Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen
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- Arnim Böhm
- vor 7 Jahren
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1 Messkonzepte und Abrechnungshinweise Ausgabe
2 Inhalt Vorwort Allgemeines Anforderungen an Zählerplätze Kundeneigene Zähler Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage... 5 MK 1: Volleinspeisung... 5 MK 2: Überschusseinspeisung... 6 MK 3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen)... 8 MK 4: Einspeisung mit Erzeugungsmessung... 9 MK 5: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung MK 6: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung MK 7: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK 8: Selbstversorgergemeinschaft MK 9: Selbstversorgergemeinschaft MK 10: Selbstversorgergemeinschaft Messkonzepte für Anlagen mit Wärmepumpen MK WP1: mit Wärmepumpe (ohne Wärmepumpentarif) MK WP2: Einzelne Erzeugungsanlage mit Wärmepumpe (ohne Wärmepumpentarif) MK WP3: mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) MK WP4: mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) MK WP5: mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) MK WP6: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) Seite 2 von 21
3 Vorwort Aufgrund der Komplexität der Vergütungsregeln nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind in diesem Dokument verschiedene Messkonzepte aufgeführt. Die grundsätzliche Auswahl trifft der Anlagenbetreiber. Der betreiber ist allerdings verpflichtet, das gewählte Messkonzept auf Konformität mit dem EEG, dem KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen. In diesem Dokument sind verschiedenste Messkonzepte für die verschiedensten Anlagen aufgelistet. Der Anlagenbetreiber kann sich anhand dieses Dokumentes orientieren und das für ihn passende Messkonzept wählen. Ausgelegt sind sämtliche Messkonzepte für Anlagen, die nach dem 1.August 2014 errichtet oder erweiter werden. Beim Wechsel von einem Messkonzept zu einem anderen können Umbauten notwendig werden. Ergänzende Hinweise: Dieser Hinweis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere nachgenannte spezifische Anforderungen an die Messung und Abrechnung werden nicht berücksichtigt: technische Ausführung der Zähler (Lastgangzähler, Wandler usw.) Einsatz von Messsystemen Vorgaben für Anlagen am Mittelspannungsnetz Abrechnungsbeispiele für Direktvermarkung Seite 3 von 21
4 2. Allgemeines Es ist grundsätzlich anzustreben, dass Eigentumsgrenze und Ort der Messung (Liefer- und Leistungsgrenze) übereinstimmen Anforderungen an Zählerplätze In der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz sind die Anforderungen an Zählerplätze im Niederspannungsnetz geregelt. Ergänzende Anforderungen können den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH entnommen werden Kundeneigene Zähler Bzgl. Messung ist der 10 Abs. 1 EEG 2014 maßgeblich. Dort heißt es: Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem betreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Für Messstellenbetrieb und Messung gelten die Bestimmungen der 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes und der auf Grund von 21i des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Grundsätzlich ist ein kundeneigener Messstellenbetrieb nach Gesetzeslage bei EEG-Anlagen nicht mehr vorgesehen (Ausnahmen sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen). Seite 4 von 21
5 3. Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage MK 1: Volleinspeisung L Windkraftanlagen PV-Freiflächenanlagen PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden : Zähler für Bezug und Lieferung : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG Seite 5 von 21
6 MK 2: Überschusseinspeisung L Anlagen 10 kw und Selbstverbrauch kwh pro Jahr : Zähler für Bezug und Lieferung : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis VNB-Bilanzkreis oder Händlerbilanzkreis bei KWK-Anlagen Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermiedene nutzung und gesetzlicher Zuschlag) Allgemeine Hinweise: Eins separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 6 von 21
7 MK 3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Z 2 L Anlagen > 10 kw Anlagen 10 kw mit Selbstverbrauch > kwh pro Jahr KWK-Einspeisung mit gesetzlichem Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlage in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG Z 2L : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis VNB-Bilanzkreis oder Händlerbilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlichem Zuschlag beim KWKG Allgemeine Hinweise: Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe ist aufgrund der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Seite 7 von 21
8 4. Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) Der Begriff Gleiche Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge ist bei der Auswahl von Messkonzepten in Verbindung mit PV-Anlagenerweiterungen besonders zu beachten. Besondere Vorgaben für gemeinsame Messeinrichtungen Laut 33 Abs. 4 EEG 2012-II dürfen Anlagen nur über eine gemeinsame Messeinrichtung gemessen werden, wenn für sie die gleiche Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge gilt. Diese Vorgabe wurde in Verbindung mit Marktintegrationsmodell für PV-Gebäudeanlagen mit einer Leistung über 10 kwp bis 1 MWp eingeführt und betrifft Inbetriebnahmen von i.d.r bis Wesentlich ist, dass mit dem EEG 2014 (Inbetriebnahmen ab ) diese Vorgabe weiterhin gilt. (Hinweis: Beim Marktintegrationsmodell ist die vergütungsfähige Strom-menge auf maximal 90% begrenzt.) Unter Berücksichtigung der vergütungstechnischen Zusammenfassung der Anlagen nach 32 EEG 2014 sind die entsprechenden Messkonzepte auszuwählen. Die nachstehende Matrix zeigt die möglichen Messkonzepte. Tabelle 1: Kombination von PV-Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahmen zu unterschiedlichen EEG-Versionen PV-Gebäudeanlage 1 PV-Gebäudeanlage 1 MK 4 MK 5 EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I x x x - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) x x x - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) x EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2014 x x x - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) x x x - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) x x x - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) x EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) x EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2014 x x x - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG x EEG 2014 EEG 2014 x x x - MK 6 MK 7 Seite 8 von 21
9 MK 4: Einspeisung mit Erzeugungsmessung L Windpark PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Voraussetzung Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Zähler für Bezug und Lieferung : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG Seite 9 von 21
10 MK 5: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung L Anlagen in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommengen Z 2 Z 2L Voraussetzung Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Z 2L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) Allgemeine Hinweise: Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe ist aufgrund der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 10 von 21
11 MK 6: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung Z 2 Z 3 L EEG-Überschusseinspeisung von Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag auf Gesamterzeugung Anlagen in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Z 2L Z 3L Voraussetzung Gleicher Energieträger (Ausnahme: Anlagen in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG) : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L, Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Allgemeine Hinweise: kwh-aufteilung nach erzeugter Menge (keine Inanspruchnahme des 32 Abs.3 EEG 2014) Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe ist aufgrund der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 11 von 21
12 MK 7: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Z 4 Z 3 Kombination EEG- und KWK- Einspeisung Kombination EEG-Einspeisung mit unterschiedlichen Energieträgern (z.b. Kleinwindanlage und PV- Anlage) PV-Anlagen mit unterschiedlicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Z 2 L Z 4L Z 3L Z 2L Voraussetzung Werden beide Anlagen in Selbstverbrauch betrieben, so ist EA2 bei PV und Wasser-kraft auf 30 kw *1) und bei einer BHKW-Anlage auf 50 kw *2) begrenzt. *1) lt. BMF-Schreiben IV D2- S7124/07/10002:003 v. 21. Mai 11 *2) lt. Clearingstellenverfahren 2011/2/2 vom 30. März 2012 Im grauen Bereich dürfen keine Verbraucher angeschlossen sein. : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 3, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Abhängig von der Anlagenleistung und dem Vergütungskonzept kann ggf. auf die Zähler Z 2 und/oder Z 3 verzichtet werden. : Händlerbilanzkreis L, Z 4L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L, Z 4L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L, Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 12 von 21
13 5. Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK 8: Z 2 Selbstversorgergemeinschaft Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt Z 2L L Nutzer 1 Z N1 Z N2 Z N3 Z Nn Nutzer 2 Nutzer 3 Nutzer n : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Für den betreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z Nn ) nicht relevant BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierung Voraussetzung Alle Nutzer werden von der Selbstversorgergemeinschaft versorgt ( Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, dass alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehme (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. : Händlerbilanzkreis L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Z1, Z2: SLP oder RLM nach NB-Vorgaben (direkte oder halbindirekte Messung nach NB-Vorgaben) Hinweis für den Fall RLM am Übergabepunkt : Aufgrund 12 Abs. 1 StromNZV besteht die Möglichkeit die Grenze von kwh/a nach oben zu verschieben. : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 13 von 21
14 MK 9: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung (2 Sammelschienenmodell) für aus dem versorgte Anschlussnutzer L BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Z 2 Z N1 Z N2 Z N3 Z 3 Z 2L Z 3B Nutzer 1 Nutzer 2 Nutzer 3 Nutzer 4 aus versorgt : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Z 3 : Zähler für Bezug Voraussetzung Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Für den betreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z N3 ) nicht relevant Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehme (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen., Z 3B : Händlerbilanzkreis L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte, Z 2, Z 3 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben (direkte oder halbindirekte Messung nach NB- Vorgaben) Hinweis für den Fall RLM am Übergabepunkt : Aufgrund 12 Abs. 1 StromNZV besteht die Möglichkeit die Grenze von kwh/a nach oben zu verschieben., Z 3B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 14 von 21
15 MK 10: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösung für aus dem versorgte Anschlussnutzer L BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen : Z 2 : Z 3 : Z 2 PV-Anlage Z 2L Z N1 Z N2 Z 3 Z N4 Nutzer 1 Z 3B Nutzer 2 Nutzer 3 Nutzer n aus versorgt Zähler für Bezug und Lieferung Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Zähler für Bezug Für den betreiber sind die Unterzähler (Z N1, Z N2, Z N4 ) nicht relevant Voraussetzung Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Dieses Messkonzept ist mit dem betreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ablese- und Abrechnungsmodalitäten Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehme (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. Hinweis: Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermittel. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem versorgt werden., Z 3B : Händlerbilanzkreis L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte, Z 2, Z 3 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben (direkte oder halbindirekte Messung nach NB-Vorgaben) Hinweis für den Fall RLM am Übergabepunkt : Aufgrund 12 Abs. 1 StromNZV besteht die Möglichkeit die Grenze von kwh/a nach oben zu verschieben., Z 3B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 15 von 21
16 6. Messkonzepte für Anlagen mit Wärmepumpen MK WP1: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (ohne Wärmepumpentarif) Hausanschluss mit Wärmepumpe Kein Rundsteuerempfänger für die Wärmepumpe vorhanden Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet. Wärmepumpe : Zähler für den Bezug : Händlerbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung Seite 16 von 21
17 MK WP2: Einzelne Erzeugungsanlage mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (ohne Wärmepumpentarif) L PV-Anlage mit Wärmepumpe Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet Z 2 Z 2L Wärmepumpe Die Verwendung des Zählers Z 2 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt (optional) Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermiedene nutzung und gesetzlicher Zuschlag) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlichem Zuschlag beim KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Eins separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 17 von 21
18 MK WP3: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 2 Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet Z 2B Wärmepumpe, Z 2 : Zähler für den Bezug, Z 2 :Händlerbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung Z 2B : Preisblätter nutzung/stromlieferung (eventuell WP-Tarif ) Seite 18 von 21
19 MK WP4: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 2 Z 3 L Z 2B Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet vermindert nur Bezug der Wärmepumpe Separater Zählpunkt für Z 3L Wärmepumpe : Zähler für den Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für den Bezug Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich Die Verwendung des Zählers Z 3 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften., Z 2B : Händlerbilanzkreis L, Z 3L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB- Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung (eventuell WP-Tarif ) Z 2B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermied. nutzung und gesetzl. Zuschlag) Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlichem Zuschlag beim KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 19 von 21
20 MK WP5: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 2 Z 2B Z 2L Z 3 Z 3L L Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet mindert den Bezug der Wärmepumpe und der Position von Wärmepumpe und kann vertauscht werden Wärmepumpe, Z 2 : Zähler für Bezug und Lieferung Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Die Verwendung von Zähler Z 3 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften., Z 2B : Händlerbilanzkreis L, Z L2 : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 3L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt (optional) Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung (eventuell WP-Tarif ) Z 2B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L, Z 2L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermi. nutzung und gesetzl. Zuschlag) Z 3L : Ermittlung Selbstkostenverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzl. Zuschlag bei KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahrhaben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 20 von 21
21 MK WP6: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 3 L Z 3B Z 3L PV-Anlage mit Wärmepumpe Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet Z 2 Z 4 Z 2L Z 4L Wärmepumpe, Z 3 : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Die Verwendung des Zähler Z 2 und Z 4 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften., Z 3B : Händlerbilanzkreis L, Z 3L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L, Z 4L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt (optional) Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers), Z 3B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L, Z 3L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermiedene nutzung und gesetzlicher Zuschlag) Z 2L, Z 4L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzl. Zuschlag beim KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Eins separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 21 von 21
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