Fördermöglichkeiten in Nordrhein: Der Strukturfonds 25.05.2019 Düsseldorf Dr. Johannes Martin Leiter der Stabsstelle Gesundheitspolitik regional und Versorgungsprojekte, Projektleiter Strukturfonds
Strukturfonds hilft in Wermelskirchen Quelle: KVNO aktuell März+April 2019, S. 8-10. 2
Übersicht Förderinstrumente Die KV Nordrhein unterstützt in allen Karrierephasen Studium Weiterbildung Facharzt Approbation Bereits angebotene Maßnahmen Förderung Praktisches Jahr Förderung Weiterbildung Landpartie Facharztprüfung Investitionskostenzuschüsse Hospitationen Quereinstieg Allgemeinmedizin Kommende Maßnahmen (u.a.) Förderung Famulatur Umsatzgarantie 3
Der Strukturfonds der KV Nordrhein Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein hat im November 2017 die Einrichtung eines Strukturfonds gem. 105a SGB V beschlossen Volumen: 0,1 % der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die KV + der gleiche Betrag zusätzlich von den Krankenkassen Die Ziele des Strukturfonds sind: 1. Die Niederlassung zu fördern, insbesondere im hausärztlichen Bereich und in versorgungsschwachen Regionen 2. Die Informations- und Interessenslage in Bezug auf die Niederlassung zu verbessern und damit den Pool an niederlassungswilligen Medizinerinnen und Medizinern in Zukunft zu vergrößern Erste Fördermaßnahmen können seit Herbst 2018 beantragt werden 4
Fördergebiete des Strukturfonds Die KV Nordrhein will dort fördern, wo der Bedarf am höchsten ist Aktuell vor allem im hausärztlichen Bereich, daher Fokus auf Mittelbereiche als dessen relevante Planungsebene in der Bedarfsplanung Entscheidend für die Auswahl der Fördergebiete sind Die Anzahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deren Altersstruktur Auswahlkriterium: Simulierter Versorgungsgrad Berücksichtigt Ü65-Jährige mit abnehmender Gewichtung Fördergebiete = Planungsbereiche, wo bereits heute oder in absehbarer Zeit Versorgungsengpässe bestehen oder entstehen werden 5
Fördergebiete des Strukturfonds 18 hausärztliche Mittelbereiche 58 förderfähige Sitze Nächste Aktualisierung: Juli 2019 6
Fördergebiete des Strukturfonds (Stand: Januar 2019) Mittelbereich Dazugehörige Gemeinden Förderfähige Sitze im hausärztlichen Bereich Emmerich Emmerich, Rees 2,5 Geldern Geldern, Straelen, Rheurdt, Kerken, Issum, Wachtendonk 3,0 Goch Goch, Uedem, Weeze 4,0 Gummersbach Gummersbach, Bergneustadt, Reichshof, Wiehl, Marienheide 5,0 Heinsberg Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg 1,0 Hennef Hennef, Ruppichteroth 2,0 Kaarst Kaarst 8,0 Kevelaer Kevelaer 1,5 Kleve Kleve, Bedburg-Hau, Kranenburg, Kalkar 8,0 Niederkassel Niederkassel 4,0 Tönisvorst Tönisvorst 2,0 Viersen Viersen 1,5 Voerde Voerde 1,0 Waldbröl Waldbröl, Nümbrecht, Morsbach 4,0 Wermelskirchen Wermelskirchen 5,0 Willich Willich 3,0 Wülfrath Wülfrath 1,0 Xanten Xanten, Sonsbeck 1,5 7
Förderung von Praxishospitationen Idee: Die KV Nordrhein fördert kurzzeitige Hospitationen von (angehenden) Fachärzten in etablierten Praxen So kann die Praxis und auch der Praxisstandort über mehrere Wochen kennengelernt werden Anbahnung von Anstellungsverhältnissen Anbahnung von Praxisübernahmen oder Kooperationen Zielgruppen: 1. ÄiW im letzten WB-Jahr und Fachärzte der Allgemeinmedizin 2. ÄiW im letzten WB-Jahr und Fachärzte bestimmter allgemeiner Facharztgruppen (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO, Augenheilkunde, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin) 8
Förderung von Praxishospitationen Förderdauer: 1 Monat Bei Teilzeit-Hospitation verlängert sich der Zeitraum entsprechend Förderhöhe: 5.400 6.000 bei Hospitationen in hausärztlichen Praxen in Fördergebieten des Strukturfonds der KV Nordrhein Auszahlung: Auf das Konto des Praxisinhabers mit Verpflichtung der Weitergabe an die Hospitantin bzw. den Hospitanten 9
Investitionskostenzuschüsse Idee: Die KV Nordrhein bietet finanzielle Unterstützung bei Investitionen, die in Folge von Niederlassungen und Anstellungen entstehen Aktuell beschränkt auf den hausärztlichen Bereich und auf die Fördergebiete des Strukturfonds Gefördert werden: Praxisübernahmen Praxisneugründungen und erweiterungen Anstellungen von Hausärztinnen und Hausärzten Eröffnungen von Zweigpraxen 10
Investitionskostenzuschüsse Förderhöhe: 70.000 bei einem vollen Versorgungsauftrag (ansonsten anteilig) 10.000 bei der Eröffnung einer Zweigpraxis Auszahlungsvarianten: Einmalig nach Einreichung von Verwendungsbelegen Quartalsweise über 20 Quartale Bedingung: Tätigkeit von mindestens 5 Jahren im Fördergebiet 11
Förderprogramm Quereinstieg Allgemeinmedizin Idee: Allgemeininternisten und anderen Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung einen verkürzten und finanziell geförderten Weg in die Hausarzttätigkeit ermöglichen Programmpartner: Land NRW KV Westfalen-Lippe Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe NRW-Krankenkassen 12
Förderprogramm Quereinstieg Allgemeinmedizin Variante Zielgruppe Dauer der Förderung Förderung in Gemeinden 40.000 Einwohner Förderung in Gemeinden >40.000 Einwohner Qualifizierungsjahr zum Kennenlernen der ambulanten Tätigkeit Allgemeininternisten 3-12 Monate Bis zu 9.000 /Monat 4.800 /Monat Verkürzte Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin Allgemeininternisten Bis zu 24 Monate Bis zu 9.000 /Monat 4.800 /Monat Verkürzte Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin Andere Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung (Internisten mit Schwerpunkt, Chirurgen, Anästhesisten, ) Bis zu 24 Monate Bis zu 9.000 /Monat 4.800 /Monat 13
Hausarztaktionsprogramm des Landes NRW Auch das Land NRW fördert die Niederlassung und Anstellung in der hausärztlichen Versorgung Die Förderung ist jedoch subsidiär, d.h. greift nur dort, wo keine Förderung durch die KV möglich ist Der Fokus liegt auf Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/foerderung-derniederlassung 14
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Maike Rettig ist Ansprechpartnerin für alle aktuellen und zukünftigen Mitglieder bei Fragen zu Förderanträgen. Tel: 0211 5970 8631 Laura Erne ist Ansprechpartnerin für alle aktuellen und zukünftigen Mitglieder bei Fragen zu Förderanträgen Tel: 0211 5970 8892 E-Mail: strukturfonds@kvno.de Dr. Johannes Martin ist Ansprechpartner für Kommunen und Landkreise bei Fragen zur Förderung der ambulanten Versorgung. Tel: 0211 5970 8824