Robert Perthel-Haus
Seite 2 von 15; Stand: 2015-07-15 zwischen dem Robert Perthel-Haus Pionierstr. 7 50735 Köln und geb. Vertragsbeginn:
Seite 3 von 15; Stand: 2015-07-15 Inhalt Grundlagen... 4 Voraussetzungen... 4 Ziele... 4 Betreuungsinhalte... 4 Grundregeln... 5 Umgang mit Medikamenten... 5 Verhalten und Umgang bei Arbeitsunfähigkeit... 6 Ummeldung... 6 Betreuung... 6 Vertragsdauer und Kündigungsfrist... 7 Probezeit... 7 Kündigung, Betreuungsende... 7 Außerordentliche Kündigung... 7 Entbindung von der Schweigepflicht... 8 Empfangsbestätigung-Schlüssel... 9 Jugendschutz, Freizeiten... 10 Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde... 11 Vollmacht zur medizinische Notfallversorgung... 12 Anlage: Abmahnsystem... 13 Gründe für Abmahnungen... 13 Formales... 13 Weitergehende Konsequenzen... 13 Anlage: Erhöhter Barbetrag... 14 Anlage: Beschwerden und Anregungen..15
Seite 4 von 15; Stand: 2015-07-15 Grundlagen Das Robert Perthel-Haus bietet im Rahmen der Jugendhilfe gemäß 35a i.v.m. 41 SGB VIII psychisch kranken oder von seelischer Behinderung bedrohten Jugendlichen und jungen Erwachsenen für einen begrenzten Zeitraum ein Zuhause im normalen Wohnumfeld und die Möglichkeit, mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte eine möglichst eigenständige Lebensführung zu erlernen. Die Grundlage der Betreuung durch das Robert Perthel-Haus ist das Hilfeplangespräch und das beidseitige Einhalten des Betreuungsvertrags und der Gruppenordnung. Voraussetzungen Voraussetzungen für den Einzug ins Robert Perthel-Haus sind: ein Mindestmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung ein erkennbare Entwicklungsbereitschaft die Bereitschaft, sich betreuen und beraten zu lassen eine Offenheit, sich in das jeweilige soziale Umfeld integrieren zu lassen eine bestehende Suchtproblematik muss vor dem Einzug eingestanden und thematisiert werden Ziele Im Rahmen des zeitlich begrenzten Aufenthalts im Robert Perthel-Hauses ist angestrebt, in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bewohner und dem Betreuungsteam, ggf. den Eltern, der Jugendhilfe und anderen beteiligten Institutionen folgende Ziele zu verfolgen: eigenverantwortliche und selbständige Alltagsbewältigung angemessene Konfliktlösungen realistische schulische und berufliche Perspektiven eine weitest mögliche Verselbständigung bzw. die Überleitung in eine möglichst selbständige Wohnform Entwicklung eines tragfähigen Gesundheitskonzepts Betreuungsinhalte Die konkreten Inhalte der Zusammenarbeit zwischen dem Bewohner und dem Robert Perthel-Haus werden individuell abgestimmt. In Absprache mit den Kostenträgern wird ein Auftrag formuliert, der für beide Parteien bindend ist. Die Betreuung bietet eine Unterstützung in folgenden Bereichen: hauswirtschaftliche Fähigkeiten finanzielle Angelegenheiten Ämterpost und Behördengänge Ärztliche und therapeutische Behandlung Schulische und berufliche Maßnahmen Lebensgestaltung bzw. Alltagsstrukturierung
Seite 5 von 15; Stand: 2015-07-15 Umgang mit Krankheitsbedingten Anforderungen und Einschränkungen Krisenbewältigungsplan Soziale Integration Grundregeln Mit dem Beginn der Betreuung durch das Robert Perthel-Haus verpflichtet sich der Bewohner zur Beachtung und Einhaltung folgender Grundregeln: aktive Mitarbeit beim Aufbau und Erhalt eines geregelten Tag-Nachtrhythmus und der damit einhergehenden Tagestruktur unter Beachtung und Einhaltung des verbindlichen Wochenplanes tägl. Teilnahme am gemeinsamen Frühstück, für alle ohne regelmäßige Beschulung oder Beschäftigung aktive und zuverlässige Beteiligung an der Haushaltsführung verbindliches Wahrnehmen von Terminen und Reflektionen regelmäßige und zuverlässige Teilnahme an einer geeigneten schulischen oder beruflichen Maßnahme Bereitschaft zu gemeinsamen Reflektionen pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen Regelmäßige ambulante Therapie und ärztliche Behandlung Bereitschaft, sich in Krisen Unterstützung zu holen und einer notwendigen stationären Behandlung zuzustimmen Einhaltung eines angemessenen Hygienestandards; es finden regelmäßig Begehungen aller Räumlichkeiten statt Den Bewohnern überlassene Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, die Mitarbeiter des Robert Perthel-Hauses besitzen Schlüssel für sämtliche Räumlichkeiten. Haustiere sind nicht erlaubt. Umgang mit Medikamenten Ansetzung, Absetzung oder Dosisveränderung einer Dauermedikation oder Bedarfsmedikation kann nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt vorgenommen werden. Die Mitarbeiter des RoPeHa unterstützen die Bewohner bei der regelmäßigen Einnahme und üben eine Kontrollfunktion aus. Jegliche Selbstmedikation ist verboten! Die Einnahme von Schmerzmitteln, Erkältungsmitteln und sämtlicher anderer freiverkäuflicher Arznei muss vorher mit den Bezugsbetreuern abgesprochen werden. Hierzu zählen ausdrücklich auch alle Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate und andere Mittel, die nicht im Rahmen einer normal ausgewogenen Ernährung zu sich genommen werden. In Zweifelsfällen und bei Bewohnern, die regelmäßig Medikamente nehmen, muss die Einnahme mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Nur nach Absprache ist es gestattet, einen Teil der Medikamente (z.b. Schmerzmittel) in Eigenverwahrung zu behalten. Jegliche unabgesprochene Selbstmedikation und die Weitergabe von Medikamenten an andere Bewohner kann mit einer Abmahnung geahndet werden.
Seite 6 von 15; Stand: 2015-07-15 Verhalten und Umgang bei Arbeitsunfähigkeit Die Arbeitsunfähigkeit muss immer vom Hausarzt, Psychiater etc. attestiert werden. Der Bewohner hat dafür Sorge zu tragen, möglichst umgehend Schule, Arbeitgeber, entsprechende berufsvorbereitende Maßnahmen oder Praktikum von der Arbeitsunfähigkeit zu benachrichtigen oder durch den diensthabenden Betreuer benachrichtigen zu lassen. Der Bewohner ist verpflichtet alles zu tun, um die Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich zu überwinden, das heißt z.b. regelmäßige Einnahme der verordneten Medikamente Schonung, möglichst im Zimmer Ausreichend Schlaf, inklusive frühem Zu-Bett-Gehen Einhalten notwendiger Diäten bzw. Schonkost Bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Wochenende ist der Bewohner verpflichtet, das folgende Wochenende zur Rekonvaleszenz im Robert Perthel-Haus zu verbringen und dem obengenannten Verhalten nachzukommen. Ummeldung Das Robert Perthel-Haus weist darauf hin, dass jeder Bewohner verpflichtet* ist, sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit umzumelden. *Auszug aus dem Meldegesetzt des Landes Nordrhein-Westfalen, Dritter Abschnitt, 13: (1) Wer ein Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden. (3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Betreuung Dem Bewohner steht während seines Aufenthaltes professionelle Unterstützung, Beratung und Betreuung zu. Die Mitarbeiter gestalten gemeinsam mit den Bewohnern den Alltag. Sie stehen als Vertrauensperson bei persönlichen Problemen, bei der gemeinsamen Bearbeitung von Konflikten und der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven hilfreich zur Seite. Die Betreuer üben auch Kontrollfunktionen aus, halten Kontakt zu Institutionen und fordern Einhaltung der Grundregeln und anderer getroffener Vereinbarungen. Die Einrichtung ist rund um die Uhr durch Fachkräfte besetzt.
Seite 7 von 15; Stand: 2015-07-15 Vertragsdauer und Kündigungsfrist Probezeit Der Aufenthalt im Robert Perthel-Haus beginnt mit einer achtwöchigen Probezeit, nach der in der Regel alle am Hilfeplanprozess beteiligten Parteien über Fortsetzung oder Auflösung des Betreuungsverhältnisses entscheiden können. Kündigung, Betreuungsende Nach der Probezeit gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Über Art und Weise des Auszugs wird in einem Hilfeplangespräch entschieden. Außerordentliche Kündigung Bei folgenden gravierenden Verstößen gegen Hausregeln kann jederzeit eine fristlose Kündigung des Wohnheimplatzes erfolgen: Androhung oder Ausübung körperlicher Gewalt Gebrauch, Lagerung und Handel mit Drogen aller Art Gebrauch oder Lagerung von Waffen Eine dauerhaft mangelnde Mitwirkung des Jugendlichen kann ebenfalls eine Kündigung zur Folge haben. Jede Kündigung erfolgt schriftlich ans zuständige Jugendamt und ggf. an die Sorgeberechtigten. Jeder Wechsel der Hilfeform oder die Beendigung der Betreuung durch das Robert Perthel-Haus wird zwischen den Beteiligten in einem Hilfeplangespräch besprochen. Ein Konzept des Robert Perthel-Hauses und die jeweilige Gruppenordnung ist Bestandteil dieses Betreuungsvertrags und wird als Anlage beigefügt. Köln, den Bewohner Jugendamt Sorgeberechtigte Bezugsbetreuer
Seite 8 von 15; Stand: 2015-07-15 Entbindung von der Schweigepflicht Hiermit entbinde/n ich/wir die Mitarbeiter des Robert Perthel-Hauses von Ihrer Schweigepflicht gegenüber folgenden Institutionen: Klinik Hausarzt Therapeut Facharzt /-ärzte Schule/berufl. Maßnahme Eltern Sonstige Institutionen Mir/uns ist bekannt, dass die Mitarbeiter des Robert Perthel-Hauses personenbezogene Daten und Fakten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit untereinander austauschen, die Schweigepflicht gegenüber Dritten, oben nicht genannten Personen und Institutionen bleibt gewahrt. Diese Schweigepflichtentbindung kann jederzeit widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine vollständig ausgefüllte Schweigepflichtentbindung Grundlage unserer Arbeit ist und wir zum Erreichen der Ziele der Jugendhilfe und insbesondere bei der Krisenintervention auf einen Datenaustausch mit dem beteiligten Helfersystem angewiesen sind. Köln, den Erziehungsberechtigte Bezugsbetreuer
Seite 9 von 15; Stand: 2015-07-15 Empfangsbestätigung-Schlüssel, geb. am Hiermit bestätige ich den Erhalt des Zimmerschlüssels mit der Nummer: Köln, den Bewohner Bezugsbetreuer
Seite 10 von 15; Stand: 2015-07-15 Jugendschutz, Freizeiten Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Jugendschutz finden in vollem Rahmen Anwendung. Eingedenk dessen dürfen die Bewohner des Robert Perthel-Hauses nach individueller Absprache am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und die Ihnen zur Verfügung stehenden Gelder verwalten. Zum Programm des Robert Perthel- Hauses gehören ein- und mehrtägige Freizeitmaßnahmen z.t. mit erlebnispädagogischer Orientierung. Diese werden durchgeführt von Fachpersonal unter Beachtung größtmöglicher Sicherheitsstandards. Besonderheiten: ist Schwimmer / Nichtschwimmer., geb. am Medizinische Besonderheiten (z. B. Herzfehler, körperliche Einschränkungen etc.): Im Rahmen der Betreuung und der Freizeitmaßnahmen werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, auf denen auch die teilnehmenden Bewohner und Betreuer zu sehen sind. Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit werden Aufnahmen unter Wahrung der Intimsphäre publiziert. Ich / wir sind mit obigen Bestimmungen einverstanden. Köln, den Erziehungsberechtigte Bezugsbetreuer
Seite 11 von 15; Stand: 2015-07-15 Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir die Mitarbeiter des Robert Perthel-Hauses, meinen Sohn / meine Tochter, geb. am bei der Meldebehörde der Stadt Köln mit erstem Wohnsitz anzumelden. Köln, den Erziehungsberechtigte Bezugsbetreuer
Seite 12 von 15; Stand: 2015-07-15 Vollmacht zur medizinische Notfallversorgung Hiermit übertrage(n) ich/wir als Sorgeberechtigte(r) für, geb. am den Mitarbeitern des Robert Perthel-Hauses partiell das Sorgerecht zur Veranlassung von Maßnahmen der medizinischen Notfallversorgung, sofern ich/wir nicht unmittelbar erreichbar bin/sind. Köln, den Erziehungsberechtigte Bezugsbetreuer
Seite 13 von 15; Stand: 2015-07-15 Anlage: Abmahnsystem Gründe für Abmahnungen 1. Konsum, Lagerung, Weitergabe von illegalen Suchtmitteln 2. Anwendung von körperlicher Gewalt, massive Androhung derselben 3. Tablettenmissbrauch ( Einnahme nicht verschriebener Medikamente, Eigenmächtiges an- und Absetzen derselben, Lagerung und insbesondere Weitergabe von Medikamenten an Mitbewohner ) 4. Fortgesetzte Weigerung durch Wort oder Tat, die festgesetzten Ziele im Sinne der Hilfeplangespräche oder des Betreuungsvertrages zu verfolgen, Hilfs- und Betreuungsangebote wahrzunehmen und eine gemeinsame Zielperspektive mit dem Haus zu verfolgen (mangelnde Mitwirkung). 5. Sonstige gravierende Verstöße gegen Haus- / oder Gruppenregeln, die massiv den Hausfrieden stören Formales 1. Eine Abmahnung wird nach Absprache zwischen Bezugsbetreuung und päd. Leitung durch die Bezugsbetreuung formuliert und an den Bewohner ausgegeben. 2. Sie enthält Gründe für die Abmahnung, daraus folgende Konsequenzen und ein Angebot, durch welche gemeinsamen Absprachen / Maßnahmen eine neue /erweiterte Perspektive und Zusammenarbeit möglich ist 3. Die Abmahnung geht an den Bewohner, das Jugendamt und bei Minderjährigen an Eltern /Sorgeberechtigte 4. Weniger gravierende Verstöße können mit einer schriftlichen Ermahnung geahndet werden. Diese entspricht in den formalen Kriterien einer Abmahnung, hat jedoch keine weitergehende Konsequenz. Bei mehreren Ermahnungen sind die Bedingungen für Punkt 4./5. einer Abmahnung erfüllt. Weitergehende Konsequenzen 1. Eine Abmahnung hat nach 6 Monaten keine Gültigkeit mehr, falls in dieser Zeit keine weitere Abmahnung ausgesprochen wurde 2. Zwei Abmahnungen verfallen ebenfalls nach sechs Monaten ohne weitere Abmahnung 3. Drei Abmahnungen innerhalb von 12 Monaten bedeuten das Ende der Maßnahme unabhängig von den Gründen der Abmahnung. Drei Abmahnungen innerhalb von 12 Monaten bedeuten das Ende der Betreuung. Köln, den Erziehungsberechtigte Bezugsbetreuer Anlage: Erhöhter Barbetrag
Seite 14 von 15; Stand: 2015-07-15 Im Rahmen eines Wohnversuchs in einer der Trainingswohnung oder im Rahmen der Internen Verselbständigung setzt sich der Barbetrag für die Bewohner wie folgt zusammen: Barbetrag: (altersabhängig s. Entgeltliste) Pflegepauschale: 40,20 (bei 30 Tagen á 1,34) Essensgeld: 134,40 (bei 30 Tagen á 4,48) Kultur & Reinigung: 41,10 (bei 30 Tagen á 1,37) Diese Beträge werden nach den regulären Sätzen durch die jeweiligen Jugendämter über das Robert Perthel- Haus an den Bewohner ausgezahlt. Durch das Robert Perthel-Haus wir dieser Betrag jeweils aufgestockt auf Endsumme von 320,00 monatlich. Aus diesem Betrag bestreitet der Bewohner im Rahmen der Internen Verselbständigung seine gesamten Kosten; ein Haushaltsbuch ist verpflichtend. Miete, Nebenkosten und Betreuung sowie die o.g. Aufstockung trägt das Robert Perthel-Haus aus dem entsprechenden Entgeltsatz.
Seite 15 von 15; Stand: 2015-07-15 Anlage: Beschwerden und Anregungen Die Mitarbeitenden und auch Deine Mitbewohner bemühen sich, Dir den Aufenthalt im Robert Perthel-Haus angenehm zu gestalten. Wie überall anders könnte es auch einmal Streit geben oder Dinge, die aus Deiner Sicht nicht gut laufen oder die verbessert werden könnten. Scheue Dich nicht, in diesen Fällen die entsprechende Person darauf anzusprechen oder mit Deinen Bezugsbetreuern oder anderen Mitarbeitern Deines Vertrauens das Gespräch zu suchen. Sollte dies aus Deiner Sicht nicht zu einer Klärung führen, hast Du die Möglichkeit, eine Beschwerde oder Anregung schriftlich einzureichen. Dazu füllst Du bitte unser Beschwerdeformular aus und wirfst es in den Briefkasten im Erdgeschoß. Du erhältst in kurzer Zeit Rückmeldung durch den Vertrauensbetreuer, der versuchen wird, gemeinsam mit Dir und den zuständigen Personen im Robert Perthel-Haus eine Lösung zu finden. Es liegen auch immer Beschwerdeformulare auf den Gruppen aus oder Du findest welche neben dem Briefkasten im Erdgeschoss. Darüber hinaus hast Du jederzeit die Möglichkeit, Dich an Dein zuständiges Jugendamt zu wenden. Die Kontaktdaten findest Du in jedem offiziellen Schreiben Deines Jugendamtes (z.b. Hilfeplan) oder lasse sie Dir von den Betreuern geben. Wenn Du Schwierigkeiten z.b. mit dem Jugendamt oder im Robert Perthel-Haus hast, die sich intern nicht klären lassen, kannst Du Dich an eine unabhängige externe Stelle, die Ombudschaft Jugendhilfe NRW, wenden. Informationen findest Du unter http://ombudschaft-nrw.de/ (markieren STRG+Klicken)