Der Behandlungsfehlervorwurf - Wie sollen Ärzte reagieren? Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Lucia Rabia, Rechtsdienst FMH 30. Juni 2011
Zu Beginn oft noch unklare Situation > Patient... wirft Frage auf, ob es an Fehler liegt, dass...... vermutet, dass ein Fehler vorliegt... behauptet, dass Fehler begangen wurde... stellt kritische Fragen Ärzte... wissen um Fehler... haben sich Frage auch schon gestellt... haben selber keine Antwort im Moment... gehen eher nicht von Fehler aus... sind sicher, dass hier kein Fehler vorliegt 2
> doch gewisse Weichen werden gestellt Tunlichst vermeiden, dass ein an sich umgänglicher Patient brüskiert oder misstrauisch wird und deshalb gegen Ärzte / Spital vorgeht bzw. deshalb einen Fehlerverdacht überhaupt erst schöpft. Jedes Verfahren ist für alle Parteien belastend und bindet Ressourcen auch jene Fälle, bei denen kein Fehler festgestellt wird und kein Geld fliesst. 3
Komplikation? Behandlungsfehler? Resultat deutlich schlechter als erwartet Zu Beginn: Bedauern und erklären Sich ggf. entschuldigen (..., dass das passiert ist) Oder ev. Gespräch besser verschieben und begründen weshalb (ich möchte das in Ruhe besprechen / auch Dr. X beiziehen / auf Laborresultate warten, etc...) Zuhören und Mitgefühl ausdrücken: Sich jetzt Zeit nehmen, um später solche zu sparen 4
Patient spricht von Fehler wie reagieren? Gespräch mit Patient, ev. zusammen mit Person seines Vertrauens Patient ist mit Erklärungen nicht zufrieden Aufzeigen, mit wem Patient Fall weiter besprechen kann (Zweitmeinung) Patient nicht an Gutachterstelle FMH verweisen, ohne vorher den Fall (anonym) telefonisch mit dieser zu besprechen. Die Gutachterstelle FMH ist nicht für alle Fälle zuständig! Tel.: 031 380 58 10 5
Patient spricht von Fehler wie reagieren? Öffentliches Spital: Standortbestimmung mit Vorgesetzten. Fehlervorwürfe sind immer auch Chefsache Möglichst vollständiges Gedächtnisprotokoll verfassen (den Film nochmals ablaufen lassen) Auf deren Wunsch kostenlose Kopie der KG an Patientin Röntgenbilder gegen Verzeichnis/Quittung ausleihen Meldung an Haftpflichtversicherung 6
Behandlungsauftrag wahrnehmen... Behandlungsauftrag besteht i.d.r. weiter: Dieser ist wahrzunehmen Sorgfalts- und Treuepflicht aus Auftrag: Was kann/muss unabhängig von Fehlerfrage medizinisch gemacht bzw. vorgeschlagen werden? Mass der Informationspflicht ergibt sich aus gebotener Behandlung 7
... und ev. Patientin überweisen Vertrauensverhältnis ist massiv gestört bzw. Patientin wünscht, von anderem Team / Spital behandelt zu werden Überweisung mag aus rein medizinischen Gründen angezeigt sein 8
Meldung an Haftpflichtversicherer Frühzeitige Meldung an HPV mit Einverständnis Patient (Eintrag in KG) Meldung an HPV Eingeständnis eines Fehlers Keine Anerkennung von Ansprüchen ohne Einbezug der Haftpflichtversicherung! Haftpflichtpolice Pflicht zur Anmeldung ohne Verzug Verbot der Schadensregelung ohne Zustimmung HPV 9
Mit oder ohne Anwälte? Anwältin des Patienten meldet sich Ohne spezifische Vollmacht keine Diskussion des Falles mit Anwältin, keine Herausgabe von Akten Braucht Ärztin selber einen Anwalt? In der Regel nicht. Ev. sinnvoll, Situation mit aussenstehendem Anwalt zu besprechen (dieser soll nicht Oel ins Feuer giessen). Falls Strafverfahren: ja Aussagen bei der ersten Einvernahme sind wichtig Ev. unterschiedliche Interessen von Spital und einzelnen Ärzten 10
Offenlegen eigener Fehler: Wozu bin ich rechtlich verpflichtet? Keine Pflicht zur Selbstanzeige Strafrecht: Niemand muss sich selbst belasten und ein Angeklagter kann schweigen Meldepflicht agt Selbstanzeige Gemeldet wird ein aussergewöhnlicher Todesfall agt (und nicht: mein Fehler) Selbstbegünstigung ist nicht strafbar (Ausser wenn durch Delikt begangen, z.b. Urkundenunterdrückung) Dem Recht zu genügen, kann hier offensichtlich nicht genug sein 11
Antrag auf aussergerichtliche Beurteilung Art. 35 FMH Standesordnung Beim Eintritt eines Haftpflichtfalles bemühen sich Ärztinnen und Ärzte im Einvernehmen mit Geschädigten und Versicherern um eine aussergerichtliche Lösung, gegebenenfalls unter Beizug der Gutachterstelle FMH. Mitwirkungspflichten - gegenüber Patient bzw. dessen Vertreter - gegenüber Gutachterstelle 12
Was tun und wie kommunizieren nach einem Zwischenfall? www.patientensicherheit.ch 13