Unsere Leistungen Ihr Unternehmenserfolg

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1 Unsere Leistungen Ihr Unternehmenserfolg AMS - Service für Unternehmen Vorarlberg Arbeitsmarktservice Vorarlberg Service für Unternehmen - Aktualisiert:

2 Kundennähe aufgrund regionaler Präsenz SfU Zentrale 1 Berater 1 EURES-Berater Regionalteam Bregenz/ Dornbirn 10 BeraterInnen Regionalteam Feldkirch 6 BeraterInnen Regionalteam Bludenz 6 BeraterInnen 2

3 Profitieren von der Zusammenarbeit mit dem S fu Besserer Informationsfluss zwischen AMS und Unternehmen Unternehmen kennen die AMS-Dienstleistungen, eservices und Förderangebote AMS kennt die Anforderungen an die BewerberInnen und die Arbeitsplätze der Unternehmen Rasche und treffsichere Vermittlung von Arbeitskräften Eine Ansprechperson für alle Anliegen Schnelle Reaktion auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Unternehmen (Fachkräfte) Wir sind ein wichtiger Partner für Unternehmen in Personalfragen Personalsuche Personalauswahl Personalentwicklung 3

4 Unser Service für Unternehmen auf einen Blick Maßgeschneiderte Personalsuche zahlreiche interessante Förderangebote kompetente Beratung aktuelle Information innovative 24 Stunden Online-Services Informationen unter 4

5 Unsere Förderungen für Unternehmen Förderung der Lehrausbildung als Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung Come Back - Eingliederungsbeihilfe als Lohnkostenzuschuss 50 plus Eingliederungsbeihilfe als Lohnkostenzuschuss Chance und Chance + bedarfsgerechte Qualifizierung Förderung des/der ersten DienstnehmerIn Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) Qualifizierung von Beschäftigten im Gesundheits- u. Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik (GSK) Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium 5

6 Förderung der Lehrausbildung Wer wird gefördert? Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil Ausbildungsberufe mit einem Frauenanteil unter 40% Förderung von 400,-- monatlich im 1. Lj., im 2. Lj. 200,-- und 100,-- im 3. Lj. Besonders benachteiligte Lehrstellensuchende u. Behinderte unter 50% GdB (reg. Unterschiede) Förderung von 400,-- mtl. im 1. Lehrjahr Behinderte Jugendliche mit mind. 50% GdB max. 400,-- für bis zu 3 Jahren TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung max. 400,-- für die gesamte Lehrzeit (Voraussetzung ist ein Clearing beim Büro für Integrationsprojekte) 6

7 Förderung der Lehrausbildung Wer wird gefördert? Über 18-jährige Frauen, deren Beschäftigungsproblem aufgrund Qualifikationsmängeln durch die Lehrausbildung gelöst werden kann. - Förderung von max. 755,--; im 1. Lehrjahr und max. 373,-- im 2. Lehrjahr Bei einer kollektivvertraglich festgelegten höheren Lehrlingsentschädigung oder wenn ein kollektivvertraglich festgelegter HilfsarbeiterInnenlohn bezahlt wird. - Bei Lehrlingsentschädigung max. 400,-- im 1. Lehrjahr Wichtig: Die Personen müssen beim AMS vorgemerkt sein. Die Vereinbarung mit dem AMS muss vor Lehrbeginn erfolgen. 7

8 Come Back - Eingliederungsbeihilfe Wer wird gefördert? Personen ab 45 Jahren Wiedereinsteigerinnen Langzeitarbeitslose u. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen Was? Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten bei Arbeitsverhältnissen, die mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen. Wie viel und wie lange? Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart. 8

9 50 plus - Eingliederungsbeihilfe Wer wird gefördert? Personen über 50 Jahren, die über 6 Monate beim AMS vorgemerkt sind Was? Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten für die Einarbeitungszeit bei Arbeitsverhältnissen, die mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen. Wie lange und wie viel? Frauen: bis 3 Monate 66,7% der Lohn- und Lohnnebenkosten Männer: bis 3 Monate 50% der Lohn- und Lohnnebenkosten 9

10 Chance unternehmensnahe und praxisbezogen Ziel: Abdeckung des Bedarfs an Fachkräften durch eine unternehmensnahe und praxisbezogene Qualifizierungsform Zielgruppe: Personen ab 18 Jahre, die beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind während des letzten Jahres nicht im Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren Finanzierung: durch Beiträge des AMS und des Landes Vorarlberg Dauer: bis zu 6 Monate (Abhängig von der Stundenanzahl der theoretischen Ausbildung mind. 1/3 Theorie u. 2/3 Praxis, jedoch max. 12 Wochen Praxis) bis zu 2 Jahre bei LAP - abhängig von der lt. WK fehlenden Praxis bis zur Zulassung zur außerordentlichen LAP 10

11 Chance unternehmensnahe und praxisbezogen Kosten für das Unternehmen - Unternehmensbeitrag: 450,-- pro Monat (exkl. Mwst.) 400,-- pro Monat bei LAP (exkl. Mwst.) zuzüglich Ausbildungskosten, die 1.650,-- übersteigen - Qualifizierungskosten bis zu 1.650,-- werden nach Ausbildungsabschluss vom Land refundiert Finanzielle Unterstützung für die TeilnehmerInnen AMS zahlt während der Ausbildung eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (in der Höhe des ALG bzw. der NH) Unternehmen zahlen den TeilnehmerInnen einen Bildungsbonus von 100 pro Monat bzw. 200 bei LAP (im Unternehmensbeitrag enthalten) Für die Unternehmen fallen während der Zeit der Ausbildung keine Lohn- und Lohnnebenkosten an! 11

12 Chance + unternehmensnahe und praxisbezogen Ziel: Abdeckung des Bedarfs an Fachkräften durch eine unternehmensnahe und praxisbezogene Qualifizierungsform Zielgruppe: Personen ab 18 Jahre mit max. Pflichtschulabschluss, die beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind mit gesundheitlichen Einschränkungen (fachärztliches Attest) während des letzten Jahres nicht im Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren Ausbildungsziel: Lehrabschluss Finanzierung: durch Beiträge des AMS und des Landes Vorarlberg Dauer: bis zu 2 Jahre bei LAP - abhängig von der lt. WK fehlenden Praxis bis zur Zulassung zur außerordentlichen LAP 12

13 Chance + unternehmensnahe und praxisbezogen Kosten für das Unternehmen - Unternehmensbeitrag: 200,-- pro Monat bei LAP (exkl. Mwst.) zuzüglich Ausbildungskosten, die 1.650,-- übersteigen - Qualifizierungskosten bis zu 1.650,-- werden nach Ausbildungsabschluss vom Land refundiert Finanzielle Unterstützung für die TeilnehmerInnen AMS zahlt während der Ausbildung eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (in der Höhe des ALG bzw. der NH) Unternehmen zahlen den TeilnehmerInnen einen Bildungsbonus von 100 pro Monat (Lehrausbildung bis 6 Monate) bzw. 200 bei Lehrausbildungen über 6 Monaten (im Unternehmensbeitrag enthalten) Für die Unternehmen fallen während der Zeit der Ausbildung keine Lohn- und Lohnnebenkosten an! 13

14 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Nutzen Die Unterstützung für Ihre Weiterbildungsaktivitäten Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von MitarbeiterInnen der Generation 45+ Kompetenzaufbau und Qualifizierung von gering qualifizierten MitarbeiterInnen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens Zuschuss zu den Qualifizierungskosten 14

15 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Wer ist förderbar? Männer unter 45 Jahren mit maximal Pflichtschulabschluss Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden. Wer ist nicht förderbar? UnternehmenseigentümerInnen Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind Überlassene ArbeitnehmerInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern Lehrlinge 15

16 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Förderbar sind Qualifizierungsmaßnahmen, die überbetrieblich verwertbar sind mehr als 24 Maßnahmenstunden aufweisen und die arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind Nicht förderbar ist die Teilnahme an ordentliche Studien an Universitäten und Universitätslehrgänge Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongressen und Symposien reinen Produktschulungen Qualifizierungen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln Standardausbildungsprogrammen im Sinne für die MitarbeiterInnen des Unternehmens verbindliche Grundausbildung Qualifizierungen von betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen Qualifizierungen, die im Ausland stattfinden Individualcoachings Kurse mit Sport und Freizeitcharakter Qualifizierungen im Ausland über mit über 200 km Entfernung ab Bregenz 16

17 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Höhe der Förderung 50% der anerkennbaren Kurskosten 50% der Personalkosten (zuzüglich einer Pauschale von 75,12% für Lohnnebenkosten) ab der 33 Maßnahmenstunde, wenn die Qualifizierungen während der bezahlten Arbeitszeit stattfinden Kurskosten Förderbar sind Kursgebühren, die von externen Qualifizierungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden Honorare von externen TrainerInnen (z.b. bei unternehmensintern organisierten Kursen) bis zu max ,-- In Rechnung gestellte Kursunterlagen, Verpflegung, Schulungsräume und Prüfungsgebühren 17

18 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Begehrenseinbringung über das eams-konto spätestens 1 Woche vor Qualifizierungsbeginn erfolgt die Beantragung nicht über das eams-konto, dann hat die Einbringung im Original zu erfolgen (persönlich oder postalisch) Auszahlung der Förderung einmalig im Nachhinein nach positiver Prüfung aller Abrechnungsunterlagen Übermittlung der Abrechnungsunterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Qualifizierungsende (über eams-konto) Ihre Kontaktperson vom Service für Unternehmen wird Sie gerne zur Förderung beraten und bei der Förderbeantragung über das eams- Konto unterstützen! 18

19 GSK Qualifizierung von Beschäftigten im Gesundheits- u. Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik Wer ist förderbar? vollversicherungspflichtige oder karenzierte ArbeitnehmerInnen Förderbar sind Qualifizierungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen und Kindergartenpädagogik laut Ausbildungsliste. Förderhöhe Kurskosten 60% der anerkennbaren Kurskosten 60% der Personalkosten (zuzüglich einer Pauschale von 75,12% für Lohnnebenkosten) während der bezahlten Arbeitszeit Die Ausfinanzierung in Höhe von 40% der Gesamtkosten ist bei Begehrensstellung schriftlich nachzuweisen. 19

20 EPU Ein-Personen-Unternehmen Wer? Ein-Personen-Unternehmen, die 3 Monate GSVG versichert sind Förderung ¼ des laufenden Bruttolohnes für ein Jahr Fördervoraussetzungen vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mind. 50% der kollektivvertraglichen Wochenstunden Personen müssen mind. zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sein Dauer des Arbeitsverhältnisses: mind. 2 Monate 20

21 Bildungskarenz zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen Voraussetzungen Arbeitsverhältnis von mind. 6 Monaten ohne Unterbrechung (Ausnahme: Saisonkräfte) Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn im Sinne des AVRAG ( 11) Anspruch auf Arbeitslosengeld Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 Wochenstunden (inkl. Lernzeiten Nachweis durch den Bildungsträger) Dauer Mind. 2 Monate bis 1 Jahr Aufteilung der Module (mind. 2 Mo.) auf 4 Jahre möglich Weiterbildungsgeld In der Höhe des Arbeitslosengeldes (mind. 14,53 tgl.) Beantragung über das eams-konto! 21

22 Bildungsteilzeit zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen Voraussetzungen Vor der Herabsetzung der Arbeitszeit (AZ) muss die Normalarbeitszeit 6 Monate ununterbrochen gleich hoch gewesen sein (Ausnahme: Saisonkräfte 3 Monate) Reduzierung der Arbeitszeit um mind. 25% und max. 50% Die AZ darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten Anspruch auf Arbeitslosengeld Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 10 Wochenstunden Dauer Mind. 4 Monate bis 2 Jahr Aufteilung der Module (mind. 4 Mo.) auf 4 Jahre möglich Wie viel? Fixer Einkommensersatz pro entfallender Wochenarbeitsstunde in der Höhe von 0,76 täglich (Bsp.: Reduktion um 20 h 0,76*20*30 = 456) 22

23 Fachkräftestipendium Beihilfe zu Aus- und Weiterbildungsaktivitäten von Erwachsenen in Mangelberufen Abdeckung Fachkräftemangel laut Ausbildungsliste Personenkreis Für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen, Beschäftigungslose oder vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht. 23

24 Fachkräftestipendium Voraussetzungen In den letzten 15 Jahren 4 Jahre (208 Wochen) Erwerbstätigkeit, Qualifikation unter Hochschulniveau, Wohnsitz in Österreich, Nachweis der erfüllten Aufnahmebedingungen oder Absolvierung einer Bildungs- und Karriereberatung. Förderbare Ausbildungen Laut Ausbildungsliste, die spätestens am beginnen Vollzeitausbildungen mit durchschnittlich mindestens 20 Maßnahmenstunden pro Woche und einer Dauer von mindestens 3 Monaten. 24

25 Fachkräftestipendium Nicht förderbare Ausbildungen Vom AMS finanzierte Ausbildungen, Arbeitsstiftungen, tertiäre Ausbildungen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge, vorgelagerte Ausbildungen und Ausbildungen, die planmäßig nicht in 4 Jahren zum Abschluss führen. 25

26 Fachkräftestipendium Höhe und Dauer 2015: EUR 27,20 / Tag bzw. in der Höhe ALG/NH (bei höherem Anspruch) Für die Dauer der Teilnahme an der Ausbildung, längstens 3 Jahre (1096 Tage). Geringfügige Beschäftigung während der Ausbildung ist zulässig (auch beim selben DG). Nachweise für die Förderabwicklung Bescheinigung des Ausbildungserfolges (Zeugnis) bzw. Bestätigung der zumindest 75%igen Anwesenheit. Zwischenprüfung ca. alle 6 Monate. 26

27 eams Konto Online Service rund um die Uhr Ihre Vorteile Übersicht über die vom AMS vorgeschlagenen BewerberInnen Einfache und rasche online-antragstellung für Förderungen und für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften Übersicht über alle Förderfälle und die Förderzahlungen Integrierter ejob-room, Österreichs größte Internet Job- Plattform für eine rasche Personalsuche 27

28 eams Konto 3 Schritte zu Ihrem eams-konto 1. Identifikation & Authentifizierung mit Ihrer SFU-Beraterin, Ihrem SFU-Berater 2. Ersteinstieg mit Ihren persönlichen Zugangsdaten über 3. Änderung des Passwortes Jetzt steht Ihnen Ihr eams-konto zur Verfügung! FLEXIBEL ZIELGENAU ZEITSPAREND TRANSPARENT 28

29 Arbeitsmarktservice Vorarlberg AMS Service für Unternehmen Der Partner für Unternehmen in Personalfragen! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 29

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