Angebote des AMS - NÖ für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

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Transkript:

Angebote des AMS - NÖ für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Fokus Wirtschaft September 2017

Arbeit und Behinderung -Potentiale am Arbeitsmarkt nützen (1) Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet nicht weniger als ein selbstbestimmtes Leben führen. Dies gilt auch für die Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Behinderungen sind sehr individuell. Seien es rein körperliche Einschränkungen, verminderte Sinneswahrnehmungen durch Sehoder Hörbehinderungen, Lernbehinderungen, intellektuelle Einschränkungen oder Erkrankungen. 1 1

Arbeit und Behinderung -Potentiale am Arbeitsmarkt nützen (2) EU-Schätzungen gehen von einem 10 Prozent-Anteil der Menschen mit Behinderungen an der Bevölkerung im EU-Raum aus (Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich, 2003). Sie stellen daher auch einen erheblichen Anteil an WählerInnen, KonsumentInnen und potenziellen Arbeitskräften dar. 2 2

Gründe für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (1) Menschen mit Behinderung geben einem Unternehmen gute Gründe sie zu beschäftigen: Soziale Verantwortung und gesellschaftspolitischer Auftrag Imageverbesserung des Betriebes und Gewinn an Attraktivität für neuen KundInnenkreis Positive Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit 3 3

Gründe für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (2) Gewinn motivierter, qualifizierter und engagierter MitarbeiterInnen Verbesserung der sozialen Kompetenzen im gesamten Unternehmen Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen Finanzielle Förderungen (durch Sozialministeriumservice und Arbeitsmarktservice) 4 4

Der Niederösterreichische Arbeitsmarkt im August 2017 622.000 unselbständig Beschäftigte +2,1% im Jahresvergleich 54.220 Arbeitslose -5,1% im Jahresvergleich 8.594 Personen in Schulungen +5,6% im Jahresvergleich 13.908 Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (ca. 1000 Personen mehr als 2016; Stand Juli 17; davon 3.280 Personen mit mind. 50% Grad der Behinderung lt. SMS-Gutachten) 6.765 gemeldete offene Stellen +22,4% im Jahresvergleich 870 Lehrstellensuchende +13% im Jahresvergleich 192 offene Lehrstellen -14,3% im Jahresvergleich 5 5

AMS Ihr Partner für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt Ein Plus für beide Seiten: Gehen Sie neue Wege bei der Personalplanung und profitieren Sie von den speziellen Kenntnissen von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen. In den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice finden Sie Ihre regionalen AnsprechpartnerInnen des Service für Unternehmen. Sie unterstützen Sie bei der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen und informieren im Rahmen von Betriebsbesuchen über arbeitsrechtliche Förderungen sowie andere Unterstützungsmöglichkeiten. 6 6

Unterstützungsangebote des Arbeitsmarktservice - NÖ Es gibt verschiedene finanzielle Förderungen für Menschen mit Behinderung. Sie dienen als Anreiz, MitarbeiterInnen mit Behinderung zu beschäftigen, zur Sicherung und als Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen. Wichtig für eine Förderung ist ein rechtzeitiges Kontaktaufnehmen mit dem AMS. 7 7

Unterstützungsangebote des Arbeitsmarktservice NÖ (1) Förderungen für Betriebe: Eingliederungsbeihilfe Lehrstellenförderung Arbeitstraining Arbeitserprobung Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Impulsberatung für Betriebe 8 8

Unterstützungsangebote des Arbeitsmarktservice NÖ (2) Förderung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Kombilohnbeihilfe Gesundheitliche Abklärung Orientierung und Qualifizierung Spezielle Betreuungs- und Beratungseinrichtungen 9 9

Eingliederungsbeihilfe - Comeback Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten Vorgemerkte Arbeitslose mit physischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Arbeitsverhältnis mit mind. 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden. Die Höhe und Dauer der Förderung wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Unternehmen vereinbart. 10 10

Lehrstellenförderung (1) Pauschalierter Zuschuss zur Lehrlingsentschädigung für besonders benachteiligte Lehrstellensuchende (z. B. Personen mit physischer, psychischer oder geistiger Einschränkung) Höhe der Förderung: Die Höhe beträgt von 300,-- monatlich bis 755,- (bei über 18-jährigen mit höherer Lehrlingsentschädigung) monatlich. 11 11

Lehrstellenförderung (2) Dauer der Förderung: Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt und kann für maximal 3 Jahre bewilligt werden. Bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden. 12 12

Arbeitstraining Arbeitserprobung (1) Mit dem Arbeitstraining unterstützt das AMS Arbeitsuchende beim Erwerb von Berufspraxis in einem Betrieb. Dauer der Förderung: 1-12 Wochen (Arbeitserprobung max. 4 Wochen) Höhe der Förderung: Das AMS NÖ sichert die finanzielle Existenz des/der TeilnehmerIn durch den Fortbezug von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung oder gewährt eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und Fahrtkostenzuschuss. 13 13

Arbeitstraining Arbeitserprobung (2) Vorteile für den Betrieb: Während des Arbeitstrainings keine Lohn- und Lohnnebenkosten Arbeitsuchende lernen den Betrieb, Arbeitsumfeld und Aufgaben kennen Vorteile für Arbeitsuchende: Erwerb von Praxis nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder als Voraussetzung für einen Ausbildungsabschluss; Erwerb von Arbeitserfahrung und Training von Fertigkeiten/Fähigkeiten; Erhöhung der Vermittlungschancen; 14 14

Qualifizierungsförderung für Betriebe (1) Das AMS fördert die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen. Damit sollen die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit, sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation dieser Personengruppe verbessert werden. 15 15

Qualifizierungsförderung für Betriebe (2) Welche ArbeitnehmerInnen sind förderbar? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss, Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. 16 16

Qualifizierungsförderung für Betriebe (3) Was wird gefördert? Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarkt-bezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 24 Stunden. Die Auswahl des Kurses erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmer/innen. Die Beihilfe kann nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt werden 17 17

Qualifizierungsförderung für Betriebe (4) Höhe der Förderung 50% der Kurskosten 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde. Die Förderung darf pro Person und Begehren 10.000,- nicht übersteigen. 18 18

Impulsberatung für Betriebe (1) Die Impulsberatung für Betriebe ist ein kostenfreies Beratungsangebot des AMS, das Unternehmen bei der Bearbeitung von fünf bedeutsamen Handlungsfeldern unterstützt, die sowohl die Personalentwicklung im Betrieb als auch den Arbeitsmarkt betreffen. 19 19

Impulsberatung für Betriebe (2) Betriebliche Weiterbildung Alter(n)sgerechtes Arbeiten Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern Gestaltung betrieblicher Vielfalt Sicherung von Arbeitsplätzen bei Kapazitätsschwankungen 20 20

Kombilohnbeihilfe (1) Integration von arbeitslosen Personen, für die die Kombilohnbeihilfe einen neuen Anreiz schafft, auch eine geringer bezahlte Beschäftigung - auch Teilzeit z.b. wegen Betreuungspflichten oder gesundheitlicher Einschränkungen - aufzunehmen. Besetzung offener Stellen mit geringer Entlohnung 21 21

Kombilohnbeihilfe (2) Dauer der Förderung Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu einem Jahr gewährt werden. Für arbeitslose Personen - ab 59 Jahre, die länger als 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind oder - die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation absolviert haben oder - die REHAB-Geld bezogen haben kann die Kombilohnbeihilfe nach neuerlicher jährlicher Prüfung des Einkommens bis zu drei Jahren gewährt werden. 22 22

Kombilohnbeihilfe (3) Höhe der Förderung an DienstnehmerInnen: Diese ergibt sich aus der Differenz des zuletzt gebührenden Arbeitslosengelds bzw. der zuletzt gebührenden Notstandshilfe plus 30% und dem Nettoerwerbseinkommen (max. Beihilfenhöhe: EUR 950,- monatlich). 23 23

Programm Aufstieg 3 Ein spezielles Angebot des AMS-NÖ für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Inhalte des Programms: - Arbeitsmedizinische bzw. psychologische Abklärung - Kompetenzerhebung, Orientierung - Qualifizierung ( auch betriebsnah) 24 24

Spezielle Betreuungs- und Beratungseinrichtungen (1) C4C Check 4 Chances Auseinandersetzung mit den individuellen beruflichen Optionen auf Basis des medizinischen Leistungskalküls Sichtbar Machen der beruflichen Perspektiven Initiierung der Bearbeitung von vermittlungshemmenden Faktoren durch ganzheitliche Betrachtung des Prozesses Erarbeitung eines konkreten Vorschlages für die weitere Vorgangsweise z.b. berufliche oder medizinische Rehabilitation, Vermittlungsunterstützung, Arbeitssuche 25 25

Spezielle Betreuungs- und Beratungseinrichtungen (2) Diagnostische Abklärung durch ArbeitsmedizinerInnen bzw. ArbeitspsychologInnen Arbeitsmedizinische Testung / Begutachtung arbeitspsychologische Testung / Begutachtung für die Frage, welche Tätigkeiten / welcher Beruf ausgeübt werden kann bzw. ist Schulungsfähigkeit gegeben und ist eine geplante Qualifizierung aus gesundheitlichen Gründen möglich. Befundinterpretation (von fachärztlichen Befunden speziell für die Arbeitssuche). 26 26

Spezielle Unterstützung bzw. Angebote Für Menschen mit einer Diagnose aus dem Autismusspektrum fördern wir mit speziellen Qualifizierungsangeboten und mit einer besonders vereinbarten Eingliederungsbeihilfe. 27 27

AMS - Kontaktdaten Die ServiceLine des AMS Niederösterreich Montag Donnerstag von 7:30-16.00 und Freitag von 7.30-13.00 - Tel.: 0810 500 123 In der ServiceLine NÖ sind 65 qualifizierte und engagierte AMS- BeraterInnen bemüht, Ihre Anliegen zu erledigen. Ein hohes Maß an Serviceorientierung ist uns in der Zusammenarbeit mit unseren KundInnen sehr wichtig. E-Mail: ams.servicelinenoe@ams.at http://www.ams.at/noe/service-unternehmen/menschen-behinderung 28 28

AMS - Kontaktdaten Arbeitsmarktservice Niederösterreich Landesgeschäftsstelle Hohenstaufengasse 2 1010 Wien Tel: (01) 531 36 Arbeitsmarktservice Amstetten Mozartstraße 9 3300 Amstetten Tel: (07472) 61 120 Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha Lagerstraße 7 2460 Bruck/Leitha Tel: (02162) 63 238 Arbeitsmarktservice Gmünd Bahnhofstraße 33 3950 Gmünd Tel: (02852) 52 541 Arbeitsmarktservice Horn Prager Straße 32 3580 Horn Tel: (02982) 26 76 Arbeitsmarktservice Krems Südtiroler Platz 2 Tel: (02732) 82 546 29 Arbeitsmarktservice Melk Babenbergerstraße 6-8 3390 Melk Tel: (02752) 50072 Arbeitsmarktservice Mödling Bachgasse 18 2340 Mödling Tel: (02236) 805 Arbeitsmarktservice St. Pölten Daniel Gran-Straße 10 3100 St. Pölten Tel: (02742) 309 Arbeitsmarktservice Schwechat Sendnergasse 13a 2320 Schwechat Tel: (01) 707 62 51 Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya Thayastraße 3 3830 Waidhofen/Thaya Tel: (02842) 52 561 Arbeitsmarktservice Wr. Neustadt Neunkirchner Straße 36 2700 Wr. Neustadt Tel: (02622) 21 670 29

AMS - Kontaktdaten Arbeitsmarktservice Baden Josefsplatz 7 2500 Baden Tel: (02252) 201 Arbeitsmarktservice Gänserndorf Friedensgasse 4 2230 Gänserndorf Tel: (02282) 35 35 Arbeitsmarktservice Hollabrunn Winiwarterstraße 2a Tel: (02952) 22 07 Arbeitsmarktservice Korneuburg Laaer Straße 11 Tel: (02262) 72 775 Arbeitsmarktservice Lilienfeld Liese Prokop Straße 13 3180 Lilienfeld Tel: (02762) 52 268 Arbeitsmarktservice Mistelbach Oserstraße 29 2130 Mistelbach Tel: (02572) 27 21 30 30