D E R E U R O PÄ I S C H E S O Z I A L F O N D S I N B A D E N W Ü R T T E M B E R G I N D E R F Ö R D E R P E R I O D E 2 0 1 4 2 0 2 0



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D E R E U R O PÄ I S C H E S O Z I A L F O N D S I N B A D E N W Ü R T T E M B E R G I N D E R F Ö R D E R P E R I O D E 2 0 1 4 2 0 2 0 A R B E I T S H I L F E Z U R R E G I O N A L E N E S F - F Ö R D E R U N G

I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Stand: März 2015 S E I T E < A R B E I T S H I L F E Z U R R E G I O N A L E N E S F - F Ö R D E R U N G 1 Der regionale ESF Baden-Württemberg 2014 2020 03 2 Über diese Arbeitshilfe 03 3 Die Arbeitsschritte zur Planung und Umsetzung des regionalen ESF 04 3.1 Schritt 1 Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs 05 3.1.1 Ist-Analyse zum spezifischen Ziel B 1.1 05 3.1.2 Ist-Analyse zum spezifischen Ziel C 1.1 06 3.1.3 Bewertung der Ergebnisse und Ermittlung des Handlungsbedarfs 06 3.2 Schritt 2: Festlegung von Teilzielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten 07 3.3 Schritt 3: Erstellung des Strategiepapiers und der Ausschreibung 11 3.4 Schritt 4: Antragsbewertung im Rankingverfahren 11 3.5 Schritt 5: Projektbegleitung und Ergebnissicherung 13 A N H A N G : I N H A LT E D E R T O O L B O X E S ( H Y P E R L I N K ) Toolbox: Abfrage regionale Förderprojekte B 1.1 16 Toolbox: Abfrage zur Situationsbeschreibung im Ziel C 1.1 17 Toolbox: Tabelle zur Mittelverteilung 19 Toolbox: Ausschreibung (Textbausteine) 21 Toolbox: Leitfaden zur Projektpräsentation / Antragspräsentation 24 Toolbox: Checkliste für Besuche der Projektpaten/innen 25 Toolbox: Frage- und Checkliste für Projektbesuche im Rahmen der Ergebnissicherung 26 Kontaktdaten 27 < S E I T E 0 2

1. D E R R E G I O N A L E E S F B A D E N - W Ü R T T E M B E R G 2 0 1 4 2 0 2 0 2. Ü B E R D I E S E A R B E I T S H I L F E Mit dem am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) des Landes Baden- Württemberg für den ESF startet die Umsetzung der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2015. Das ESF-Programm folgt der EU-weiten Vorgabe sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern auch in der regionalen Förderung eine kontinuierliche Steuerung der Umsetzung. Die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. Diese Arbeitshilfe soll die ESF-Arbeitskreise bei einer wirksamen und transparenten Planung und Steuerung unterstützen. Zugleich gilt es auch, durch die Berücksichtigung der regionalen Ausgangs- und Bedarfslagen die Abstimmung zwischen den verschiedenen Hilfesystemen zu verbessern. Im Sinne einer Methodenanleitung werden für die einzelnen Arbeitsschritte praxisorientierte Verfahren, Zusatzinformationen, Checklisten und Beispiele dargestellt, um einen für alle ESF-Arbeitskreise ähnlichen Umsetzungsprozess möglich zu machen. Damit dient die Arbeitshilfe der inhaltlichen Ergänzung und methodischen Vertiefung des Leitfadens für die regionale ESF-Umsetzung. In der neuen ESF-Förderperiode werden die zwei spezifischen Ziele»B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind«und»c 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit«in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa auf besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch auf junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht oder nicht mehr ausreichend angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Schutzes der Umwelt sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. < S E I T E 0 3

3. D I E A R B E I T S S C H R I T T E Z U R P L A N U N G U N D U M S E T Z U N G D E S R E G I O N A L E N E S F Die Entwicklung und Umsetzung der regionalen ESF-Strategie orientiert sich an einem 5-Schritte-Prozessmodell: A N A LY S E U N D Z I E L G R U P P E N S T R AT E G I E PA P I E R A N T R A G S - B E G L E I T U N G H A N D L U N G S - B E D A R F U N D S C H W E R P U N K T E U N D A U S S C H R E I B U N G B E W E R T U N G U N D E R G E B N I S - S I C H E R U N G Zielspezifische Indikatoren und Daten Festlegung von Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten Erstellung des Strategiepapiers und Ausschreibung Vorstellung und Bewertung der Projektanträge Feedback aus der Projektumsetzung Auswertung Auswahl relevanter Zusammenfassung Begleitung des Verfahren der be stehender Arbeits- Zielgruppen für die der Arbeitsschritte Antragsprozesses Praxisrecherche, marktdaten Ziel B 1.1 ESF-Interventionen Präsentation der Berichterstattung und Erhebungen im Analyse, Projektanträge im Projektbewertung Bereich Jugendhilfe, Diskussion der Ziele Handlungsbedarf und AK, Diskussion der Schule und Übergangs- und der möglichen Zielfestlegung Anträge Bedeutung der system Ziel C 1.1 Inhalte der ESF- Umsetzungser - Umsetzung Darstellung der Geheime Abstimmung gebnisse für die Analyse des Verfahren zur der AK Mitglieder Aktualisierung bestehenden Maß- Antragstellung, Anwendung des der regionalen nahme-angebotes Antragsbewertung einheitlichen Ranking- ESF-Strategie und Evaluation verfahrens Bewertung der Analyse und Formulierung und Übermittlung der Un- Ermittlung des Veröffentlichung der terlagen an die L-Bank Handlungsbedarfs Ausschreibung für den ESF Die im Folgenden noch genauer dargestellten Prozessschritte ergeben sich aus dem Vertrag über die Förderung der Einrichtung und Tätigkeit eines regionalen Arbeitskreises im Rahmen des ESF in Baden-Württemberg in der FP 2014 2020 zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Stadtoder Landkreis. Bei der Umsetzung der einzelnen Prozessschritte sind auch die bereichsübergreifenden Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Umweltschutzes sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen. < S E I T E 0 4

3. 1 S C H R I T T 1 : Grundraster Datenset A N A LY S E D E R A U S G A N G S L A G E U N D E R M I T T L U N G D E S H A N D L U N G S B E D A R F S SGB II-Arbeitslose Der regionalen ESF-Strategie soll eine Analyse der regionalen Arbeitsmarktsituation und - insbesondere für das spezifische Ziel C 1.1 der Bedarfslage im schulischen Bereich und beim Übergang Schule-Beruf zugrunde liegen. Dabei kon- SGB II-Arbeitslose nach Personengruppen Berichtsmonat: September * Langzeitarbeitslose SGB II-Arbeitslose Ältere SGB II-Arbeitslose (Ü50) Jüngere SGB II-Arbeitslose (U25) Alleinerziehende SGB II-Arbeitslose SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausländische SGB II-Arbeitslose zentriert sich die Analyse auf die in den spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1 festgelegten Förderzielen und Zielgruppen. Die Analyse sollte vier bis sechs Wochen vor der eigentlichen Strategiesitzung unter Beteiligung der relevanten Akteure beispielsweise aus der Arbeits- und Schulverwaltung sowie den sozialen Diensten und der Jugendhilfe erstellt werden. Die regionale ESF-Strategie ist aber auch in einem Gesamtzusammenhang der vorhandenen arbeitsmarkt-, sozial- und Grundsicherung für Arbeitsuchende Berichtsmonat: September ** SGB II-Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung SGB II-Quote = Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften (erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungs - berechtigte) bezogen auf die Wohnbevölkerung zum 31.12. unter 65 Jahren elb-quote = Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezogen auf die Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren Personen in Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) elb nach Geschlecht und Altersgruppen elb nach Geschlecht und Nationalität Alleinerziehende elb nach Geschlecht Alleinerziehende elb nach Altersgruppen bildungspolitischen Strategien in der Region zu setzen. Hierzu sollten neben der Analyse der bestehenden (Regel-) Förderinstrumente auch regionale Förderinstrumente berücksichtigt werden, die etwa durch Programme des Bundes- ESF finanziert werden. Besonders wichtig ist eine möglichst enge Abstimmung mit dem Arbeitsmarktprogramm des örtlichen Jobcenters. Zudem sollte auch das Expertenwissen der Arbeitskreismitglieder für die Analyse der Ausgangslage genutzt werden. 3. 1. 1 I S T- A N A LY S E Z U M S P E Z I F I S C H E N Z I E L B 1. 1 Personen mit Migrationshintergrund (Befragte mit Angabe zum Migrationshintergrund) Berichtsmonat: Juni (Septemberwerte ab 16.02. verfügbar) *** Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (insgesamt) Migrationshintergrund (nach Geschlecht) Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Alter) Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Schulabschluss) Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Berufsabschluss) Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (Geringqualifiziert) SGB II-Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (insgesamt) SGB II-Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (Langzeitarbeitslos) elb ohne und mit Migrationshintergrund (Insgesamt) elb ohne und mit Migrationshintergrund (nach Geschlecht) elb ohne und mit Migrationshintergrund (nach Alter) elb ohne und mit Migrationshintergrund Die Beschreibung der Ausgangssituation erfolgt auf Basis (im Langzeitleistungsbezug) einer Analyse sowohl der regionalen Arbeitsmarktdaten als auch der vorhandenen Förderinstrumente in der jeweiligen Arbeitskreisregion. Beide Untersuchungen sollen sich auf die im Operationellen Programm des ESF in Baden-Württemberg benannten Zielgruppen im spezifischen Ziel B 1.1 konzentrieren. * Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer ** Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten *** Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III < S E I T E 0 5

Datenanalysen 3. 1. 2 I S T- A N A LY S E Z U M S P E Z I F I S C H E N Z I E L C 1. 1 Eine Zusammenstellung wichtiger regionaler statistischer Daten stellt die ISG GmbH 1 jedem regionalen Arbeitskreis in geschlechterdifferenzierter Aufbereitung zur Verfügung. Ergänzend kann hierzu auch der regionale Arbeitsmarkt - monitor der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden (https://arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de). Sowohl die Datenzusammenstellung der ISG GmbH als auch der Verweis auf den Arbeitsmarktmonitor verstehen sich als unverbindliches Service-Angebot für die regionalen Arbeitskreise. Mit den Maßnahmen im spezifischen Ziel C 1.1 sollen Zielgruppen erreicht werden, die sich nur schwer durch vorhandene Statistiken beschreiben lassen. Einziger statistisch verfügbarer Indikator für diese Zielgruppe wäre die Zahl der Schulabgänger/innen in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, hier insbesondere die Darstellung der Abgänger/innen ohne Hauptschulabschluss nach Geschlecht und Herkunft. Berücksichtigung der regional vorhandenen Förderinstrumente Analyse der Ausgangssituation durch qualitative Erhebungen Zur Analyse der in der Arbeitskreisregion vorhandenen Förderinstrumente bezogen auf die Zielgruppe sollen einerseits die Regelinstrumente des SGB II und SGB III in einer thematisch aggregierten Form erfasst werden. Um parallele Projektförderungen im regionalen ESF zu vermeiden, sollen im Rahmen der Analyse aber auch Vorhaben erfasst werden, die durch andere Programme etwa des Bundes oder aus dem Bundes-ESF finanziert werden. Dies kann z.b. durch eine Kurzerhebung in der kommunalen Arbeits- und Sozialverwaltung erfolgen. Kurzfragebogen Projekterhebung B 1.1 Zur Erfassung der Ausgangslage im spezifischen Ziel C 1.1 bedarf es eigenständiger regionaler Recherchen bei schulischen Einrichtungen oder sozialen Diensten, insbesondere: 3 Schulamt 3 Jugendamt 3 Träger der Schulsozialarbeit und der mobilen Jugendarbeit 3 Träger am Übergangssystem: Vorbereitungsjahr Arbeit/ Beruf (VAB), Berufseinstiegsjahr (BeJ), Duale Ausbildungsvorbereitung (AV-dual) 3 Jobcenter Es hat sich bewährt, im Rahmen dieser Recherchen einen Fragebogen einzusetzen, mit dem das vorhandene Wissen über die Zielgruppe, über bestehende Förderangebote und Förderbedarfe erfasst werden kann. Situationsbeschreibung C 1.1 3. 1. 3 B E W E R T U N G D E R E R G E B N I S S E U N D E R M I T T L U N G D E S H A N D L U N G S B E D A R F S 1 Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH ist im Rahmen der begleitenden Evaluierung des ESF Baden-Württemberg mit der Datenaufbereitung für die regionalen ESF-Strategien beauftragt. Die im Rahmen der Erhebungen gewonnenen Daten müssen nun zur Beschreibung der regionalen Ausgangssituation interpretiert werden. Hierbei soll versucht werden, ein schlüssiges Bild über die regionale Lage bezogen auf die Ziel gruppen des ESF zu zeichnen. < S E I T E 0 6

Beispiel: Erklärung eines Interpretationsansatzes 3 Welche Maßnahmen sollen gefördert werden? Während die Daten- und Informationsaufbereitung und deren erste Interpretation hauptsächlich in der Verantwortung der AK-Geschäftsstelle liegt, sollen die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises die Erhebungsergebnisse bewerten und den regionalen Handlungsbedarf in den beiden spezifischen Zielen festlegen. Die Diskussion kann im Rahmen der Strategiesitzung ggf. durch einen Kurzbericht des Vertreters / der Vertreterin des Jobcenters über das SGB II-Arbeitsmarktprogramm unterstützt werden. Die AK-Geschäftsstelle sollte aber bereits eine Entwurfsfassung des regionalen Strategiepapiers (z.b. mit einer Präsentationsvorlage) vorbereiten. Die letztendliche Festlegung des Handlungsbedarfs jedoch erfolgt durch die Diskussion im ESF-Arbeitskreis. 3. 2 S C H R I T T 2 : F E S T L E G U N G V O N T E I L Z I E L E N, Z I E L G R U P P E N U N D H A N D L U N G S S C H W E R P U N K T E N Nachdem der Handlungsbedarf im Arbeitskreis ermittelt wurde, gilt es nun, die mit der ESF-Förderung zu erreichenden Ziele anhand der Zielgruppenauswahl und der Bestimmung der Teilziele und möglichen Maßnahmen zu konkretisieren. Die zu fördernden (Teil-) Zielgruppen sind möglichst klar zu definieren und möglichst auch zahlenmäßig festzulegen. Darüber hinaus kann der Arbeitskreis auch Aussagen zur Ausgestaltung der zu fördernden Maßnahmen treffen und einzelne Bausteine von Maßnahmen sowie deren zeitlicher Rahmen von ein oder zwei Jahren vorgeben. Die zentralen Fragen, die in der Strategiesitzung beantwortet werden müssen, sind demnach: Der regionale Arbeitskreis ist gehalten, die von der ESF-Verwaltungsbehörde im Rahmen der OP-Erstellung vorgegebenen Zielgrößen bezogen auf erreichte Teilnehmende (Outputindikator) und die Zielerreichung (Ergebnisindikator) mit den ausgeschriebenen Maßnahmen zu verfolgen. 3 Grundlage für die Berechnung sind die durchschnittlichen Eintrittskosten pro Teilnahme im spezifischen Ziel. Eine Übersicht der in den jeweiligen Arbeitskreisregionen zu erreichenden Anzahl von Teilnehmenden befindet sich im Anhang zur Arbeitshilfe»Regionale Mittelverteilung«. Regionale Mittelverteilung 3 Grundlage für die Zielerreichungsquote sind die im OP benannten Ergebnisindikatoren zu den spezifischen Zielen B 1.1 (Benachteiligte Teilnehmer/innen, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/ berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen, einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige =78 % der TN) und C 1.1 (Teilnehmer/innen, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/ berufliche Bildung absolvieren = 85% der TN). Bei Bedarf kann der regionale Arbeitskreis weitere regionalspezifische Indikatoren festlegen. Die nachfolgende Übersicht stellt die im OP benannten Zielgruppen und Maßnahmen für die beiden spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 dar. 3 Welche Zielgruppen sollen in den spezifischen Zielen im einzelnen gefördert werden? 3 Welche (Teil-) Ziele sollen bei den ausgewählten Zielgruppen verfolgt werden? < S E I T E 0 7

C 1. 1 V E R M E I D U N G V O N S C H U L A B B R U C H U N D V E R B E S S E R U N G D E R A U S B I L D U N G S F Ä H I G K E I T Z I E L G R U P P E M A S S N A H M E N 3 Die Förderung ist auf junge Menschen, in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren, ausgerichtet. 3 Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. 3 Ausbildungsferne und z.t. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und erforderlichenfalls auch längerfristige angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. In diesem Förderziel wird besonders darauf zu achten sein, dass spezifische individuelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. eine Migrationserfahrung, geschlechterspezifische Benachteiligungen, riskante Lebensformen, Überschuldung) adäquat berücksichtigt werden. Ferner soll frühzeitig einem geschlechtertypischen Berufswahlverhalten entgegengewirkt werden. < S E I T E 0 8

B 1. 1 V E R B E S S E R U N G D E R B E S C H Ä F T I G U N G S F Ä H G I K E I T U N D D E R T E I L H A B E C H A N C E N V O N M E N S C H E N, D I E B E S O N D E R S V O N A R M U T U N D A U S G R E N Z U N G B E D R O H T S I N D Z I E L G R U P P E M A S S N A H M E N 3 Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. 3 Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert. 3 Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden. 3 Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen sowie In diesem spezifischen Ziel werden vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen, bei denen eine Integration in den Arbeits - markt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Beratungsangebote, das Aufschließen von weiteren Hilfs - angeboten, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache dieser Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z.b. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit kann bereits als erster Erfolg gelten. 3 von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten zählen zur Zielgruppe. < S E I T E 0 9

Bei der Diskussion um relevante Zielgruppen müssen auch die Querschnittsziele des ESF (Gleichstellung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Transnationalität) im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden: B E R E I C H S Ü B E R G R E I F E N D E G R U N D S ÄT Z E B 1.1 3 Unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen geplante Maßnahmen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind. Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und Männer erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und ihre Integrationschancen zu verbessern. 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bedeuten in diesem spezifischen Ziel vor allem eine nochmalige Konzentration dieser Förderansätze auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z.b. Minderheiten der Armutsmigrantinnen und -migranten aus EU Mitgliedstaaten und Drittstaaten. 3 Ökologische Nachhaltigkeit wird in diesem spezifischen Ziel insbesondere im Rahmen von Maßnahmen der sozialen Stabilisierung und der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen eine Rolle spielen. C 1.1 3 Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Angesichts der hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Zielgruppe können in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen. 3 Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z.t. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, leistet die Förderung in diesem Förderziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. 3 Bereits in der letzten Förderperiode (2007 2013) hat sich gezeigt, dass Themen der ökolo - gischen Nachhaltigkeit bei dieser Zielgruppe gut in das Maßnahmeangebot integriert werden können, etwa im Rahmen naturnaher erlebnispädagogischer Module. Der expandierende Markt für Green Jobs kann zudem für Teilnehmende an den geförderten Maßnahmen Berufsperspektiven auf unterschiedlichen Qualifikationsebenen bieten. Die in der Strategiesitzung festgelegten Zielgruppen und Maßnahmen werden bei der Rankingsitzung herangezogen, um die Projekte entsprechend der regionalen ESF-Strategie bewerten zu können. Die eingereichten Projektanträge müssen hierauf genau geprüft werden, so dass nur die Projekte zur Förderung ausgewählt werden, die der gemeinsam abgestimmten Strategie entsprechen. < S E I T E 1 0

3. 3 S C H R I T T 3 : E R S T E L L U N G D E S S T R AT E G I E P A P I E R S U N D D E R A U S S C H R E I B U N G Nun gilt es, das ESF-Strategiepapier zu erstellen. Dies sollte in einer gut lesbaren Form geschehen, so dass die ESF-Strategie des Arbeitskreises auch für Dritte nachvollziehbar ist. Ausgangslage, Probleme, Handlungsbedarf, Ziele und Teilziele, Zielgruppen und angestrebte Maßnahmen/Projekte sollen plausibel miteinander verknüpft sein. Dabei sind die besonderen Problemlagen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. 3 die dem Arbeitskreis zur Verfügung stehenden ESF-Mittel; 3 das Verfahren zur Einreichung von Projektanträgen bei der L-Bank; 3 das Ranking-Verfahren. Darüber hinaus können in diesem Kapitel noch weitere Details, wie zum Beispiel die erwünschte Laufzeit der geförderten Projekte oder die Festlegung einer maximalen ESF- Fördersumme, genannt werden, auf die sich der Arbeitskreis geeinigt hat. Das ESF-Strategiepapier ist entlang der folgenden Gliederung zu erstellen. Die beiden ersten Gliederungspunkte bilden die inhaltlichen Schwerpunkte des Strategiepapiers, während die nachfolgenden Gliederungspunkte Aussagen zu verfahrenstechnischen Regelungen treffen. 1. Kapitel: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des regionalen Handlungsbedarfs In diesem Kapitel werden die in Schritt 1 ermittelten Ergebnisse bezogen auf die beiden spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 zusammengefasst. 4. Kapitel: Projektbegleitung und Ergebnissicherung In diesem Kapitel werden die in Schritt 5 festgelegten Verfahren und Methoden zur Projektbegleitung und Zielerreichung dargestellt. Das ESF-Strategiepapier wird im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht. Die Ausschreibung muss für alle Interessierten publik gemacht werden (Online- und Printmedien). Der Ausschreibungstext selbst muss neben einer Kurzdarstellung der (Teil-) Ziele, Zielgruppen und Maßnahmen auch einen Verweis sowohl auf Antragsfristen und Anfragsverfahren als auch auf das Bewertungsverfahren enthalten. Ausschreibung (Textbausteine) 2. Kapitel: Festlegung von (Teil-) Zielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkte differenziert nach den spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1 Ebenfalls differenziert nach den spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1 wird gemäß Schritt 2 beschrieben, welche Zielgruppen mit welchen geeigneten Maßnahmen der Arbeitskreis fördern möchte. 3. Kapitel: Umsetzung vor Ort Dieses Kapitel enthält Hinweise auf: 3 die Veröffentlichung der Ausschreibung beispielsweise auf der Internetseite des Kreises [Link einfügen], in der örtlichen Presse, im Amtsblatt, durch Schreiben an die Träger etc.; 3. 4 S C H R I T T 4 : A N T R A G S B E W E R T U N G I M R A N K I N G V E R F A H R E N Die Antragstellenden reichen ihre regionalen Förderanträge bei der L-Bank ein. Diese sortiert alle Anträge nach Regionen und leitet sie ungeprüft an die AK-Geschäftsstellen weiter. Dort wird zunächst überprüft, ob die Anträge die formalen Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Bewertung der Anträge erfolgt dann im Rahmen eines Rankingverfahrens, in dem grundsätzlich alle Mitglieder des regionalen Arbeitskreises stimmberechtigt sind. Grundlage der Bewertung sind die Übereinstimmung mit der ESF-Strategie und die landeseinheitlichen Auswahlkriterien (Metho- < S E I T E 1 1

dik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014 2020 (Download unter www.esf-bw.de). Die Arbeitskreismitglieder stimmen somit darüber ab, ob und inwieweit ein Antrag der Umsetzung der ESF-Strategie dient und den Auswahlkriterien entspricht. Die Termine der Rankingsitzungen sind abhängig vom Datum der Antragstellung für regionale ESF-Projekte: Anträge, die laut Ausschreibung des ESF-Arbeitskreises zum 31.5. eines Jahres bei der L-Bank eingereicht werden können, erfordern Rankingsitzungen bis spätestens Mitte Juli nach Antragstellung. Bis zum 30.9. eines Jahres eingereichte Anträge sind bis Anfang November d.j. zu bewerten. Der ESF-Arbeitskreis entscheidet darüber, ob es eine oder zwei Ausschreibungen und damit einen oder zwei Termine für die Einreichung von Anträgen auf regionale ESF-Förderung bei der L-Bank gibt. Die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises prüft zunächst alle eingereichten Anträge daraufhin, ob sie die formalen Bewilligungskriterien erfüllen. Dafür ist der Projektbogen»Eingangsprüfung des regional eingereichten Projektantrags durch die Geschäftsstelle des zuständigen ESF-Arbeitskreises«(Download unter www.esf-bw.de) zu nutzen. In die Antragsbewertung durch die Arbeitskreismitglieder gehen ausschließlich Anträge ein, die die formale Prüfung auf Bewilligungsfähigkeit bestanden haben. Die Arbeitskreismitglieder erhalten rechtzeitig vor der Rankingsitzung alle geprüften Anträge (anonymisiert bezogen auf das vorgesehene Personal) über die Geschäftsstelle des ESF- Arbeitskreises. Am Bewertungsverfahren beteiligen sich alle stimmberechtigten Mitglieder des ESF-Arbeitskreises. Die Bewertung erfolgt auf Basis des vorliegenden Antrages. Der Arbeitskreis kann dem antragstellenden Projektträger auch die Gelegenheit zur mündlichen Präsentation einräumen. Die Präsentation pro Träger sollte auf ca. 10 Minuten begrenzt sein, anschließend sollte noch Zeit für Nachfragen bleiben. Nach den Präsentationen sollten die Mitglieder die Anträge auch noch in ihrer Gesamtheit diskutieren. Entsprechend ist der zeitliche Rahmen der Rankingsitzung zu planen. Alle stimmberechtigen Mitglieder entscheiden über alle zur Abstimmung gelangten Anträge. Mitglieder des regionalen Arbeitskreises, die zugleich Projektantragsteller sind, sind von der Bewertung und Abstimmung über ihre Projektanträge ausgeschlossen (Befangenheit). Begutachtung und Bewertung erfolgen durch jedes Mitglied individuell, persönlich sowie anonym. Für das Ranking nutzt jedes stimmberechtigte Mitglied den»bewertungsbogen für die regionalen ESF-Arbeitskreise«mit dem Excel-basierten Auswertungsmodul (Download unter www.esf-bw.de). Die Abgabe der Bewertungen kann während der Rankingsitzung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In letzterem Fall ist ein zeitnaher Termin für die Einreichung des Votums an die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises zu vereinbaren (möglichst nicht später als eine Woche). Die Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises sammelt und fasst die Ergebnisse der Abstimmung zusammen ebenfalls unter Nutzung des Excel-basierten Auswertungsmoduls. Basis des Ranking ist die pro Antrag insgesamt erreichte Punktzahl. Die Rangfolge der Anträge nach der erreichten Punktzahl (höchste Punktzahl = Rang 1) entscheidet über das weitere Verfahren. Sind Anträge mit einem Fördervolumen eingereicht worden, das über dem Budget des ESF-Arbeitskreises liegt, so können nur jene Anträge bei der Förderung berücksichtigt werden, die mit dem verfügbaren Budget realisierbar sind. Generell nicht förderfähig sind Anträge, die im Auswertungsmodul weniger als 35 Punkte erhalten haben auch dann, wenn der Arbeitskreis sein Budget noch nicht ausgeschöpft hat. Über die Ergebnisse des Rankings werden die Arbeitskreismitglieder von der Geschäftsstelle zeitnah schriftlich informiert. Anschließend werden alle eingereichten Anträge sowie die Ergebnisse des Rankings in Form einer Punktetabelle bzw. Rangliste (unter Verwendung der entsprechenden Tabellenblätter im»bewertungsbogen«) und das schriftliche Protokoll der Rankingsitzung an die L-Bank weitergeleitet. Die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises informiert auch die Träger über die Abstimmungsergebnisse. Leitfaden für Antragspräsentation < S E I T E 1 2

Das Votum des regionalen ESF-Arbeitskreises hat empfehlenden Charakter und stellt noch keine Bewilligung dar. Auf Grundlage der Abstimmungsergebnisse der Arbeitskreismitglieder werden alle dem ESF-Arbeitskreis zur Bewertung eingereichten Anträge (also auch jene, die nicht den formalen Kriterien entsprechen sowie jene, deren Förderung vom ESF- Arbeitskreis nicht befürwortet wurde) von der L-Bank bearbeitet. Bei Bedarf nimmt die L-Bank direkten Kontakt zu den Trägern auf oder stimmt sich mit der Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises ab. Die L-Bank erteilt den Zuwendungsbzw. Ablehnungsbescheid und informiert die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises über das Ergebnis des Bewilligungsprozesses. 3 Werden Zielverfehlungen offen angesprochen und nachvollziehbar begründet? Ist transparent, was der Träger getan hat, um auftretende Probleme zu bewältigen? Waren die Maßnahmen der Gegensteuerung für die Problembewältigung geeignet? 3 Wie wurde vom Träger in Bezug auf die bereichsüber - greifenden Grundsätze (Querschnittsziele) verfahren? Ist das Vorgehen schlüssig und nachvollziehbar? 3 Wie hat das Projekt die Umsetzung der ESF-Strategie unterstützt? Welcher Mehrwert ist für die Region erkennbar? 3 Zu welchen Fragen muss der Bericht ggf. nachgebessert werden? 3. 5 S C H R I T T 5 : P R O J E K T B E G L E I T U N G U N D E R G E B N I S S I C H E R U N G 3 Konnte der angestrebte Beitrag zu den Indikatoren erreicht werden? Der regionale ESF-Arbeitskreis ist laut AK-Vertrag für die Ergebnissicherung zur regional umgesetzten ESF-Strategie zuständig. Neben der inhaltlichen Prüfung der Sachberichte im Verwendungsnachweis soll der Arbeitskreis auch bei der Begleitung und Bewertung der Fördermaßnahmen mitwirken. Daher ist es für sie wichtig, über den Verlauf, den Stand der Umsetzung und ggf. auftretende Probleme der Projekte rechtzeitig informiert zu sein. Eine gute Kenntnis über die Praxis der regionalen ESF-Projekte ist für den ESF-Arbeitskreis auch aus strategischer Sicht wichtig. Auf dieser Grundlage kann besser eingeschätzt werden, welche Projekte besonders erfolgreich sind und nachhaltig zur Umsetzung der ESF-Strategie beitragen. Zunächst aber obliegt dem ESF-Arbeitskreis die inhaltliche Prüfung der Sachberichte der Projekte. Dies kann durch die AK-Mitglieder arbeitsteilig erfolgen, wichtig ist jedoch, dass einheitliche Prüfkriterien hierzu eingesetzt werden. Folgende Prüffragen können zur Grundlage genommen werden: 3 Stellt der Bericht die Zielerreichung aussagekräftig dar? 3 Wird erkennbar, worauf der Erfolg des Projektes basiert? Ergebnissicherung ist darüber hinaus ein fortlaufender Prozess und sollte den gesamten Projektumsetzungszeitraum umschließen. Dem ESF-Arbeitskreis stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ESF-Projekte zu begleiten und in der Umsetzung zu unterstützen. a) Die Geschäftsführung wie auch alle Mitglieder der ESF-Arbeitskreise sollten darum bemüht sein, ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Projektträgern zu schaffen. Projektbegleitung und Ergebnissicherung sind von daher vor allem auch als ein Prozess des partnerschaftlichen Miteinanders zu verstehen. b) Vom ESF-Arbeitskreis können personelle Zuständigkeiten vereinbart werden. Für jedes Förderjahr können für Träger einzelne Arbeitskreismitglieder als persönliche Ansprechpartner/innen benannt werden. c) Darüber hinaus können Projekt-Patenschaften vereinbart werden. Projektpaten/innen sind Arbeitskreismitglieder, die sich bereit erklären, ein ESF-Projekt persönlich zu begleiten. Als Projektpate/in besucht das AK-Mitglied das betreffende Projekt zwei bis drei mal in der Laufzeit vor Ort, spricht mit < S E I T E 1 3

Projektveratwortlichen und Teilnehmenden und verschafft sich einen Einblick in die Umsetzungspraxis. Die Nutzung des beigefügten Leitfadens (Toolbox) kann hilfreich sein! Gegenüber dem Arbeitskreis kann der/ die Projektpate/in bei Bedarf Bericht erstatten und Rückfragen beantworten. Leitfaden Projektpaten d) Bewährt haben sich auch regelmäßige Besuche des ganzen ESF-AK bei Projektträgern und ihren regionalen ESF-Projekten. Einige ESF-Arbeitskreise führen ihre Stategieund/oder Rankingsitzungen abwechselnd bei einem ihrer Träger durch. Vor-Ort-Besuche ermöglichen Gespräche mit der Projektleitung, Mitarbeiter/innen und Teilnehmenden, so dass ein Projekt aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden kann. Je nach Interesse und Zeitbudget der Arbeitskreismitglieder können mehrere Projekte besucht werden. Eine Checkliste für die Organisation von Projektbesuchen findet sich in der Toolbox. Checkliste zur Organisation von Projektbesuchen e) Zu Sitzungen des ESF-Arbeitskreises (z.b. zur Strategiesitzung) können Projektvertreter/innen eingeladen werden, die den Arbeitskreismitgliedern systematisch und kritisch über den Verlauf sowie Stand der Projektarbeit berichten. Auch diese Präsentationen dienen dem Dialog zwischen dem Projekt und dem ESF-Arbeitskreis. < S E I T E 1 4

A N H A N G : I N H A LT E D E R TO O L B O X E S < S E I T E 1 5

T O O L B O X A B F R A G E R E G I O N A L E F Ö R D E R P R O J E K T E B 1. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Förderung des regionalen Landes-ESF konzentriert sich auf besonders benachteiligte Personen wie Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen (v.a. aus dem SGB II), Personen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Personen mit Behinderung, ältere Langzeitarbeitslose, die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung bedürfen, um für den allgemeinen Arbeitsmarkt integrierfähig zu sein. Im Zuge der strategischen Planung des ESF im Landkreis XY kann die Ausgangssituation dieser Personengruppen anhand arbeitsmarktstatistischer Daten beschrieben werden. 1. Mit welchen Regelangeboten erreichen Sie derzeit die o.g. Zielgruppe? 2. An welchen Orten halten Sie entsprechende Leistungen vor? Gibt es in der Region Orte, die bislang kein entsprechendes Angebot haben? Es gilt aber auch, das regional vorhandene Angebotsspektrum für diese Zielgruppe zu erfassen, um evtl. Förderlücken festzustellen. Dies beinhaltet Regelangebote gleichermaßen wie projektförmige Ansätze und Interventionen, die etwa aus Bundesprogrammen oder aus Programmen des Bundes-ESF gefördert werden. 3. Welche Programme des Bundes und des Bundes- Wir bitten Sie, uns Ihre Angebote und Leistungen für die Zielgruppe mitzuteilen, damit der ESF des Landes Baden- Württemberg zielgerichtet auch regional eingesetzt werden kann. Hierzu haben wir die folgenden Fragen formuliert, zu der Sie bitte entsprechende Aussagen treffen können. ESF werden in der Region durch geförderte Projekte für die o.g. Zielgruppe umgesetzt? Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 4. Haben Sie Ideen zu möglichen Projektansätzen, auch in Kombination mit bereits bestehenden Förder - ansätzen? Zurück zur Seite 06 < S E I T E 1 6

T O O L B O X A B F R A G E Z U R S I T U A T I O N S B E S C H R E I B U N G I M Z I E L C 1. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, Die künftige Förderung des regionalen Landes-ESF konzentriert sich auf die Zielgruppe der jungen Menschen im Land-/ Stadtkreis, die von Schulversagen/ Schulabbruch bedroht sind und/oder von den schulischen Regelsystem nicht mehr hinreichend erreicht werden. Mit diesem Schreiben bitten wir Sie, uns Ihre Erfahrungen und Kenntnisse zu der Gruppe der jungen Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind, mitzuteilen. Hierzu haben wir die folgenden Fragen formuliert, zu der Sie bitte entsprechende Aussagen treffen können. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! In dem neuen ESF-Ziel»Vermeidung von Schulabbruch und Zurück zur Seite 06 Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit«sollen Maßnahmen gefördert werden, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Dies können z.b. niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote zur individuellen und sozialen Stabilisierung und zum Hinwirken auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf sein. Für junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. Die Zielgruppen der Förderung sind neben den oben genannten Schüler/innen ab der 7. Jahrgangsstufe mit einem drohenden Schulabbruch auch ausbildungsferne junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangsund Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Eine qualitative und quantitative Einschätzung zu dieser Zielgruppe im Kreis XY kann nicht über die vorliegenden statistischen Daten erlangt werden. Vielmehr wird es sich anbieten, in den Bereichen Jugendsozialarbeit ( 13 SGB VIII), hierunter insbesondere Jugendsozialarbeit an beruflichen Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe und mobile Jugendarbeit zu recherchieren. < S E I T E 1 7

T O O L B O X A B F R A G E Z U R S I T U A T I O N S B E S C H R E I B U N G I M Z I E L C 1. 1 1. Wie groß schätzen Sie die Gruppe der Schüler/innen mit drohendem Schulabbruch und der ausbildungs - fernen jungen Menschen im Kreis XY? A N Z A H L B E D R O H T E S C H Ü L E R / I N N E N 2. Können Sie diese Gruppe noch näher beschreiben (z.b. nach Geschlecht, Alter, Herkunft, sozialer Situation)? B E S C H R E I B U N G B E D R O H T E S C H Ü L E R / I N N E N Gesamt: darunter ca. Frauen A N Z A H L A U S B I L D U N G S F E R N E J U N G E M E N S C H E N B E S C H R E I B U N G A U S B I L D U N G S F E R N E J U N G E M E N S C H E N Gesamt: darunter ca. Frauen 3. Welche Problemlagen sind die Typischen bei dieser Gruppe? 4. In welcher Form, mit welchen Projekten (Bund / Bundes-ESF-Projekte) oder Dienstleistungen wird diese Gruppe derzeit erreicht? 5. Haben Sie Ideen zu möglichen Projektansätzen, auch in Kombination mit bereits bestehenden Förderansätzen? Zurück zur Seite 07 < S E I T E 1 8

T O O L B O X TA B E L L E Z U R M I T T E LV E R T E I L U N G Regionale Mittelverteilung für die ESF-Förderperiode 2014 2020 mit Orientierungsdaten pro AK und Jahr zur Erreichung der im OP angestrebten Teilnehmerzahlen / Stand 05 2014 NUTS- Kreisname Jahreskon ngent B 1.1 C 1.1 Code TN pro J ahr TN pro Jahr 111 Stu gart SKR 990.000 574.200 389 415.800 198 112 Böblingen LKR 420.000 243.600 165 176.400 84 113 Esslingen LKR 580.000 336.400 228 243.600 116 114 Göppingen LKR 320.000 185.600 126 134.400 64 115 Ludwigsburg LKR 590.000 342.200 232 247.800 118 116 Rems-Murr-Kreis LKR 480.000 278.400 189 201.600 96 117 Heilbronn SKR 220.000 127.600 87 92.400 44 118 Heilbronn LKR 370.000 214.600 145 155.400 74 119 Hohenlohekreis LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 11A Schwäb.-H all LKR 210.000 121.800 83 88.200 42 11B Main-Tauber-Kreis LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 11C Heidenheim LKR 190.000 110.200 75 79.800 38 11D Ostalbkreis LKR 350.000 203.000 138 147.000 70 121 Baden- B aden SKR s. Rasta 122 Karlsruhe SKR 440.000 255.200 173 184.800 88 123 Karlsruhe LKR 440.000 255.200 173 184.800 88 124 Rasta LKR 320.000 185.600 126 134.400 64 125 Heidelberg SKR 200.000 116.000 79 84.000 40 126 Mannheim SKR 610.000 353.800 240 256.200 122 127 Neckar-Odenwald-Kreis LKR 190.000 110.200 75 79.800 38 128 Rhein-Neckar-Kreis LKR 620.000 359.600 244 260.400 124 129 Pforzheim SKR 250.000 145.000 98 105.000 50 12A Calw LKR 190.000 110.200 75 79.800 38 12B Enzkreis LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 12C Freudenstadt LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 131 Freiburg SKR 310.000 179.800 122 130.200 62 132 Breisgau-Hochschwarzwald LKR 220.000 127.600 87 92.400 44 133 Emmendingen LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 134 Ortenaukreis LKR 460.000 266.800 181 193.200 92 135 Ro weil LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 136 Schwarzwald-Baar-Kreis LKR 250.000 145.000 98 105.000 50 137 Tu lingen LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 138 Konstanz LKR 330.000 191.400 130 138.600 66 139 Lörrach LKR 260.000 150.800 102 109.200 52 13A Waldshut LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 141 Reutlingen LKR 330.000 191.400 130 138.600 66 142 Tübingen LKR 240.000 139.200 94 100.800 48 143 Zollernalbkreis LKR 250.000 145.000 98 105.000 50 144 Ulm SKR 180.000 104.400 71 75.600 36 145 Alb-Donau-Kreis LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 146 Biberach LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 147 Bodenseekreis LKR 190.000 110.200 75 79.800 38 148 Ravensburg LKR 240.000 139.200 94 100.800 48 149 Sigmaringen LKR 180.000 104.400 71 75.600 36 Baden-Wür emberg - 13.220.000 7.667.600 5.198 5.552.400 2.644 Summe FP 2014-2020 92.540.000 53.673.200,00 38.866.800,00 TN 2014-2020 gesamt TN 2014-2020 TN pro Jahr reg. F. reg. F. B 1.1 42.551 36.385 5.198 C 1.1 18.508 18.508 2.644 - - < S E I T E 1 9

T O O L B O X A U S S C H R E I B U N G ( T E X T B A U S T E I N E ) Allgemeine und rechtliche Information zum ESF Der ESF ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union und richtet sich in seiner Förderung an der EU-Strategie»Europa 2020«aus. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Baden-Württemberg rund 260 Mio. Euro für ESF-Interventionen zur Verfügung. Für die Regionalisierung sind ca. 92 Mio. Euro vorgesehen. Davon erhält der Landkreis/Stadtkreis XYZ pro Förderjahr xxx.xxx Euro. Die regionalisierte Umsetzung des ESF in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeitskreise. Diese legen die ESF-Strategie fest und bewerten die eingereichten Projektanträge u.a. in Bezug auf deren Übereinstimmung mit der ESF-Strategie und erstellen ein Ranking, das an die L-Bank weitergeleitet wird. Ziel B 1.1 Nennung der (Teil-) Ziele, Zielgruppen und Maßnahmen Ziel C 1.1 Nennung der (Teil-) Ziele, Zielgruppen und Maßnahmen Das Strategiepapier ist unter (Link der regionalen Internetseite) abrufbar. Weitere Hinweise (sofern es solche gibt, können hier genannt werden siehe Beispiel). T I P P An dieser Stelle sollte die Internetadresse des jeweiligen Arbeitskreises angeben werden! Für die Zuwendungen gelten das Recht der Europäischen Union, insbesondere die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1304/2013, das gemäß Art. 6 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 anwendbare nationale Recht, insbesondere die 35 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und die 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die nationalen Förderfähigkeitsregelungen im Sinne von Art. 65 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gemäß dem Zuwendungsbescheid nebst Kosten- und Finanzierungsplan und seinen Nebenbestimmungen (N-Best-P-ESF-BW). Diese sind im Internet abrufbar unter www.esf-bw.de. Ausgangslage, Handlungsbedarf und Zielgruppe Schilderung der jeweiligen Ausgangslage Ausgerichtet am Operationellen Programm und an der regionalen Bedarfslage hat der ESF-Arbeitskreis in seiner Sitzung am XX. Monat 20XX das Strategiepapier verabschiedet und folgende Förderschwerpunkte festgelegt: Projektinhalt Mögliche gewünschte Projektinhalte zu B 1.1 und C 1.1 sollten hier dargestellt werden Bereichsübergreifende Grundsätze Die bereichsübergreifenden Grundsätze»Gleichstellung von Frauen und Männern«,»Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung«,»Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität«sowie gege - benenfalls»transnationale Kooperationen«sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen. Gleichstellung von Frauen und Männern Die»Gleichstellung von Frauen und Männern«zielt darauf ab, Frauen und Männern einen gleichen Zugang zu Leistungen der Arbeitsmarktpolitik und ins Erwerbsleben zu gewährleisten. Das Förderprogramm will hierzu einen spezifischen Beitrag leisten. Die Maßnahmen sind an den geschlechts - spezifischen Lebenslagen der Zielgruppen auszurichten und sollen einen Beitrag zur Überwindung von Geschlechterstereotypen leisten. Damit soll dem Gleichstellungziel des ESF < S E I T E 2 0

in Baden-Württemberg, wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, entsprochen werden. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In den Maßnahmen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Personen unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität, ihrer Hautfarbe oder Religion, einer Behinderung oder anderer möglicherweise benachteiligender Merkmale die gleichen Chancen zur Teilnahme an der Förderung haben. Insbesondere sind Menschen mit Migrationshintergrund bei der Teilnehmerauswahl zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit Maßnahmen, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, sind ausdrücklich erwünscht. Im Kontext des Projektaufrufs sind alle Aktivitäten zu begrüßen, die darauf abzielen, Berufe mit umweltschutzbezogenen Inhalten oder Unternehmen zu beteiligen, die sich im Umwelt- oder Klimaschutz engagieren. Des Weiteren empfehlen wir den Projektträgern, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden und sich an den Empfehlungen zum Green Public Procurement zu orientieren. Transnationale Kooperation Transnationale Komponenten wie Projektpartnerschaften, Erfahrungsaustausche oder andere gemeinsame Aktivitäten mit einem oder mehreren anderen europäischen Ländern werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen. Antragstellung und Zuwendungsvoraussetzung Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: 3 Behörden des Bundes und der Länder, 3 Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, 3 Natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien. http://www.esf-bw.de/esf/der-esf-2014-20/begleitausschuss/ Förderfähig sind alle Projekte, die den oben genannten spezifischen Zielen der ESF-Strategie und damit den regionalen Förderschwerpunkten entsprechen. Jedes Projekt ist einem der genannten spezifischen Ziele zuzuordnen. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: www.esf-bw.de. Durchführungszeitraum: 01.01.20xx 31.12.20xx bzw. 20xx+1 Anträge müssen bis zum 31.05. bzw. 30.09.20xx (Beispiel) vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Es wird darum gebeten, die Anträge gleichzeitig in schriftlicher oder elektronischer Form auch an die ESF-Geschäftsstelle einzureichen (E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle angeben). Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten, ggfs. wird die Rücksprache mit der L-Bank oder der Geschäftsstelle ESF empfohlen. Projekte des Bundes siehe auch www.esf.de. < S E I T E 2 1