Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen"

Transkript

1 Messkonzepte und Abrechnungshinweise Ausgabe

2 Inhalt Vorwort Allgemeines Anforderungen an Zählerplätze Kundeneigene Zähler Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage... 5 MK 1: Volleinspeisung... 5 MK 2: Überschusseinspeisung... 6 MK 3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen)... 8 MK 4: Einspeisung mit Erzeugungsmessung... 9 MK 5: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung MK 6: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung MK 7: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK 8: Selbstversorgergemeinschaft MK 9: Selbstversorgergemeinschaft MK 10: Selbstversorgergemeinschaft Messkonzepte für Anlagen mit Wärmepumpen MK WP1: mit Wärmepumpe (ohne Wärmepumpentarif) MK WP2: Einzelne Erzeugungsanlage mit Wärmepumpe (ohne Wärmepumpentarif) MK WP3: mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) MK WP4: mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) MK WP5: mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) MK WP6: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit Wärmepumpe (mit Wärmepumpentarif) Seite 2 von 21

3 Vorwort Aufgrund der Komplexität der Vergütungsregeln nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind in diesem Dokument verschiedene Messkonzepte aufgeführt. Die grundsätzliche Auswahl trifft der Anlagenbetreiber. Der betreiber ist allerdings verpflichtet, das gewählte Messkonzept auf Konformität mit dem EEG, dem KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen. In diesem Dokument sind verschiedenste Messkonzepte für die verschiedensten Anlagen aufgelistet. Der Anlagenbetreiber kann sich anhand dieses Dokumentes orientieren und das für ihn passende Messkonzept wählen. Ausgelegt sind sämtliche Messkonzepte für Anlagen, die nach dem 1.August 2014 errichtet oder erweiter werden. Beim Wechsel von einem Messkonzept zu einem anderen können Umbauten notwendig werden. Ergänzende Hinweise: Dieser Hinweis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere nachgenannte spezifische Anforderungen an die Messung und Abrechnung werden nicht berücksichtigt: technische Ausführung der Zähler (Lastgangzähler, Wandler usw.) Einsatz von Messsystemen Vorgaben für Anlagen am Mittelspannungsnetz Abrechnungsbeispiele für Direktvermarkung Seite 3 von 21

4 2. Allgemeines Es ist grundsätzlich anzustreben, dass Eigentumsgrenze und Ort der Messung (Liefer- und Leistungsgrenze) übereinstimmen Anforderungen an Zählerplätze In der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz sind die Anforderungen an Zählerplätze im Niederspannungsnetz geregelt. Ergänzende Anforderungen können den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH entnommen werden Kundeneigene Zähler Bzgl. Messung ist der 10 Abs. 1 EEG 2014 maßgeblich. Dort heißt es: Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem betreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Für Messstellenbetrieb und Messung gelten die Bestimmungen der 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes und der auf Grund von 21i des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Grundsätzlich ist ein kundeneigener Messstellenbetrieb nach Gesetzeslage bei EEG-Anlagen nicht mehr vorgesehen (Ausnahmen sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen). Seite 4 von 21

5 3. Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage MK 1: Volleinspeisung L Windkraftanlagen PV-Freiflächenanlagen PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden : Zähler für Bezug und Lieferung : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG Seite 5 von 21

6 MK 2: Überschusseinspeisung L Anlagen 10 kw und Selbstverbrauch kwh pro Jahr : Zähler für Bezug und Lieferung : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis VNB-Bilanzkreis oder Händlerbilanzkreis bei KWK-Anlagen Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermiedene nutzung und gesetzlicher Zuschlag) Allgemeine Hinweise: Eins separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 6 von 21

7 MK 3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Z 2 L Anlagen > 10 kw Anlagen 10 kw mit Selbstverbrauch > kwh pro Jahr KWK-Einspeisung mit gesetzlichem Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlage in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG Z 2L : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis VNB-Bilanzkreis oder Händlerbilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlichem Zuschlag beim KWKG Allgemeine Hinweise: Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe ist aufgrund der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Seite 7 von 21

8 4. Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) Der Begriff Gleiche Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge ist bei der Auswahl von Messkonzepten in Verbindung mit PV-Anlagenerweiterungen besonders zu beachten. Besondere Vorgaben für gemeinsame Messeinrichtungen Laut 33 Abs. 4 EEG 2012-II dürfen Anlagen nur über eine gemeinsame Messeinrichtung gemessen werden, wenn für sie die gleiche Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge gilt. Diese Vorgabe wurde in Verbindung mit Marktintegrationsmodell für PV-Gebäudeanlagen mit einer Leistung über 10 kwp bis 1 MWp eingeführt und betrifft Inbetriebnahmen von i.d.r bis Wesentlich ist, dass mit dem EEG 2014 (Inbetriebnahmen ab ) diese Vorgabe weiterhin gilt. (Hinweis: Beim Marktintegrationsmodell ist die vergütungsfähige Strom-menge auf maximal 90% begrenzt.) Unter Berücksichtigung der vergütungstechnischen Zusammenfassung der Anlagen nach 32 EEG 2014 sind die entsprechenden Messkonzepte auszuwählen. Die nachstehende Matrix zeigt die möglichen Messkonzepte. Tabelle 1: Kombination von PV-Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahmen zu unterschiedlichen EEG-Versionen PV-Gebäudeanlage 1 PV-Gebäudeanlage 1 MK 4 MK 5 EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I x x x - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) x x x - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) x EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2014 x x x - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) x x x - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) x x x - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) x EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) x EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2014 x x x - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG x EEG 2014 EEG 2014 x x x - MK 6 MK 7 Seite 8 von 21

9 MK 4: Einspeisung mit Erzeugungsmessung L Windpark PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Voraussetzung Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Zähler für Bezug und Lieferung : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG Seite 9 von 21

10 MK 5: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung L Anlagen in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommengen Z 2 Z 2L Voraussetzung Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Z 2L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) Allgemeine Hinweise: Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe ist aufgrund der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 10 von 21

11 MK 6: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung Z 2 Z 3 L EEG-Überschusseinspeisung von Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag auf Gesamterzeugung Anlagen in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Z 2L Z 3L Voraussetzung Gleicher Energieträger (Ausnahme: Anlagen in kaufmännischbilanzieller Weitergabe nach EEG) : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L, Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Allgemeine Hinweise: kwh-aufteilung nach erzeugter Menge (keine Inanspruchnahme des 32 Abs.3 EEG 2014) Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe ist aufgrund der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 11 von 21

12 MK 7: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Z 4 Z 3 Kombination EEG- und KWK- Einspeisung Kombination EEG-Einspeisung mit unterschiedlichen Energieträgern (z.b. Kleinwindanlage und PV- Anlage) PV-Anlagen mit unterschiedlicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Z 2 L Z 4L Z 3L Z 2L Voraussetzung Werden beide Anlagen in Selbstverbrauch betrieben, so ist EA2 bei PV und Wasser-kraft auf 30 kw *1) und bei einer BHKW-Anlage auf 50 kw *2) begrenzt. *1) lt. BMF-Schreiben IV D2- S7124/07/10002:003 v. 21. Mai 11 *2) lt. Clearingstellenverfahren 2011/2/2 vom 30. März 2012 Im grauen Bereich dürfen keine Verbraucher angeschlossen sein. : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 3, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Abhängig von der Anlagenleistung und dem Vergütungskonzept kann ggf. auf die Zähler Z 2 und/oder Z 3 verzichtet werden. : Händlerbilanzkreis L, Z 4L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L, Z 4L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L, Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 12 von 21

13 5. Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK 8: Z 2 Selbstversorgergemeinschaft Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt Z 2L L Nutzer 1 Z N1 Z N2 Z N3 Z Nn Nutzer 2 Nutzer 3 Nutzer n : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Für den betreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z Nn ) nicht relevant BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierung Voraussetzung Alle Nutzer werden von der Selbstversorgergemeinschaft versorgt ( Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, dass alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehme (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. : Händlerbilanzkreis L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte Z1, Z2: SLP oder RLM nach NB-Vorgaben (direkte oder halbindirekte Messung nach NB-Vorgaben) Hinweis für den Fall RLM am Übergabepunkt : Aufgrund 12 Abs. 1 StromNZV besteht die Möglichkeit die Grenze von kwh/a nach oben zu verschieben. : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 13 von 21

14 MK 9: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung (2 Sammelschienenmodell) für aus dem versorgte Anschlussnutzer L BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Z 2 Z N1 Z N2 Z N3 Z 3 Z 2L Z 3B Nutzer 1 Nutzer 2 Nutzer 3 Nutzer 4 aus versorgt : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Z 3 : Zähler für Bezug Voraussetzung Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Für den betreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z N3 ) nicht relevant Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehme (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen., Z 3B : Händlerbilanzkreis L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte, Z 2, Z 3 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben (direkte oder halbindirekte Messung nach NB- Vorgaben) Hinweis für den Fall RLM am Übergabepunkt : Aufgrund 12 Abs. 1 StromNZV besteht die Möglichkeit die Grenze von kwh/a nach oben zu verschieben., Z 3B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 14 von 21

15 MK 10: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösung für aus dem versorgte Anschlussnutzer L BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen : Z 2 : Z 3 : Z 2 PV-Anlage Z 2L Z N1 Z N2 Z 3 Z N4 Nutzer 1 Z 3B Nutzer 2 Nutzer 3 Nutzer n aus versorgt Zähler für Bezug und Lieferung Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Zähler für Bezug Für den betreiber sind die Unterzähler (Z N1, Z N2, Z N4 ) nicht relevant Voraussetzung Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Dieses Messkonzept ist mit dem betreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ablese- und Abrechnungsmodalitäten Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehme (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. Hinweis: Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermittel. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem versorgt werden., Z 3B : Händlerbilanzkreis L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK, Händler-BK oder VNB-BK bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevante Zählpunkte, Z 2, Z 3 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben (direkte oder halbindirekte Messung nach NB-Vorgaben) Hinweis für den Fall RLM am Übergabepunkt : Aufgrund 12 Abs. 1 StromNZV besteht die Möglichkeit die Grenze von kwh/a nach oben zu verschieben., Z 3B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis und vermiedene nutzung) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlicher Zuschlag beim KWKG Seite 15 von 21

16 6. Messkonzepte für Anlagen mit Wärmepumpen MK WP1: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (ohne Wärmepumpentarif) Hausanschluss mit Wärmepumpe Kein Rundsteuerempfänger für die Wärmepumpe vorhanden Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet. Wärmepumpe : Zähler für den Bezug : Händlerbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung Seite 16 von 21

17 MK WP2: Einzelne Erzeugungsanlage mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (ohne Wärmepumpentarif) L PV-Anlage mit Wärmepumpe Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet Z 2 Z 2L Wärmepumpe Die Verwendung des Zählers Z 2 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) : Händlerbilanzkreis L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt (optional) Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermiedene nutzung und gesetzlicher Zuschlag) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlichem Zuschlag beim KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Eins separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 17 von 21

18 MK WP3: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 2 Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet Z 2B Wärmepumpe, Z 2 : Zähler für den Bezug, Z 2 :Händlerbilanzkreis Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung Z 2B : Preisblätter nutzung/stromlieferung (eventuell WP-Tarif ) Seite 18 von 21

19 MK WP4: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 2 Z 3 L Z 2B Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet vermindert nur Bezug der Wärmepumpe Separater Zählpunkt für Z 3L Wärmepumpe : Zähler für den Bezug und Lieferung Z 2 : Zähler für den Bezug Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich Die Verwendung des Zählers Z 3 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften., Z 2B : Händlerbilanzkreis L, Z 3L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB- Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung (eventuell WP-Tarif ) Z 2B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermied. nutzung und gesetzl. Zuschlag) Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzlichem Zuschlag beim KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 19 von 21

20 MK WP5: mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 2 Z 2B Z 2L Z 3 Z 3L L Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet mindert den Bezug der Wärmepumpe und der Position von Wärmepumpe und kann vertauscht werden Wärmepumpe, Z 2 : Zähler für Bezug und Lieferung Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Die Verwendung von Zähler Z 3 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften., Z 2B : Händlerbilanzkreis L, Z L2 : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 3L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt (optional) Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers) : Preisblätter nutzung/stromlieferung (eventuell WP-Tarif ) Z 2B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L, Z 2L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermi. nutzung und gesetzl. Zuschlag) Z 3L : Ermittlung Selbstkostenverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzl. Zuschlag bei KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Ein separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahrhaben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 20 von 21

21 MK WP6: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (mit Wärmepumpentarif) Z 3 L Z 3B Z 3L PV-Anlage mit Wärmepumpe Wärmepumpe ist für Rundsteuerempfänger vorbereitet Z 2 Z 4 Z 2L Z 4L Wärmepumpe, Z 3 : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Die Verwendung des Zähler Z 2 und Z 4 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften., Z 3B : Händlerbilanzkreis L, Z 3L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag Z 2L, Z 4L : nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt (optional) Entsprechend den Technischen Mindestanforderungen des betreibers: Z n : SLP oder RLM nach Vorgaben des betreibers (direkte oder halbindirekte Messung nach Vorgaben des betreibers), Z 3B : Preisblätter nutzung/stromlieferung L, Z 3L : Gesetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütung nach KWKG (üblicher Preis, vermiedene nutzung und gesetzlicher Zuschlag) Z 2L, Z 4L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) bzw. gesetzl. Zuschlag beim KWKG (optional) Allgemeine Hinweise: Eins separater Erzeugungszähler ist bei Eigenversorgung für Anlagen 10 kwp, die nach dem EEG 2014 gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbstverbrauch kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich. Seite 21 von 21

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 04.2017 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 02.2014 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 09.2017 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2011 Blatt 1 von 1 Bodelschwinghstr. 1, 97421 Schweinfurt Tel.: 09721/931-429

Mehr

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden.

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden. Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 03.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 04.2017 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

VBEWII Energie.Wosser. Leben.

VBEWII Energie.Wosser. Leben. technische Vorgaben Hinweise zu den Auswahiblättern der Messkonzepte fu r Erzeugu ngsanlagen Energie.Wosser. Leben. Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem ErneuerbareEnergienGesetz

Mehr

Messkonzepte für. Erzeugungsanlagen. Version 1.0

Messkonzepte für. Erzeugungsanlagen. Version 1.0 Messkonzepte für n Version 1.0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...- 1-1 Allgemeines...- 2-2 Messkonzepte für n...- 3-2.1 Messkonzepte für einzelne n...- 4-2.1.1 Volleinspeisung...- 4-2.1.2 Eigenverbrauch

Mehr

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2003 Seite 1 von 3 Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Kontaktdaten Stadtwerke Schweinfurt GmbH: Ansprechpartner:

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten):

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten): Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Formular Auswahl der Messkonzepte Zum Anschluss von Erzeugungsanlagen geben EEG und KWKG keine verbindlichen Messkonzepte vor. Der Anlagenbetreiber ist

Mehr

// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014)

// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014) // Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für n (Stand: 12/2014) Vorwort Die Förderung des eingespeisten beziehungsweise erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise

Mehr

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten):

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten): Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Formular Auswahl der Messkonzepte Zum Anschluss von Erzeugungsanlagen geben EEG und KWKG keine verbindlichen Messkonzepte vor. Der Anlagenbetreiber ist

Mehr

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2003 Seite 1 von 3 Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Kontaktdaten Stadtwerke Schweinfurt GmbH: Ansprechpartner:

Mehr

Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen

Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen Berlin, 5. Dezember 2016 Ansgar Wetzel, Bayernwerk AG für den FNN im VDE Vom Vertrag zur korrekten Abrechnung Bierkarte Frisch vom Fass

Mehr

Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV)

Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV) Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV) Die Einspeisung der gesamterzeugten Energiemenge erfolgt direkt in das Netz der TWO / des VNB und wird getrennt von der bestehenden Kundenanlage für

Mehr

Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen.

Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen. Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II Vorwort Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II um das Thema. Begriffsdefinitionen 2009 = Anlagen, die nach

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

(EEG 2009) 2009 (KWK G

(EEG 2009) 2009 (KWK G HINWEIS Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft Wärme Kopplung 2009 (KWK G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte

Mehr

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14 Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk

Mehr

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen () eines Anlagenbetreibers an das erfordert teilweise komplexe Schaltungen der Messeinrichtungen (Messkonzepte), um den Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Gesetz

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers

Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers Neuanlage Anlagenerweiterung Änderung des Anlagenbetreibers Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberin -- Vorname Name Straße/Hausnummer Telefon-/Faxnummer PL/Ort Anlagenanschrift - Straße/Hausnummer Gemarkung

Mehr

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31) Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG ( ) Clearingstelle EEG 23. September 2015 1 / 27 Inhalt 1 2 Befreiung bei vollständiger mit Strom aus Erneuerbaren Energien, 61 Abs.

Mehr

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern Inhalt 1 Anwendungsbereich... 1 2 Mindestens zu übermittelnde

Mehr

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung Photovoltaik-Anlagen nach EEG Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016 Vier Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung (ab 10 kwp nur bis zum 31.3.2012) Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen

Mehr

Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser

Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser Hintergrund Zur Vereinheitlichung der im Konzern angewendeten Meßkonzepte wurde das Fachteam EEG / KWKG vom NWK beauftragt Mustermeßkonzepte für Einspeiseanlagen zu

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Messkonzepte für n September 2014 Messkonzepte für n Im Folgenden sind die am häufigsten auftretenden Messkonzepte für den Anschluss einer skizziert. Bitte geben Sie auf der An-/Fertigmeldung für n die

Mehr

Anmeldeformular Eigenerzeugungsanlage. Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal

Anmeldeformular Eigenerzeugungsanlage. Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal Der Anschluss einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal GmbH setzt die Einhaltung einiger

Mehr

Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH

Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH Seite 1 Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH Anlagedaten (bitte Standort der Anlage angeben) Anlagenadresse: Straße Hausnummer Anlagenadresse:

Mehr

Anlage zu Ziffer 13 der TAB 2007 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Stand: 1. März 2017

Anlage zu Ziffer 13 der TAB 2007 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Stand: 1. März 2017 Anlage zu Ziffer 13 der TAB 2007 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Stand: 1. März 2017 Inhalt 1. Allgemeines..1 2. Volleinspeisung 2 2.1. Volleinspeisung einphasig......... 2 2.2. Volleinspeisung

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711

Mehr

Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH (StW)

Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH (StW) Stadtwerke Staßfurt GmbH Athenslebener Weg 15 39418 Staßfurt Anmeldenummer (Vermerk des Netzbetreibers) Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab )

Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab ) Stand: 01.01.2018 Netznutzung Strom Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab 01.01.2018) Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung

Mehr

BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKWP Wiedemann & Partner mbb WPG, Renatastr. 73, 80639 München Telefon: E-Mail: Internet: +49 / (0) 89/1272-271 info@bkwp.de www.bkwp.de München,

Mehr

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ? Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.08.2014? Künftig müssen sich auch Betreiber von neuen EEG- und hocheffizienten KWKG-Anlagen mit Eigenversorgung anteilig an der EEG-Umlage

Mehr

Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen

Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen 1. Allgemeine Angaben 1.1 Anlagenbetreiber: Ansprechpartner/Telefon/Fax 1.2 Standort der Anlage: Flur/rundstück/emarkung Telefon/Fax (ggf. Ansprechpartner

Mehr

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013 (MIM) nach 33 EEG 2012 (MIM) nach 33 EEG 2012 Geltungsbereich für PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, die eine Modulleistung > 10 kwp bis einschl. 1.000 kwp haben und nach dem 31.03.2012 in

Mehr

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für KWK Anlagen gültig ab 20. November 2014 1/15 Inhalt 1 Allgemeines...3 2 Benötigte Unterlagen (Checkliste)...4 3 Anschlusskriterien...5

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Hybrid Strom: KWK im Keller & PV auf dem Dach

Hybrid Strom: KWK im Keller & PV auf dem Dach Hybrid Strom: KWK im Keller & PV auf dem Dach Das virtuelle Kraftwerk in der Prosumerzelle, Institut für Elektrische Energietechnik Augsburg, 7. Oktober 2010 Gliederung Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mehr

Technische Mindestanforderungen für Strom-Messeinrichtungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. (Ausgabe September 2016)

Technische Mindestanforderungen für Strom-Messeinrichtungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. (Ausgabe September 2016) Technische Mindestanforderungen für Strom-Messeinrichtungen der (Ausgabe September 2016) Emmy-Noether-Straße 2 80992 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.09.2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Anwendungsbereich

Mehr

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 bzw. weitere Bestandsanlagen 61c und 61d EEG 2017 Bitte den Fragebogen zurücksenden an: Avacon

Mehr

Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem

Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem Anlage 1: Preisblätter für den Netzzugang Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem 01.01.2014 Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH weist darauf

Mehr

Mittelspannung 9,81 1,79 39,18 0,62. Niederspannung 19,64 4,79 95,95 1,74

Mittelspannung 9,81 1,79 39,18 0,62. Niederspannung 19,64 4,79 95,95 1,74 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

KWK im Keller & Solar auf dem Dach

KWK im Keller & Solar auf dem Dach Das virtuelle Hybrid-Strom-Kraftwerk in der Prosumer-Zelle KWK im Keller & Solar auf dem Dach, Institut für Elektrische Energietechnik Leipzig, 27. Januar 2011 Gliederung Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001697 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

NGO Ergänzung zur TAB 2007

NGO Ergänzung zur TAB 2007 Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH NGO Ergänzung zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a

Mehr

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht

Mehr

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar:

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar: Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2014 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

CHECKLISTE - MINDESTANFORDERUNGEN AN DEN NETZANSCHLUSS VON SPEICHERSYSTEMEN AM NIEDERSPANNUNGSNETZ

CHECKLISTE - MINDESTANFORDERUNGEN AN DEN NETZANSCHLUSS VON SPEICHERSYSTEMEN AM NIEDERSPANNUNGSNETZ CHECKLISTE - MINDESTANFORDERUNEN AN DEN NETZANSCHLUSS VON SPEICHERSYSTEMEN AM NIEDERSPANNUNSNETZ 1. Allgemeine Angaben Vorgangs-ID: (wenn bereits vorhanden) Anschlussnehmer Vorname, Name: Straße, Hausnummer:

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergieanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergieanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Anlagen an oder auf einem Gebäude. Freifläche oder Gebäude im Außenbereich nach 35 Baugesetzbuch

Anlagen an oder auf einem Gebäude. Freifläche oder Gebäude im Außenbereich nach 35 Baugesetzbuch Informationsmappe für eine Photovoltaik-Einspeiseanlage Anlagen an oder auf einem Gebäude Freifläche oder Gebäude im Außenbereich nach 35 Baugesetzbuch Damit wir Ihre Einspeiseanlage gesetzeskonform vergüten

Mehr

Ein Wegweiser durch die Fertigmeldung für Stromnetzanschlüsse von EWE NETZ

Ein Wegweiser durch die Fertigmeldung für Stromnetzanschlüsse von EWE NETZ Ein Wegweiser durch die Fertigmeldung für Stromnetzanschlüsse von EWE NETZ Die Bereiche sind am linken Rand nummeriert, damit Sie die Tipps besser zuordnen können. Tipps für ein leichteres Ausfüllen Bereich

Mehr

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom Version Oktober 2015 Herausgeber: Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies

Mehr

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab )

Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab ) Stand: 01.01.2017 Netznutzung Strom Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab 01.01.2017) Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nur erforderlich ist wenn eine Änderung an der Anlage vorgenommen wurde. Speichereinheiten

Mehr

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016 1 Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist im Regelfall eine ¼-Std.- Lastgangmessung mit Datenfernübertragung

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000996 Netznummer der Bundesnetzagentur:

Mehr

Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015

Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015 1 Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist eine ¼-Std.-Lastgangmessung

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Netzentgelte Strom 2017

Netzentgelte Strom 2017 Netzentgelte Strom 2017 Inhalt Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Zählpunkte mit Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netznutzungsentgelte für Zählpunkte mit Leistungsmessung 3 (Monatspreise) Preisblatt

Mehr

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Betreiber (Vertragspartner) Anlagenanschrift: Name: Straße: Straße: PLZ, Ort: PLZ, Ort

Mehr

EWR Netz GmbH Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen

EWR Netz GmbH Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen Angaben zur Anlage Standort der Anlage Betreiber Straße PLZ Ort Flur Flurstück Netzverknüpfungspunkt Angabe zur Anlage Anlagenart/Energieträger gesamte Modulleistung kwp gesamte Wechselrichterleistung

Mehr

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8 Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement

Mehr

VDE Vortragsabend. Mieterstrom. Werner Feuß Kassel

VDE Vortragsabend. Mieterstrom. Werner Feuß Kassel VDE Vortragsabend Mieterstrom Werner Feuß Kassel 20.05.2016 Inhalt Vorstellung Bereich Energiedienstleistungen BHKW Rahmenparameter Gesetze Lieferantenbeziehungen Messkonzepte Änderungen im Messwesen 05.09.13

Mehr

Anschluss von Batteriespeichern

Anschluss von Batteriespeichern Anschluss von Batteriespeichern am Niederspannungsnetz Reinhard Mayer TM Netzservice / Metering 12.08.2013 TOP 1 Technische Regelwerke VDE FNN am Niederspannungsnetz TAB - VDE AR 4105 TOP 2 Anschluss-,

Mehr

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.11.2014 Als Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57

Mehr

Mieterstrom Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten

Mieterstrom Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Mieterstrom Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Rechtsanwältin Dr. Heidrun Schalle - BH&W Leuphana Energieforum 2017 27. September 2017 Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 10117 Berlin

Mehr

Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)

Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Preisblatt 1 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle Leistungspreise Arbeitspreise bis... in pro kw und Jahr in ct pro kwh Hochspannungsnetz einschließlich

Mehr

Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen

Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen Messkonzept Übersicht der Zählerfunktionen/-orte Messkonzept Übersicht der Zählerfunktionen/-orte X = Soll-Gerätekonstellation des Messkonzeptes

Mehr

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a 2500 h/a Arbeits- preis Ct/kWh Leistungspreis /kwa Leistungs- Arbeitspreis preis /kwa Ct/kWh Höchstspannung

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2014 einschließlich vorgelagerter Netze

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2014 einschließlich vorgelagerter Netze Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2014 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): GELSENWASSER Energienetze

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Vorläufiges Preisblatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a Leistungspreise Arbeitspreise Leistungspreise

Mehr

Verbindliche Erklärung

Verbindliche Erklärung Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) Betreiber der Stromerzeugungsanlage Standort der Stromerzeugungsanlage

Mehr

Ergänzungen zur TAB 2007

Ergänzungen zur TAB 2007 Ergänzungen zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetzt (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen

Mehr

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen

Mehr