Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

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1 Photovoltaik-Anlagen nach EEG Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016

2 Vier Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung (ab 10 kwp nur bis zum ) Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen werden vollständig direkt über einen separaten Zähler in das Netz eingespeist. 2. Selbstverbrauch/Überschußeinspeisung (2009 bis ) nur für Anlagen bis 30 kwp nur für Anlagen bis 500 kwp Übergangsvorschriften für bestimmte Anlagen 3. Marktintegration ( bis ) 4. Einspeisung nach EEG 2014 (ab ) 2

3 Volleinspeisung öffentliches Stromnetz PNG 100 % Einspeisung A C Verbrauch Erzeugung 3

4 Überschußeinspeisung öffentliches Stromnetz PNG Zweirichtungs- Zähler A B x % Einspeisung nur überschüssige Mengen werden in das Netz eingespeist Gebäude-Installation / Zählerschrank im Haus C Verbrauch Erzeugung 4

5 Überschußeinspeisung Zählwerk A : Mengen, die aus dem Netz bezogen werden, weil der PV- Strom nicht ausreicht. Diese Mengen stellt der Stromlieferant in Rechnung. Zählwerk B : Mengen, die in der PV-Anlage erzeugt wurden, aber nicht genutzt werden können. Diese Überschußmenge wird in das Stromnetz eingespeist. Zählwerk C : Mengen, die insgesamt von der PV-Anlage erzeugt werden. 5

6 Überschußeinspeisung mit ehz ehz : elektronischer Haushaltszähler Ausführung als Zweirichtungszähler Richtung A : was wird aus dem Netz bezogen Richtung B : was wird in das Netz eingespeist (verschiedene Ausführungen möglich) 6

7 Anzeige des ehz - Zweirichtungszähler - OBIS- Kennzahl Zählwerk- Stand in kwh A B 1.8.X : Bezug aus dem Netz 2.8.X : Einspeisung in das Netz 7

8 Anzeige des ehz - Varianten - gleichzeitige Anzeige in beiden Zeilen A B Zählerstand Netz an Kunde - tariflos Kunde an Netz tariflos oder bei HT/NT Netz an Kunde HT Netz an Kunde NT Kunde an Netz tariflos abwechselnde Anzeige in der ersten Zeile (ohne HT/NT) A B 8

9 Zusatzinfo Display abwechselnde Anzeige in der ersten Zeile ohne HT/NT A B Zählerstand Netz an Kunde - tariflos Kunde an Netz tariflos oder bei HT/NT Netz an Kunde HT Netz an Kunde NT Kunde an Netz tariflos mit HT/NT A HT A NT B 9

10 Erzeugungszähler PV-Anlage Zählwerk C : Mengen, die insgesamt von der PV- Anlage erzeugt werden. C 10

11 EDL21-Zähler - zweite Displayzeile - erste Displayzeile zweite Displayzeile Im Ursprungs-Zustand bleibt beim EDL21-Zähler die zweite Zeile im Display leer. Auf Wunsch kann der Kunde dort jedoch Daten zu seinem Strombezug aus dem Netz anzeigen lassen. Diese Daten sind jedoch für die Abrechnung nicht relevant und werden nicht abgelesen. 11

12 Zahlenbeispiel kwh p.a kwh p.a. Erzeugung PV-Strom : kwh p.a. (C) Verbrauch : kwh p.a. Von der erzeugten Menge können kwh p.a. selbst genutzt werden kwh p.a. werden in das Netz zurückgespeist (B). Die fehlenden kwh p.a. sind aus dem Stromnetz zu beziehen (A). 12

13 Nachts ist es dunkel Erzeugung PV-Strom : kwh p.a. (C) Verbrauch : kwh p.a. Von der erzeugten Menge können kwh p.a. selbst genutzt werden kwh p.a. werden in das Netz zurückgespeist (B). Die fehlenden kwh p.a. sind aus dem Stromnetz zu beziehen (A) kwh p.a kwh p.a. Obwohl die PV-Anlage mehr Strom produziert, als verbraucht wird, kann der Bedarf nur teilweise durch PV-Strom gedeckt werden, da der Strom üblicherweise nicht gespeichert werden kann. 13

14 Abrechnung bei Selbstverbrauch (SV) Die gesamte erzeugte Menge (C) wird dem Anlagenbetreiber mit dem aktuell gültigen Preis vergütet, so als sei der Strom zu 100% in das Stromnetz eingespeist worden. Der aus der PV-Anlage selbstverbrauchte Strom (C B) wird mit dem Gutschrifts- Betrag verrechnet. Gutschrift über die gesamte Erzeugung Abzug selbstverbrauchter Anteil 14

15 PV-Vergütungssätze BNetzA 15

16 Berechnungsgrundlagen Marktintegrationsmengen Anlagen bis 10 kwp? Vergütungsrelevant : B 9,8 kwp Zähler C nicht erforderlich, ein Zählerplatz sollte vorgesehen werden. Zur steuerlichen Berücksichtigung könnte ein Erzeugungszähler erforderlich werden. 16

17 Berechnungsgrundlagen Marktintegrationsmengen Anlagen > 10 kwp 10,8 kwp Variante A Vergütet werden bis zu 90% der erzeugten Menge (C), jedoch maximal die in das Netz zurückgespeisten kwh (B). C = kwh, B = kwh, A = kwh C x 0,9 = kwh zu vergüten sind kwh, davon zum EEG-Preis und 500 kwh zum Marktwert 17

18 Berechnungsgrundlagen Marktintegrationsmengen Anlagen > 10 kwp 10,8 kwp Variante B Vergütet werden bis zu 90% der erzeugten Menge (C), jedoch maximal die in das Netz zurückgespeisten kwh (B). C = kwh, B = kwh, A = kwh Zu vergüten sind kwh zum EEG-Preis, der Rest wurde in der Kundenanlage verbraucht (keine Vergütung!) und verdrängt Bezug vom Lieferanten (A) 18

19 Berechnungsgrundlagen Marktintegrationsmengen Anlagen > 10 kwp 10,8 kwp Vergütet werden bis zu 90% der erzeugten Menge (C), jedoch maximal die in das Netz zurückgespeisten kwh (B). Übergangsfrist, bis Ende 2013 gelten 100 % 19

20 Mengen Marktintegration Anlagen > 10 kwp B C 20

21 Anlagenerweiterung > 10 kwp Bezug aus dem Netz : A Einspeisung in das Netz aus I : C Einspeisung in das Netz aus II : B - C Selbstverbrauch aus I D C Selbstverbrauch aus II E ( B C ) 21

22 Anlagenerweiterung > 10 kwp Anlage I : 7 kwp 07/2012 Vergütung Menge : C Preis : 07/2012; Zone bis 10 kwp Anlage II : 5 kwp 05/2013 Verklammerung mit Anlage I Menge : B C, wenn (B-C)<0,9xE Preise : 05/ kw in Zone bis 10 kwp 2 kw in Zone bis 40 kwp 22

23 EEG 2014 öffentliches Stromnetz PNG Zweirichtungs- Zähler A B Einspeisung - überschüssige Mengen werden in das Netz eingespeist und vergütet. Gebäude-Installation / Zählerschrank im Haus Zählerplatz erforderlich! Erzeugung 23

24 EEG-Umlage - Grundprinzip bisher : EEG-Umlage Lieferant Menge A : EEG-Umlage über normale Stromrechnung zusätzlich : EEG-Umlage Netzbetreiber Menge C - B : EEG-Umlage zusätzliche Rechnung Pfalzwerke Netz AG Die EEG-Umlage beträgt für das Jahr ,170 ct/kwh. 24

25 EEG-Umlage vielfältige Detailfragen Grundsatz : Jede kwh ist umlagepflichtig, aber es gibt Ausnahmen Sonderregelung für Kleinanlagen Bestandschutz für die meisten Altanlagen, bei einem Betreiberwechsel fällt der Bestandschutz weg. Abweichende Zuständigkeit : Pfalzwerke Netz AG oder Amprion GmbH Details sind im EEG 2014 und der Ausgleichsmechanismusverordnung festgelegt, Leitfaden der BNetzA beachten Melde- und Nachweispflicht liegt beim Anlagenbetreiber 25

26 Anlagenerweiterungen Bei Erweiterung bestehender Anlagen ist ein Messkonzept abzustimmen. Abgrenzungszähler sind einzuplanen. 26

27 EEG-Umlage für eigenerzeugten Strom Als Verteilnetzbetreiber können wir derzeit keine Aussage zu den Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber machen. Zur Ermittlung des Anteils der Eigenversorgung sind Stromzähler erforderlich. Die Nutzung privater Zähler ist nicht möglich. 27

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