Allgemeine Verhaltensrichtlinie für die Solar-Fabrik AG



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Transkript:

Auf der sicheren Seite Allgemeine Verhaltensrichtlinie für die Solar-Fabrik AG

Allgemeine Verhaltensrichtlinie für die Solar-Fabrik AG 1 Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Verhaltensregeln für die Mitarbeiter des Unternehmens Die Solar-Fabrik AG erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie durch ihr Verhalten zu einer positiven Atmosphäre am Arbeitsplatz beitragen. Die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Zusammenarbeit unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Denkweisen kennenzulernen, stellt für alle Mitarbeiter eine Bereicherung dar. Ein positives Klima unterstützt die Motivation der Mitarbeiter und bildet die Grundlage für nachhaltige Geschäftserfolge. Toleranz und Respekt füreinander zählen zu den grundlegenden Überzeugungen aller Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter ist darüber hinaus zu verantwortlichem und ethischem Verhalten verpflichtet. Die Würde jedes Einzelnen ist zu respektieren. Die gegenseitige Wertschätzung basiert auf innerer Überzeugung und drückt sich auch in der Bereitschaft aus, aktiv dafür einzutreten. Nur auf diese Weise kann sich ein offenes, tolerantes und kooperatives Arbeitsumfeld entwickeln. 1.2 Verhaltensregeln für die Führungskräfte Die Führungskräfte fördern produktives Verhalten durch leistungsbezogene und wertorientierte Ausübung ihrer Führungsaufgaben. Das Führungsverhalten der Führungskräfte sollte ein Beispiel des Respekts für die Würde jedes einzelnen Mitarbeiters darstellen. Durch aufgeschlossenen Umgang mit den Mitarbeitern erzeugen sie eine Arbeitsatmosphäre, die Mitarbeiterzufriedenheit und einen offenen Gedankenaustausch fördert. Sie pflegen einen sachlichen und zielorientierten Umgang mit anderen Personen, der von Höflichkeit, Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist. 1.3 Verhaltensregeln beim Umgang mit Dritten Alle Mitarbeiter und insbesondere das Führungspersonal müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie mit ihrem Verhalten das Unternehmen darstellen und repräsentieren. Ihr Verhalten beeinflusst sowohl das äußere Ansehen des Unternehmens, als auch dessen Unternehmenskultur. Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie andere Personen, einschließlich Kunden und andere außenstehende Personen, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehungen stehen, in der gleichen Weise behandeln, wie sie dies für sich selbst erwarten würden. Dies gilt selbstverständlich auch für Mitarbeiter anderer Firmen, die im Einflussbereich des Unternehmens tätig sind. 2 Geltungsbereich 2.1 Verantwortung der Mitarbeiter Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit den Verhaltensrichtlinien der Solar-Fabrik sowie den Grundsätzen und Leitlinien des Unternehmens vertraut zu sein und diese Vorschriften nach Buchstaben und Geist zu erfüllen. Arbeitsverträge, Betriebsregelwerke wie z.b. Betriebsvereinbarungen und Verhaltensnormen sind von allen Mitarbeitern einzuhalten. Auch außerhalb der Arbeitszeit und des Firmengeländes werden Mitarbeiter als Vertreter der Solar-Fabrik betrachtet. Den guten Ruf der Solar-Fabrik zu schützen heißt deshalb, die Verhaltensrichtlinien jederzeit und überall zu befolgen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Mitarbeiter sich gegenseitig ermutigen, die Verhaltensrichtlinien der Solar-Fabrik zu beachten und mit dem Unternehmen bei der Durchsetzung seiner Bestimmungen zusammen zu arbeiten. Der gute Ruf und der langfristige Geschäftserfolg der Solar-Fabrik hängen auch davon ab. 2.2 Geltungsbereich Die Prägung einiger Zielsetzungen des Unternehmens kann Verhaltensnormen erforderlich machen, die spezifischer sind, als diejenigen, die in diesen Verhaltensrichtlinien festgelegt sind. In solchen Fällen werden gegebenenfalls ergänzende Normen für bestimmte Geschäftseinheiten, Regionen oder einzelne Betriebe in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung einwickelt. 2.3 Befolgung der Gesetze Der den Verhaltensrichtlinien der Solar-Fabrik zugrundeliegende fundamentale Grundsatz ist die Verpflichtung des Unternehmens, seine Geschäfte in vollständiger Einhaltung der geltenden Gesetze zu führen. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen, die für ihre Tätigkeit gelten, und ihr Verhalten darauf abzustimmen sowie diese Normen den Mitarbeitern zu vermitteln, deren Vorgesetzte sie sind. 2

3 Umgang mit Behörden, staatlichen Institutionen, öffentlichen Ämtern und deren Vertretern 3.1 Parteispenden Zahlungen, Geschenke, Darlehen oder Dienstleistungen, die von der Solar-Fabrik oder ihren Tochtergesellschaften an politische Parteien oder Aktionsgruppen oder Kandidaten für bzw. Inhaber von politischen Ämtern geleistet, gemacht oder erbracht werden, sind nur zulässig, wenn sie im Einklang mit geltenden Gesetzen und örtlichen Richtlinien stehen und vom Vorstand der Solar-Fabrik im Vorhinein gebilligt wurden. 3.2 Zahlungen oder Darlehen Zahlungen oder Darlehen aus Gesellschafts-, Tochtergesellschafts- oder eigenen Mitteln oder die Weitergabe irgendwelcher Wertgegenstände an Regierungsvertreter oder -angestellte zum Zweck der Erzielung bzw. Aufrechterhaltung geschäftlicher Vorteile für Solar-Fabrik oder ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder andere Personen sowie zum Zweck der Lenkung von Geschäftsmöglichkeiten hin zu den vorgenannten Gesellschaften oder Personen sind verboten. 4 Interessenkonflikte 4.1 Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden und anderen Geschäftspartnern Mitarbeiter haben zu vermeiden, dass persönliche Interessen mit den Interessen der Solar-Fabrik in Konflikt treten bzw. diesen Anschein erwecken oder ihr Urteilsvermögen oder ihre Handlungen bei der Wahrnehmung von Aufgaben als Mitarbeiter beeinflussen bzw. diesen Anschein erwecken. Insbesondere müssen Mitarbeiter die folgenden Richtlinien einhalten, die sich mit Geschenken, Geschäftsessen, Unterhaltungsangeboten und weiteren von Geschäftspartnern gewährten Vorteilen befassen. 4.1.1 Solar-Fabrik Mitarbeiter dürfen zu keiner Zeit von ihren Geschäftspartnern Angebote für Unterhaltungsveranstaltungen, Geschäftsessen, Geschenke oder andere Zuwendungen oder persönliche Dienste bzw. Gefälligkeiten verlangen oder sie darum bitten. 4.1.2 Einladungen zu Geschäftsessen als Gast eines Geschäftspartners können angenommen werden, sofern sie freiwillig angeboten werden, einen legitimen Geschäftszweck verfolgen und einen integralen Bestandteil des Arbeitsprogramms bilden (z. B. Mittagessen während eines Seminars oder Meetings oder Cocktail-Empfang nach Meetings oder ein Abendessen als Bestandteil eines fortlaufenden Tätigkeitszeitraums). Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten regelmäßig über die Häufigkeit und Art von Geschäftsessen und Unterhaltungsangeboten zu informieren, die von Geschäftspartnern bezahlt werden. 4.1.3 Von Geschäftspartnern bezahlte Reisen und Hotelübernachtungen sind nicht gestattet. Falls ein Geschäftspartner für Unterbringungen bezahlt oder firmeneigene Unterkünfte zur Verfügung stellt, sollten Mitarbeiter den jeweiligen Verkehrswert ermitteln, dem Geschäftspartner eine entsprechende Zahlung leisten und für eine Erstattung über ihre Spesenabrechnung sorgen. 4.1.4 Die Teilnahme an Sportveranstaltungen und sportlichen Aktivitäten, Shows oder anderen angemessenen Unterhaltungsveranstaltungen oder gesellschaftlichen Aktivitäten als Gast desselben Geschäftspartners ist höchstens zweimal pro Jahr zulässig. Ein Vertreter des gastgebenden Unternehmens muss dabei anwesend sein. 3

4.1.5 Falls Mitarbeiter Lieferanten, Händler oder Kunden der Solar- Fabrik dafür einsetzen, Waren oder Dienste für persönliche Zwecke zu liefern bzw. zu leisten, ist der Verkehrswert für die Waren oder Dienste zu zahlen, wobei die Zahlung nachgewiesen werden muss. 4.1.6 Das Anfordern oder Annehmen jeglicher Art von persönlicher finanzieller Unterstützung durch einen Lieferanten, Händler oder Kunden ist verboten. 4.1.7 Das Sponsoring von Veranstaltungen der Solar-Fabrik, Geburtstags-, Ruhestands- oder anderen Unternehmensfeiern durch Lieferanten, Händler oder Kunden ist nicht zulässig. Ebenso sollte ein Mitarbeiter weder im eigenen noch im Namen des Unternehmens die Teilnahme eines Lieferanten an von Mitarbeitern oder vom Unternehmen gesponserten karitativen oder quasi-karitativen Engagements ersuchen oder akzeptieren. Eine solche Teilnahme könnte andere Variablen als Kosten, Qualität und Lieferzeitpunkt in den Lieferantenauswahlprozess einführen. 4.1.8 Mitarbeiter können Preisnachlässe und andere von Solar- Fabrik-Lieferanten, -Händlern oder -Kunden angebotenen Werbeaktionen in Anspruch nehmen, sofern solche Preisnachlässe sämtlichen Mitarbeitern der Solar-Fabrik zur Verfügung stehen. Preisnachlässe sind verboten, wenn sie in Verbindung mit dem Erhalt oder der Lieferung bzw. Erbringung von Waren oder Dienstleistungen im Auftrag der Solar-Fabrik angefordert oder ausgehandelt worden sind oder nur einer begrenzten Gruppe von Mitarbeitern angeboten werden. 4.1.9 Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen sollten nie von Lieferanten, Händlern oder anderen Kunden der Solar-Fabrik Geschenke verlangen oder andere persönliche Vorteile annehmen. Werbematerial und andere Gegenstände im Wert von bis zu 30 können angenommen werden, sofern sie freiwillig ausgehändigt werden und nach vernünftiger Anschauung keine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Geschenke das Urteilsvermögen oder die Tätigkeit von Mitarbeitern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinflussen. Geschenke von höherem Wert sollten nicht angenommen und der Geber auf die Richtlinie der Solar-Fabrik hingewiesen werden. Wenn Mitarbeiter Fragen hierzu haben (z. B. bezüglich eines internationalen Umfelds, in dem die Zurückweisung des Geschenks aus kulturellen Gründen als unhöflich betrachtet würde), sollten sie die Angelegenheit mit ihrem Vorgesetzten oder einem der anderen in Abschnitt 12. benannten Ansprechpartner erörtern. 4.2 Nebentätigkeiten Ohne Genehmigung der Solar-Fabrik dürfen Mitarbeiter keine Funktionen im Direktorium von Gesellschaften mit Erwerbszweck ausüben. Mitarbeiter dürfen keine fortlaufenden privaten Geschäftstätigkeiten ausüben, die ihren Pflichten gegenüber der Solar-Fabrik entgegenstehen, und ohne vorherige Zustimmung nicht für Geschäftspartner oder Wettbewerber tätig sein oder in anderer Weise Auftragsarbeiten ausführen. 4.3 Anteilsbesitz Mitarbeiter der Solar-Fabrik und ihre engsten Angehörigen haben alle direkt oder indirekt gehaltenen Gesellschaftsanteile an Geschäftspartnern oder anderen Unternehmen, die mit Solar-Fabrik in Geschäftsbeziehungen stehen oder möglicherweise stehen werden, der Geschäftsleitung zu melden. Eine Ausnahme bilden Gesellschaftsanteile, die die Wahrnehmung der Pflichten von Solar-Fabrik-Mitarbeitern nicht berühren. 4.4 Vertretung der Solar-Fabrik Mitarbeiter, die sich als Vertreter des Unternehmens an gemeindlichen, staatlichen, pädagogischen, gesellschaftlichen oder anderen gemeinnützigen Organisationen beteiligen oder Funktionen im Direktorium solcher Organisationen ausüben, müssen zuvor die Zustimmung derjenigen Kompetenzebene einholen, die vom betreffenden Geschäftsbereich dafür festgelegt worden ist. Mitglieder des Managements der Solar-Fabrik werden regelmäßig von externen Unternehmen darauf angesprochen, an Interviews teilzunehmen, Vorträge zu halten oder Artikel zu schreiben und dabei die Ansichten des Unternehmens darzustellen oder dessen Aktivitäten zu erörtern. Mitarbeiter sollten sicherstellen, dass sowohl Anlass als auch Inhalt von Interviews, Vorträgen oder Artikeln von ihren Vorgesetzten genehmigt worden sind, sich mit den Interessen und Programmen des Unternehmens im Einklang befinden und die Zustimmung eines Mitglieds des Vorstands erhalten haben. Jegliche Honorare, Gebühren, Ausgabenerstattungen oder andere Vergütungen in Zusammenhang mit diesen Aktivitäten sind an die Solar-Fabrik zu zahlen bzw. auf die Solar-Fabrik auszustellen. Ausnahmen hierzu erfordern die vorherige Zustimmung von Angehörigen der Direktoren- oder einer höheren Ebene. 4

5 Interne Kontrolle 5.1 Schutz von Einrichtungen und Informationen Mitarbeiter sind verpflichtet, das Eigentum von Solar-Fabrik vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch und unbefugtem Gebrauch sowie vor Zugriff oder Veräußerung zu schützen. Mitarbeiter dürfen die Einrichtungen des Unternehmens nur für Zwecke benutzen, die mit ihrem Aufgabenbereich in Verbindung stehen. Über vertrauliche Informationen (also Informationen über das Unternehmen und seine Produkte, die der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen) ist sowohl während als auch nach Ende der Beschäftigungszeit der Mitarbeiter strenges Stillschweigen zu bewahren. Mitarbeiter haben die Nutzungs-, Zugangs- und Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens für Software und Informationstechnologie-, E-Mail-, Inter-/Intra-/Extranet- und Voice Mail- Systeme zu befolgen. Hierbei verweisen wir insbesondere auf die im elektronischen Schichtbuch abgespeicherten firmeninternen Regelungen zur privaten Nutzung der EDV während der Arbeitszeit. Darüber hinaus müssen je nach Sachlage Schutzrechte für persönliche Daten strikt eingehalten werden. 5.2 Interne Kontrollsysteme/-berichte/-unterlagen Es ist die Unternehmenspolitik von Solar-Fabrik, ein wirksames internes Kontrollsystem zu unterhalten, um die Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensrichtlinien zu gewährleisten, die Einrichtungen des Unternehmens zu schützen und vor Missbrauch zu bewahren sowie die sachgerechte Autorisierung von Transaktionen und anderen Aktivitäten des Unternehmens sicherzustellen. 5.3 Anlegerpflege und Insiderhandel Es ist die Politik des Unternehmens, wichtige Informationen über seine Geschäftstätigkeiten nach Maßgabe des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes und der Börsenordnung bekanntzugeben, mit dem Ziel der Förderung eines geordneten Marktes für seine öffentlich gehandelten Wertpapiere. Diese Politik beruht auf der Wahrung der Vertraulichkeit nicht veröffentlichter Informationen über das Unternehmen, die als wichtige Insider-Informationen d. h. Informationen, von denen nach vernünftiger Anschauung zu erwarten ist, dass sie den Preis solcher Wertpapiere beeinflussen - eingeschätzt werden könnten, bevor sie der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Wer öffentlich gehandelte Wertpapiere des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner kauft oder verkauft, während er im Besitz wichtiger Insider-Informationen ist, oder wer solche Informationen an andere weitergibt, begeht einen Verstoß gegen geltende Wertpapiergesetze und die Richtlinien des Unternehmens. 6 Qualität Das Engagement der Solar-Fabrik für Qualität und Qualitätsverbesserungsverfahren ist ein wesentlicher Faktor für Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die Mitarbeiter sollten bestrebt sein, die Kundenerwartungen sowohl intern als auch extern zu übertreffen und die Qualität der Solar Fabrik- Produkte und -Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Das Unternehmen erstellt für den externen Gebrauch gedachte Berichte, die sämtliche einschlägigen internationalen geschäftlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllen, zu denen auch Jahresabschlüsse zählen, die die finanzielle Situation des Unternehmens in angemessener Weise darstellen. Um diesen Standard zu realisieren, wird von den Mitarbeitern erwartet, genaue und vollständige Unterlagen zu allen Geschäftstätigkeiten zu führen und für sachgerechte Autorisierung und Dokumentierung von Transaktionen mit und Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern zu sorgen. Mitarbeiter sind insbesondere verpflichtet, geschäftliche Ausgaben in genauer und zeitgerechter Form abzurechnen. Unternehmensunterlagen stehen im ausschließlichen Eigentum der Solar-Fabrik und sollten in einer Weise erstellt und aufbewahrt werden, die mit den entsprechenden Richtlinien im Einklang steht. 5

6 7 Grundsätze sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung Die Solar-Fabrik ist sich ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Solar-Fabrik ist von der Überzeugung geleitet, dass die Übernahme sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Dies gilt auch für die Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter. Unter Berücksichtigung dieser Verantwortung ist es jedoch auch unbedingt notwendig, dass das Unternehmen konkurrenzfähig ist und bleibt. Die Solar-Fabrik hat die nachfolgend aufgelisteten Grundsätze weltweit umgesetzt, und bekennt sich mit ihrer Einhaltung zu einer Vielfalt an Kulturen und sozialen Werten. 7.1 Menschenrechte Die Solar-Fabrik respektiert und fördert die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. 7.2 Zwangsarbeit Die Solar-Fabrik verurteilt alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit. 7.3 Kinderarbeit Die Solar-Fabrik verurteilt alle Formen der Kinderarbeit. Kinder dürfen nicht an ihrer Entwicklung gehindert werden. Ihre Gesundheit und Sicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ihre Würde muss respektiert werden. 7.4 Chancengleichheit Die Solar-Fabrik verpflichtet sich, die Chancengleichheit bei der Einstellung zu wahren und von Diskriminierungen gegen Mitarbeiter aufgrund von Geschlecht, Rasse, Behinderung, nationaler Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Orientierung Abstand zu nehmen, sofern nicht ein nationales Recht ausdrücklich die Auswahl gemäß spezifischen Kriterien vorsieht. 7.5 Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit Solar-Fabrik folgt dem Grundsatz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, es sei denn, geltende Gesetze, arbeitsvertragliche Regelungen und/oder tarifliche Bestimmungen erfordern eine Ausnahme im Einzelfall. 7.6 Verhältnis zu Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern Die Solar-Fabrik respektiert das demokratische Recht, Gewerkschaften zu gründen. Bei Organisationskampagnen verhalten sich Unternehmen und Führungskräfte neutral; die Gewerkschaften und das Unternehmen halten demokratische Grundprinzipien ein und stellen damit sicher, dass die Mitarbeiter eine freie Entscheidung treffen können. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird selbst in den Staaten gewährleistet, in denen die Vereinigungsfreiheit nicht gesetzlich geschützt ist. Es wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften angestrebt. 7.7 Arbeitsbedingungen Die Solar-Fabrik wendet sich gegen jede Form von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. 7.8 Schutz der Gesundheit Die Solar-Fabrik gewährleistet zumindest den Grad an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, der von den nationalen Gesetzgebungen gefordert wird, und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. 7.9 Vergütung Die Solar-Fabrik honoriert das Recht auf angemessene Vergütung im Sinne der Zahlung eines Mindestgehalts, das den gesetzlichen Festlegungen und dem örtlichen Arbeitsmarkt entspricht. 7.10 Arbeitszeit Die Solar-Fabrik garantiert die Einhaltung der nationalen Regelungen und Vereinbarungen zu Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Erholungsurlaub. 7.11 Schulungen Die Solar-Fabrik fördert die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern mit dem Ziel guter Arbeitsleistungen bei hohem Qualitätsanspruch. 7.12 Lieferanten Die Solar-Fabrik empfiehlt ihren Lieferanten die Einführung und Umsetzung vergleichbarer Grundsätze in ihren eigenen Unternehmen. Die Solar-Fabrik sieht darin eine gute Grundlage für dauerhafte Geschäftsbeziehungen und bevorzugt bei sonst gleichen Bedingungen solche Lieferanten, die die Einführung vergleichbarer Grundsätze in ihren Unternehmen planen oder bereits umgesetzt haben.

8 Umweltschutz Die Solar-Fabrik engagiert sich für den Schutz der Umwelt für gegenwärtige und zukünftige Generationen sowie für die Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze und -vorschriften. Vom Unternehmen wird eine aktive Unterstützung und Beteiligung seiner Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Produkten und Herstellungsverfahren erwartet und angeregt, die unsere Ressourcen schonen, Recycling ermöglichen, Umweltverschmutzung vermeiden und damit die Natur schützen. 9 Bekenntnis zu hohen ethischen Standards Die Solar-Fabrik hat sich dazu verpflichtet, bei ihren geschäftlichen Transaktionen hohe ethische Standards zu verwirklichen. Die Solar-Fabrik duldet kein unethisches oder korruptes Verhalten von Seiten ihrer Mitarbeiter oder Geschäftspartner. Die Solar-Fabrik verbietet grundsätzlich jegliche Beteiligung an oder Duldung von Bestechung oder anderer Art der Korruption. 10 Verhältnis zu Wettbewerbern und Geschäftspartnern Die Solar-Fabrik engagiert sich für die vollständige Einhaltung aller geltenden kartellrechtlichen, handelsrechtlichen und damit in Verbindung stehenden Gesetze, die sich auf faire Preisgestaltung, fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz beziehen. Diese Gesetze regeln die Geschäftsbeziehungen der Solar-Fabrik mit ihren Wettbewerbern, Lieferanten und Händlern, Vertriebsgesellschaften und Einzelhandelskunden. Darin werden Vereinbarungen und andere Aktivitäten generell verboten, die Preise oder Preisformeln festlegen oder aufeinander abstimmen, Verkaufsgebiete oder Kunden aufteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unangemessener Weise beschränken. Ebenso wird die Möglichkeit des Unternehmens eingeschränkt, vertrauliche oder wettbewerbsrelevante Informationen weiterzugeben und Exklusivitätsvereinbarungen mit Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern einzugehen. Diese Gesetze legen auch Anforderungen für die Offenlegung von Kundenlisten und die Lösung von Kundenproblemen fest. Kartell- und handelsrechtliche Gesetze sind komplex und berühren alle Aspekte der inländischen und internationalen Geschäftstätigkeiten der Solar-Fabrik. Die Strafmaßnahmen für ihre Nichtbefolgung können sehr streng sein. Wenn Mitarbeiter Fragen dazu haben, wie sich diese Gesetze auf ihren Tätigkeitsbereich auswirken, so wenden sie sich an ein Mitglied des Vorstands. Bei der Erfassung von Informationen über ihre Geschäftspartner und Konkurrenten nutzt die Solar-Fabrik sämtliche legitimen Quellen, vermeidet allerdings jede Art von Vorgehensweisen, die rechtswidrig sind oder möglicherweise eine Haftung des Unternehmens nach sich ziehen. 11 Umgang mit ausländischen Regierungen und Kunden / Gesetze zum internationalen Handel Die Solar-Fabrik engagiert sich für die umfassende Befolgung von Anti-Korruptions-, Ausfuhrkontroll-, Zoll- und Antiboykottgesetzen. Diese Gesetze zum internationalen Handel betreffen alle Bereiche des weltweit agierenden Unternehmens Solar-Fabrik und seine Mitarbeiter. Anti-Korruptionsgesetze verbieten das direkte oder indirekte Anbieten von Wertgegenständen beliebiger Art nicht nur an inländische sondern auch an ausländische Amtsträger in Regierung, Politik oder Militär bzw. an Vertreter internationaler Organisationen (wie etwa die Vereinten Nationen und die Weltbank), um Geschäftsmöglichkeiten zu erhalten bzw. aufrechtzuerhalten oder um einen unbilligen Vorteil zu erzielen. Diese Gesetze erlegen darüber hinaus Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Unterlagen und zur betriebsinternen Buchhaltung und Kontrolle auf, die, wie auch die Solar-Fabrik-Richtlinien zu Buchhaltung und interner Kontrolle, dazu gedacht sind, Integrität und Genauigkeit bei der Aufzeichnung und Berichterstattung aller Geschäftsabschlüsse sicherzustellen. Ausfuhrkontroll- und Zollgesetze regeln, wo und wie die Solar- Fabrik Güter und Technologie verkaufen oder Informationen austauschen darf. In manchen Fällen können diese Gesetze den Abschluss von Geschäften mit bestimmten Staaten untersagen oder Auflagen für Genehmigungen verhängen, bevor Güter oder Technologien exportiert oder ausgetauscht werden dürfen. Zollgesetze verlangen genaue Dokumentierung und sachgemäße Anzeige und Bewertung von Gütern. Antiboykottgesetze können die Beteiligung an Boykotts anderer Staaten untersagen und die Offenlegung von Informationen über Geschäftstätigkeiten und die Belegschaft einschränken sowie die Anzeige bestimmter Arten von Aufforderungen zur Überlassung von Informationen oder zur Beteiligung an einem Boykott verlangen. Gesetze zum internationalen Handel sind komplex. Die Strafmaßnahmen für ihre Nichtbefolgung können streng sein und persönliche Haftung sowie Gefängnisstrafen umfassen. Darüber hinaus ist auch die Einhaltung verschiedener Solar-Fabrikinterner Vorschriften und Verfahren zu internationalem Handel für die Wahrung des guten Rufs der Solar-Fabrik in allen Teilen der Welt von wesentlicher Bedeutung. Wenn Mitarbeiter Fragen dazu haben, wie sich diese Gesetze und Weisungen auf ihren Tätigkeitsbereich auswirken, wenden sie sich an ein Mitglied des Vorstands. 7

12 Befolgung der Verhaltensrichtlinien 12.1 Fragen zu den Verhaltensrichtlinien Es können sich gelegentlich Fragen zu den Solar-Fabrik-Verhaltensrichtlinien oder zu anderen ethisch relevanten Geschäftssituationen ergeben. Wenn Mitarbeiter sich hinsichtlich der richtigen Verhaltensweise nicht sicher sind, können sie darüber mit ihren Vorgesetzten sprechen. Solche Fragen können auch von ihrem örtlich zuständigen Vertreter der Personalabteilung beantwortet werden. Alternativ können sie sich auch an die Mitglieder des Vorstands wenden. Fragen Sie uns - Ansprechpartner für Fragen Bei allen Fragen in Zusammenhang mit Compliance wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Vorgesetzten oder an Mitglieder des Vorstands. 12.2 Sanktionen Verstöße gegen die Verhaltensrichtlinien der Solar-Fabrik oder andere Richtlinien, Leitlinien oder Verfahren der Solar-Fabrik können zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und zu Gerichtsverfahren führen. Alle Vorgesetzen und Angehörigen des Führungspersonals der Solar-Fabrik sind dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass sämtliche Mitarbeiter mit den Inhalten der Verhaltensrichtlinien der Solar-Fabrik vertraut sind und die Regeln befolgen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen müssen auch Vorgesetzte oder Führungspersonalangehörige mit Disziplinarmaßnahmen und rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Geschäftsleitung überprüft die Einhaltung dieser Grundsätze im Rahmen ihrer Inspektionen und Kontrollen. Die Solar-Fabrik behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der Verhaltensrichtlinien des Unternehmens zu ändern und entsprechend auszulegen. Informieren Sie uns - Ansprechpartner für Meldungen Richten Sie bitte jegliche Meldungen von mutmaßlich regelwidrigem Verhalten entweder an Mitglieder des Vorstands oder an den Ombudsmann. Der Ombudsmann wahrt strikte Vertraulichkeit bezüglich aller Meldungen und zugehörigen Informationen und kann Ihnen auf Anfrage auch anonyme Behandlung zusagen. Ombudsmann Dr. Hendrik Thies Adresse: Friedrich Graf von Westphalen & Partner Kaiser-Joseph-Str. 284 79098 Freiburg Deutschland Telefon: + 49 7 61 21808-314 E-Mail : hendrik.thies@fgvw.de 8 Solar-Fabrik AG Munzinger Str. 10 79111 Freiburg Deutschland Telefon +49 (0)761 4000-0 Telefax +49 (0)761 4000-199 www.solar-fabrik.de Version : 25.01.2012 / Document n : 1201GV7010