Photovoltaik Zentrum Kolitzheim Neuregelung des EEG Konsequenzen für Investoren Martin Zembsch, Geschäftsführer Finanzen & Vertrieb Beck Energy GmbH
Beck Energy GmbH Gegründet 2002 aus Beck Elektronik (bestehend seit 1995) in Volkach Realisierung von schlüsselfertigen Solarkraftwerken weltweit Technologiefortschritt durch unternehmenseigene F&E Abteilung Zuverlässigkeit durch eigene Montageteams und Baumaschinenpark
Partner für Dachsysteme: S&F Umwelttechnik Gegründet 2001 in Schweinfurt Projektierung und Installation gewerblicher, landwirtschaftlicher und kommunaler Dachanlagen Echte schlüsselfertige Lösungen mit allen notwendigen Schritten von der Statikvorprüfung bis zur Endabnahme Über 2.200 realisierte Projekte in Deutschland Spezifische Branchenlösungen, Bsp. Parkplatzüberdachung, PV Greenhouse
Unsere Erfolgsgeschichte Realisierung von über 73 Solarkraftwerken weltweit 10 Jahre Erfahrung in der technischen Entwicklung und im Bau von PV-Systemen Erstes Dünnschicht-Solarkraftwerk in Europa Erstes Solarkraftwerk in Indien Erstes Dünnschicht-Solarkraftwerk in Frankreich und Spanien Erste netzgekoppelte Solar-Dachanlage in den U.A.E. Optimierung des Systemwirkungsgrads mit einer Performance Ratio von über 83%
Neuregelung des EEG: Konsequenzen für Investoren
Wirtschaftsfaktor Photovoltaik Die Photovoltaik schafft Sicherheit und stärkt die Konjunktur Wachstumsmarkt: Trotz Weltwirtschaftskrise stellt die Photovoltaikbranche einen stetig wachsenden Markt dar. Arbeitsplätze: Der PV-Markt schafft zukunftsfähige und vor allem langfristig sichere Arbeitsplätze. Innovation & Exportschlager Photovoltaik: Deutschland ist (noch) Technologieführer auf dem Weltmarkt. Wachstumssicherheit, da die relativ junge Technologie das größte Potential zum Technologiefortschritt und Kostenabsenkung bietet. Unabhängigkeit von steigenden Energie-Importkosten: Die Photovoltaik könnte 2030 25-30 Prozent des Energie-Mix ausmachen. Hohe Wertschöpfung sowohl national als auch regional Langfristig sichere Steuereinnahmen für Staat und Kommune
Geplante Absenkungen des EEG Grund der Absenkung: Bestehende Überförderung in bestimmten Marktsegmenten der Photovoltaik und damit unnötige Belastung der Endverbraucher Derzeit geplante einmalige Absenkung: 16% im Bereich der PV-Dachanlagen 15% im Bereich der Freiflächen-Solarkraftwerke 11% Absenkung bei Konversionsflächen Entfall von Anlagen auf Ackerflächen: Satzungsbeschluss erteilt bis 1.1.2010 und Inbetriebnahme spätestens 31.12.2010 Stärkung des Eigenverbrauchs: 8 Cent/kWh; max. 800 kwp; befristet 31.12.2011; Wichtig: Für bestehende und in Bau befindliche Solarkraftwerke gilt die Förderung zum jeweiligen Inbetriebnahme Zeitpunkt.
Mögliche Konsequenzen Für Systemintegratoren: Anpassung der Prozessabläufe in der Projektierung & Realisierung mit Zielrichtung auf die geförderten Flächen, wie Konversionsflächen Stärkung des Exportmarktes (Frankreich, Italien, Spanien, USA) Technologie-Weiterentwicklung zur Kostensenkung und Effizienz-Steigerung Für Endverbraucher: Kapazitätenverlagerung in den PV-Dachbereich führt letztendlich zur Erhöhung der Kosten für den Endverbraucher. Für Investoren: Investition in Photovoltaiksysteme, ob Dach oder Freiflächen- Solarkraftwerk ist auch nach einer Absenkung immer noch attraktiv. In welchem Rahmen dies erfolgt, muss im individuellen Projekt ermittelt werden.
Unser Lösungsvorschlag Zielgerichtete Anpassung der Vergütungshöhen in den unterschiedlichen Marktsegmenten, um mehr Photovoltaik in die Marktsegmente mit niedrigen Einspeisetarifen zu positionieren. Wirkliche Kostensenkung für Verbraucher! Photovoltaik-Dachanlagen: 16% Absenkung ist nur für kleine und mittlere Anlagengrößen realistisch Freiflächen-Solarkraftwerke: Kein Ausschluss von Brachflächen oder Grünland, sondern Streichung 32 (3) EEG, wodurch Druck auf Ackerflächen entlastet wird Einführung eine Konversionsflächenbonus sowie klare Definition der Konversionsflächen Praxistaugliche Übergangsfristen wegen Vertrauensschutz Generell: Klare Begriffsdefinitionen und klare Abgrenzung zwischen Dach und Freifläche
Aktuell: Tagung des Umweltausschuss der Regierung Tagung des Umweltausschusses der Bundesregierung: Öffentliche Anhörung und Stellungnahmen zur zukünftigen Förderung von Photovoltaikanlagen durch PHOTON, PROGNOS AG, NABU, VZBV, Fraunhofer ISE, LB Baden-Württemberg, EnBW, Deutscher Städte- und Gemeindebund. Allgemeine Stellungnahmen: Führungsrolle der deutschen PV Industrie darf nicht gefährdet werden (Fraunhofer ISE), Kürzung von 16 Prozent ist zu hoch, damit deutsche Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben (LBBW) Hohe Zusatzkosten für private Stromkunden, durch unerwartet hohen Zubau der Photovoltaik (VZBV) Ausweitung der Eigenverbrauchsregelung nur mit Speicherpflicht oder erst ab 2012 (VZBV)
Aktuell: Einigkeit bei Ackerflächen Freiflächen-Solarkraftwerke sind Billigmacher der Photovoltaik und machen Solarstrom schnell konkurrenzfähig zu anderen Energiequellen Mehr als 85% des Zubaus wird auf Dachflächen mit höherer Vergütung entfallen EEG Umlage wird ansteigen Keine signifikante Flächen-Konkurrenz durch die Winzigkeit der PV-Nutzung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (weniger 0,06%) (1% könnte theoretisch 90% des deutschen Stromverbrauchs abdecken) Entscheidungshoheit der Flächen sollte den Kommunen überlassen werden Entfall der Beschränkung auf Ackerflächen, um dadurch Druck auf hochwertige Ackerflächen zu verringern und Pachtpreisniveau zu normalisieren Vertrauensschutz: Planungssicherheit für Investoren und Projektierer muss gegeben sein. Gerade mittelständische Unternehmen haben bereits hohe Vorfinanzierungskosten geleistet Verlängerung der Fristen sei notwendig.
In letzter Minute: Einigung auf Reform der Solarförderung Zentrales Anliegen ist, die Belastungen der Verbraucher zu reduzieren Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010 Folgende Änderungen zum Kabinettsbeschluss: Definition der Konversionsflächen wird präzisiert (sowohl verkehrlich als auch wohnungsbauliche Konversionsflächen); Ausweitung Flächenkorridor bei Autobahnen auf 110m Degression zum 1.1.2011 wird auf 9% verringert: Zubau größer 3.500 MW pro Jahr Anstieg der Degression um 1% pro zusätzliche 1.000 MW Zubau kleiner 2.500 MW Verringerung um 1% pro 500 MW Eigenverbrauchsregelung: Senkung der Obergrenze für Eigenverbrauchsbonus auf 500 KW Übergangsregelung bei Ackerflächen-Solarkraftwerken: Bis 25.3.2010 muss Satzungsbeschluss vorgelegen haben; Realisierung bis Ende 2010 o. Absenkung
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit