Denkmalschutz auf Schutzhütten



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Transkript:

Denkmalschutz auf Schutzhütten MICHAELA FRICK Denkmalschutz auf Schutzhütten in Tirol ist seit einigen Jahren ein aktuelles Thema, das sowohl die Denkmalpflege, aber auch den Alpenverein und die Hüttenpächter beschäftigt. Warum es erst seit den späten 1990er Jahren in Tirol die Berliner Hütte wurde als erste Alpenvereinshütte 1997 unter Denkmalschutz gestellt und verstärkt in den letzten Jahren zu einer Beschäftigung mit diesem Thema gekommen ist, welche Auswirkungen der Denkmalschutz für Hüttenbetreiber und den Alpenverein hat, soll im Folgenden kurz aufgezeigt werden. Johann Stüdl, Gründungsmitglied des Deutschen Alpenvereins und maßgeblich an der Erschließung der Glockner- und Venedigergruppe in den Ostalpen beteiligt, schrieb über den Hüttenbau, dass es sich... dabei nicht um Touristenhäuser oder Alpenhotels handelt, zu deren Herstellung Baumeister oder Architekten berufen sind, sondern um einfache Hütten, wie solche unserem eigentlichen Vereinszweck entsprechen.. Der Musterplan einer Schutzhütte von Johann Stüdl zeigt eine einfache Hütte mit Raum zum Essen und Schlafen. Dieser Musterplan unterscheidet sich kaum vom Plan der auf Initiative von Stüdl 1872 errichteten ersten Prager Hütte, die nach der Zerstörung durch eine Lawine 1877 wieder aufgebaut wurde und seit 2011 als Alte Prager Hütte unter Denkmalschutz steht. Diese frühen Schutzhütten in hochalpinen Lagen waren aus Stein, einem Baumaterial, das die Natur im Umkreis reichlich zur Verfügung stellte, meist über quadratischem oder rechteckigem Grundriss errichtet, eingeschossig mit Satteldach. Im Erdgeschoß waren Küche und Stube sowie Pritschenlager, im ausgebauten Unterdach weitere Schlaflager. Sie waren möglichst lawinensicher an den Hang gebaut. Die für die kommenden Jahre anstehende Restaurierung der Alten Prager Hütte könnte sich die Rückführung dieses ursprünglichen Zustandes zum Thema machen. Die große Herausforderung und Leistung beim Hüttenbau war vor allem die logistische Planung bei einer Bauzeit von maximal drei Monaten im Jahr und den Schwierigkeiten des Transports.

Warum sind diese einfachen Hüttenbauten heute für den Denkmalschutz interessant? Der Grund ist darin zu suchen, dass sich im Laufe der Zeit der Denkmalbegriff sowohl hinsichtlich seiner Definition als auch seiner praktischen Ausübung stets gewandelt hat. Dies trifft besonders für die Denkmäler der Architektur zu. Galt im vorigen Jahrhundert das Hauptinteresse der Denkmalpfleger nahezu ausschließlich den großen Bauwerken der Kunstgeschichte wie den Kirchen, Klöstern, Burgen, Palais und Altstädten, so wird heute der Denkmalbegriff wesentlich umfassender und vielschichtiger ausgelegt und bezieht sich neben den künstlerisch und kulturell auch auf die wirtschafts-, sozial- und technikgeschichtlich und aktuell auch alpingeschichtliche bedeutenden Objekte. Auch die Bewertung der Denkmäler hinsichtlich ihrer Entstehung und ihres stilistischen Zusammenhangs hat sich geändert. Noch bis in die sechziger Jahre wurden nach der Devise je älter desto wertvoller in erster Linie Kunstwerke aus dem Barock, der Gotik und der Romanik erhalten und gepflegt, heute werden selbstverständlich auch die bedeutenden Bauwerke des Historismus, der Zwischenkriegszeit, ja der fünfziger Jahre und zum Teil aus noch jüngerer Zeit hochgeschätzt und in die denkmalpflegerischen Überlegungen mit einbezogen. Diese Weitung des Denkmalbegriffs führte dazu, dass in jüngster Vergangenheit eine ganze Reihe von bislang unbeachteten Denkmälern unter den Schutz des Gesetzes gestellt wurde. Die Denkmalpflege beschränkt sich aber nicht nur auf die Erhaltung und Pflege von Einzelobjekten oder Denkmalensembles, sondern beschäftigt sich seit einigen Jahren auch mit der Thema Kulturlandschaft, womit grundsätzlich die dauerhaft vom Menschen geprägte Landschaft gemeint ist, die letztlich die Identität unseres Landes ausmacht. Seit 1992 gibt es den Begriff Kulturlandschaften auch in der Liste der UNESCO Welterbestätten. Zur Kulturlandschaft zählen kirchliche Ensembles beispielsweise der Kirchhügel von Kitzbühel oder der Kalvarienberg in Arzl bei Innsbruck malerische Ortskerne, etwa Virgen/Obermauern mit kirchlichen und bäuerlichen Objekten oder der Ortskern von Anras in Osttirol. Alte Befestigungsanlagen etwa die Befestigungsanlage von

Altfinstermünz in Nauders im Tiroler Oberland und bäuerliche Ensembles wie beispielsweise Obertilliach. Zur Kulturlandschaft gehören auch Wegebauten (z.b. die jüngst unter Denkmalschutz gestellte alte B1 bei Roppen, Karres und Karrösten im Tiroler Oberland mit zwei Steinbrücken und einer Straßentrasse mit alten Wehrsteinen) oder archäologische Stätten, wie die in die Natur eingebetteten Ausgrabungen in Lavant in Osttirol. Zu unserer Kulturlandschaft gehören aber auch Bauten in den alpinen und hochalpinen Regionen, wie Bergwerke (z.b. das Bergwerk Platzertal, um deren Erhalt sich der Verein Platzertal bemüht), Frontbauten (hier als Beispiel die Frontbauten des 1. WK am Karnischen Kamm), die für die Almwirtschaft wichtigen Almbauten (beispielsweise die unter Denkmalschutz stehenden Almbauten der Alpe Dias im Tiroler Oberland, die Jagdhausalm im Defereggental und die Oberstalleralm im Villgratental in Osttirol) oder aber die Schutzhütten, auf die heute näher eingegangen wird. Allen diesen Objekten ist gemeinsam, dass sie im direkten Dialog mit der umgebenden Landschaft stehen. Was macht eine Schutzhütte zur DENKMALSCHUTZHÜTTE? Der Schutzschirm des Denkmalschutzes hat auch Löcher. Das heißt, dass er für sich alleine keine absolute Schutzfunktion hat, aber er kann helfen. Der Denkmalschutz regelt den Spielraum und definiert den gesetzlichen Schutzrahmen. Innerhalb diesen Leitplanken gibt es jedoch immer einen Veränderungsspielraum. Der Denkmalschutz bezieht sich auf Objekte von geschichtlicher, künstlerischer und/oder sonstiger kultureller Bedeutung. Auf Hütten umgelegt sind das besondere Beispiele für alpine Schutzhütten, die die Erschließung der Alpen durch den Bergtourismus dokumentieren und denen dadurch Dokumentcharakter für die Leistungen des Alpenvereins auf dem Gebiet des Hüttenbaus im allgemeinen zukommt.

Der Denkmalschutz will charakteristische Beispiele von Alpenvereinshütten in Tirol aus allen Errichtungszeiten erfassen. Die Vorarbeiten für die Unterschutzstellungskampagne der Schutzhütten begannen im Jahre 2009. Dabei wurden aus nicht ganz 300 Schutzhütten, von denen die Berliner Hütte als einzige Schutzhütte unter Denkmalschutz stand, knapp 50 Hütten ausgewählt. Von diesen sind ca. 30 Schutzhütten zur Unterschutzstellung vorgesehen. Bei einigen wurde das Verfahren bereits eingeleitet bzw. abgeschlossen, das sind neben der Berliner Hütte die Alte Prager Hütte, das Gepatschhaus, die Neue Prager Hütte, die Neue Regensburger Hütte, das Anton-Karg Haus (bislang übrigens das erste denkmalgeschützte Schutzhaus des OeAV) und das Brandenburger Haus. Wichtig für die Auswahl waren dabei auch die im Denkmalschutzgesetz geforderten Vielzahl, Vielfalt und Verteilung, d. h. dass charakteristische Schutzhütten in ihren unterschiedlichen regionalen und typologischen Ausformungen als kulturgeschichtliches Denkmal geschützt werden. Wie sieht es in den übrigen Bundesländern aus? Tirol ist das erste Bundesland in Österreich, das sich systematisch um die Schutzhütten von Seiten der Denkmalpflege annimmt. Außerhalb von Tirol stehen unter der Kategorie Schutzhütten nur zwei Objekte in der Steiermark unter Denkmalschutz, seit 1990 das Stubenberghaus auf dem Schöckl bei Graz und die Schützenhütte beim Ansitz Hochkofler, die seit 1986 unter dem Schutz dieses Gesetzes steht. In Südtirol stehen bislang erst zwei Schutzhütten unter Denkmalschutz, das sind die ehemalige Pforzheimer Hütte in Schlinig bei Mals und das (alte) Hochganghaus in Partschins. Beim Becherhaus in Ridnaun ist nur die Kapelle denkmalgeschützt. In Deutschland steht meines Wissens bislang noch keine Schutzhütte unter Denkmalschutz. Die Tradition in der Schweiz ist weiter fortgeschritten. Genauere Zahlen kann ich Ihnen jedoch keine nennen.

Was sind wichtige Kriterien für den Denkmalschutz? Das Ziel des Denkmalschutzes ist, charakteristische Schutzhütten im Hochgebirge für die Zukunft zu bewahren. Dazu zählen Hütten, die durch die weitgehende Originalität ihrer Bausubstanz sowie den authentischen Gesamtcharakter ein unverfälscht erhaltenes Beispiel für den Typus einer im Hochgebirge errichteten Schutzhütte darstellen. Dies kann sich in den ausgewogenen Proportionen oder der charakteristischen Steinsichtigkeit bzw. Holzbauweise zeigen, darüber hinaus aber auch in bemerkenswerten Bau- und Ausstattungsdetails, bei denen örtliche Tradition sowie zeittypisches und alpenländisches Formengut verarbeitet wurden. Sei es in der für die Schutzhütten typischen Stube mit den Täfelungen, der wandfesten und teilweise beweglichen Ausstattung, sei es für die Schlafkammern der Bergsteiger. Es gibt darüber hinaus aber auch besondere Ausstattungsstücke, die für sich alleine Denkmalwert aufweisen, wie beispielsweise die bemerkenswerten Zeugnisse der Hafnerkunst im Meißnerhaus. Es sind Schutzhütten aus allen Errichtungszeiten betroffen, von den frühesten Schutzhütten der 1870er Jahre bis herauf zu jenen der späten 1930er Jahre. Darüber hinaus sollen alle Hüttentypen enthalten sein von den zumeist einfachen Bergsteigerunterkünften der Pionierzeit des Alpenvereins wie beispielsweise der Alten Prager Hütte bis hin zum Grand Hotel der Alpen, der Berliner Hütte. Im Zuge des Unterschutzstellungsprogramms dokumentiert und inventarisiert die archäologische Forschung auch abgegangene Schutzhütten und überprüft die Schutzwürdigkeit dieser Wüstungen. Zumeist handelt es sich hierbei um die Vorgängerhütten, die durch Lawinen vernichtet und an einem neuen Platz als Neue Hütte wiedererrichtet wurden. Beispiele stellen das alte Hochjochhosipzhaus (Ötztaler Alpen) oder die Samoarhütte (Ötztaler Alpen) dar, die unter ihrem heutigen Namen Martin-Busch-Hütte unweit ihres ursprünglichen Standortes wiedererrichtet wurde.

Was bedeutet der Denkmalschutz für die Schutzhütten? Ziel des Denkmalschutzes ist der Substanzerhalt der Schutzhütten! Denkmalschutz bedeutet aber nicht Stillstand. Es ist auch bei bestehendem Denkmalschutz eine Weiterentwicklung möglich, es sollten sich jedoch die technischen und die kulturellen Aspekte die Waage halten. Es geht zum einen um die Erhaltung und Sicherung des historisch-materiellen Bestandes, zum anderen um notwendige Modernisierungsmaßnahmen, die einer modernen Nutzbarkeit Rechnung tragen. Dafür braucht es spezielle, dem Denkmalbestand angemessene Lösungen! Wo liegen die Schwerpunkte? Wichtige Schwerpunkte sind dabei natürlich die Restaurierung der Außenhaut, die Restaurierung bzw. Erneuerung der Fenster und des Daches. Da sind Fragen der Materialität und des fachgerechten Umgangs mit dem Material zu klären. Dann gibt es schutzwürdige Bereiche im Inneren, dazu gehört die Restaurierung der Stube, der eventuell noch erhaltenen Böden, da gibt es Detailfragen zu klären, etwa Vorschriften zur Nutzungssicherheit wie beispielsweise der Handlauf auf der Berliner Hütte. Durch die inselartigen Lagen der Schutzhütten sind wichtige Standards wie Hygiene, Energiegewinnung, Wasser Wasserbeschaffung und Entwässerung oder Brandschutz mit den Anliegen und Zielen des Denkmalschutzes nach Bewahrung der historisch-ästhetischen Erscheinung und Substanz sowie Angemessenheit und Kontextualität von Veränderungen in Einklang zu bringen. Dazu gehört beispielsweise die Angemessenheit der Fluchtstiegenhäuser wie sie hier am Vergleich zwischen Edmund-Graf-Hütte und Martin Busch Hütte augenscheinlich ist. Dazu zählt auch die Energiegewinnung mit Solaranlagen. Dass die Anbringung von Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden spezielle Lösungen braucht, zeigt das Beispiel der Berliner Hütte. Hier waren Nachjustierungen notwendig. Bei der zuerst gefundenen vermeintlich besten Lösung am Dachkapfer blieb der Schnee durch die zu geringe Neigung liegen, so musste die Anlage als zweitbeste Lösung in

die Dachneigung integriert werden. Es ist ein Spagat zwischen Angemessenheit und Notwendigkeit! Eine beste Lösung wäre die Anbringung an einem Nebengebäude, nicht angemessen ist das Aufstellen von Solaranlagen, das bedauerlicherweise immer mehr zum Standard in unserer Kulturlandschaft wird. Daneben ist aber auch der Bereich in unmittelbarer Umgebung der Schutzhütten als Pufferzone wichtig und soll nicht durch technische Anlagen verbaut werden. Welche Möglichkeiten der Förderungen gibt es? Prinzipiell gibt es Fördermöglichkeiten für die Restaurierung von denkmalrelevanten Objekten durch den Bund also von Seiten der Denkmalpflege - und das Land. Hier ist die Förderstelle die Kulturabteilung des Landes. Wichtig dabei ist, dass vor Baubeginn um Förderungen angesucht wird. Wer definiert die Leitplanken? Es gibt kulturelle Leitplanken und Leitplanken aus technischer Sicht. Das Vademecum ist eine von den Alpenvereinen herausgegebene Richtlinie für technische Standards von Schutzhütten. Die Standards der Baudenkmalpflege definieren die Leitplanken aus kultureller Sicht, innerhalb denen sich die Möglichkeiten für Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden bewegen. Diese Richtlinie wird im Juni 2014 erscheinen. Zukunft der Schutzhütten Die Zukunft der Schutzhütten kann in der angemessenen Erhaltung und Fortschreibung der bestehenden historischen Schutzhütten liegen, aber auch in kompletten Neubauten, beispielsweise als alpine Container, futuristische Gebilde oder aber auch als modern gestaltete Hütten in einer Kombination zwischen neuen und traditionellen Baustoffen. Der Entwurf von Architekt Rainer Köberl (Innsbruck) zeigt die Möglichkeiten eines modernen kontextuellen Zubaus zu einer denkmalgeschützten Hütte, der vom

Denkmalamt bereits genehmigt ist. Für die konkrete Umsetzung fehlt jedoch noch die naturschutzrechtliche Genehmigung, die neben den baurechtlichen Bewilligungen notwendig ist. Durch den abgewickelten Zubau ist der Bestand von schützenswerten Bereichen der denkmalgeschützten Hütte wie Stube und Stiegenhaus gesichert, die Kapazität der Hütte wird vergrößert und innere Abläufe verbessert. Die Materialität Holz setzt sich vom denkmalgeschützten Baukörper ab, passt aber als traditioneller Baustoff in die alpine Landschaft. Welche Möglichkeiten der Inwertsetzung von denkmalgeschützten Hütten gibt es? Zum einen natürlich das Internet, wo der bestehende Denkmalschutz von Schutzhütten schon auf diversen Internetseiten aufscheint. Daneben möchte ich auf die Broschüre Wiederhergestellt aufmerksam machen, die nach der Restaurierung einer Hütte publiziert werden könnte. Dann gibt es noch das Modell Historische Gasthäuser in Südtirol, wo jährlich historische Gasthäuser samt ihren angemessenen Erweiterungen prämiert und in einer Broschüre veröffentlicht werden. Es geht dabei um eine Art von Qualitätssiegel für diese historischen Gaststätten. Ein ähnliches Projekt gibt es mit den Swiss Historic Hotels auch in der Schweiz. Mit Pressemeldungen zu unterschiedlichen Denkansätzen zum Bauen in der hochalpinen Landschaft, wie die Disneylandisierung der Alpen, Denkmalschutz als Rettungsanker oder Tiroler Architektur muss der kühlen Betonierkunst weichen und der aktuellen Liste der unter Denkmalschutz stehenden bzw. in der Prüfungsphase befindlichen Schutzhütten soll zur Podiumsdiskussion Hüttenbau Innovation versus Tradition übergeleitet werden.