Protokoll. der 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau im Jahr 2011 am 21. März 2011



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Transkript:

1 Protokoll der 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau im Jahr 2011 am 21. März 2011 Tagungsort: Leinekrug Badrina, E.-Thälmann-Str. 20, 04509 Schönwölkau Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.45 Uhr Anwesende GR: Leopold, Grunzel, Heinrich, Probst, Näther, Försterling, Reihe, Reichstein, Sprechert, Dietze, Stelzer, Vollrath, Wagenhaus (13 GR + Bgm.) Ortsvorsteher: Dietze Entschuldigt GR: Scheffler, Deckelburg, Brandt Weitere Anwesende: Bürger: Frau Scheibe Kämmerin Herr Schulz Ltr. der Bauverwaltung Frau Gräfe LVZ Herr Brandt, Herr Brandt aus Badrina Herr Pleyl aus Lindenhayn Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung 2. Bürgerfragestunde 3. Beschlüsse zu über und außerplanmäßigen Ausgaben 3.1. Leistungen an Unternehmen/Streugut 3.2. Straßenbeleuchtung Planung OT Lindenhayn 4. Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zwecks Umschuldung eines Darlehens der Stadt und Kreissparkasse Leipzig nach Ablauf der Zinsbindungsfrist 5. Beschlüsse zu Grundstücksverkäufen 5.1. Verkauf des Gartens, Klaus Peter Winkler, Hohenroda 5.2. Verkauf von zwei Teilflächen durch Eintragung von Dienstbarkeiten an Herrn Förster, Wölkau 6. Beschlüsse zum Verkauf von Flächen im Vorgriff auf die Umsetzung des Flurneuordnungsverfahrens 6.1. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 66/29 an die Eheleute W. Gorzawski, Lindenhayn 6.2. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 66/38 an die Eheleute Dr. Rott, Lindenhayn 6.3. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 30/31 an die Eheleute G. Mix, Badrina 7. sonstiges Nichtöffentlicher Teil: 8. Bestätigung des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Dezember 2010 9. Personalfragen 10. Sonstiges zu 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Von 16 GR sind 13 GR + Bgm. anwesend. Im Anschluss wird festgestellt, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Es wird weiterhin festgestellt, dass alle Gemeinderäte die Einladungen pünktlich, unter Einhaltung der Ladungsfrist, erhalten haben. Die Tagesordnung wird mit der Änderung TOP 8 entfällt Protokoll liegt noch im Büro

2 in Wölkau - bestätigt. Das Protokoll der Sitzung vom 14.02.2011 wird bestätigt. Das Protokoll der heutigen Sitzung unterschreiben die Gemeinderäte Reihe und Sprechert. zu 2. GR Försterling: Die Brücke in der Nähe der Parkküche im Park von Badrina ist stark beschädigt. Bgm: Ist bekannt, der Ingenieur war schon vor Ort. GR Grunzel: Können die noch vorhandenen Arbeitskräfte die Gullis in Brinnis reinigen? GR Näther: Ist vorige Woche bereits geschehen. GR Vollrath: Die Deutsche Bahn hat entlang des Bahndamms Baumschnitt durchgeführt und die Schnittabfälle liegengelassen u. a. auch im Bereich des Durchlasses. Wenn es nicht beräumt wird, verstopft der Durchlass wieder. Bgm: Wird versuchen mit der Bahn Kontakt aufzunehmen. GR Näther: Wir erhielten ein Schreiben vom AZV in welchem wieder Herr Richter als Ansprechpartner genannt wurde. Ist das so richtig? Bgm Das ist so richtig. Herr Richter ist Sachbearbeiter und für die Hausanschlüsse verantwortlich. Falls Fragen durch ihn nicht beantwortet werden können, ist die OEWA in Grimma Ansprechpartner. GR Wagenhaus: War es nicht eine Auflage vom Gemeinderat, dass das ehemalige Personal nicht wieder Sachbearbeitertätigkeiten durchführt? Bgm: Von dieser Auflage ist mir nichts bekannt. Arbeitgeber ist die OEWA. GR Näther: Bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Wagenhaus das ehemalige Personal sollte nicht wieder Sachbearbeiter für die Bürgerfront sein sondern es sollte die OEWA vor Ort sein = so war es auch öffentlich vorgestellt worden. Bgm: Wird noch mal nachgelesen. GR Probst: Problem Habermehl: Er parkt in Mocherwitz wo er will und wie er will u.a. auch in der Einfahrt zur Kirche. Problem Mieterin in der alten Schule: Wohnt die Frau allein dort? Hat sie stetig vier Autos? Blockiert auch sämtliche Parkplätze. Warum schafft sie nicht die verabredeten Stellplätze im Grundstück? Bgm: Ich werde sie anschreiben. GR Dietze: Problem Winterdienst in Brinnis! Sind die Mieter auch für ihre Garagen verantwortlich? Bgm: Ja. Die Mieter sind für die Schneeräumpflicht selbst verantwortlich und auch für ihre Garagen. zu 3. zu 3.1. Aufgrund der Witterungsverhältnisse war die Durchführung des Winterdienstes mit sehr hohen Kosten verbunden. Folglich sind für den Zeitraum Mitte Dezember 2010 bis Februar 2011 bereits Ausgaben in Höhe von 15,2 T angefallen. Weitere finanzielle Mittel könnten für das Ende des Jahres 2011 benötigt werden. Gemäß Haushaltsplan 2011 beträgt die allgemeine Rücklage der Gemeinde Schönwölkau zum 01.01.2011 354,7 T. Sollten sich bei der Haushaltsdurchführung 2011 andere Deckungs-möglichkeiten ergeben, werden diese vorrangig eingesetzt. Beschluss-Nr. 06/2011 Beschluss zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 Winterdienst - Leistungen an Unternehmen/Streugut Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt, den Ausgabenansatz in der Haushaltsstelle Winterdienst Leistungen an Unternehmen/Streugut Hhst. 1.67500.63400 von 11,5 T um 10,0 T auf 21,5 T aufgrund der unabweisbaren Kosten für die Jahre 2010 und 2011 zu erhöhen. Die Deckung erfolgt durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

3 zu 3.2. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass die envia beabsichtigt, ein neues Erdkabel für das Altdorf Lindenhayn zu verlegen, wofür im Jahr 2011 ein aktueller Zeitplan vorgelegt wurde. Zwecks Beantragung von Fördergeldern zur Errichtung einer LED- Beleuchtung waren Planungsleistungen in Höhe von 3.267,30 durch die Gemeinde vorzufinanzieren. Zwischenzeitlich sprachen sich der Ortschaftsrat Lindenhayn und folglich auch der Gemeinderat gegen die Investitionsmaßnahme aus. Die Planungskosten bleiben jedoch bei der Gemeinde. Gemäß Haushaltsplan 2011 beträgt die allgemeine Rücklage der Gemeinde Schönwölkau zum 01.01.2011 354,7 T. Sollten sich bei der Haushaltsdurchführung 2011 andere Deckungsmöglichkeiten für die Maßnahme ergeben, werden diese vorrangig eingesetzt. Beschluss-Nr. 07/2011 Beschlüsse zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 Straßenbeleuchtung Planung OT Lindenhayn Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe - Straßenbeleuchtung Planung OT Lindenhayn Hhst. 2.67000.96540 in Höhe von 3,3 T. Die Deckung erfolgt durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung(en): 1 zu 4. Der Bgm. erläutert, dass der Kredit für die Sanierung der Häuser in Lindenhayn, Am Dornbusch 7 und 9 sowie in Brinnis, Lange Straße 53 aufgenommen wurde. Weiterhin erklärt er, dass die Zinsbindung des Darlehens am 30.03.2011 ausläuft. Bisher wurde die Hälfte des Kredites getilgt, so dass am Ende der nächsten Zinsbindung nach 10 Jahren der Kredit getilgt ist. Der Zinssatz lag bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages (440,0 TDM/225,0 T ) bei 5,15 % p.a. (für 10 Jahre). Die Tilgung erfolgte vierteljährlich (Gesamttilgung pro Jahr 11.248,44 ). Zum Zweck der pünktlichen Abwicklung soll der Bürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages ermächtigt werden. Beschluss-Nr. 08/2011 Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zwecks Umschuldung eines Darlehens der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Tiefensee zur Aufnahme eines Darlehens zu den günstigsten Konditionen nach Einholung von drei Angeboten zwecks Umschuldung des Darlehens Nr. 6080050062 bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig in Höhe von 112.484,04. zu 5. zu 5.1. Der Bgm. informiert, dass bereits 2007 in Hohenroda unter anderen die Pächter der Gärten, die zwischen der Garten- und Feldstraße liegen, angeschrieben und die Flächen für 3,50 /m² zum Kauf angeboten wurden. Inzwischen hat die Gemeinde für die Flächen 1,63 /m² Abwasserbeitrag bezahlt. Aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderer Käufer und da die Nutzer die Flächen aus Ackerland in Gartenflächen erst urbar gemacht haben sowie, dass die Flächen für Dritte unerreichbar sind, da ein Zugang fehlt, schlage ich als Kaufpreis 5,20 /m² vor. Dies entspricht bei 702 m² - 3.650,40. Über das Grundstück verläuft eine Entwässerungsleitung, welche durch den Abwasserzweckverband bereits als Dienstbarkeit das Grundstück belastet. Die Schutzfläche beträgt 119 m². Dafür wurden 238,00 vom Grundstückswert abgezogen. GR Probst: Ist der hintere Teil des Gartens Bauland? Vorschlag: Falls die Fläche Bauland wird, muss ein Differenzbetrag nachgezahlt werden. Bgm: Kann ergänzt werden, anlehnend an Grundstücksverkauf Frau von Daake, Lindenhayn.

4 Beschluss-Nr. 09/2011 Beschlüsse zu Grundstücksverkäufen Verkauf des Gartens, Klaus Peter Winkler, Hohenroda den Bürgermeister zu beauftragen im Namen der Gemeinde Schönwölkau den notariellen Kaufvertrag Vertragsgegenstand: Gemarkung Hohenroda, Flur 2, Flurstückes 33/13 mit 702 m², Grundstückskaufpreis: 3.412,00 und mit einer Mehrerlösklausel von 10 Jahren und der Verpflichtung sollte das Grundstück außer mit Geräteschuppen oder Laube bis 25 m² bebaut werden, eine Nachzahlung von 20 /m² zum Zeitpunkt der Einreichung einer Baugenehmigung erfolgt. Käufer: Herr Klaus Peter Winkler, OT Hohenroda, Gartenstraße 10, 04509 Schönwölkau. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vertragsbedingungen auszuhandeln und geringfügige Flächengrößen bzw. zu 5.2. Der Bgm. informiert, dass Herr Förster vor einigen Jahren das Grundstück Lindenallee 5 erworben hat. Bei den jetzt zu verkaufenden Flächen handelt es sich bei der Teilfläche aus 15/1 um eine Fläche, die mit dem Wohngebäude überbaut ist und bei der Teilfläche aus 3/4 um die bereits von seinen Vorgängern eingezäunte Fläche, die als Garten genutzt wird. Der Grundstückskaufpreis entspricht dem Bodenrichtwert. Beschluss-Nr. 10/2011 Beschlüsse zu Grundstücksverkäufen Verkauf von zwei Teilflächen durch Eintragung von Dienstbarkeiten an Herrn Roland Förster, Wölkau den Bürgermeister zu beauftragen, im Namen der Gemeinde Schönwölkau einen Dauergestattungsvertrag abzuschließen zur Eintragung einer Dienstbarkeit. Vertragsgegenstand: Gemarkung Wölkau, Flur 1, Teilfläche Flurstückes 3/4 mit einer Fläche von ca. 381 m², Grundstückskaufpreis: 7,50 /m² = 2.857,50 und Vertragsgegenstand: Gemarkung Wölkau, Flur 1, Teilfläche Flurstückes 15/1 mit einer Fläche von ca. 12 m², Grundstückskaufpreis: 35,00 /m² = 420,00 insgesamt 3.277,50. Käufer: Herr Roland Förster, OT Wölkau, Lindenallee 5, 04509 Schönwölkau. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. zu 6. Der Bgm. informiert, dass in der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwölkau geregelt ist, dass er Grundstücksverkäufe bis 1 000 ohne Zustimmung des Gemeinderates verkaufen kann. Er fragt an, ob der Gemeinderat weiterhin dazu befragt werden soll und der BM Kleinstflächen ohne den Gemeinderat verkaufen kann? GR Wagenhaus: In solchen Fällen, wird doch vorher immer der Ortschaftsrat befragt und im Gemeinderat ist es eine reine Formsache. Dies sollte man auch so beibehalten. Es wäre rechtlich sauber. GR Försterling: Wir handeln speziell bei der jetzigen Beschlussfassung vorgreifend auf die Flurneuordnungsergebnisse. Vorsicht ist geboten, solange keine konkreten Zahlen auf dem Tisch liegen wie viele Flächen zum Tausch bereit stehen, um den Bedarf an öffentlichen Flächen zu decken. Persönlich bin ich strikt gegen die Beschlussfassung, zum jetzigen Zeitpunkt.

5 GR Wagenhaus: Ist es nicht möglich, dass ein Mitarbeiter der Flurneuordnung uns alles einmal erklären kann, damit Rechtssicherheit herrscht? Bgm: Wäre nach Anfrage durchaus möglich. Bei der jetzigen Beschlussfassung handelt es sich um Kleinstflächen. GR Reihe: Sind die Flächen schon vermessen? Bgm: Ja, aber noch nicht in das Grundbuch eingetragen. Nach dem Abschluss des Notarvertrages wie eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Der Kaufpreis wird fällig. Der Grundbuchvollzug erfolgt erst mit der endgültigen Zuordnung der Flächen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens in etwa 5 Jahren. Solange sind die Käufer Besitzer der Fläche, aber nicht Eigentümer. zu 6.1. Der Bgm. informiert, dass die Eheleute Gorzawski bei der Gemeinde Antrag gestellt haben, die Grundfläche ihres Gartens Am Dornbusch, den sie bereits seit Jahren nutzen, im Vorgriff auf die Zuordnung der Flächen Flurneuordnungsverfahrens zu kaufen. Der Grundstückskaufpreis entspricht der Wertermittlung aus dem Flurneuordnungsverfahren bzw. dem Bodenrichtwert sowie dem Wert aus dem Beschluss 36/2010 vom 04. Oktober 2010. Beschluss-Nr. 11/2011 Beschlüsse zum Verkauf von Flächen im Vorgriff auf die Umsetzung des Flurneuordnungsverfahrens Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 66/29 an die Eheleute Gorzawski, Lindenhayn den Bürgermeister zu beauftragen, im Namen der Gemeinde Schönwölkau den notariellen Kaufvertrag Vertragsgegenstand: Gemarkung Lindenhayn, Flur 2, Teilfläche Flurstückes 66/29 mit ca. 90 m², Grundstückskaufpreis: 7,50 EUR/m² = 675,00 EUR. Käufer: Eheleute Margitta und Wolfgang Gorzawski, OT Lindenhayn, Am Dornbusch 8, 04509 Schönwölkau. Abstimmung: dafür: 12 dagegen: 2 Stimmenthaltung(en): 0 zu 6.2. Der Bgm. informiert, dass die Eheleute Dr. Rott bei der Gemeinde Antrag gestellt haben, die Grundfläche ihrer Garage im Garagenkomplex Am Dornbusch im Vorgriff auf die Zuordnung der Flächen Flurneuordnungsverfahrens zu kaufen. Der Grundstückskaufpreis entspricht der Wertermittlung aus dem Flurneuordnungsverfahren bzw. dem Bodenrichtwert. Beschluss-Nr. 12/2011 Beschlüsse zum Verkauf von Flächen im Vorgriff auf die Umsetzung des Flurneuordnungsverfahrens Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 66/38 an die Eheleute Sabine und Dr. Peter Rott, Lindenhayn den Bürgermeister zu beauftragen, im Namen der Gemeinde Schönwölkau den notariellen Kaufvertrag Vertragsgegenstand: Gemarkung Lindenhayn, Flur 2, Teilfläche Flurstückes 66/38 mit ca. 25 m², Grundstückskaufpreis: 30,00 /m² = 750,00. Käufer: Eheleute Sabine und Dr. Peter Rott, OT Lindenhayn, Am Dornbusch 6, 04509 Schönwölkau. Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 1 Stimmenthaltung(en): 0 zu 6.3. Der Bgm. informiert, dass die Eheleute Mix bei der Gemeinde Antrag gestellt haben, die Grundfläche ihrer beiden Garagen im Garagenkomplex Neue Siedlung im Vorgriff auf die Zuordnung der Flächen

6 Flurneuordnungsverfahrens zu kaufen. Die Gemeinde ist nicht Eigentümer der Fläche sondern nur Besitzer. Die Gemeinde hat im Rahmen der Vermögenszuordnung die Fläche zugeordnet bekommen, sie ist aber nur als Auflassungsvormerkung im Grundbuch der Leinemilch GmbH eingetragen, die das Flurstück von der BVVG erworben hat. Der Grundstückskaufpreis entspricht der Wertermittlung aus dem Flurneuordnungsverfahrens bzw. dem Bodenrichtwert. GR Wagenhaus: Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer? Bgm: Eigentümer ist derjenige, der den rechtlichen Herrschaftsanspruch an einer bestimmten Sache besitzt. Besitz heißt, die Fläche ist uns zugeordnet worden, aber es liegt nur eine Auflassungsvormerkung vor. Wir sind nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. GR Wagenhaus: Verkaufen wir dann Flächen, die uns nicht gehören? Bgm: Nein. Herr Brandt: Bgm: Ist es jetzt generell möglich die Flächen unter den Garagen zu kaufen in Badrina? Nein, verkauft werden nur die Flächen der Garagenkomplexe Neue Siedlung und E.- Thälmann-Str. 20, wenn Interesse besteht. Die Flächen an der Ernst Thälmann Straße 33 sind bestes Bauland und es besteht deshalb nicht die Absicht, diese zu verkaufen. Beschluss-Nr. 13/2011 Beschlüsse zum Verkauf von Flächen im Vorgriff auf die Umsetzung des Flurneuordnungsverfahrens Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 30/31 an die Eheleute Edda und Gero Mix, Badrina den Bürgermeister zu beauftragen, im Namen der Gemeinde Schönwölkau den notariellen Kaufvertrag Vertragsgegenstand: Gemarkung Badrina, Flur 2, Teilfläche Flurstückes 30/31 mit ca.41 m², Grundstückskaufpreis: 24,00 EUR/m² = 984,00 EUR. Käufer: Eheleute Edda und Gero Mix, OT Badrina, Weinbergstraße 9, 04509 Schönwölkau. Abstimmung: dafür: 8 dagegen: 3 Stimmenthaltung(en): 3 zu 7. Der Bgm. informiert: Nächster GR 11.04.2011 im Reiterhof Luckowehna bereits 19.00 Uhr Besichtigung Kita Brinnis möglich 16.05.2011 Gemeinschaftseinrichtung Mühle Hohenroda 06.06.2011 Kulturraum Lindenhayn Ende 20.15 Uhr....... Sprechert Tiefensee Reihe Sprechert Protokoll Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderat