Protokoll 2. Treffen auf Ortsebene Gemeinden Cramme und Flöthe (Groß Flöthe, Klein Flöthe, Cramme) Ort: Dorfgemeinschaftshaus Groß Flöthe Datum: 25.06.2018 Uhrzeit: 18:00-20:00 Protokoll: 05.07.2018 Teilnehmer: Liste der Teilnehmer 1. Begrüßung und Organisatorisches Der Samtgemeindebürgermeister, Herr Lohmann, begrüßte die Anwesenden, eröffnete die 2. Sitzung auf Ortsebene und übergab das Wort an Frau Traub vom Planungsbüro Warnecke. Frau Traub führte sodann kurz in die Tagesordnung (TOP) ein. 1. Begrüßung 2. Heutiger Ablauf mit Einführung in die Thematik 3. Abgleich der ortsbezogenen Maßnahmenansätze aus den Ortsbegehungen, ggf. Ergänzung 4. Bestandsanalyse auf Ortsebene 5. Weitere Vorgehensweise und Allgemeines Zu Top 1 und 2 Zu Beginn der Veranstaltung gab Frau Traub einige Hinweise was die Tagesordnung, die künftigen Protokolle und das weitere Vorgehen anbelangt. Die Protokolle der beabsichtigten Termine auf Ortsebene, die vom Planungsbüro verfasst werden, werden ohne Anwesenheitsliste auf der Internetseite der Samtgemeinde Oderwald veröffentlicht. Gleiches gilt für die jeweiligen Einladungen, der ab August anstehenden Arbeitskreissitzungen und für alle Protokolle der späteren Arbeitskreise. Diese werden nach Genehmigung durch den jeweiligen Arbeitskreis ebenfalls auf der Internetseite der Samtgemeinde Oderwald, unter einem neuen pulldown Menue veröffentlicht. 1
Das nächsten Treffen auf Ortsebene wird am: 28.06.2018 im Dorfgemeinschaftshaus Ohrum für die Gemeinden Dorstadt, Heiningen und Ohrum sein. Zu Top 3 und 4 Auf der heutigen 2. Sitzung auf Ortsebene, die 1. Sitzung fand am 12.06. in Börßum, für die Ortsteile Achim, Bornum, Börßum, Kalme und Seinstedt statt, sollen die Ergebnisse aus der Ortsbegehung noch einmal kurz reflektiert und dann ggf. noch um Maßnahmenvorschläge aus der Runde ergänzt werden. Grundlage dafür sind die Ergebnisse der in Karten eingetragenen Ergebnisse der Ortsbegehungen, die auf den Tischen auslagen. Die Bestandsanalyse sollte dabei zunächst möglichst um nachfolgende Punkte vervollständigt werden: Ergänzungen der zu sanierenden Straßenräume Ergänzungen im Hinblick auf die Verbesserung der Aufenthaltsqualität Darstellung der Verkehrsgefahrenpunkte (Ortseingänge, etc.) Haltestellen (Ausbaunotwendigkeiten) Vorhanden Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Apotheken, Pflegedienste, Physiotherapie, Heilpraktiker, etc.) Dorfgemeinschaftshäuser Sonstige Treffpunkte Landwirtschaftliche Betriebe (HE und NE-Betriebe) Einzelhandel und Gewerbebetriebe Gaststätten/Übernachtungsangebote Sehenswürdigkeiten Touristische Angebote Leerstände untergenutzte Bausubstanz Hierzu wurden von den Anwesenden Eintragungen in die ausgelegten Kartenunterlagen vorgenommen, die Anlage dieses Protokolls sind. Diese Karten und die Karten, die die Ergebnisse der Ortsbegehung wiederspiegeln, bilden zunächst die Grundlage für die späteren Arbeitskreissitzungen. Sie geben einen ersten Überblick über mögliche Maßnahmen- bzw. Handlungsansätze und sind in den anschließenden späteren Arbeitskreissitzungen jederzeit ergänz- und vorschreibbar. 2
Zu Top 5 Im Zusammenhang mit der Arbeit an den Kartenunterlagen ergaben sich noch zahlreiche Fragen der Anwesenden, auf die im Anschluss eingegangen wurde. Zum einen wurden noch einmal die Fördersätze, sowohl für die öffentlichen Antragsteller als auch für die privaten Antragsteller vorgestellt. Für die öffentlichen Antragsteller ergeben sich dabei derzeit nachfolgende Förderkonditionen: Gemeinde Regelfördersatz SG Oderwald 63 % Börßum 63 % Dorstadt 63 % Heiningen 63 % Ohrum 63 % Cramme 53 % Flöthe 53 % + 10% Punkte für Projekte die nachweislich der Umsetzung des vorhandenen integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK Nördliches Harzvorland) dienen. Private Antragsteller werden mit 25% als Regelfördersatz gefördert, hinzu kommen 5% Punkte für Projekte, die nachweislich der Umsetzung des ILEK dienen. Dies bedeutet dann 30%. Zum anderen wurde der weitere Verfahrensablauf vorgestellt und es wurden speziell die anwesenden möglichen privaten Antragsteller informiert. Weiteres Vorgehen Thematische Arbeitsgruppensitzungen beginnen ab August 2018 Erstellung des Dorfentwicklungskonzeptes Frühjahr 2019 gemeindeweise Abstimmung über die Prioritätenlisten Beschlussfassung der Gemeinderäte und Anerkennung durch das Amt für regionale Landesentwicklung als Fördergrundlage Antragstellung bis zum 15.09 eines jeden Jahres, erstmals zum 15.09.2019 Kostenlose Beratung der Antragsteller vor Ort, Stellungnahme des Planungsbüros und der Gemeinde zu den Anträgen Abstimmung mit der Gemeinde, jährlich im Rahmen von Zielvereinbarungen Ggf. Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes 3
Klein Flöthe Groß Flöthe 4
Cramme 5
6
Groß Flöthe 7