Heimordnung. Wir stellen das Kind als einzigartiges Individuum, welches respektiert und gefördert wird, in das Zentrum unseres Handelns

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1 Heimordnung Wir stellen das Kind als einzigartiges Individuum, welches respektiert und gefördert wird, in das Zentrum unseres Handelns

2 1. Aufnahmeverfahren (siehe Betriebskonzept 1.2) Eintritt Notaufnahme Austritt (siehe Betriebskonzept 5.) 2 2. Urlaub, Besuche, Ferien 3 3. Telefonkontakte 3 4. Freizeitgestaltung 3 5. Tierhaltung 4 6. Ärztliche Betreuung 4 7. Psychologische Betreuung 4 8. Drogen / Alkohol / Rauchen 4 9. Waffen Taschengeld / Lehrlingslohn Persönliche Gegenstände Wäsche Hausregeln Informationen Schlussbestimmungen 5 Heimordnung März

3 Wir stellen das Kind als einzigartiges Individuum, welches respektiert und gefördert wird in das Zentrum unseres Handelns. 1. Aufnahmeverfahren (siehe Betriebskonzept 1.2) 1. 2 Eintritt Beim Eintritt sind der Heimleitung folgende Dokumente abzugeben: Identitätskarte Impfausweis Ärztliches Zeugnis Schulzeugnisse Versicherungsbelege (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) 1.2 Notaufnahme Die Heimleitung ist grundsätzlich bereit, Kinder und Jugendliche in schwerer Notsituation sofort aufzunehmen, sofern ein Platz frei ist und die Gruppenkonstellation dies zulässt. In diesen Fällen wird das oben aufgeführte Verfahren nachträglich durchgeführt. Der definitive Aufnahmeentscheid fällt erst dach deren Auswertung. Eine schriftliche Kostengutsprache hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Ein ärztlicher Untersuch wird wenn nötig durch die Heimleitung angeordnet. Andere Massnahmen oder Abklärungen können durch die Heimleitung veranlasst werden. 1.3 Austritt (siehe Betriebskonzept 5.) Heimordnung März

4 2. Urlaub, Besuche, Ferien Besuche, Wochenenden und Ferien werden in Absprache mit der Heimleitung und den gesetzlichen Vertretern geregelt und schriftlich festgehalten. Die Kinder und Jugendlichen verbringen mindestens ein Wochenende pro Monat gemeinsam im Heim. Während der Austrittsphase des Kindes/ Jugendlichen wird eine den Umständen angepasste Regelung getroffen. Besuche im Heim von Eltern, Grosseltern, Verwandten und Bekannten sind möglich, sofern dies die Gruppenkonstellation zulässt und mit der Heimleitung eine Absprache stattgefunden hat. Um die Bedeutung der gemeinsamen Arbeit zu unterstreichen, werden auch sporadisch die Eltern zu Anlässen eingeladen. Freunde und Freundinnen des Kindes oder Jugendlichen werden dem zuständigen Mitarbeiter vorgestellt. Die Teilnahe an den Gruppenaktivitäten an den grossen Wochenenden sowie vom Kinderhuus geplante Ferien auswärts ist obligatorisch.. 3. Telefonkontakte Telefongespräche der Eltern mit den Kindern und Jugendlichen werden gemäss individueller Abmachung (siehe Telefonregelung) verbunden. Natels sind ab der Oberstufe erlaubt. Deren Verwendung ist in der Handy- Regelung geregelt. Um die Kosten des Natels überschaubar zu halten, ist im Heim grundsätzlich nur das Prepaidsystem erlaubt. 4. Freizeitgestaltung Die Kinder und Jugendlichen werden angeleitet, ihre Freizeit aktiv zu gestalten. Das Freizeitangebot des «Kinderhuus Ladrüti» soll Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen und die Selbständigkeit des Kindes und der Jugendlichen fördern. Ein eigener PC ist ab der Oberstufe im Zimmer erlaubt. Spiele und Filme mit Gewalt und anderen unmoralischen Inhalten sind generell verboten, ebenso das Verwenden von Raubkopien. Mitgebrachte DVDs und Spiele müssen vor dem Verwenden vom zuständigen Mitarbeiter genehmigt werden. Der Computer kann jederzeit von einem der MitarbeiterInnen auf den Inhalt überprüft werden. Fernsehkonsum ist dem Alter entsprechend in Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern erlaubt. Die MitarbeiterInnen unterstützen die Kinder und Jugendlichen in ihren Bemühungen, den Kontakt zu Kameraden und Freunden zu pflegen. Die Teilnahme an geplanten Gruppen- oder Heimanlässen ist obligatorisch. Heimordnung März

5 5. Tierhaltung Voraussetzungen für das Halten von Haustieren sind: Einverständnis der Heimleitung Artgerechte Pflege und Haltung Regelung der Ferienplatzierung 6. Ärztliche Betreuung Die ärztliche Betreuung ist jederzeit durch den Heimarzt oder dessen Stellvertreter gewährleistet. Die ärztliche Versorgung erfolgt nach Absprache mit den gesetzlichen Vertretern. Die Heimleitung behält sich das Recht vor, jederzeit einen ärztlichen Untersuch beim Heimarzt anzuordnen. Ärztlich verordnete Medikamente werden durch die Institution verabreicht und aufbewahrt. 7. Psychologische Betreuung Eine psychologische/therapeutische Massnahme kann mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeleitet werden. 8. Drogen / Alkohol / Rauchen Alkoholische Getränke dürfen im Heim von Kindern und Jugendlichen nicht konsumiert oder aufbewahrt werden. Lagerung und Konsum von Drogen im Heim sind strengstens verboten. Dazu gehören sämtliche Produkte, die mit Drogen in Verbindung gebracht werden können. Gegenstände, Bilder oder Musik, welche Verherrlichung von Drogen/Gewalt zum Thema haben sind in der Zimmergestaltung nicht erlaubt. Es können jederzeit Urinproben durchgeführt werden. Der Nachweis von Drogen führt zu Konsequenzen bzw. kann zum Ausschluss aus dem Heim führen. Stimulierende Lebensmittel und Getränke sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten und auf dem ganzen Areal des Heim nicht gestattet. Mit Jugendlichen im Lehrlingsalter, die das Rauchen nicht unterlassen können, wird eine individuelle Regelung gesucht. 9. Waffen Waffen aller Art und waffenähnliche Gegenstände sind verboten (Bundesgesetz über Waffen Art. 1 ff). 10. Taschengeld / Lehrlingslohn Höhe und Abgabe des monatlichen Taschengeldes für alle Kinder und Jugendlichen ist durch die Taschengeldreglung geregelt. Über regelmässige Lohneinkünfte (Lehrlingslohn usw.) wird in Absprache mit der einweisenden Stelle ein Budget erstellt. Heimordnung März

6 Die Eröffnung eines Jugendkontos erfolgt in Absprache mit der Heimleitung. ECund PC- Kreditkarten sind nur mit Bezugslimite erlaubt. 11. Persönliche Gegenstände Beim Eintritt wird eine Kleiderliste abgegeben, welche die erwarteten Kleider und Ausrüstungen enthalten. Fehlende Kleider und Ausrüstungen werden als separate Nebenkosten in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist es erwünscht, dass die Kinder und Jugendlichen persönliche Gegenstände (Spielsachen, Bücher usw.) besitzen. In besonderen Fällen entscheidet die Heimleitung über das Mitbringen und den Gebrauch von persönlichen Gegenständen, wobei Erziehung, Gesundheit und Sicherheit des Kindes und des Jugendlichen sowie die räumlichen Verhältnis im Vordergrund stehen. 12. Wäsche Die Wäsche wird im «Kinderhuus Ladrüti» gewaschen und geflickt. Die Kleider- und Wäschestücke sind mit dem ganzen Vor- und Familiennamen zu versehen. Die Namenbänder können über die Hausdienstleitung bezogen werden. Die Eltern werden beim Einkauf der Kleider nach Möglichkeit einbezogen. 13. Hausregeln Die Hausregeln regeln in Übereinstimmung mit dem Betriebskonzept und der Heimordnung, den Umgang im «Kinderhuus Ladrüti» zwischen den Mitarbeitern und den Kindern und Jugendlichen. 14. Informationen Heimleiter, Eltern, Behörde und andere Stellen (wie Therapeuten, informieren sich gegenseitig regelmässig über die Entwicklung des Kindes, sowie wichtige Ereignisse und Abmachungen (z.b. Ferien, Arzt- und Therapiebesuche, Schule, Berufsfindung, Adressänderungen). 15. Schlussbestimmungen Die Mitarbeitenden sind angehalten die Heimordnung umzusetzen. Für Änderungen ist die Heimleitung in Absprache mit der Kommission zuständig Neukirch-Egnach, im August 2010 Vom Gemeinderat der Gemeinde Egnach zur Kenntnis genommen am 10. August Heimordnung März

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