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Transkript:

Redaktion: METIS MEDIA Magazinverlag Campus Dornbirn Austria Hintere Achmühlerstr. 1 6850 Dornbirn T +43 5572 890633 www.modus-magazin.com MEDIADATEN 2012 Ihre Ansprechpartner Jacqueline Jurek Chefredaktion Verkauf Österreich T +43 664 414 10 82 redaktion@modus-magazin.com Alexandra Stockmayer Texterin T +43 650 501 06 91 text_as@modus-magazin.com Angelika Brunner Art Direktorin grafik_ab@modus-magazin.com Karin Waltenspühl Anzeigenverkauf Schweiz Follow me Medienservice T +41 76 391 36 60 kw@follow-me.li

Architektur & Design.. haben in der Bodenseeregion seit Jahrzehnten einen angesehenen Stellenwert. Hierher pilgern Architekten und Architekturinteressierte aus vielen Teilen Europas. Sie wollen architektonische Besonderheiten besichtigen, sich kompetent weiterbilden oder sich Ideen holen. Vorarlberg, Liechtenstein und die Ostschweiz sind aber nicht nur international bekannt für ihre beispielgebende Architektur. Immer stärker behaupten sich aufstrebende junge Architekten neben längst renommierten Architekturbüros und auch junge Möbelund Produktdesigner dieser Region machen weltweit von sich reden. Schon unzählige Male wurden namhafte Awards vergeben. Zu diesem umfassenden und überaus interessanten Thema, natürlich verbunden mit Design in jeglicher Form, gibt es das Magazin MODUS. MODUS ist ein Hochglanzmagazin für eine Region, in der knapp 1,5 Millionen Menschen leben. Bauen und Wohnen sind Themen, welche viele von ihnen angehen. In jungen Jahren wird gebaut, später wird renoviert, an- oder umgebaut bis der Eine oder Andere irgendwann dann doch noch einmal bauen will. Aber egal wann Fragen zum zeitgemäßen Bauen, von Energieeffizienz bis hin zur Finanzierung stellen sich immer wieder neu. Und da die Zeit im rasanten Tempo Neuigkeiten auf den Markt bringt, muss der Mensch informiert bleiben. Dazu wollen wir mit MODUS zweimal jährlich beitragen. Es geht um das Bauen und Einrichten von der Planung des Wohnobjektes bis hin zum Kauf des letzten Weinglases. Anspruchsvoll, kompetent und unterhaltend wird über zeitgemäße Architektur, schönes Wohnen, über kulturelle Lebensart sowie über Design und Style berichtet. Reportagen über außergewöhnliche Häuser und Wohnungen der Region sowie über internationale Einrichtungstrends setzen Maßstäbe für Qualität und guten Geschmack. Portraits internationaler und ansässiger Architekten und Designer geben tiefe Einblicke in die Branche und in das Wohnverhalten der Zukunft. Szene- und Produktnews, Buchtipps und wichtige Adressen runden den Inhalt ab. Mit MODUS bekommt aber auch die luxus- und design-affine Zielgruppe ein maßgeschneidertes Magazin. MODUS vermittelt den gehobenen Lebensstandard für Individualisten und Ästheten. Es richtet sich an Menschen mit Lust am schönen und exklusiven Wohnen oder einfach an alle, die ihren persönlichen Lebensstil verfeinern möchten! Unser Portfolio steht für Tiefe statt Breite und für Klasse statt Masse. Wir stehen für individuelle Betreuung und höchste Qualität. Kreativität und Flexibilität sind unsere Stärke. Das unterscheidet uns von anderen regionalen Produkten. Jacqueline Jurek, Verlegerin

MEDIADATEN 2012 MEDIADATEN 2012 Facts Erscheinung: halbjährlich; Anfang Mai und Anfang November Druckauflage: 15.000 Stk. Format: 229 mm breit x 320 mm hoch Seitenumfang: 128 Seiten Preis: EUR 8,- am Kiosk sowie über den Vorarlberger Lesezirkel CHF 12,- am Kiosk sowie über den Schweizer Lesezirkel Abonnement: EUR 14,- inkl. Porto innerhalb Österreich für 2 Ausgaben pro Jahr EUR 16,- inkl. Porto für Deutschland pro Jahr CHF 22,- inkl. Porto für die Schweiz pro Jahr Das sind Ihre Vorteile - Hoher Wettbewerb durch lange Nutzungsdauer - Vertrieb über die regionalen Lesezirkel - Versand an Architekten der Region - Versand an alle 4*-Hotels der Region - Hochwertige Papierqualität - Hoher Mitlesefaktor - Hoher Sammelcharakter - Hochwertiges Layout - Hoher Informationscharakter - kostenlose Auflage bei Banken und Versicherungen - Kombination von Fach- und Publikumsmagazin - Leserschaft zwischen 25 und 60 Jahren - Hohes Einkommen und hohe Kaufkraft

MEDIADATEN 2012 MEDIADATEN 2012 Formate + Preise Teilformate 2/1 Seite 458 x 320 mm CHF 6.700,- 1/1 Seite 199 x 290 mm CHF 4.200,- 1/4 Panormaseite 458 x 80 mm CHF 2.700,- Wir behalten uns das Recht vor, Teilformate auf ganzen Seiten zusammengestellt zu platzieren. Auf Kundenwunsch sind Einzelplatzierungen jedoch mit einem Aufschlag von 15% auf den Listenpreis möglich. Publireportage 1/2 Seite 229 x 160 mm 114,5 x 320 mm CHF 2.700,- 1/4 Seite 229 x 80 mm 57,2 x 320 mm CHF 1.420,- 1/6 Seite 62 x 135 mm CHF 740,- Die PR Seiten werden von der Redaktion verfasst und vom Verlag entsprechend der grafischen Blattlinie gestaltet und produziert. Es werden keine Logos eingesetzt. In mit der Redaktion abgesprochenen Ausnahmefällen wird ein Aufpreis von 20 % verrechnet. Preis: doppelseitig... CHF 4.500,- Bei allen abfallenden Formaten werden zusätzlich 3 mm an allen Rändern für Beschnitt hinzugerechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Werbeabgabe von 5 %. Bei den 1/6 Anzeigen übernimmt die Redaktion die Gestaltung nach bestehender Vorlage. Die Kosten sind im Anzeigenpreis enthalten! Premiumplatzierungen U2 + Seite 1 U3 U4 25% Aufschlag 15% Aufschlag 25% Aufschlag Beilagen Beilagen jeglicher Form sind nur im Zusammenhang mit der Buchung einer ganzseitigen Anzeige möglich. Für die maschinelle Verarbeitung fallen CHF 85,- pro 1000 Stück an. Händische Verarbeitung auf Anfrage. Beilagenpreise: 20 g... CHF 110,- Beileimerpreise: 20 g... CHF 160,- 30 g... CHF 130,- 30 g... CHF 180,- 40 g... CHF 150,- 40 g... CHF 200,- 50 g... CHF 180,- 50 g... CHF 225,- Sämtliche Preise verstehen sich pro 1.000 Stück. Preise für Beilagen höheren Gewichtes auf Anfrage!

MEDIADATEN 2012 MEDIADATEN 2012

Tirol Vorarlberg Vertriebszahlen Gesamtauflage: 15.000 Stück Postversand 1.500 Lesezirkel 1.500 Postversand 2.000 Lesezirkel 1.500 Bauwirtschaft 500 Bauwirtschaft 500 LANDKREIS KONSTANZ Handel 500 Handel 1.500 BODENSEEKREIS BODENSEE Appenzell Südostschweiz Postversand 2.000 Lesezirkel 1.500 Handel 500 VORARLBERG Bauwirtschaft 500 TIROL St. Gallen FL FL Fürstentum Liechtenstein Postversand 300 Bauwirtschaft 200 Graubünden Handel 500 AUFTRAGSERTEILUNG 1. Maßgeblich für den Auftrag sind die AGBs des METIS MEDIA Magazinverlages, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung. Die AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2. Anzeigenaufträge gelten für die nächste Ausgabe. 3. Nachlässe werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Etwaige Zusatzvereinbarungen zu den AGBs sind nur dann verbindlich, wenn sie von schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom METIS MEDIA Magazinverlag widersprochen wird. Eine Akzeptanz seitens des Verlags von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen. 4. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf Inhalt und Form hin zu überprüfen. Gewinnspiele, Gutscheine und Tip-on-Cards oder Zugaben werden im rechtlich erforderlichen Ausmaß angepasst, der Auftraggeber hält den Verlag klag- und schadlos. 5. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Tarif vor Ausgabe des Inserates zu informieren. 6. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Werbung Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des METIS MEDIA Magazinverlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Erfolgsaussichten wesentlich infrage gestellt sind. Weitergehende Haftungen für den METIS MEDIA Magazinverlag sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der METIS MEDIA Magazinverlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. 7. Der METIS MEDIA Magazinverlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Schadenersatzanspruch durch eine solche Ablehnung ist ausgeschlossen. 8. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der METIS MEDIA Magazinverlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen. DRUCKUNTERLAGEN 1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder Seite muss ein farbverbindliches Proof mitgeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung ist der METIS MEDIA Magazinverlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der METIS MEDIA Magazinverlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 3. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen, welcher Art auch immer, zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt und hält den METIS MEDIA Magazinverlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. 4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Freigabe gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 5. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 6. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen. 7. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat vom METIS MEDIA Magazinverlag angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden. 8. Produktions- und Kreativkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert. 9. Beanstandungen sind dem METIS MEDIA Magazinverlag innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Kenntnis zu bringen. 10.Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung. 11.Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler. PLATZIERUNG 1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der METIS MEDIA Magazinverlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von einer Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. 2. Die Aufnahme von Marken oder Herstellern in den Herstellernachweis obliegt der Redaktion vollständig gemäß erstellter Richtlinien. Demnach werden Marken und Hersteller aus redaktionellen Berichten, PR Berichten und den jeweiligen Fashioneditorials berücksichtigt, nicht jedoch Anzeigen. Ansprüche von Kundenseite bestehen demzufolge nicht und können somit nicht geltend gemacht werden. STORNO 1. Die Stornierung eines Auftrages ist nur noch 20 Tage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss möglich. Bei späterer Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 75% des Inseratenwertes zzgl. 20% MwSt in Rechnung gestellt. 2. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen. VERRECHNUNG / ZAHLUNG 1. Rabatte werden sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zzgl. 2% Bearbeitungsgebühr verrechnet werden. 2. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar. 3. Rechnungen sind zahlbar netto bei Erhalt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zzgl. 2% Bearbeitungsgebühr sowie Einziehungskosten berechnet. 4. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 5. Wechsel können nicht akzeptiert werden. 6. Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis, resultierenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Bregenz (A) sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes festgestellt. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Für den Fall, dass das Magazin aus welchen Gründen auch immer nicht realisiert/gedruckt werden kann, vereinbaren Käufer und Herausgeber, dass die gegenständlichen Vereinbarungen nichtig/unwirksam sind; der Käufer verzichtet für diesen Fall ausdrücklich auf allfällige Ansprüche gegen den Herausgeber. Geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall refundiert.