Aus dem Unterausschuss 4
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- Klara Schmitt
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1 Aus dem Unterausschuss 4 Zur Beurteilung der Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen, insbesondere durch Lärm und Vibrationen Dr. Detlev Mohr Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam [email protected]
2 Aufgaben des ABS UA bis 2009 (damals noch ABS UA 8) Erarbeitung Technischer Regeln zu Vibrationen Erarbeitung Technischer Regeln zu Lärm 2010 bis 2014 Erarbeitung Technischer Regeln zu Optischer Strahlung Aktualisierung der Wertelisten zur TRLV Vibrationen Überarbeitung der TRLV Lärm und Vibrationen Evaluation der Technischen Regeln 2015 bis 2017 Erarbeitung Technischer Regeln zu Elektromagn. Feldern Evaluation der Technischen Regeln
3 Einleitung - Physikalische Belastungsfaktoren sind in der betrieblichen Praxis häufig anzutreffen und gefährden Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in nicht unerheblichem Maße - Lärm ist nach wie vor die Berufskrankheit Nr. 1 - Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen die meisten Krankheitstage und hohe Kosten - ca. 30% der Beschäftigten sind lärmexponiert - ca. 5 Millionen Lärmexponierte mit A(8)>80dB(A) - ca. 2 Millionen Lärmexponierte mit A(8)>85dB(A) - ca. 0,6 Millionen Exponierte durch Ganzkörper-Vibrationen und ca. 1 Million durch Hand-Arm-Vibrationen Aufgabe des ABS UA 4: - Erleichterung für die Arbeitgeber durch Konkretisierung dessen, was von ihnen erwartet wird
4 Lärm
5 Hand-Arm-Vibration
6 Ganzkörper-Vibration
7 Gefährdungsbeurteilung nicht neu 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeine Grundsätze Minimierungsgebot Gefahren an der Quelle bekämpfen bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sachgerechte Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und Umwelteinfluss Nachrangigkeit von individuellen Schutzmaßnahmen Beachtung besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen seit August 1996 z.b. ISO oder VDI 2057 Erteilung geeigneter Anweisungen gegenüber den Beschäftigten geschlechtsspezifische Regelungen nur wenn biologische Gründe dazu zwingen
8 Mechanische Schwingungen = Vibrationen Vorschriften vor Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV Mindestvorschriften Art.137, Art.138 EU-Vertrag freier Warenverkehr Art.94, Art.95 Immission Emission Arbeitsschutz- Rahmen-RL (89/391/EWG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Maschinenverordnung (9. GPSGV) EG-MaschRL (98/37/EG) Anhang I zur 9. GPSGV Anhang I zur EG-MaschRL andere EG-RL Sondervorschriften andere EG-RL DIN :2001 CR 12349:1996 ISO :1997 VDI :2002 VDI :2002 ISO :2001 ISO :2001 DIN-Normen VDI-Richtlinien G 46 EN-Normen ISO-Normen DIN EN 1032:2003
9 Mechanische Schwingungen = Vibrationen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz Mindestvorschriften Art.137, Art.138 EU-Vertrag freier Warenverkehr Art.94, Art.95 Immission Emission Arbeitsschutz- Rahmen-RL (89/391/EWG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Maschinenverordnung (9. GPSGV) EG-MaschRL (98/37/EG) 16. Einzel-RL (2002/44/EG) LärmVibrations- ArbSchV Anhang I zur 9. GPSGV Anhang I zur EG-MaschRL andere EG-RL Sondervorschriften andere EG-RL DIN :2001 CR 12349:1996 ISO :1997 VDI :2002 VDI :2002 ISO :2001 ISO :2001 DIN-Normen VDI-Richtlinien G 46 EN-Normen ISO-Normen DIN EN 1032:2003
10 Mechanische Schwingungen = Vibrationen Vorschriften nach Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV Mindestvorschriften Art.137, Art.138 EU-Vertrag freier Warenverkehr Art.94, Art.95 Immission Emission Arbeitsschutz- Rahmen-RL (89/391/EWG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Maschinenverordnung (9. GPSGV) EG-MaschRL (98/37/EG) 16. Einzel-RL (2002/44/EG) LärmVibrations- ArbSchV Anhang I zur 9. GPSGV Anhang I zur EG-MaschRL andere EG-RL Sondervorschriften andere EG-RL DIN :2001 CR 12349:1996 ISO :1997 VDI :2002 VDI :2002 ISO :2001 ISO :2001 DIN-Normen VDI-Richtlinien G 46 EN-Normen ISO-Normen DIN EN 1032:2003
11 Verfahren der Gefährdungsbeurteilung Gefährd., Tätigkeit, Verfahren, Arbeitsmittel usw. Infos nutzen, Messung, Berech. technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen aktuelle Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermitteln Gefährdungen bewerten Maßnahmen festlegen Maßnahmen durchführen Wirksamkeitskontrolle Dokumentation Durchführung der Gefährdungsbeurteilung personenbezogen tätigkeitsbezogen arbeitsbereichsbezogen nach Allescher/Dr. Hilpert (BMAS)
12 Staatliche Vorschriften zu Vibrationen Arbeitsschutz-Rahmen-RL (89/391/EWG) 16. Einzel-Richtlinie (2002/44/EG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) LärmVibrationsArbSchV verbindlich Nicht verbindlicher Leitfaden für bewährte Verfahren zur Durchführung der Richtlinie 2002/44/EG Technische Regeln zur LärmVibrationsArbSchV TRLV Vibrationen Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung von Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen die Vermutungswirkung auslösend
13 Bewertungskonzept bei Exposition gegenüber Vibrationen Stopp! Gefahrenbereich Tätigkeitsverbot Toleranzschwelle = Gefahrenschwelle Expositionsgrenzwert A(8) = 0,8 m/s 2 Achtung! Besorgnisbereich Maßnahmenprogramm Akzeptanzschwelle = Besorgnisschwelle Auslösewert 0,5 m/s 2 OK! Basisvorsorgebereich Ziel: keine vibrationsbed. MSE und VVS, keine Unfälle nach Allescher/Dr. Hilpert (BMAS)
14 Staatliche Vorschriften zu Lärm Arbeitsschutz-Rahmen-RL (89/391/EWG) 17. Einzel-Richtlinie (2003/10/EG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) LärmVibrationsArbSchV verbindlich Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren bei der Anwendung der Richtlinie 2003/10/EG Technische Regeln zur LärmVibrationsArbSchV TRLV Lärm Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung von Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen die Vermutungswirkung auslösend
15 Bewertungskonzept bei Exposition gegenüber Lärm Stopp! Gefahrenbereich PSA-Tragepflicht Toleranzschwelle = Gefahrenschwelle obere Auslösewerte 85 db(a)/137 db(c) Expositionsgrenzwert Akzeptanzschwelle = Besorgnisschwelle Achtung! Besorgnisbereich PSA bereitstellen untere Auslösewerte 80 db(a)/135 db(c) OK! Basisvorsorgebereich Ziel: Erhalt des Hörvermögens, keine BK oder lärmbed. Unfälle nach Allescher/Dr. Hilpert (BMAS)
16 Ergebnisse der Arbeit des ABS UA 4
17 TRLV Vibrationen Teil 1 Auswirkungen von Vibrationen Unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit akute Wirkungen chronische Wirkungen Mittelbare (indirekte) Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit Störung der Wahrnehmung von Warnsignalen Störung der sicheren Bedienung von mobilen Maschinen Beeinträchtigung von Stabilität und Festigkeit Wechsel- und Kombinationswirkungen können unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen verstärken z.b. Kälte, gebeugte oder verdrehte Körperhaltung,...
18 TRLV Vibrationen Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Arbeitgeber ist verantwortlich Beratung durch Fachkundige, sofern er nicht über die Kenntnisse verfügt Beteiligung der Beschäftigten oder ihrer Interessenvertretung Durchführung vor Arbeitsaufnahme Erneuerung bei Änderung der Arbeitsbedingungen Erneuerung, wenn Ergebnisse der arbeitsmedizin. Vorsorge es erfordern. separate Beurteilung von GKV und HAV Gefährdungsbeurteilung gilt als angemessen durchgeführt, wenn sie rechtskonform, nachvollziehbar und dokumentiert ist.
19 TRLV Vibrationen Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Dazu ist es erforderlich, dass die für den Arbeitgeber tätig werdenden Personen über die notwendigen betriebsspezifischen Kenntnisse verfügen und Einsicht in alle für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Unterlagen nehmen können und im Besitz aller notwendigen Informationen sind. Fachkundige zur Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Fachkundige im Sinne 5 LärmVibrationsArbSchV für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Vibrationsexposition haben und mit den Vorschriften und Regelwerken soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Maßnahmen bewerten oder überprüfen können. Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der zu beurteilenden Tätigkeit unterschiedlich sein und müssen nicht in einer Person vereinigt sein.
20 TRLV Vibrationen Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Die Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen verlangt Kenntnisse hinsichtlich der Auswahl der für die Beurteilung geeigneten Informationsquellen der geltenden Regelwerke in diesem Bereich der Wirkungen von Vibrationen der vibrationsrelevanten Tätigkeiten im Betrieb des Vorgehens bei der Beurteilung von Wechsel- oder Kombinationswirkungen von Vibrationen und klimatischen Bedingungen, Lärm, Bewegungsarmut und Zwangshaltungen (z. B. abgewinkelte Handgelenke) der technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen sowie der alternativen Arbeitsverfahren der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
21 Begriff Einwirkungsdauer Einwirkungsdauer Benutzungsdauer Benutzungsdauer Benutzungsdauer Arbeitszeit Arbeitszeit: Benutzungsdauer: Einwirkungsdauer: tägliche Schichtdauer Zeitanteile der täglichen Arbeit, in denen die Maschine benutzt wird, d. h. einschließlich der erforderlichen Unterbrechungen und Pausenzeiten. Dauer, in der die Vibration in den menschlichen Körper über das Gesäß, den Rücken, die Hände oder die Füße eingeleitet wird.
22 Begriff Einwirkungsdauer Einwirkungsdauer Benutzungsdauer vibrationsexpositionsfreie Zeit lärmexpositionsfreie Zeit Arbeitszeit Beispiel: Dumperfahrer auf einer Baustelle Arbeitszeit: 8,0 h gesamte Schichtdauer (einschließlich Arbeitsvor- u. Nachbereitung, Wartung, Pflege, expositionsfreien Arbeitszeiten, Pausen und Maschinenbenutzung) Benutzungsdauer: 5,0 h Maschinenlaufzeit (Fahrzeit, Wartezeit und Beladezeit) Einwirkungsdauer: 2,5 h reine Fahrzeit (Transport- u. Leerfahrt)
23 TRLV Vibrationen Teil 1 Informationsquellen zu Ermittlung der Schwingbeschleunigungen pro Expositionsabschnitt Kaskade mit Rangfolge möglicher Informationsquellen (Seite 29) 1.Repräsentative Messwerte an diesem Arbeitsplatz 2. Ergebnisse orientierender Verfahren an diesem Arbeitsplatz 3. Vibrationsimmissionswerte zu dieser Maschine 4. Vibrationsemissionswerte zu diesem Maschinentyp 5. Orientierungswerte zu diesem Maschinentyp erst wenn dann noch keine Daten ermittelbar Messung durchführen wichtig: Prüfung der Vergleichbarkeit der Einsatz- und Betriebsbedingungen
24 TRLV Vibrationen Teil 1 Beurteilung der unmittelbaren Gefährdung Identifizierung der Arbeitsplätze mit Vibrationsexposition Bestimmung der Art der Einwirkung (GKV oder HAV, Einleitungsstelle,...) Beobachten des Arbeitsprozesses ggf. Gliederung in Expositionsabschnitte der Dauer T i Ermittlung der Einwirkungsdauer T Ermittlung der Effektivwerte der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung a wx,i, a wy,i und a wz,i bzw. a hv,i Bestimmung des Tages-Expositionswertes A(8) Substitutionsprüfung und Ableitung von Maßnahmen Berücksichtigung von mittelbaren Auswirkungen von Wechsel- und Kombinationswirkungen der Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Auswirkungen auf besonders gefährdete Personengruppen Personen mit eingeschränkter Belastbarkeit Personen mit ungenügender Erfahrung oder unzureichenden Kenntnissen
25 Excel-Belastungs-rechner-HAV2 rechner-hav Ampel-Farbsystem für Ergebnisfelder und Hinweisfeld Hier Überschreitung des Auslösewertes! zur Dokumentation (z. B. für Gefährdungsbeurteilung)
26 Datenbank KarLA
27 Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Oberbayern LärmVibrationsArbSchV war Ende 2008 in weniger als 50% der Betriebe mit Vibrationsexposition bekannt
28 Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Brandenburg LärmVibrationsArbSchV war 2009 in weniger als 50% der Betriebe mit Vibrationsexposition bekannt Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt 62% 38% durchgeführt nicht durchgeführt
29 Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Brandenburg LärmVibrationsArbSchV war 2009 in weniger als 50% der Betriebe mit Vibrationsexposition bekannt Unterweisung der Beschäftigten und Erarbeitung eines Maßnahmeplans 73% 27% durchgeführt nicht durchgeführt
30 Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Brandenburg Ergebnisse eines Landesprogramms von 2008 bis 2011 zur Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in der Praxis
31 Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Brandenburg Ergebnisse einer anonymen und freiwilligen online- Befragung im März 2013 im Land Brandenburg (N = 118) In Ihrem Betrieb gibt es:
32 Ich kenne folgende Vorschrift, Regel oder Norm: N = 118
33 Ich benutze folgende Hilfsmittel regelmäßig: N = 118
34 Haben Ihnen die TRLV geholfen, Ihre Aufgaben bei der Lärm- und Vibrationsbekämpfung zu erfüllen? N = 118 Haben sich durch die LärmVibrationArbSchV und die TRLV die Bedingungen für Ihre Beschäftigten N = 118
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung es gibt noch viel zu tun!
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