Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04
Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen... Bewerbungsunterlagen... 3 Hochschulzugangsberechtigung... 4 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse... 3 5 Besondere Regelungen zu englischsprachigen Studienangeboten... 3 6 Weitere studiengangspezifische Voraussetzungen... 3 7 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen... 4 8 Zulassungssemester... 4 9 Ausschluss der Zulassung... 4 0 Widerruf der Zulassung... 4 Studienbeginn... 4 Inkrafttreten... 4 Seite von 5
Präambel Diese Zulassungsbestimmungen enthalten Vorgaben für die Zulassung zu einem Bachelor- Masterstudiengang an der Hochschule Fresenius im Fachbereich Wirtschaft & Medien vorbehaltlich besonderer Zulassungsordnungen des jeweiligen Studienganges. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zum Studium in einem Studiengang im Fachbereich Wirtschaft & Medien der Hochschule Fresenius erfordert a) die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen durch den Bewerber die Übermittlung der vollständigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule Fresenius, b) den Nachweis der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung in schriftlicher beglaubigter Kopie, c) im Einzelfall den Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache d) gegebenenfalls den Nachweis weiterer studiengangspezifischer Voraussetzungen. Bewerbungsunterlagen () Die zu übermittelnden Bewerbungsunterlagen sind: a) der ausgefüllte unterschriebene Bewerbungsbogen bei postalischer Bewerbung bzw. die hochgeladene, unterschriebene Verpflichtende Erklärung in Zusammenhang mit den eigegebenen Daten im Online- Bewerbungsportal, b) eine amtlich beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung, c) eine Fotokopie des Personalausweises (Vorder- Rückseite), d) ein aktuelles Lichtbild e) eine Versicherungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (als Mitglied in privater Krankenversicherung). f) Sofern eine übersetzte ausländische internationale Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, ist zusätzlich ein Lebenslauf zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft Kultur einzureichen. () Sofern der Bewerber aktuell früher bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist war sind zusätzlich folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen: a) das Ergebnis der bisher abgelegten Vor-, Zwischen-, Abschluss- Modulprüfungen sowie der studienbegleitenden Leistungskontrollen b) die Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule. 3 Hochschulzugangsberechtigung () Die Hochschulzugangsberechtigung wird vermittelt durch: a) die allgemeine Hochschulreife, b) die fachgebene Hochschulreife, c) die Fachhochschulreife, d) die Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach Maßgabe der Rechtsverordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen, Seite von 5
() (3) e) einen sonstigen durch die Rechtsverordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen geregelten Zugang f) eine gleichwertige deutsche, ausländische internationale Hochschulzugangsberechtigung. Landesspezifische Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter aus anderen Ländern werden nach einem Jahr nachweislich dort erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen in einem fachlich verwandten Studiengang in Hessen anerkannt, sofern in den ersten beiden Semestern nach der Studien- Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule mindestens 60 Kreditpunkte (für Vollzeitstudiengänge) beiziehungsweise 44 Kreditpunkte (für berufsbegleitende Studiengänge) erreicht wurden. Gleiches gilt für ein in einem anderen Land nach dessen landesrechtlichen Regelungen nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium. Beruflich Qualifizierte, die für den angestrebten Studienbereich keine Hochschulzugangsberechtigung nach den genannten Regelungen besitzen, können an staatlichen Hochschulen eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch die Vorbildung Eignung für ein Hochschulstudium in dem Studienbereich festgestellt werden. Die erfolgreich durchlaufene Hochschulzugangsprüfung berechtigt auch zum Studium im Fachbereich Wirtschaft & Medien an der Hochschule Fresenius. 4 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse () Für ausländische, nicht in Deutschland im deutschen Sprachraum aufgewachsene Bewerber bedarf die Zulassung des Nachweises von Sprachkenntnissen des Deutschen durch a) DSH-Niveaustufe sowohl im schriftlichen (40 Punkte) als auch im mündlichen Teil (60 Punkte), b) TestDaF Stufe TDN 4, alte Stufe 4, c) Stufe B des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens d) gleichwertige Kenntnisse. () Die Hochschule Fresenius behält sich vor, Bewerber zu einem separaten Test der Deutschkenntnisse einzuladen. () () 5 Besondere Regelungen zu englischsprachigen Studienangeboten Für die englischsprachigen Studienangebote: Nachweis von Englischkenntnissen der Stufe B des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Die Hochschule Fresenius behält sich vor, die Bewerber zu einem separaten Test der Englischkenntnisse einzuladen. Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt für die englischsprachigen Studienangebote: Nachweis von Sprachkenntnissen des Deutschen auf Stufe B des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Die Hochschule Fresenius behält sich vor, die Bewerber zu einem separaten Test der Deutschkenntnisse einzuladen. 6 Weitere studiengangspezifische Voraussetzungen () Die Zulassungsregelungen der Bachelor- Masterstudiengänge können weitere spezifische Zulassungsvoraussetzungen bestimmen. () Für Master-Studiengänge muss das Abschlusszeugnis des Erststudiums in beglaubigter Kopie die Hochschulzugangsberechtigung als nichtbeglaubigte Kopie eingereicht werden. Seite 3 von 5
7 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen Die Prüfung der Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt durch eine Zulassungskommission durch Personen, die durch diese Kommission beauftragt sind. Bewerber können nur zugelassen werden, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt das für den jeweiligen Studiengang bestehende Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert wurde. 3 Im Rahmen der Durchführung des Auswahlverfahrens gelten die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Behinderte chronisch Kranke gemäß des 7 Abs. 3 i. V. mit 7 Abs. des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs der Hochschule Fresenius. Studienbeginn Die Einschreibung der Studierenden erfolgt in der Regel im Wintersemester zum. September des Jahres im Sommersemester zum. März des Jahres. Inkrafttreten Die Zulassungsbestimmungen treten in Kraft mit Unterzeichnung durch den Dekan des Fachbereichs Wirtschaft & Medien. Idstein, den 30.07.04 8 Zulassungssemester Grsätzlich erfolgt die Zulassung für das erste Fachsemester. Für eine Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Abschluss des Studiums in der verbleibenden Regelstudienzeit möglich zu erwarten ist. 3 Ergibt die Prüfung ein anderes Ergebnis, ist die Zulassung in ein höheres Fachsemester zu versagen. Prof. Dr. Tobias Engelsleben Vizepräsident Dekan des Fachbereichs Wirtschaft Medien 9 Ausschluss der Zulassung Eine Zulassung zum Studium ist ausgeschlossen, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen der Bewerber bereits an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grgesetzes einen Bachelor-/Mastergrad in diesem Studiengang erworben hat. 0 Widerruf der Zulassung Die Zulassung zum Studium kann durch die Zulassungskommission widerrufen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Studierende die Zulassung zum Studiengang zu Unrecht erworben hat bzw. die Zulassung auf der Grlage falscher Angaben im Bewerbungsverfahren erfolgte. Seite 4 von 5