurden bei der geplanten, im Vorfeld optimierten Anlagengeometrie ausschließlich Sonnenlichtreflexionen in den frühen Morgenstunden der Monate April/Mai und August/September unter kleinen Differenzwinkeln zur Sonne ermittelt, die von einigen Modulen des auf 171 Süd ausgerichteten Anlagenteils im Bereich des Scheitelpunktes der Kurve ausgehen. Die Sonnenstände des Auftretens dieser Reflexionen werden im Sonnenbahndiagramm für diesen Standort dargestellt, so dass eine zeitliche Zuordnung möglich ist. Die Stundenlinien im Sonnenbahndiagramm entsprechen der MEZ (mitteleuropäische Zeit = Winterzeit). Die in diesem Zeitraum gültige Sommerzeit (MESZ) muß mit +1h korrigiert werden. Seite 4/7

5 In den gekennzeichneten Zeiträumen der Monate April/Mai und August/September (große Punktwolke bei Azimut ca mit Elevation bis ca. 12 ) können in den Morgenstunden bei entsprechenden Sonnenständen also Reflexionen mit Leuchtdichten bis zu ca. 1 8 Mio cd/m² in Richtung dieses Bereiches der Kreisstraße BA10 entstehen, die unter sehr kleinen Blickwinkeldifferenzen bis maximal 5,5 zur Sonnenscheibe gesehen werden. In dieser Situation werden Reflex und Sonne gleichzeitig auf der Netzhaut eines Beobachters abgebildet. Dabei wird der Reflex von der um den Faktor ca wesentlich höheren Leuchtdichte der Sonne überlagert, so dass die Reflexion in der Regel nicht mehr als zusätzliche Blendung wahrgenommen wird. Nach dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz angesetzten Bewertungsverfahren laut den Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Anhang 2 (LAI 2012) sind solche Reflexionen nicht als Blendung zu qualifizieren. Die Reflexleuchtdichte ist in dieser Situation durch die nachlassende Leuchtdichte der Sonnenscheibe ebenfalls stark gemindert. Darüber hinaus werden die kritischsten, tiefsten Sonnenstände oft durch Eigenverschattung, hohe Bewaldung oder Bebauung usw. abgeschattet. Neben diesen Reflexionen unter kleinen Blickwinkeldifferenzen zur Sonne treten an den anderen beiden Anlagenteilen mit Ausrichtung auf 180 Süd und 217 Südwest in den Tagen um die Sommersonnenwende herum zeitlich und räumlich eng begrenzte Streiflichtreflexionen auf. Im Sonnenbahndiagramm sind diese als kleine Punktwolken am oberen Rand der Sonnenbahndarstellung zu sehen. Unter Streiflichtreflexionen sind Reflexionen zu verstehen, bei denen der Beobachter nur vom Rand der Reflexkeule - nicht aber von deren Maximum erreicht wird. Solche Streiflichtreflexionen werden in der Regel als unkritische, kurzzeitige, punktuelle Aufhellung mit moderater Leuchtdichte wahrgenommen, die sich beim Näherkommen verschiebt und dann verschwindet. Seite 5/7

6 Die Störwirkung solcher Streiflichtreflexionen ist durch die zeitliche und räumliche Begrenzung sowie durch die geringere Leuchtdichte als bei Direktreflexionen insbesondere bei sich bewegenden Beobachtern gering. Unzumutbare oder den Verkehr beeinträchtigende Störungen sind dadurch nicht zu erwarten. In der entgegengesetzten Fahrtrichtung auf der Kreisstraße BA10 in Fahrtrichtung West können beim Blick auf die PV-Module im relevanten Sichtfeld der Fahrer Beobachter-Azimutwinkel zwischen ca. 88 Ost und 141 Südost bei Beobachter-Elevationswinkeln zwischen ca. -3,8 und +0,4 vorliegen. In diese Richtungen können in den Tagen um die Sommersonnenwende herum von den südlichen Modulen des Anlagenteils mit Ausrichtung auf 171 Süd - insbesondere von dem Modulen im Bereich des Scheitelpunktes der Kurve - zeitlich und räumlich begrenzte Streiflichtreflexionen in den frühen Abendstunden auftreten, die hinsichtlich einer möglichen Störwirkung des Verkehrs wegen des kurzzeitigen Auftretens, der kleinflächigen Wahrnehmung und der geringeren Leuchtdichte in der Regel als unkritisch anzusehen sind. Seite 6/7

7 Im Sonnenbahndiagramm wird diese Reflexion als kleine Punktwolke am oberen Rand der Sonnenbahndarstellung gezeigt. Darüber hinaus können bei Vorbeifahrt an dem auf 217 Südwest ausgerichteten Anlagenteil am äußersten rechten Rand des Sichtfeldes Fahrer Reflexionen bei sehr tiefen Sonnenständen kurz vor Sonnenuntergang auftreten, die unter kleinen Blickwinkeldifferenzen < ca. 4,5 zur Sonne gesehen werden. Diese Reflexionen werden in der größeren Punktwolke am rechten Rand des Sonnenbahndiagramms dargestellt. Solche Reflexionen werden durch die unvermeidbare Direktblendung der Sonnenscheibe überlagert und nach dem Bewertungsverfahren des LAI nicht als Blendung eingestuft. Insofern sind bei Ausführung der PV-Anlage nach dem vorgelegten Konzept und bei Realisierung der vorgesehenen Ausrichtung der straßenseitigen Teilflächen keine störenden oder unzumutbaren, den Verkehr auf der vorbeiführenden Kreisstraße BA10 beeinträchtigende Blendwirkungen zu erwarten. Weitere relevante Immissionsorte wurden im Einflußbereich der gegenständlichen PV-Anlage nicht festgestellt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen oder Anmerkungen haben. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Jens Teichelmann IBT 4Light GmbH Seite 7/7

IBC Solar AG. H. Fiedler Am Hochgericht Bad Staffelstein. IBT 4Light GmbH Boenerstraße Fürth

IBC Solar AG. H. Fiedler Am Hochgericht Bad Staffelstein. IBT 4Light GmbH Boenerstraße Fürth IBT 4Light GmbH / Boenerstr. 34 / 90765 Fürth IBC Solar AG H. Fiedler Am Hochgericht 10 96231 Bad Staffelstein IBT 4Light GmbH Boenerstraße 34 90765 Fürth Telefon +49 (911) - 979155-91 Telefax +49 (911)

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