Prüfungsordnung für den Studiengang Ingenieurwissenschaften (IngWiss) Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau. und Physikalische Technik



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Transkript:

9 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Prüfungsordnung für den Studiengang Ingenieurwissenschaften (IngWiss) Elektro- und Informationstechnik Maschinenbau Physikalische Technik im Fachbereich Technik der Fachhochschule Brandenburg (PrO-IngWiss-FHB) Auf der Grundlage des Abs. und des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 0.0.999 (GVBl.I S.0), geändert durch Art. des Gesetzes vom.0.000 (GVBl.I S.90), und der Rahmenprüfungsordnung der Fachhochschule Brandenburg (RPO) vom. Juli 00 (Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg, S. 9) erlässt der Fachbereichsrat Technik der Fachhochschule Brandenburg die folgende Prüfungsordnung als Satzung: Geltungsbereich und Grundsätze () Diese Prüfungsordnung gilt für Prüfungen, die auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung der Fachhochschule Brandenburg im Studiengang Ingenieurwissenschaften durchzuführen sind. () Auf der Grundlage dieser Prüfungsordnung erlässt der Fachbereichsrat Technik für den Studiengang Ingenieurwissenschaften eine Studienordnung. Diese regelt Inhalt und Aufbau des Studiums unter Berücksichtigung der fachlichen und hochschuldidaktischen Entwicklung sowie der Anforderungen der beruflichen Praxis. () Der Studierende organisiert sein Studium auf der Grundlage der für ihn geltenden Ordnungen eigenverantwortlich. Für Fragen der Studienorganisation stehen Studienfachberater zur Verfügung. In mit Prüfungen zusammenhängenden Fragen kann er sich an den Prüfungsausschuss wenden. () Das Studienangebot ist modular aufgebaut und mit einem Leistungspunktesystem versehen. Diplomprüfung Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) unter Angabe der Fachrichtung. Dauer und Gliederung des Studiums () Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, ein praktisches Studiensemester und die Prüfungen einschließlich der Diplomarbeit. () Das Studium gliedert sich in ein dreisemestriges Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt, und ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Diplomprüfung abschließt. () Die Studienordnung und das Lehrangebot werden so gestaltet, dass der Studierende die Diplom-Vorprüfung im dritten Semester und die Diplomprüfung im achten Semester abschließen kann. () Der Studiengang Ingenieurwissenschaften ist in die Studienrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau und Physikalische Technik gegliedert. Die Wahl der Studienrichtung muss durch den Studierenden bis zum Ende des Prüfungszeitraums des. Studiensemesters schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden. () Die Lehrveranstaltungen der ersten beiden Studiensemester sind für alle Studierenden gleich. Im Hauptstudium ist eine berufspraktische Tätigkeit (Praxissemester) integriert. Sie soll im Anschluss an das vierte Studiensemester absolviert werden. Ihre Dauer beträgt 0 Wochen. Im achten Studiensemester soll die Diplomarbeit angefertigt werden. Der detaillierte Regelstudienplan ist in der Studienordnung des Studiengangs Ingenieurwissenschaften enthalten.

Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 9 Vorpraxis () Als Voraussetzung für das Bestehen der Diplom-Vorprüfung ist ein destens zehnwöchiges Vorpraktikum (Vorpraxis) außerhalb der Hochschule zu absolvieren. Von diesen zehn Wochen sollen destens Wochen bei Studienaufnahme nachgewiesen werden. () Über die Anerkennung der Vorpraxis entscheidet der Dekan oder ein von ihm bestellter Praxisbeauftragter. Auf Antrag des Studierenden kann der Nachweis des Vorpraktikums auch nach der Aufnahme des Studiums an der FH Brandenburg erbracht werden. () Auf Antrag des Studierenden wird eine nachgewiesene und geeignete, abgeschlossene oder parallel zum Studium laufende Berufsausbildung eine geeignete berufliche Tätigkeit als Vorpraxis anerkannt. Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen der Diplom-Vorprüfung () Mögliche Formen von Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung sind: - Klausur, - mündliche Prüfung, - schriftliche Ausarbeitungen (z.b. Hausund Studienarbeiten, Protokolle, etc.), gegebenenfalls mit Vortrag. Prüfungsvorleistungen (PVL) der Diplom- Vorprüfung werden mit einem (Leistungsnachweis) nachgewiesen. Mögliche Formen sind z.b.: - Versuchsprotokolle, - Rechnerprogramme, - Labor- und Übungsausarbeitungen, - sonstige schriftliche, - Fachgespräche. () Die e des Grundstudiums sind die Prüfungsfächer dieses Studienabschnitts. Die Prüfungsfächer und Prüfungsleistungen (PL) der Diplom-Vorprüfung sind in den Anlagen a bis c aufgeführt. () Die Prüfungsvorleistungen (PVL) sind Voraussetzung für den Abschluss der Diplom-Vorprüfung und in den Anlagen a bis c aufgelistet. () Die Prüfungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen und en erfolgen studienbegleitend. () Form, Dauer und Zeitpunkt einer Prüfungsvorleistung werden vom prüfungsbefugt Lehrenden festgelegt, sofern diese Ordnung nichts anderes bestimmt und müssen zu Beginn des Semesters bekannt gegeben werden. () In begründeten Ausnahmefällen kann ein Prüfungster außerhalb der Prüfungszeit vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf seitens des Studierenden besteht nicht. () Auf Antrag des Studierenden (und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Technik und unter Beteiligung des prüfungsbefugt Lehrenden) kann in begründeten Ausnahmefällen eine besondere Leistung im Studium, die dann benotet sein muss, an die Stelle einer Prüfungsleistung treten. Die tritt an die Stelle der der entsprechenden Fachprüfung. () Sind bei Form und Umfang der Prüfungsleistung mehrere Varianten in den Anlagen a bis c festgelegt, wird am ersten Vorlesungstag der betreffenden Lehrveranstaltung die gewählte Variante durch den prüfungsbefugt Lehrenden verbindlich gegenüber den Studierenden und gegenüber dem Prüfungsamt bekannt gegeben. (9) Soweit in den Anlagen a bis c nicht explizit die Dauer der zu den jeweiligen en gehörenden Prüfungen festgelegt ist, gelten folgende Regeln für die Dauer der zu diesen en gehörenden Prüfungen: a) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt 0 Minuten für Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu, 0 Minuten für Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von, 0 Minuten für Lehrveranstaltungen mit mehr als Umfang. b) Die Dauer einer Klausur beträgt 0 Minuten für Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu, 90 Minuten für Lehrveranstaltungen mit einem Umfang größer als und bis zu, 0 Minuten für Lehrveranstaltungen mit einem Umfang größer als.

9 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Die Dauer von Referaten beträgt destens Minuten und maximal Minuten. Im Anschluss an das Referat soll eine destens 0 Minuten dauernde Aussprache mit dem Auditorium erfolgen, die bei der nfindung zu berücksichtigen ist. Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen der Diplomprüfung () Für die Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen der Diplomprüfung gelten sinngemäß Abs., Abs. Satz, Abs. sowie Abs. bis 9 dieser Prüfungsordnung. () Die Prüfungsfächer und Prüfungsleistungen (PL) der Diplomprüfung sind in den Anlagen a bis c aufgeführt. () Die zum Abschluss des Diploms notwendigen Prüfungsvorleistungen (PVL) sind in den Anlagen a bis c aufgeführt. Wahlpflichtmodule, Studienschwerpunkte und Zusatzmodule () Gruppen von inhaltlich zusammenhängenden Lehrveranstaltungen bilden e. () Umfang und Inhalt der Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind in der Studienordnung festgelegt. () Besteht ein Wahlpflichtmodul aus mehreren Lehrveranstaltungen, so ergibt sich die Gesamtnote des Wahlpflichtmoduls aus den gewichteten Einzelnoten der einzelnen Lehrveranstaltungen. Die Wichtungsfaktoren ergeben sich dabei aus dem Verhältnis des Stundenumfangs der jeweiligen Lehrveranstaltung zum Gesamtstundenumfang der geprüften Lehrveranstaltungen im betreffenden Wahlpflichtmodul. Laborübungen in den Wahlpflichtmodulen werden mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. () Studienschwerpunkte setzen sich aus in der Studienordnung festgelegten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zusammen. () Studierende können einen Studienschwerpunkt wählen. Die Wahl eines Studienschwerpunktes muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden. Wählt der Studierende jedoch keinen Schwerpunkt, muss in einer Studienberatung gemeinsam mit dem Studierenden die zusammensetzung des nächsten Semesters verbindlich gegenüber dem Prüfungsamt festgelegt werden. Diese Studienberatung muss jeweils bis Ende des Prüfungszeitraums des Semesters stattfinden, das vor dem Semester liegt, in dem die Wahlpflichtmodule vom Studierenden belegt werden sollen. Nach erfolgter Belegung sind die gewählten Wahlpflichtmodule, Zusatzmodule und Zusatzlehrveranstaltungen für den Studierenden Pflichtmodule Pflichtfächer. Die Realisierung von Studienschwerpunkten steht unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Nachfrage und der stundenplantechnischen Umsetzbarkeit. Ein Rechtsanspruch auf Realisierung eines gewünschten Schwerpunkts besteht nicht. () Die n der Pflicht- und der gewählten Wahlpflichtmodule werden auf dem Zeugnis vermerkt. () Ein Studienschwerpunkt wird nur dann auf dem Zeugnis vermerkt, wenn der Studierende alle zu diesem Schwerpunkt gehörenden Wahlpflichtmodule belegt hat. () Die n der belegten Zusatzmodule und Zusatzlehrveranstaltungen werden auf Wunsch des Studierenden zusätzlich auf dem Zeugnis vermerkt. Dies ist spätestens am Tag der letzten Prüfungsleistung des Hauptstudiums schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt anzuzeigen. Die n der Zusatzmodule und Zusatzfächer gehen nicht in die Gesamtnote ein. n der Diplom-Vorprüfung () Die n in den Fachprüfungen ergeben sich gemäß RPO entsprechend den Wichtungsfaktoren für die Fachprüfung der Prüfungsleistungen in den Anlagen a bis c. () Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung errechnet sich aus den n für die Fachprüfungen des Grundstudiums entsprechend den Wichtungsfaktoren für die Diplom- Vorprüfung in den Anlagen a bis c.

Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 9 9 n der Diplomprüfung () Die n in den Fachprüfungen ergeben sich gemäß RPO entsprechend den Wichtungsfaktoren für die Fachprüfung der Prüfungsleistungen in den Anlagen a bis c. () Für die Bewertung der Diplomarbeit werden die der schriftlichen Arbeit mit 0, und die des Kolloquiums mit 0, gewichtet. () Der Mittelwert aller n wird entsprechend den Wichtungsfaktoren für die Diplomprüfung in den Anlagen a bis c gebildet. () Die Gesamtnote der Diplomprüfung ergibt sich aus dem Mittelwert der Fachnoten und der der Diplomarbeit. Dabei werden der Mittelwert der n mit 0, und die der Diplomarbeit mit 0, gewichtet. Übergangsregelung Diese Ordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 00/00 erstmalig ihr Studium an der Fachhochschule Brandenburg aufnehmen. Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg in Kraft. Der Präsident der Fachhochschule Brandenburg 0 European Credit Transfer System Auf Wunsch des Studierenden werden die von ihm erzielten Prüfungsleistungen auch nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bepunktet und die erzielten n als ECTS-Grade bescheinigt. Die Kreditpunkte pro sind in den Prüfungstafeln in Anlage angegeben. Bei der Umrechnung der n in ECTS-Grade ist der Beschluss der Kultusisterkonferenz vom.09.000 Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die arisierung von Studiengängen, S., Anhang, maßgeblich. Die Prüfungsordnung wurde vom Präsidenten am.0.00 genehmigt und dem MWFK angezeigt. Brandenburg an der Havel, den.0.00 Anlagen: Prüfungstafeln Anlage a: Studienrichtung Elektro- und Informationstechnik Zeugnisse und Urkunden Auf Wunsch des Studierenden wird zusätzlich zur Diplom-Urkunde und dem Diplom- Zeugnis ein Diploma Supplement in englischer Sprache ausgefertigt. Anlage b: Anlage c: Studienrichtung Maschinenbau Studienrichtung Physikalische Technik Auslegung In allen Fragen der Auslegung dieser Ordnung ist der Prüfungsausschuss des Fachbereichs zuständig.

99 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Anlage a Prüfungsplan SG Ingenieurwissenschaften SR Elektro- und Informationstechnik V.- Dipl. Prüfungstabelle Dipl. SR Elektro- u. Informationstechnik Gesamtumfang ECTS ECTS Kreditpunkte Kreditpunkte Bezeichnung Faktor f. Semesterwochenstunden Prüfungsart Prüfungsform plom- Bezeichnung 9/0 Mathematik PL PVL nach Gewich f. Klausur / mündl. Prüfg. / Algebra X X Analysis X X Analysis X / 90 X Mathematische Methoden f. Ingenieure X / 90 X /0 Experimentalphysik Experimentalphysik X 90 X Experimentalphysik X X Grundpraktikum Physik X X /00 Informatik Ingenieurinformatik X X Ingenieurinformatik X / 90 X X Ingenieurinformatik X / 90 X X /0 Mechanik u. Werkstoffkunde Technische Mechanik X / 90 X X Werkstoffkunde X / 90 X X Werkstoffkundelabor X X /0 Konstruktion u. Fertigung Konstruktionslehre X X Konstruktionslehre X / 0 X X Übungen zur Konstruktionslehre X X Fertigungstechnik X / 0 X X /0 Elektrotechnik X / 0 X Elektrotechnik X Elektrotechnik X / 90 X X 0 Elektrotechnik X X Elektrische Antriebstechnik X X Messtechnik X X Messtechnik X X 9/0 Elektronik Digitaltechnik X / 90 X X Labor Digitaltechnik X X Analogtechnik X / 90 X X Einführung i.d. Automatisierungstechnik X X Telekommunikationssysteme X X Labor Analogtechnik X X 0 Englisch Englisch X X Englisch X X 90 90 Vordiplom

90 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Anlage a Prüfungsplan SG Ingenieurwissenschaften SR Elektro- und Informationstechnik V.- Dipl. Prüfungstabelle Dipl. SR Elektro- u. Informationstechnik Gesamtumfang ECTS ECTS Kreditpunkte Kreditpunkte Bezeichnung Faktor f. Semesterwochenstunden Prüfungsart Prüfungsform plom- Bezeichnung PL PVL nach Gewich f. Klausur / mündl. Prüfg. /, /0 Elektro- u. Informationstechnische Systeme, Mikrocontrollertechnik X / 0 X X, Elektromagnetische Verträglichkeit X / 0 X X, Industrielle Messtechnik X / 0 X X,, Komplexlabor X X,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 WPF- EIT- X X X X 0 Praxissemester Wahlpflichtfach X X Praxissemestertätigkeit X X Praxisbegleitendes Sear X X,, /0 Betriebswirtschaftliche Grundlagen X X X X X f. Übungs Sear-,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 WPF- EIT- X X X X,, /0 Pflichtmodul Studienarbeit / Softskills 0 / Diplomarbeit X X Diplomarbeit X X / X Diplomkolloquium X X / Diplomandensear X X 0 0 S S S S S S S S Summe 0 0 Legende: "X" in den Spalten für die Prüfungsform bedeutet, dass alternativ auch diese Prüfungsform gemäss gültiger Rahmenprüfungsordnung zulässig ist. Die Prüfungen in den Wahlpflichtmodulen sind in der Anlage der Studienordnung aufgelistet.

9 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Prüfungsplan SG Ingenieurwissenschaften SR Maschinenbau Anlage b V-Dipl.: Prüfungstabelle Dipl.: SR Maschinenbau ECTS ECTS plom- Bezeichnung Kre-ditpunk-tpunk-te Kre-dit- 9/0 Mathematik Gesamt-umfang Faktor f. Bezeichnung Semesterwochenstunden Prüfungsart Prüfungsform PL PVL nach Gew. f. Klausur / mündliche Prüfg. / Algebra X X Analysis X X Analysis X / 90 X X Mathematische Methoden f. X / 90 X X Ingenieure 0 /0 Naturwissenschaften Experimentalphysik X 90 X X Experimentalphysik X X Grundpraktikum Physik X X / Informatik Ingenieurinformatik X X Ingenieurinformatik X 90 X X 9 9 /0 Mechanik Technische Mechanik X /9 90 X X Festigkeitslehre X /9 0 X X /0 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen Techn.Thermodynamik X / 0 X X Strömungslehre X / 0 X X 9 9 /0 Werkstoffe Werkstoffkunde X / 90 X X Werkstoffkundelabor X X Werkstoffkunde X / 0 X X Werkstoffchemie X / 0 X X /0 Konstruktion u. Fertigung Konstruktionslehre X X Konstruktionslehre X / 0 X X Übungen zur Konstruktionslehre X X Konstruktionslehre X X Übungen z. X X Konstruktionslehre Fertigungstechnik X / 0 X X Fertigungstechnik X X Übungen zur Fertigungstechnik 0 0 /0 Elektrotechnik X X Messtechnik X X Elektrotechnik X X Elektrotechnik X 90 X X Elektrische. Antriebstechnik X X /0 Elektronik Digitaltechnik X / 90 X X Labor Digitaltechnik X X Analogtechnik f. M.-Bauer X / 0 X X Englisch Englisch X X Englisch X X 90 90 Vordiplom

9 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Prüfungsplan SG Ingenieurwissenschaften SR Maschinenbau Anlage b V-Dipl.: Prüfungstabelle Dipl.: SR Maschinenbau ECTS ECTS Gesamt-umfang Faktor f. Bezeichnung Semesterwochenstunden Prüfungsart Prüfungsform Kre-ditpunk-te Kre-ditpunk-te plom- Bezeichnung PL PVL nach Ingeniurwissenschaftliche /0 Grundlagen Schwingungslehre X / 0 X X Gew. f. Klausur / mündliche Prüfg. / Kinematik u. Kinetik X / 0 X X Techn. Thermodynamik X X /0 Antriebstechnik X 90 X X f. Laborteil Hydraulik / Pneumatik Antriebstechnik 0 /0 Maschinenelemente X 0 X X Konstruktionsbeleg Maschinenelemente /0 WPF- M- X X X X 0 Praxissemester Praxissemestertätigkeit X X Praxisbegleitendes Sear X X,, /0 Betriebswirtschaft-liche Grundlagen X X X X f. Übungs Sear-,, /0 WPF- M- X X X X,, /0 WPF- M- X X X X,, /0 WPF- M- X X X X,, /0 WPF- M- X X X X,, /0 WPF- M- X X X X /0 Pflichtmodul Studienarbeit / Softskills X X X 0 / Diplomarbeit Diplomarbeit X X / X Diplomkolloquium X X / Diplomandensear X X 0 0 S S S S S S S S Summen SR 0 0 Legende: "X" in den Spalten für die Prüfungsform bedeutet, dass alternativ auch diese Prüfungsform gemäss gültiger Rahmenprüfungsordnung zulässig ist. Die Prüfungen in den Wahlpflichtmodulen sind in der Anlage der Studienordnung aufgelistet.

9 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Regelprüfungsplan SG Ingenieurwissenschaften SR Physikalische Technik Anlage c Prüfungstabelle V.-Dipl. 90 SR Physikalische Technik Dipl. 0 ECTS ECTS Mo-dul Faktor f. Bezeichnung Semesterwochenstunden Prüfungsart Prüfungsform Cre-dit- Cre-ditplom- Bezeichnung Punktkte Pun- 9/0 Mathematik PL PVL nach Gewich f. Klausur / mündl. Prüfg. / Algebra X X Analysis X X Analysis X / 90 X X Mathematische Methoden f. Ingenieure X / 90 X X /0 Experimentalphysik X / Experimentalphysik X / 90 X X Experimentalphysik X X Experimentalphysik X X Wahlpflichtfach, z.b. Ergänzungen z. Exp.-Physik X X Grundpraktikum Physik I X X /00 Informatik Ingenieurinformatik X X Ingenieurinformatik X / 90 X X Ingenieurinformatik X / 90 X X / Mechanik u. Werkstoffkunde Technische Mechanik X / 90 X X Werkstoffkunde X / 90 X X Werkstoffkundelabor X X /0 Konstruktion u. Fertigung Konstruktionslehre X X Konstruktionslehre X / 0 X X Übungen zur Konstruktionslehre X X Fertigungstechnik X / 0 X X 0 0 / Elektrotechnik Elektrotechnik X X Elektrotechnik X 90 X X Messtechnik X X Messtechnik X X /0 Elektronik Digitaltechnik X / 90 X X Digitaltechniklabor X X Analogtechnik X / 90 X X Analogtechniklabor X X 0 0 / Phys. Technik / Chemie Technische Optik X / 0 X X Naturwiss. Grundpraktikum X Chemie X X / 0 X X Einführung i.d. Laserphysik X / 0 X X Englisch Englisch X X Englisch X X 90 90 90 90 Vordiplom

9 Amtliche Mitteilung der FH Brandenburg - Nr. vom. August 00 Regelprüfungsplan SG Ingenieurwissenschaften SR Physikalische Technik Anlage c Prüfungstabelle V.-Dipl. 90 SR Physikalische Technik Dipl. 0 ECTS ECTS Mo-dul Faktor f. Bezeichnung Semesterwochenstunden Prüfungsart Prüfungsform Cre-dit- Cre-ditplom- Punkte Punkte Bezeichnung 9 /0 Informationstechnik PL PVL nach Gewich f. Mikrocontrollertechnik X / 0 X X Klausur / mündl. Prüfg. / Mikrocontrollerlabor X X Industrielle Messtechnik X / 0 X X Labor Industrielle Messtechnik X X Steuerungstechnik mit SPS 0 /0 Mikrophysik X 0 X Festkörper- u. Halbleiter- Physik Atom- u. Kernphysik /0 Phys. Technik Laserphysik X / 0 0 Chemiepraktikum X X Labor Technische Optik X / X /0 Methoden d. Physikalischen Technik, Vakuumtechnik X / 0 X X, Spektroskopie X / 0 X X 0 Praxissemester Praxissemestertätigkeit X X Praxisbegleitendes Sear X,, /0 Betriebswirtschaftliche Grundlagen X X X X f. Übungs Sear-, /0 Praxis Physik. Technik, Labormeßtechnik u. Instrumentierung X / 0 X X Praktikum Labormesstechnik X / X X Regelungstechnik X X Fortgeschrittenenlabor X / X,, /0 WPF- PT-: z.b. X X X X Physikintensive Technologien,, /0 WPF- PT-: z.b. X X X X, /0 Grundlagen d. Mikroelektronik, oder Angewandte Optik u. Lasertechnik Praxis Physikalischer Technik, Bildverarbeitung X / 0 X X Physikalische Meßverfahren X / 0 X X Fortgeschrittenenlabor X / X X,, /0 WPF- PT-, z.b.: X X X X Mikrosystemtechnik, oder Angewandte Optik u. Lasertechnik /0 Pflichtmodul Studienarbeit / Softskills X X X X 0 / Diplomarbeit Diplomarbeit X / X Diplomkolloquium X / Diplomandensear X X 0 0 0 0 S S S S S S S S Summen 0 0 0 Legende: "X" in den Spalten für die Prüfungsform bedeutet, dass alternativ auch diese Prüfungsform gemäss gültiger Rahmenprüfungsordnung zulässig ist. Die Prüfungen in den Wahlpflichtmodulen sind in der Anlage der Studienordnung aufgelistet.