TYPO3- Benutzerhandbuch

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Transkript:

TYPO3- Benutzerhandbuch Bedienung der Website der Organisationseinheit (TU WIEN) durch die RedakteurInnen 19-08-2011 - Nutzungsbestimmung - Alle Rechte am vorliegenden Dokument, insbesondere auch Urheberrechte und sonstige Nutzungsrechte, liegen ausschließlich bei plan2net. Dem Auftraggeber ist sowohl die interne Nutzung als auch die Veränderung des Dokumentes gestattet sofern er sicherstellt, dass diese Nutzungs-Bestimmung beibehalten wird. Die Weitergabe dieses Dokuments an Dritte sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Inhalte für Dritte sind ohne die ausdrückliche Zustimmung von plan2net nicht zulässig. Erstellt von plan2net (http://www.plan2.net) für die TU WIEN Editiert von E011, Nicole Schipani (DW 41022) Herbert Kreuzeder (DW 41023) Seite 1 von 34

Inhalt Seite 1 Einführung... 4 1.1 Was ist TYPO3?... 4 1.2 Was ist ein Content-Management-System?... 4 1.3 Welche Vorteile bietet das?... 4 2 Zugang... 5 2.1 Bearbeitung im Web-Browser... 5 2.2 Frontend... 5 2.3 Backend... 5 3 Die Benutzungsoberfläche... 6 3.1 Überblick... 6 3.1.1 Modulbereiche in TYPO3... 8 3.1.2 Modulbereich Web... 8 3.1.3 Modulbereich Media... 9 3.1.4 Modulbereich Toolbox... 9 3.2 Navigationsansicht... 10 3.2.1 Seitenbaum... 10 3.2.2 Kontextmenü... 11 3.3 Detailansicht... 11 3.3.1 Ihre zentrale Arbeitsfläche... 11 3.3.2 Beispiel 1: Modul Seite... 12 3.3.3 Beispiel 2: Modul Anzeigen... 14 4 Schritt für Schritt... 15 4.1 Neue Seiten anlegen... 15 4.1.1 Eine neue Web-Seite in 4 Schritten... 15 4.1.2 Seitentypen... 17 4.2 Inhalte erstellen... 17 4.2.1 Ein neuer Inhalt in 3 Schritten... 17 4.2.2 Inhaltstypen... 18 4.3 Inhalte editieren... 19 4.3.1 Editier-Möglichkeiten... 19 4.3.2 Rich Text Editor (RTE)... 19 4.3.3 Frontend-Editing... 21 4.3.4 Seiten und Inhalte übersetzen... 22 4.4 Seiten und Inhalte löschen / verstecken... 23 4.5.Bilder einbinden... 24 Seite 2 von 34

4.6 Dateien und Links einbinden... 26 4.7 Vorschau auf die Seite... 27 5 Bilder und Dateien... 28 5.1 Bildbearbeitung... 28 5.2 Bilder- und Datei-Upload... 28 6 News erstellen... 29 6.1 Schritt für Schritt zu einem neuen News Eintrag... 29 6.2 Verwalten von News-Beiträgen... 31 7 Anhang..30 Seite 3 von 34

1 Einführung 1.1 Was ist TYPO3? TYPO3 ist ein freies Open Source Content- Management- System für Internet- und Intranetauftritte. TYPO3 wird seit 1997 von dem Dänen Kasper Skårhøj mit der Hilfe und Anregung von UserInnen entwickelt. 1.2 Was ist ein Content- Management- System? Content-Management-Systeme trennen Inhalt, Struktur und Layout von Dokumenten und integrieren die Bearbeitung und Pflege von Dokumenten in einen definierten Arbeitsablauf. Das hat für die RedakteurInnen den Vorteil, dass sie sich ganz auf die Pflege und Aktualisierung von Texten konzentrieren können, ohne sich um das Layout, die Einbindung ihrer Seite oder andere technische Aspekte kümmern zu müssen. 1.3 Welche Vorteile bietet das? Die Inhalte (Texte, Bilder, Dateien zum Downloaden, Tabellen usw.) der Web- Site können jetzt von den inhaltlich zuständigen Personen der jeweiligen Abteilungen und Einrichtungen über einen Web-Browser selbständig erstellt und gepflegt werden und zwar ohne besonderes technisches Know-how. Das Web Content-Management-System TYPO3 ist sehr einfach zu erlernen, man braucht keine Vorkenntnisse in HTML oder Java Script. Die Vorteile liegen auf der Hand: Für RedakteurInnen wird das Anlegen neuer Inhalte und die Aktualisierung bestehender Inhalte erleichtert, für Web-Site- BesucherInnen erhöht sich das Surfvergnügen durch hoffentlich mehr und aktuelle Inhalte, die außerdem noch leichter zu finden sind. Seite 4 von 34

2 Zugang 2.1 Bearbeitung im Web- Browser TYPO3 ist ein Online-Redaktionssystem und verwendet als Client nur einen üblichen Web- Browser. Sie können jederzeit von jedem Ort mit Internet- Zugang Veränderungen an Ihrer Web-Site vornehmen. 2.2 Frontend Unter "Frontend" ("vordere Seite") werden, die den BesucherInnen der Website präsentierten Seiten verstanden. Der Zugriff kann mit jedem beliebigen Web- Browser erfolgen. Im Allgemeinen ist auch kein Login notwendig (nur bei Passwort-geschützten Web-Pages). Der Zugriff auf die Web-Pages erfolgt im Allgemeinen über einen URL der Form http://www.tuwien.ac.at/ 2.3 Backend Das so genannte Backend von TYPO3 ("hintere Seite") ist das Content- Management-System, mit dem die Web-Pages erstellt und editiert werden. Der Zugriff ist nur für berechtigte Personen, die so genannten Web- AutorInnen oder RedakteurInnen möglich. Sie brauchen dafür einen Benutzernamen und ein Passwort (Login über das Authentifizierungsportal mit TU-Passwort) mit einer entsprechenden TYPO3-Berechtigung. Der Zugriff kann mit allen gängigen neueren Web- Browsern erfolgen. Cookies und JavaScript müssen eingeschaltet sein. Der Zugriff auf das Backend erfolgt über die URL https://iu.zid.tuwien.ac.at/authserv.portal (Klick auf Institute Typo3 Backend für Institute, Klick auf TUWeb Typo3 Backend für alle anderen Einheiten) Bei erfolgreichem Anmelden im Backend erscheint Ihre persönliche Benutzeroberfläche (siehe Kapitel 3). Seite 5 von 34

3 Die Benutzungsoberfläche Das Interface und dessen Optionen werden entsprechend der funktionellen Aufgaben pro RedakteurInnen-Gruppe vom Administrator definiert. In Folge sind die Funktionen und das Interface der inhaltlichen Redakteurs-Gruppe abgebildet. 3.1 Überblick Nach dem Einloggen finden Sie eine Übersicht und eine kurze Beschreibung der vorhandenen Module. Klicken Sie auf das Modul Web - Seite und in der Navigationsleiste auf die Basisseite Ihres Arbeitsbereichs: Seite 6 von 34

Die Arbeitsoberfläche von TYPO3 ist in Hauptbereiche unterteilt. 1 - Modulleiste (links): In der Modulleiste können Sie Ihr gewünschtes Arbeitsmodul auswählen: Was wollen Sie tun? 2 - Navigationsansicht (Mitte): In der Navigationsansicht wird die komplette Seitenstruktur baumartig visualisiert. In gewohnter Art und Weise können Sie durch die einzelnen Web-Seiten und Strukturen navigieren: Welche Web-Seite oder Datei wollen Sie bearbeiten? 3 - Detailansicht (rechts): Die Detailansicht (auch Datenansicht) stellt die eigentliche Arbeitsfläche für den Nutzer dar. In diesem Bereich werden die Details zu den in der Navigationsansicht ausgewählten Elementen angezeigt. Hier wird gearbeitet! Seite 7 von 34

Auf dieser Oberfläche ist immer verfügbar: 4 - Logout- Button: zum Beenden einer Arbeitssitzung melden Sie sich mit dem Logout-Button ab. TYPO3 speichert Ihre letzte Arbeitsposition und kehrt beim nächsten Einloggen an diese Stelle zurück. 3.1.1 Modulbereiche in TYPO3 TYPO3 beinhaltet verschiedene Module zur Verwaltung und Bearbeitung Ihrer Web-Site. Folgende Modulbereiche stehen Ihnen als RedakteurIn zur Verfügung: Web Media User Tools Toolbox 3.1.2 Modulbereich Web Der Modulbereich Web wird für Sie als RedakteurIn der am häufigsten verwendete sein. Hier finden Sie die wichtigsten Module zur Pflege der Inhalte. Seite: Sie können Seiten anlegen, Inhaltselemente eingeben und bearbeiten. Anzeigen: Aufruf einer Seiten-Vorschau in der rechten Detail-Ansicht. In dieser Vorschau können Inhalte direkt editiert werden. Liste: Hier wird die Ansicht der Seite geordnet nach Elementen angezeigt Seite 8 von 34

3.1.3 Modulbereich Media Der Modulbereich Media liefert Ihnen eine Übersicht über die von Ihnen verwendeten Ressourcen. Hier können Sie Ihre Dateien wie z.b. Bilder oder PDFs hochladen und organisieren. 3.1.4 Modulbereich User Tools Einstellungen: Hier können Sie Einstellungen an der Ansicht Ihrer Benutzungs- Oberfläche vornehmen (z.b. Sprache, Bildschirmaufbau) sowie Sicherheitseinstellungen Ihres Accounts (z.b. Passwort ändern). 3.1.5 Modulbereich Toolbox Derzeit noch nicht implementiert. Seite 9 von 34

3.2 Navigationsansicht 3.2.1 Seitenbaum Die Navigationsansicht steht Ihnen für alle Module des Modulbereichs Web (Seite, Anzeigen, Liste) zur Verfügung. Sie stellt die Struktur Ihrer Web-Site baumartig dar. Jede/r BenutzerIn sieht hier nur den Seitenbaum, für die er eine Zugriffsberechtigung hat. Dies ist Ihr Arbeitsbereich. Auf diese Seiten und Inhalte haben Sie vollen Zugriff zur Bearbeitung. Eventuell sehen Sie auch noch einen oder mehrere andere Bereiche oder die gesamte Web-Seite, auf die Sie nur Lese-Zugriff haben. Hier können Sie sich alle Inhalte anzeigen lassen und auch in Ihren eigenen Bereich kopieren, jedoch nicht verändern oder löschen. Das Menü des Seitenbaums ist gleichzeitig das Menü Ihrer Website. Einzelne Ebenen können Sie einblenden oder ausblenden und nach Änderungen der Seitenstruktur die Ansicht erneuern Seite 10 von 34

3.2.2 Kontextmenü In der Navigationsansicht ist ein Kontextmenü mit vielen nützlichen Befehlen verfügbar. Dieses wird durch einen Klick mit der rechten Maustaste auf das jeweilige Symbol aufgerufen: 3.3 Detailansicht 3.3.1 Ihre zentrale Arbeitsfläche Die Detailansicht ist die zentrale Arbeitsoberfläche. Hier werden die einzelnen Bestandteile des von Ihnen ausgewählten Elementes angezeigt. Die Bearbeitungsoptionen (und damit auch die Art der Darstellung in der Detailansicht) sind abhängig von dem jeweiligen Modul, mit dem Sie gerade arbeiten. Die Detailansicht bietet Ihnen ebenfalls die für die einzelnen Objekte spezifischen Kontextmenüs an. Als Beispiele werden zwei Detailansichten dargestellt, mit denen Sie als RedakteurIn meist arbeiten werden. Seite 11 von 34

3.3.2 Beispiel 1: Modul Seite Wählen Sie im Modulbereich Web das Modul Seite (1) und klicken Sie dann in der Navigationsansicht auf eine Seite Ihres Arbeitsbereichs (2): Seite 12 von 34

Sie erhalten nun die Detailansicht für das Modul Seite der ausgewählten Seite Ihres Arbeitsbereichs: Im Kopf der Detailansicht finden Sie in der Regel den Pfad für das geöffnete Element und Icons zur weiteren Bearbeitung. Da Sie das Modul Seite gewählt haben, werden die Inhaltselemente Ihrer Seite und Bearbeitungsmöglichkeiten zum Ändern, Löschen und Erstellen neuer Inhaltselemente angezeigt. Tipp: Alle Icons (Bildschaltflächen) zur Bearbeitung Ihrer Seiten und Inhalte sind mit einer sensitiven Hilfe versehen. Das heißt, wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Icons fahren, wird Ihnen deren Funktion angezeigt! Seite 13 von 34

3.3.3 Beispiel 2: Modul Anzeigen Wählen Sie im Modulbereich Web das Modul Anzeigen und klicken Sie dann wie in Beispiel 1 (siehe Abschnitt 3.3.2) in der Navigationsansicht eine Seite Ihres Arbeitsbereichs. Sie erhalten nun die Detailansicht für das Modul Anzeigen der Seite Ihres Arbeitsbereichs: Das Modul Anzeigen zeigt in der Detailansicht eine Vorschau auf Ihre Seite. In dieser Vorschau befindet sich neben den einzelnen Inhaltselementen ein Stiftsymbol. Durch Anklicken des Stiftsymbols können Sie Ihre Inhalte direkt bearbeiten (Frontend-Editing, siehe Abschnitt 4.3.3). Seite 14 von 34

4 Schritt für Schritt Einfache "Kochrezepte" für die wichtigsten Fälle: 4.1 Neue Seiten anlegen 4.1.1 Eine neue Web- Seite in 4 Schritten Die Grundstruktur Ihrer Arbeitsbereichsseite ist bereits in TYPO3 angelegt. Sie fügen also an einer beliebigen Stelle Ihres Seitenbaums eine neue Unterseite ein. Schritt 1: Klicken Sie mit der rechten Maustaste in der Navigationsansicht auf die Seite, unter der Sie eine neue Seite anlegen wollen. Wählen Sie im Kontextmenü Neu: In der Detailansicht erscheint nun die Übersicht Neuer Datensatz: Seite 15 von 34

Schritt 2: Wählen Sie nun eine Position für Ihre neue Seite: Schritt 3: Mit dem Häkchen Seite verstecken (im Reiter Access), können Sie die Sichtbarkeit im Frontend definieren. Wählen Sie einen Seitentyp (siehe Kap. 4.1.2) für Ihre neue Seite. Fügen Sie einen Seitentitel hinzu. Seitentitel = Navigationstitel = im Menü angezeigter Titel Schritt 4: Klicken Sie dann auf speichern. Fertig! Ihre neue Seite ist angelegt. Seite 16 von 34

4.1.2 Seitentypen Neben Standard stehen Ihnen auch andere Seitentypen zur Verfügung: - Externe URL: ein Verweis auf eine andere Seite im WWW - Nicht in Menü: Seite wird nicht in der Website-Navigation angezeigt (ist für die Öffentlichkeit unsichtbar). - Shortcut verweist beim Aufruf auf eine andere Seite; wird besonders bei so genannten Knotenseiten verwendet (z.b. Punkt in der ersten Navigationsebene verweist gleich auf die erste Seite der 2. Ebene). 4.2 Inhalte erstellen TIPP: Verwenden Sie nicht nur einen formatierten Textblock für die ganze Seite, sondern legen Sie für jeden Abschnitt (logisch für sich stehenden Teil) der Seite ein einzelnes Inhaltselement an. Dies macht es Ihnen leichter, die Seite später um weitere Informationen zu ergänzen, die Reihenfolge der Informationen zu verändern oder einzelne Inhalte vorübergehend auf der Website unsichtbar zu machen. 4.2.1 Ein neuer Inhalt in 3 Schritten Einzelne Seiten bestehen aus den Seitenangaben (siehe Schritt 4 in der Anleitung "Eine neue Web-Seite in 5 Schritten" in Abschnitt 4.1.1) und Inhaltselementen. Inhalte sind in Inhaltselemente (Contentelemente) zerlegt. Unten sehen Sie ein Beispiel, wie innerhalb einer Seite Inhalte in eigenen Inhaltselementen angelegt sind. Für die Inhaltselemente stehen verschiedene Inhaltstypen zur Verfügung (siehe unten in Abschnitt 4.2.2). Zu jedem Inhaltstyp stellt Ihnen TYPO3 eine eigene Eingabemaske in der Detailansicht mit Feldern für die erforderlichen Angaben zur Verfügung. NB: Die Seite im Seitenbaum entspricht dem Menü auf Ihrer Website. Vergleichbar mit einer Seite in einem Buch, muss auch die Seite im Backend mit Inhalt befüllt werden. Dieser Inhalt wird Inhaltselement oder auch Contentelement genannt. Die Seite wird durch verschiedene Inhaltselemente gegliedert. Seite 17 von 34

Schritt 1: Seitentitel bearbeiten Angaben überprüfen und ergänzen. Schritt 2: Schritt 3: Neuer Inhalt neue Inhaltselemente anlegen. (vorhandene) Inhalte in Rich Text Editor bearbeiten (verschiedene Reiter wie Allgemein oder Images). 4.2.2 Inhaltstypen Die wichtigsten Inhaltstypen sind: Normaler Text (nur mit entsprechenden Rechten sichtbar) Text mit Bild Nur Bilder Dateiverweise Sitemap Mailformular Seite 18 von 34

4.3 Inhalte editieren 4.3.1 Editier- Möglichkeiten Wie für (fast) alle Aufgaben, stellt TYPO3 auch zum Editieren von Inhalten nicht nur eine, sondern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Schaltflächen (selbsterklärend), Stift- Icon und als wichtigste und einfachstes Instrumente das so genannte Frontend- Editing und den Rich Text Editor (RTE). 4.3.2 Rich Text Editor (RTE) Für den Inhaltstyp Text mit Bild steht Ihnen in TYPO3 der so genannte Rich Text Editor (RTE) zur Verfügung. Dies ist ein Word- ähnlicher Editor, der ein einfaches und intuitives Arbeiten am Bildschirm ermöglicht. Mit Hilfe des RTE können Sie Ihre Texte formatieren und Tabellen oder Links einfügen. Seite 19 von 34

Im Reiter Allgemein fügen Sie Überschriften und Fließtext ein. Bilder können Sie im Reiter Images platzieren. Unter Appearence legen Sie die Position der Bilder fest. Bei Access können Sie das Inhaltselement timen bzw. verund entstecken. Die Icons des RTE sind mit einer sensitiven Hilfe versehen. Das heißt, wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Icons fahren, wird Ihnen deren Funktion angezeigt! Beim Kopieren aus Programmen wie MS Word empfiehlt es sich, die Funktion Formatierung entfernen anzuwenden: Es öffnet sich hier ein Dialog, bei dem Sie MS Word- oder HTML- Formatierungen löschen können. Dies verhindert, dass der RTE mit nicht kompatiblen Formatierungen das Ergebnis unzufrieden stellend wiedergibt. Tipp: Unschöne Formatierungen vermeiden Sie generell, wenn Sie Ihren Text zuerst in einen Texteditor kopieren und erst danach in das Typo3 einfügen. Seite 20 von 34

4.3.3 Frontend- Editing Wenn Sie als RedakteurIn eingeloggt sind und Ihre Inhalte in der Vorschau oder im Modul Anzeigen betrachten, befinden sich neben den einzelnen Inhaltselementen Stiftsymbole. Durch Anklicken eines Stiftsymbols können Sie Ihre Inhalte direkt bearbeiten: Seite 21 von 34

4.3.4 Seiten und Inhalte übersetzen Die Standard-Sprache der TU WIEN Website ist Deutsch. Sie können jedoch auf einfache Weise die Seiten und Seiteninhalte ins Englische (wahlweise auch ins Französische) übertragen. Übersetzung der Seite (der Container für Inhalte) Im oberen Bereich der Detailansicht (Web / Seite) befindet sich das Auswahlfeld: Neue Übersetzung dieser Seite anlegen: Hier die gewünschte Seitensprache aus der Liste auswählen. Die Anzeige verändert sich nun: Neuen Seitentitel (in Englisch bzw. Französisch) eingeben. Abschließend speichern. Dieser Seitentitel wird später auch im Menü der Alternativsprache angezeigt. Die Seite also der Container für Inhalte - ist nun übersetzt, Sie haben nun den Inhaltsbereich in beiden Sprachen zur Verfügung. Jetzt müssen Sie nur noch die Texte in der entsprechenden Seite einfügen. Seite 22 von 34

4.4 Seiten und Inhalte löschen / verstecken Tipp: Wenn Sie ein Inhaltselement oder eine Seite nicht für immer löschen, sondern nur vorübergehend unsichtbar machen wollen, verwenden Sie stattdessen die Möglichkeit, Elemente zu verstecken und somit unsichtbar auf der Website zu machen. Inhaltselement verstecken: Zum Löschen von Inhaltselementen steht Ihnen das Icon Mistkübel zur Verfügung. Analog können Sie im Kontext Menü einer Seite auch die gesamte Seite löschen. Wenn Sie eine Seite mit Unterseiten löschen wollen, müssen Sie zuerst alle Unterseiten löschen oder an eine andere Stelle verschieben und können erst dann die Seite, die keine Unterseiten mehr besitzt, löschen Seite 23 von 34

4.5 Bilder einbinden Wenn das Bild neben oder über oder unter dem Text erscheinen soll, gehen Sie so vor: Laden Sie das Bild im Bereich Media in Ihrem Ordner hoch. Sie wählen als Inhaltstyp Text m/bild (siehe Abschnitt 4.2.2). Sie wählen im Reiter Images das gewünschte Bild (oder mehrere Bilder) über das Ordner- Symbol (Auswählen) aus (Schritt 1). Optional können Sie auch ein Sprungziel (Verweis) im Bereich Behavior angeben oder das Bild per Mausklick vergrößern ( Enabled ). Einen Bildtext geben Sie bei Captions (one per line) an. Den Text können Sie auch bei Accessibility einfügen (falls das Bild online nicht angezeigt wird, erscheint der Text bzw. wird er vorgelesen). Schritt 1 Seite 24 von 34

Sie geben im Reiter Appearance die Position des Bildes an (Schritt 2). Wichtig: Wenn es mehrere Bilder sind, geben Sie mit der Number of Columns (Spaltenzahl) an, wie die Bilder neben- oder untereinander erscheinen sollen. Optional können Sie auch die Breite und Höhe angeben. Schritt 2 Seite 25 von 34

4.6 Dateien und Links einbinden Um Dateien in Ihre Inhalte einzubinden, wählen Sie im Reiter Allgemein das Symbol Link einfügen. Wählen Sie nun Ihre Datei aus Ihrem Dateiordner aus (Reiter Media) bzw. setzen Sie einen internen Link auf eine andere Seite innerhalb des TYPO3-Systems (Reiter Seite) oder geben Sie eine externe URL (Internet-Adresse; Reiter Externe URL)) oder E- Mail- Adresse (Reiter Email) an. Dieses Popup-Fenster öffnet sich beim Setzen eines Links: Seite 26 von 34

4.7 Vorschau auf die Seite Sie können jederzeit Ihre Arbeit kontrollieren, indem Sie sich die Ergebnisse in der Vorschau anzeigen lassen. Dazu gibt es das Icon Vorschau - öffnet sich in neuem Fenster Auge: Speichern und Vorschau - speichert Ihre Änderungen und zeigt dann die Vorschau. HINWEIS: Wenn Sie einen Popup- Blocker in Ihrem Web-Browser aktiviert haben, dann funktionieren die Buttons "Speichern und Vorschau" und "Speichern und Schließen" nicht, sondern Sie müssen stattdessen zuerst den Button "Speichern", dann den Button "Schließen" und dann den Button "Vorschau" anklicken. Seite 27 von 34

5 Bilder und Dateien 5.1 Bildbearbeitung Zur Bearbeitung von Bildern und sonstigen Dateien, wie z.b. PDF verwenden Sie bitte Ihre gewohnten (Bildbearbeitungs-)Programme. Bilder und andere Dateien laden Sie dann über das Modul Media auf den TYPO3- Server (siehe unten). Zur Einbindung von Bildern in Inhaltselemente wählen Sie den Inhaltstyp Text mit Bild oder Bilder und wählen dann mit dem Symbol (Auswählen) das in die Dateiliste hochgeladene Bild aus. Für das Anbieten von Dateien zum Download erzeugen Sie einen entsprechenden Link im Reiter Allgemein (siehe die Kapitel Schritt für Schritt ). 5.2 Bilder- und Datei- Upload Alle Dateien (z.b. Bilder, PDF-Dateien), die Sie auf Ihren Seiten einbinden möchten, laden Sie im Modulbereich Media auf den Server: Hier hochgeladene Dateien können Sie immer wieder verwenden und auch mehrfach in verschiedene Seiten einbinden (ein erneuter Upload ist nicht notwendig). Seite 28 von 34

6 News erstellen Der Bereich News ist auf der TU WIEN-Site ein wichtiges, dynamisches Element, das BesucherInnen auf einen Blick über Aktuelles und Interessantes informieren soll. 6.1 Schritt für Schritt zu einem neuen News Eintrag Schritt 1: Wähle Liste im Web-Modul Schritt 2: Gehe auf News Schritt 3: Wähle neuen Datensatz anlegen Schritt 4: Wähle News Seite 29 von 34

Schritt 5: Sie gelangen zum Eingabeformular für einen neuen News- Beitrag: Folgende Felder sind auszufüllen: Titel: unter diesem Titel erscheint der Eintrag Untertitel: hier soll ein kurzer Text 1-2 Zeilen als Anreißer des Eintrags stehen Text: hier ist im Rich Text Editor -Feld der News-Beitrag (Langform) einzugeben. Die News- Kategorien: Optional: Mit Start können Einträge vorbereitet werden, und zu einem bestimmten Datum online geschalten werden. HINWEIS: Achten Sie auf das Feld Verstecken : Solange es angehakt ist, wird der Eintrag NICHT auf der Website angezeigt. Schritt 6: Eintrag speichern mit oder. Der News-Eintrag wird nun im dafür vorgesehen Bereich angezeigt. Seite 30 von 34

6.2 Verwalten von News- Beiträgen Im Ordner News finden Sie die Übersichtsseite aller News-Records: Mit den Icons im rechten Bereich können Sie vorhandene News editieren, löschen, auf versteckt setzen oder kopieren/ausschneiden. Seite 31 von 34

7 Anhang Fotorechte, Recht am eigenen Bild 1. Fotorechte Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) liegt dann vor, wenn es sich um eine eigentümliche geistige Schöpfung handelt, wenn es sich vom Alltäglichen, vom Landläufigen und üblicherweise Hervorgebrachten abhebt. Dabei ist es aber nicht erforderlich, dass es sich um ein Kunstwerk handelt.. Fotos dürfen daher nur mit Zustimmung der/des Urheberin/Urhebers bzw. Fotografin/Fotografen verwendet werden. Die Art, Umfang und Dauer dieser Verwendung ist immer mit der/dem Fotografin/Fotografen zu klären (Nutzungsbewilligung, Einräumung des Werknutzungsrechts). Die/Der FotografIn kann einem anderen gestatten, seine Werke (Lichtbilder) zu benutzen. Folgende Arten der Einräumung einer Werknutzung sind zu unterscheiden: - die Einräumung eines Werknutzungsrechts - die Erteilung einer Werknutzungsbewilligung Durch die Einräumung eines Werknutzungsrechts gestattet die/der UrheberIn z.b. seinem Auftraggeber, sein Werk exklusiv auf einzelne oder alle der/dem UrheberIn vorbehaltenen Verwendungsarten zu nutzen und damit auch zu verwerten. Die/Der UrheberIn darf dann sein eigenes Werk weder selbst verwerten noch darf er einem Dritten Nutzungsrechte daran rechtsverbindlich einräumen. Gewöhnlich kann die/der InhaberIn eines Werknutzungsrechts auch Werknutzungsbewilligungen an Dritte erteilen, wenn dies nicht vorbehalten wurde. Durch die Erteilung einer Werknutzungsbewilligung erlaubt die/der UrheberIn z.b. seinem Auftraggeber sein Werk nicht exklusiv auf einzelne oder alle der/dem UrheberIn vorbehaltenen Verwendungsarten zu nutzen. Die/Der FotografIn behält selbst das Recht, seine Fotos (neben dem Vertragspartner) zu benützen oder durch andere nutzen zu lassen. Durch die Einräumung eines Werknutzungsrechts oder einer Werknutzungsbewilligung ist aber noch nichts Endgültiges über die Art und den Umfang der Nutzung ausgesagt. Daher sollten die genauen Rechte in einem Vertrag definiert werden. So können z.b. zeitliche oder räumliche (territoriale) Beschränkungen festgelegt werden oder eine bestimmte Nutzungsart (z.b. einmaliger Abdruck in einer Buchpublikation, Verwendung im Internet, Pressefotos etc.) vereinbart werden. In beiden Fällen (sowohl bei der Einräumung eines Werknutzungsrechts, als auch bei der Erteilung einer Werknutzungsbewilligung) sollte der Verwendungszweck und Umfang so präzise wie möglich vereinbart werden, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Da die/der FotografIn prinzipiell das Recht hat, sein Werk in jeder im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Art zu verwerten, kann sie/er dies durch Erteilung einer (Werk)Nutzungsbewilligung an jemanden Dritten (z.b. einem Verlag oder einer Zeitschrift) gestatten. Das Veröffentlichungshonorar (Lizenzgebühr) richtet sich dabei nach der Art (z.b. Werbung, redaktioneller Beitrag etc.), dem Umfang (z.b. Auflage, Verbreitung, Größe der Abbildung etc.) und der Dauer (z.b. zeitlich uneingeschränkte Nutzung im Internet etc.) der Verwendung. Seite 32 von 34

2. Das Recht am eigenen Bild Immer wieder taucht die Frage auf, ob es zulässig sei, fremde Personen ohne Rücksprache zu fotografieren und diese Bilder zu veröffentlichen. Diese Frage betrifft das sogenannte Recht am eigenen Bild. Durch das Recht am eigenen Bild wird das Fotografieren einer Person weder verboten noch eingeschränkt, sondern soll die/der Abgebildete vor ungewollter Veröffentlichung geschützt werden. Gemäß 78 UrhG dürfen Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten verletzt werden. Was genau unter Verletzung von berechtigten Interessen des Abgebildeten zu verstehen ist, wird vom Gesetz nicht näher definiert. Der Gesetzgeber hat diesen Begriff bewusst nicht näher festgelegt um damit einen möglichst großen Spielraum offen zu lassen. Daher ist jeder Fall einzeln näher zu betrachten. Jedenfalls soll damit jeder Mensch gegen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden. So darf niemand in einer Form dargestellt werden, die ihn bloßstellt, entwürdigt oder herabsetzt. Personenfotos dürfen vor allem nicht in einen negativen Zusammenhang gebracht werden. Eine Abgrenzung, wann berechtigte Interessen der/des Fotografierten verletzt werden und wann nicht, ist nicht immer leicht. Hilfreich ist es, wenn man sich fragt, ob es irgendeinen objektiven Grund geben könnte, warum eine Person gegen die Veröffentlichung in dieser oder jener Form sein könnte. Fallkonstellationen (da ja das Fotografieren einer Person an sich nicht verboten ist, geht es bei diesen Beispielen nicht um das Fotografieren an sich sondern um die Veröffentlichung der gemachten Bilder): Unproblematisch ist es, wenn bei der Aufnahme öffentlicher Gebäude oder Landschaften Personen so mit abgebildet werden, dass ihre Gesichter erkennbar sind. Ein berechtigtes Interesse am Unterlassen einer Veröffentlichung liegt umso mehr vor, je privater und intimer der Rahmen ist. Es ist daher unzulässig, wenn z.b. Personen in Privathäusern oder in Privatgärten dargestellt werden. Personenfotos auf öffentlichen Veranstaltungen sind im Normalfall zulässig, so ist etwa ein normaler Ball unbedenklich. Jedoch ist es unzulässig, wenn Personen in augenscheinlich alkoholisiertem Zustand dargestellt werden. Auch eine Wahlveranstaltung kann unter Umständen eine/n Passantin/Passanten, der zufällig vorbeikommt, in einen ungewünschten Zusammenhang bringen. Selbst Fotos einer Demonstration können berechtigte Interessen verletzen, wenn etwa ein/e gemäßigte/r DemonstrantIn zufällig vor einem radikalen Transparent dargestellt wird. Grundsätzlich sind aber derartige Fotos im öffentlichen Raum zulässig. Grundsätzlich kann sich niemand darauf berufen, dass berechtigte Interessen verletzt würden, wenn er etwas öffentlich tut. Problematisch ist eine Veröffentlichung von Fotos, die bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen aufgenommen werden (z.b. Betriebsfeiern, Kindergarten- oder Schulfeste, Partys). Hier sollte jedenfalls die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden. Man kann aber davon ausgehen, dass eine Zustimmung vorliegt, wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen im Vorhinein angekündigt wird oder insbesondere für Zwecke der Veröffentlichung fotografiert wird ohne dass die Betroffenen dem widersprechen. Jedenfalls kann der Hausherr insbesondere bei geschlossenen oder privaten Veranstaltungen das Fotografieren einschränken oder überhaupt untersagen Seite 33 von 34

Auch Personen, die im öffentlichen Leben stehen, haben einen Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre (z.b. PolitikerInnen oder SportlerInnen). Daher können auch sogenannte Paparazzi-Fotos berechtigte Interessen verletzen. Je persönlicher und intimer der Kreis ist, in den FotografInnen eindringen und je geringer daher auch der Zusammenhang zur öffentlichen Tätigkeit der/des Betroffenen ist, desto geringer ist auch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Quelle: http://www.internet4jurists.at/ 3. FotografInnen: Musterrechnung Rechnung x/20xx An die Technische Universität Wien Organisationseinheit Adresse Sehr geehrte Damen und Herren! Für die photographische Dokumentation folgender Anlässe - xxx - xxx verrechne ich eine Pauschale von xxx Euro Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: Kto.Inhaber: Max Mustermann Kto.Nummer: xxx BLZ: xxx Musterbank Die entsprechenden Daten wurden bereits übergeben. Mit der Überweisung des vollständigen Betrages erlangt die TU Wien uneingeschränkte Fotorechte. Mit freundlichen Grüßen, Max Mustermann Seite 34 von 34