Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,



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Transkript:

SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit einem Beispiel beginnen: Ein Durchschnittsverdiener muss für eine Rente auf Grundsicherungsniveau heute rund 25 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Wegen der Absenkung des Rentenniveaus werden es künftig mehr als 30 Jahre sein. Für eine erhebliche Zahl von Niedriglohnbeziehern bedeutet dies, dass ihre Rente auch nach 45 Beitragsjahren das Grundsicherungsniveau nicht erreicht. Ihnen bleibt dann nur der Weg zum Grundsicherungsamt, das ihre erworbenen Rentenansprüche vollständig auf die Grundsicherungsleistungen anrechnet. Sie sehen, meine Damen und Herren, welche Folgen die Ausweitung des Niedriglohnsektors auf die künftigen Renten hat. Dabei handelt es sich nicht nur um einen kleinen Personenkreis. Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren auch aufgrund der Hartz-IV-Reformen sprunghaft gestiegen. Nach Telefon: 0511 / 70 148 0, E-Mail: info@sovd-nds.de, Internet: www.sovd-nds.de Seite 1 von 6

aktuellen Berechnungen des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) waren im Jahr 2006 mehr als 22 Prozent der Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor tätig. Das ist fast jeder vierte abhängig Beschäftigte. Gleichzeitig weitet sich das Lohnspektrum nach unten aus. Stundenlöhne von weniger als 6 Euro brutto sind keine Seltenheit mehr. Der durchschnittliche Stundenlohn lag in Westdeutschland im Jahr 2007 mit 5,77 Euro unter dem Niveau von 1995 (inflationsbereinigt). Betroffen sind vor allem Minijobber/innen, wobei Frauen deutlich überproportional von Niedriglöhnen betroffen sind. Man könnte nun meinen, dabei handelt es sich um gering qualifizierte Menschen, richtig ist aber: vier von fünf im Niedriglohnsektor arbeitende Menschen besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Folgen des Niedriglohnsektors Niedriglohnbeschäftigung ist neben Langzeitarbeitslosigkeit und Erwerbsminderung ein zentraler Risikofaktor für Altersarmut. Leidtragende werden in hohem Maße Frauen sein sie weisen aufgrund von Mutterschaft und Kindererziehung häufig unterbrochene Erwerbsbiographien auf und sind, wie wir gehört haben, besonders oft im Niedriglohnsektor beschäftigt. Telefon: 0511 / 70 148 0, E-Mail: info@sovd-nds.de, Internet: www.sovd-nds.de Seite 2 von 6

Aber auch die Sozialversicherungssysteme geraten unter Druck. Nicht der demographische Wandel ist der Grund für die Finanzprobleme unserer Sozialversicherung, sondern hohe Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und das Absinken des Lohnniveaus. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fehlen die Beiträge! Das stabile Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung hat über viele Jahrzehnte maßgeblich dazu beigetragen, dass Altersarmut kein massives gesellschaftliches Problem in Deutschland war. Auch heute noch sind Rentnerinnen und Rentner seltener von Armut betroffen als andere Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Alleinerziehende und Kinder. Aber es gibt deutliche Alarmzeichen, dass Altersarmut künftig rasant steigen wird, die von der Großen Koalition bislang sträflich ignoriert und ausgeblendet wurden. Es besteht also dringender politischer Handlungsbedarf. Hungerlohn Hungerrente Was bedeutet ein Lohn von unter 7,50 Euro oder gar 5,77 Euro für die Rente? Telefon: 0511 / 70 148 0, E-Mail: info@sovd-nds.de, Internet: www.sovd-nds.de Seite 3 von 6

Ich hatte eingangs darauf hingewiesen, dass auch nach 45 Beitragsjahren keine Rente auf Grundsicherungsniveau erreicht wird. Minilöhne führen im Alter zu Minirenten. Die entscheidende Ursache liegt nicht im System der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern hat arbeitsmarktpolitische Ursachen. Deshalb muss die Bekämpfung der Altersarmut in erster Linie an den arbeitsmarktpolitischen Ursachen ansetzen. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein zur Verringerung von Altersarmut. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wären die Betroffenen in der gesetzlichen Rentenversicherung besser abgesichert. Allerdings muss er mindestens 7,50 Euro pro Stunde betragen, was etwa 50% des durchschnittlichen Stundenlohns eines Rentenversicherten entspricht, damit die Rente nach langjähriger Arbeit das Grundsicherungsniveau erreichen kann. Darüber hinaus würde ein Mindestlohn wieder zu Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Telefon: 0511 / 70 148 0, E-Mail: info@sovd-nds.de, Internet: www.sovd-nds.de Seite 4 von 6

Mindestsicherung in der Rente einführen Allerdings wird es auch trotz Einführung eines Mindestlohns Fälle geben, in denen eine Rente das Grundsicherungsniveau nicht erreichen wird. Deshalb hat der SoVD ein Konzept für eine Mindestsicherung in der Rente vorgelegt. Wer neben seiner Rente zusätzlich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen muss, soll nach unserem Konzept einen Teil seiner Rente anrechnungsfrei behalten dürfen. Mit dem von uns vorgeschlagenen gestaffelten Rentenfreibetrag von maximal 175 Euro wäre sichergestellt, dass jeder Rentenversicherungsbeitrag zu einem Alterseinkommen oberhalb der Sozialhilfegrenze führt. Bei einer Rente von 300 Euro hätten Niedriglohnbezieher ein Gesamtalterseinkommen aus Rente und Grundsicherung, das um 175 Euro über dem Existenzminimum liegt. Diese Kombination aus Mindestlohn und Rentenfreibetrag würde für die Betroffenen zu einer deutlich besseren Absicherung im Alter führen als es heute der Fall ist. Jeder Rentenbeitrag würde zu einer materiellen Absicherung über dem steuerfinanzierten Existenzminimum führen. Telefon: 0511 / 70 148 0, E-Mail: info@sovd-nds.de, Internet: www.sovd-nds.de Seite 5 von 6

Zudem stärkt es die gesetzliche Rentenversicherung und erhöht die Legitimation als Pflichtversicherung. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung würden sich auch für diejenigen lohnen, die trotz Mindestsicherung wegen gravierender Lücken in den Erwerbsbiographien auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn, der mindestens 7,50 Euro betragen muss. Nur dann können wir den absehbaren rasanten Anstieg von Hungerrenten verhindern. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Telefon: 0511 / 70 148 0, E-Mail: info@sovd-nds.de, Internet: www.sovd-nds.de Seite 6 von 6