Photovoltaik Dachanlage Von der Kaufentscheidung zur fertigen Anlage Claus Menig Energieelektroniker Dipl.-Ing. Energie- und Wärmetechnik 22 Jahre Erfahrung in der Solarbranche Projektmanager für Photovoltaikanalgen bei ageff
Sie haben sich für die Anschaffung einer Photovoltaik Dachanlage entschieden Angebot(e) einholen - wie geht s weiter? Das Angebot sollte u.a. folgende Kriterien erfüllen: Betreiber der PVA (Photovoltaikanlage) = Angebotsempfänger Technisch machbar (Platzbedarf, Leitungen etc) Erfüllung der Förderkriterien schlüsselfertig? Regionaler Anbieter? Aus einer Hand?
Wer ist Anlagenbetreiber? Anlagenbetreiber und Stromanschlußnehmer sollten die gleiche Person sein, da sonst: Verkauf an Dritte -> EEG-Umlage auf Eigenverbrauch Kein Vorsteuerabzug möglich Abschreibungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber! -> ggf. Stromanschlußnehmer ändern!
EEG Umlage bei Anlagen > 10 kwp Wenn die PVA > 10,0 kwp (Modulnennleistung) hat, ist für den Eigenverbrauch EEG Umlage abzuführen (40%). Keine Anlage > 10 kwp, wenn zwischen der Inbetriebnahme der ersten Anlage und der zweiten Anlage mehr als 12 Monate liegen, somit keine EEG Umlagepflicht obwohl mehr als 10 kwp installiert sind.
Stromanbieter und Netzbetreiber Stromanbieter: Betrieb einer PVA hat selten Einfluß auf den Stromliefervertrag, nur wenn z.b. eine Mindestabnahmemenge vertraglich vereinbart ist Wechsel jederzeit möglich Bei sogenannten Cloudlösungen wird der Betrieb der PVA mit der Stromlieferung verknüpft Netzbetreiber: Zur Vergütung des nach EEG eingespeisten Strom gesetzlich verpflichtet Anmeldung und Genehmigung der PVA (auch der KFZ- Ladestation) erforderlich Weitere Nachweise nach Installation der Anlage durch Installateur
Finanzamt Betrieb einer PVA zählt als unternehmerische Tätigkeit und unterliegt somit grundsätzlich der Umsatzsteuer Aufnahme dieser unternehmerischen Tätigkeit ist innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen (mit individueller Prognoseberechnung)
Umsatzsteuer Bei Regelbesteuerung: Eigenverbrauch ist unentgeltliche Wertabgabe und zu versteuern (Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Umsatzes) Umsatzsteuer für Kauf der PVA wird verrechnet Kleinunternehmerregelung möglich, wenn Jahresumsatz 17.500 nicht überschreitet Dann kein Vorsteuerabzug möglich (Anschaffung der PVA!) Eigenverbrauch wird nicht versteuert Empfehlung: Wechsel in die Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren
Einkommensteuer Einnahme-Überschußrechnung Entstehender Gewinn zählt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (Anlage G) Falls Gewinnerzielungabsicht wiederlegt werden kann, keine einkommensteuerliche Berücksichtigung Abschreibung: Über 20 Jahre linear Sonderabschreibung 20% über die ersten 5 Jahre möglich Bei Nachweis einer Investitionsabsicht auch Investitionsabzugsbetrag möglich (vor der eigentlichen Investition)
Versicherung der PVA PV-Allgefahrenversicherung empfehlenswert besonders Blitzeinschlag (besser Überspannungsschäden) und Tierbiß Prüfen ob die PVA in der bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert werden kann Bei alten Verträgen evtl. deutlich höherer Beitrag Überspannungsschäden teilweise nicht gut abgedeckt Falls ungünstig, separate Versicherung abschließen
Fördermöglichkeiten KfW L-Bank Stadt Freiburg Badenova EWS Sonnencent Programm 275 Erneuerbare Energien Speicher 10% der Speicherkosten läuft zum Jahresende aus Förderprogramm Land BaWü Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher Förderbaustein 6 Photovoltaik Stromspeicher 10 % der Speicherkosten 1050 wenn Ökostrom-AKTIV-Kunde ebenso 450 für KFZ Ladestation 6 ct je eingespeiste kwh wenn EWS-Kunde Bsp 6 kwp mit 4200 kwh Netzeinspeisung: 4200/6 x 0,06 = 42 /a (+ weitere 42 je geworbenem Kunden)
Größe (Kapazität) der Batterie Wirtschaftlich optimal, wenn der nächtliche Verbrauch gerade so abgedeckt werden kann. Jahresstromverbrauch / 365 * 0,4 Beispiel Jahresverbrauch 3650 kwh: 3650/365 = 10 kwh in 24h Davon 40% in der Nacht = 4 kwh
Förderprogramm Land BaWü Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher 2018: 2019: 300 /kwh 200 /kwh Auftragsvergabe erst, wenn Förderzusage zugestellt (Bearbeitungszeit derzeit ca. 7 Wochen!) PV-Anlage (in kwp) muß Faktor 1,2 größer sein als Batterie (in kwh), Beispiele: 4kWh / 6kWp 6kWh / 6kWp 6kWh / 10kWp nachträgliche Erweiterung der Batterie möglich
Förderprogramm Stadt Freiburg Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen 10 % der Nettoinvestitionskosten (Speicherkosten), max. 2000 Nur Lithium-Batterien Antrag spätestens 6 Monate nach Durchführung der Maßnahme
Zählersituation In bestimmten Fällen neuer Zählerschrank notwendig Sollte Inhalt des Angebotes sein (Umsatzsteuer!)
separater Zähler für Heizstrom jeweils eigener Stromkreis für Heizung und Haushalt PVA kann nur an einem Stromkreis angeschlossen werden
separater Zähler für Heizstrom Lösung 1 Beide Zähler in Reihe schalten Nicht jeder Netzbetreiber lässt entsprechendes Messkonzept zu
separater Zähler für Heizstrom Lösung 2 Einbau eines 4 Quadrantenzählers Nur möglich bei Strombezug von badenova (Wärme Duo)
separater Zähler für Heizstrom Lösung 3 Betrieb der Heizung über Haushaltszähler 2 Zählerplätze eingespart Wirtschaftlich nur sinnvoll bei geringem Verbrauch der Heizung Freie Wahl des Stromanbieters
separater Zähler für Heizstrom Lösung 4 Beibehalten beider Zähler PV-Eigenverbrauch nur für Haushalt Wirtschaftlich sinnvoll bei hohem Verbrauch der Heizung Freie Wahl des Stromanbieters
KFZ - Ladestation Zurückerstattung der MwSt, wenn auf einer Rechnung mit der PVA Solares Überschußladen möglich Evtl. Größe der Batterie erhöhen 450 Zuschuß wenn badenova Ökostrom aktiv Kunde Meldung beim Netzbetreiber
Montage der PVA Absturzsicherung für Monteure Einhaltung Vorschriften der Berufsgenossenschaft Bei fahrlässigem Verhalten kann Anlagenbetreiber mitverantwortlich sein Meldung an Hausratversicherung, da erhöhtes Einbruchsrisiko
Nachweise und Meldungen nach Installation der Anlage Fertigmeldung etc. beim Netzbetreiber (Installateur) Meldung Bundesnetzagentur (Betreiber) Bei Anlagen mit Speicher zusätzlich: Meldung Marktstammdatenregister (Betreiber) Bei L-Bank Förderung Meldung Speichermonitoring-bw (Betreiber) Verwendungsnachweis etc. (vom Installateur)
Wartung und Reinigung Wartung Sichtkontrolle mindestens jährlich permanente Überwachung und Dokumentation der Erträge Wartung durch Installationsbetrieb alle 3-5 Jahre sinnvoll Reinigung je nach Verschmutzung der Module jährlich am besten im Frühjahr vor den Ertragsstarken Monaten Mai und Juni mit weicher Bürste oder Schwamm nicht mit dem Hochdruckreiniger!
EEG - Einspeisevergütung
Vielen Dank!