Rechtsrahmen bei Vibrationsexposition am Arbeitsplatz - LärmVibrationsArbSchV -

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Transkript:

Rechtsrahmen bei Vibrationsexposition am Arbeitsplatz - - Workshop Vibrationsprävention an Gießerei-typischen Arbeitsplätzen 22. Mai 2013 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (1)

Einführung Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Beschäftigten => hohe wirtschaftliche Kosten durch großen Krankenstände Ursache von Muskel-Skelett-Erkrankungen: Manuelle Lastenhandhabung Körperzwangshaltungen hohe Kraftanstrengung, Krafteinwirkung Repetitive Tätigkeiten Hand-Arm-Vibrationen Ganz-Körper-Vibrationen Bernadino Ramazzini, Quelle: Freilichtmuseum Hagen Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (2)

Einführung Berufskrankheiten zu Vibrationen 1. Teilkörper-Vibrationen (HAV) BK Nr. 2103: Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen BK Nr. 2104: Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen (Weißfingerkrankheit) 2. Ganzkörper-Vibrationen (GKV) BK Nr. 2110: Bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS durch Ganzkörperschwingungen Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (3)

Einführung Berufskrankheiten zu Vibrationen (2011) Teilkörper-Vibrationen BK 2103 BK 2104 Ganzkörper- Vibrationen BK 2110 angezeigt anerkannt Rente 415 75 95 14 56 9 232 7 5 Quelle: DGUV (http://www.dguv.de/inhalt/zahlen/bk/index.jsp) Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (4)

Einführung EG-Richtlinie über Gefährdungen durch Vibrationen (2002/44/EG) Umgesetzt in Deutschland durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung () (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr.8, 8. März 2007) Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (5)

unverbindlich verbindlich Rechtliche Grundlagen Art.153 AEUV Mindestvorschriften EG-Rahmen-Richtlinie (89/391/EWG) 16. Einzel-RL Vibrationen (2002/44/EG) Nationale Umsetzung Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) EU-Leitfaden Vibrationen ohne Vermutungswirkung Technische Regeln TRLV Vibrationen mit Vermutungswirkung Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (6)

unverbindlich verbindlich Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) TRLV Vibrationen mit Vermutungswirkung Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (7)

Anwendungsbereich ( 1, Abs. 1): Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (8)

Anwendungsbereich ( 1, Abs. 1): Tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch: gesundheitsschädigende Hand-Arm- und Ganzkörper- Vibrationen gehörschädigender Lärm > 80 dba extraaurale Wirkung u.a. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (9)

Gefährdungsbeurteilung ( 3): Noxen, Tätigkeit, Verfahren, Arbeitsmittel usw. Infos nutzen, Messungen technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen aktuelle Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Gefährdung ermitteln Gefährdung bewerten Maßnahmen festlegen Maßnahmen durchführen Wirksamkeitskontrolle Dokumentation Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (10)

Grundsatz der Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass die Gesundheitsgefährdung entweder beseitigt oder minimiert wird. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (11)

Bewertung des Gesundheitsrisikos bei Vibrationseinwirkung Toleranzschwelle = Gefahrenschwelle Stopp! Gefahrenbereich Tätigkeitsverbot Expositionsgrenzwert Hand-Arm-Vib.: A(8) = 5 m/s 2 Ganzkörper-Vib. (x,y): A(8)=1,15 m/s 2 Ganzkörper-Vib. (z): A(8)= 0,8 m/s 2 Achtung! Besorgnisbereich Maßnahmenprogramm Akzeptanzschwelle = Besorgnisschwelle Auslösewert Hand-Arm-Vib.: A(8) = 2,5 m/s 2 Ganzkörper-Vib.: A(8) = 0,5 m/s 2 OK! Basisvorsorgebereich Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (12)

Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ( 3 Abs. 4): Bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen auf Grund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ( 3 Abs. 4): Anforderung gilt für alle Betriebe Muss aktuell und verfügbar sein Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (13)

Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung ( 5): Fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Fachkundige Personen können der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Fachkunde für die Messungen ( 4 und 5): Messungen dürfen nur von Personen mit der entsprechenden notwendigen Fachkunde und den erforderlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (14)

Messungen ( 4): 1. Berücksichtigung von Stand der Technik 2. Fachkundige Planung und Durchführung 3. Geeignete Messverfahren sowie Geräte 4. Stichprobenerhebung möglich 5. Messergebnisse müssen für spätere Einsichtnahme mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (15)

Maßnahmen ( 7, 8 und 10): Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen Rangfolge der Maßnahmen (technische, organisatorische) Kennzeichnung Minimierungsgebot unter Beachtung des Standes der Technik Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (16)

Maßnahmen bei Vibrationen: alternative Arbeitsverfahren; Auswahl geeigneter Arbeitsmittel; Bereitstellung von Zusatzausrüstungen (z. B. geeignete Sitze oder Griffe); angemessene Wartungsprogramme; Gestaltung und Auslegung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze; angemessene Information der Beschäftigten; Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition; zweckmäßige Arbeitspläne mit ausreichenden Ruhezeiten; Bereitstellung von Kleidung zum Schutz vor Kälte und Nässe u.a. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (17)

Unterweisung der Beschäftigten ( 11) Unterweisung der Beschäftigten auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, vor Aufnahme der Beschäftigung, danach in regelmäßigen Abständen, immer bei wesentlichen Änderungen der belastenden Tätigkeit. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (18)

Straftaten, Ordnungswidrigkeiten ( 16) - 11 Bewährungsvorschriften Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (19)

Arbeitsmedizinische Vorsorge Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung () bei Überschreitung der Vibrations-Auslösewerte Angebotsuntersuchungen: (ArbMedVV) bei Überschreitung der Vibrations-Auslösewerte Pflichtuntersuchungen: (ArbMedVV) bei Überschreitung der Vibrations-Grenzwerte Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (20)

Zusammenfassung Die Verordnung wird von der Praxis angenommen; Technischen Regeln durch den Ausschuss für Betriebssicherheit sind veröffentlicht (www.baua.de); Technisches Regelwerk muss sich nun in der Praxis bewähren; Rückfluss aus der Praxis ist erwünscht und wird gegebenenfalls bei der Überarbeitung der Regeln berücksichtigt. Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (21)

Informationsquellen EU-Richtlinie zu Vibrationen 2002/44/EG : http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2002:177:0013:0019:de:pdf EU-Handbuch HAV: http://bb.osha.de/docs/eu_hav_handbuch.pdf EU-Handbuch GKV: http://bb.osha.de/docs/eu_gkv_handbuch.pdf Verordnung: www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/ Technische Regeln TRLV: www.baua.de/trlv Branchenbezogene Gefährdungstabellen: http://bb.osha.de/docs/vibration_wertelisten_erlaeuterg.pdf Arbeitsschutzbehörden: http://bb.osha.de DGUV: http://www.bg-vibrationen.de/ Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (22)

Georg.Hilpert@bmas.bund.de Workshop Vibrationsprävention in Dresden, 22.5.2013 (23)