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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit KommR Viktor SIGL Wirtschafts-Landesrat Dr. Roman OBROVSKI Landesgeschäftsführer AMS Oberösterreich am 17. November 2008 Weiterbildung statt Kündigung Neue Initiative als Hilfestellung für Betriebe und Mitarbeiter/innen und

2 SIGL / OBROVSKI 2 Wirtschafts-Landesrat KommR Viktor SIGL AMS-Landesgeschäftsführer Dr. Roman OBROVSKI OÖ setzt neue Initiative in schwierigen Zeiten Weiterbildung statt Kündigung bewährter Mitarbeiter/innen "Arbeit für die Menschen im Land ist und bleibt für uns oberstes politisches Ziel", macht Wirtschafts-Landesrat Viktor Sigl klar. Das Land OÖ wird daher auch 2009 so viel wie kein anderes Bundesland in die aktive Arbeitsmarktpolitik und in die Individualisierung am Arbeitsmarkt investieren. "Wir wissen, dass uns mit dem Konjunkturabschwung in den nächsten Monaten eine besondere Herausforderung nicht nur auf Seiten der Firmen, sondern ganz besonders auch bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bevorsteht. Hier müssen und wollen wir mit unseren Arbeitsmarktinstrumenten den Menschen helfen", betont Sigl. Investition in die Menschen: Qualifikation, Aus- und Weiterbildung machen krisensicherer Ein immens wichtiger Bereich sei dabei die Aus- und Weiterbildung, die Qualifizierung der Menschen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen. "Gut ausgebildet zu sein, heißt krisensicherer im Job zu sein. Dem widmen wir ein großes Augenmerk", sagt der Wirtschafts-Landesrat. Und dafür wird einmal mehr die gute und enge Kooperation von Land OÖ und AMS OÖ zu einem spürbaren Vorteil für die Menschen. Die neue Initiative hilft nicht nur, die Menschen besser zu qualifizieren, sie ist eine attraktive Alternative zur Freisetzung bewährten Personals. Mit ist es möglich, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten

3 SIGL / OBROVSKI 3 und kostengünstig weiterzubilden: Das AMS OÖ finanziert das Einkommen der karenzierten Person in Form des Weiterbildungsgeldes. Das Wirtschaftsressort des Land OÖ refundiert dem Unternehmen 50 Prozent der Ausbildungskosten. baut auf dem bestehenden, bisher nur wenig genutzten Instrument der Bildungskarenz auf: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lassen sich karenzieren und nützen diese Zeit, um beruflich relevante Kompetenzen zu erwerben. Die Nachteile des bisherigen Produkts war zum einen, dass die karenzierten Arbeitskräfte mit einem relativ geringen Einkommen auskommen und die Weiterbildung ganz oder teilweise bezahlen mussten. Zum andern hatten oder nahmen die Betriebe kaum Einfluss auf die Qualifizierungsinhalte während der Karenzierung. stimmt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besser aufeinander ab: Die Unternehmen entscheiden über den Inhalt der beruflichen Qualifizierung und leisten dafür einen finanziellen Beitrag (50 % der Bildungskosten). Während der Karenzzeit fallen für das Unternehmen keine Lohnkosten an. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann während der bis zur Geringfügigkeitsgrenze (349,01 Euro) im Unternehmen dazuverdienen und hat keine Ausgaben für das Bildungsangebot. Die nach betrieblichen Zielsetzungen weitergebildete Arbeitskraft ist nach der Ausbildung effektiver einsetzbar. " ist ein Angebot an jene Unternehmen, die unter einem Rückgang von Aufträgen leiden, ihre bewährte Stammmannschaft aber mit Blick auf die Zeit nach der Krise halten wollen", umreißt Landesgeschäftsführer Roman Obrovski die Intention dieser Initiative. "Statt Personal in Krisenzeiten freizusetzen und bei Erholung der Konjunktur mit Zeitverlust, Such- und Integrationskosten wieder zusammenzustellen, wird das Dienstverhältnis während der nicht gelöst. Die Auftragsschwäche wird konstruktiv genutzt. Die Mitarbeiter erwerben Qualifikationen, die

4 SIGL / OBROVSKI 4 ihnen und dem Unternehmen zugute kommen. Die Weiterbildung kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, vorausgesetzt, dass eine zertifizierte Bildungseinrichtung mit der Durchführung betraut ist. Details des Programms startet mit 17. November 2008 und ist auf 18 Monate beschränkt und gilt für maximal die Hälfte der Mitarbeiter/innen eines Unternehmens bzw. max. 30 Mitarbeiter/innen. Die Qualifizierungen können maximal zwölf Monate dauern. Das Land OÖ refundiert dem Unternehmen 50 % der Ausbildungskosten, maximal jedoch Euro pro Person. Das AMS OÖ bezahlt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an ein Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus kann während der zwischen Unternehmen und Arbeitskraft eine geringfügige Beschäftigung oder ein Stipendium (bis max. 349,01 Euro) vereinbart werden, so dass die finanziellen Einbußen der Arbeitskräfte während der Qualifizierung sich in Grenzen halten, die Kosten für das Unternehmen aber gering sind.

5 SIGL / OBROVSKI 5 Hier einige Beispiele für Verdiensthöhe während : Brutto-Verdienst ohne Sonderzahlungen Nettoverdienst lt. Arbeiter A 1 (ohne bes. Abzüge wie Gewerkschaftsbeitrag, Pendlerpauschale usw.) Weiterbildungsgeld (WG) ohne Familienzuschläge bei 30 Tagen evt. Verdienst aus geringfügiger Beschäftigung oder max. Stipendium bis 349,01 Euro Einkommen WG + ev. geringf. Besch oder ev. Stipendium Differenz zwischen WG+ ger. Besch./Stip. zu Nettoverdienst 1500, , , , , , , ,96 772,50 882, , ,10 349,01 349,01 349,01 349, , , , ,11 10,53-131,28-211,30-282,85 Verfahren Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beim regionalen AMS ein. Den 50%-Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Wirtschaftsressort des Landes.

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